Zitronella schrieb:Die Prozesse und das WAF sind in der deutschen Rechtsgeschichte einmalig und werden auch heute noch bei angehenden Juristen im Studium als Lehrbeispiel angeführt. Die Umstände, die zum Tode der beiden Kinder führten, sind alles andere als geklärt und auch juristisch noch mit vielen Fragezeichen versehen.
Okay. Es geht um die unschuldigen getöteten Kinder, die gebüßt werden sollen und müssen, dessen bin ich mir auch völlig bewusst.
Und wenn da noch Fragen offen sind, meinst du sie klären zu können?
otternase schrieb:Solange es noch immer Menschen gibt, die von einem ‚Justizirrtum‘ sprechen, oder gar Verdächtigungen gegen nachweislich Unschuldige aussprechen, ist es ganz offensichtlich erforderlich, die MW belastenden und ihre Verurteilung begründenden Fakten aufzulisten.
Was soll das bringen? Diese Frau ist verurteilt worden und hat ihre Strafe verbüßt.
Da der R.W. nicht als Täter überführt werden konnte, weil er angeblich unschuldig war, kann nur Frau Weimar die Täterin sein.
Sie ist die Person, um die es hier geht und nicht der verstorbene R.W.
Ihn von seiner vermutenden Schuld nach seinem Ableben freisprechen zu wollen, kann nicht eure Motivation sein?
Das lenkt nur davon ab, Frau Weimar ihre angebliche Schuld an der Tötung ihrer Kinder beweisen zu wollen.
Er kann sich ja nicht mehr äußern, was er zu Lebzeiten augenscheinlich auch nicht konnte.
Weiß nicht, wer der Täter war. Nur das es ein Indizienprozess war mit wenigen Beweisen, die zu einem Urteil der Frau Weimar führten.
Kindermorde müssen auf jeden Fall gesühnt werden, da sind wir uns wohl alle einig. Im Zweifelsfall auch jemand, der nur auf Grund von Indizien verurteilt wird?
Eigentlich heißt es doch, im Zweifelsfall für Angeklagte, wenn eindeutige Beweise fehlen und fast nur auf Indizien beruhte. Was bei ihrem 2.Prozeß so deklariert wurde.
Auch das wurde dann widerrufen. Viel zu langer Prozess, wo auch Zeugenaussagen sich nicht mehr genau erinnern können.
Vermute, sie könnte auch schuldig gesprochen worden sein, um die Kindestötungen sühnen zu wollen.
Möglich wäre es, aber das weiß nur sie allein.