Stefan1477 schrieb:Man kann aber natürlich in BT einen Täter sehen, denn ein Urteil kann durch freie richterliche Beweiswürdigung zustande kommen und das ist eben nicht immer die Wahrheit
Nur weil Richter in ihrer Urteilsfindung unabhängig und weisungsfrei sind, bedeutet das nicht, dass sie willkürlich Urteile fällen. Richter müssen unparteiische Urteile sprechen, sind dem Gesetz und ihrem Gewissen unterworfen. Wenn bei der Urteilsfindung eben keine anderen Beweise geliefert werden und der Beklagte oder seine Anwälte den Tatverdacht nicht abschmettern können und die vorhandenen Beweise ihn als Täter dastehen lassen, bleibt dem Richter doch nichts anderes übrig, als sein Urteil so zu fällen. Freilich gab es Urteile, die nicht korrekt waren, aber ob das böswillige Absicht eines Richters war, wollen wir mal dahingestellt lassen.
Stefan1477 schrieb:Als Täter verhält man sich so sicher nicht!
Wie verhält sich denn deiner Meinung nach ein Täter? Ich habe viele Täter gesehen und kann dir aus Erfahrung berichten, dass es da kein pauschales Verhalten gibt. Seine Lügen, in die er sich verstrickt hat, könnten schon die eines Täters sein.
kittyka schrieb:Die Anwälte geben aber auch nicht auf. Hut ab, vor soviel Hartnäckigkeit 😅
Wieviel Geld sie wohl bekommen? Das dürfte eine nicht unerhebliche Rolle dabei spielen.
Das kann man so wohl nicht beantworten. Weiß man, wer seine Anwälte bezahlt? Als Student wird er sich das selbst wohl kaum leisten können. Auch hat er vom Erbe der Getöteten nichts bekommen... Im Strafverfahren greift auch die PKH nicht. Arbeiten seine Anwälte vielleicht sogar Pro Bono? Hat er vielleicht Pflichtverteidiger? Bei der Schwere der vorgeworfenen Straftat wäre es denkbar.
Die Kostenfrage lässt sich grundsätzlich mit dem RVG, kennt man den Streitwert, einfach berechnen. Aber in solche Verfahren kann man das nicht pauschal beantworten. Die Rahmenbedingungen sind von Fall zu Fall zu unterschiedlich.