Der Mordfall Weimar
28.12.2019 um 15:38@Cpt.Germanica
Ich möchte einfach mal darstellen, weshalb ich die Nachtversion für mich ausschließe
1.) Bekleidung:
Socken
Beim Badeausflug am Sonntag trugen die Mädchen die gleiche Kleidung - also Short und Shirt- wie am Montag, jedoch keine Socken und frische Schlüpfer (M. W. 12.08.1986)
Bei der Vermisstenmeldung vom 04.08.1986 konnte M.W. konkrete Details benennen, die sie wenn die Nachtversion zutreffen würde nicht wissen könnte.
Melanie: gelbe Socken und Sandalen
Karola: blaue Socken und Sandalen
Sowie die Haarspangen, die M.W. konkret benannte und nach der Auffindung als die identifizierte die sie den Mädchen am Montagvormittag in die Haare machte
- - - - - -
Der Nachtversion zufolge betrat sie das Kinderzimmer ohne Licht zu machen, Licht brannte im Eßzimmer (Achtung! Die Kinderzimmertüre blieb nicht von alleine offen, sondern fiel bis auf einen Spalt von 2-2,5 cm selbst zu), in dem schlecht bzw. kaum ausgeleuchtetem Kinderzimmer nahm sie laut dem Geständnis der Nachversion folgendes -bei offenstehender Kinderzimmertüre (!!!) - wahr:
2.) Zeitfenster
R. W. hätte für die Tat 25 Minuten Zeit gehabt. Die Elliots verließen die Wohnung gegen 02:45 und gegen 03.20 kam M.W. zurück. In dieser Zeit hätte er:
Zu 1.) das ließe sich zwar zweifelsfrei in der Zeit erledigen
Zu 2.) R. W. hatte darin keine Übung, das tat sonst seine Frau, und dies dann bei Leichen zu tun evtl. noch unter Zeitdruck halte ich für wenig wahrscheinlich
Zu 3.) siehe unter 2.), selbst M.W. Schwester Brigitte gab an, daß er das konnte bzw. je tat. M.W. selbst gab an das sie für Melanies langes und dichtes Haar zum föhnen 30 Minuten benötigte
- - - - - -
2.) Verbringung
1.) In diesen drei Häusern an der Ausbacher Str. wohnten Arbeiter der Kali und Salz-Bergwerke, die im Schichtbetrieb tätig waren, sprich möglicherweise kamen da gegen 04.00 schon die ersten aus ihren Wohnungen die R.W. mit den toten Mädchen im Arm hätten sehen können, oder ihn bei seiner Rückkehr von der Verbringung hätten sehen müssen. (M.W. Schwager Jürgen kannte R.W. von der Arbeit und sah einmal morgens um 04.00 als er zur Arbeit musste, die M.W. mit K.P. im Treppenhaus)
2.) Absolut nicht nachvollziehbar wäre dann auch, weshalb R.W. die Mädchen an zwei verschiedenen Orten abgelegt hat, denn das Verkehrsaufkommen nachts dürfte weniger gewesen sein als am Vormittag wo die Verurteilte vielleicht wegen mgl. Sichtungen in Panik geriet und sich gezwungen sah einen anderen weiteren Ablageort zu suchen.
- - - - - -
Das ist nur meine Ansicht, es gibt bspw. auch ein Gutachten welches ihre Aussage der angezogenen Kinder im Bett widerlegt.
Cpt.Germanica schrieb:Ich gehe im Übrigen davon aus, dass MW im Bezug auf die Ablageorte der Leichen auf Zeit gespielt hat und auch deswegen hierzu schwieg da ihr bewusst war, dass der Verwesungsprozess und wilde Tiere etwaige Tatspuren vernichten.Da kannst von ausgehen, sie arbeitete im medizin. Bereich, und die basics wie Leichenkühlung, Madenbefall lernt man in der Ausbildung, bzw. man hört sowas ja auch "außerhalb". 1986 war die Forensik noch nicht so weit wie heute, ich glaube da war der Fingerabdruck noch das Nonplusultra, und der verschwindet wohl spätestens wenn die Verwesung entsprechend weit fortgeschritten ist. Bzw. damals war das sicher nicht mehr rekonstruierbar (falls es das heute ist)
Ich möchte einfach mal darstellen, weshalb ich die Nachtversion für mich ausschließe
1.) Bekleidung:
Socken
Beim Badeausflug am Sonntag trugen die Mädchen die gleiche Kleidung - also Short und Shirt- wie am Montag, jedoch keine Socken und frische Schlüpfer (M. W. 12.08.1986)
Bei der Vermisstenmeldung vom 04.08.1986 konnte M.W. konkrete Details benennen, die sie wenn die Nachtversion zutreffen würde nicht wissen könnte.
Melanie: gelbe Socken und Sandalen
Karola: blaue Socken und Sandalen
Sowie die Haarspangen, die M.W. konkret benannte und nach der Auffindung als die identifizierte die sie den Mädchen am Montagvormittag in die Haare machte
- - - - - -
Der Nachtversion zufolge betrat sie das Kinderzimmer ohne Licht zu machen, Licht brannte im Eßzimmer (Achtung! Die Kinderzimmertüre blieb nicht von alleine offen, sondern fiel bis auf einen Spalt von 2-2,5 cm selbst zu), in dem schlecht bzw. kaum ausgeleuchtetem Kinderzimmer nahm sie laut dem Geständnis der Nachversion folgendes -bei offenstehender Kinderzimmertüre (!!!) - wahr:
Beide Kinder waren in ihren Betten in der Decke halb zugedeckt Es sah aus, als würden sie schlafen. Mir ist dann sofort aufgefallen, dass sie ihre normale Bekleidung (Höschen, T--Shirts) anhatten und nicht ihre Schlafanzüge.Quelle Mordakte Weimar
2.) Zeitfenster
R. W. hätte für die Tat 25 Minuten Zeit gehabt. Die Elliots verließen die Wohnung gegen 02:45 und gegen 03.20 kam M.W. zurück. In dieser Zeit hätte er:
- beide Mädchen töten müssen
- beiden Mädchen die Schlafanzüge aus -und Tageskleidung anziehen müssen
- beide Mädchen frisieren müssen
- ein Bier trinken müssen
Zu 1.) das ließe sich zwar zweifelsfrei in der Zeit erledigen
Zu 2.) R. W. hatte darin keine Übung, das tat sonst seine Frau, und dies dann bei Leichen zu tun evtl. noch unter Zeitdruck halte ich für wenig wahrscheinlich
Zu 3.) siehe unter 2.), selbst M.W. Schwester Brigitte gab an, daß er das konnte bzw. je tat. M.W. selbst gab an das sie für Melanies langes und dichtes Haar zum föhnen 30 Minuten benötigte
- - - - - -
2.) Verbringung
1.) In diesen drei Häusern an der Ausbacher Str. wohnten Arbeiter der Kali und Salz-Bergwerke, die im Schichtbetrieb tätig waren, sprich möglicherweise kamen da gegen 04.00 schon die ersten aus ihren Wohnungen die R.W. mit den toten Mädchen im Arm hätten sehen können, oder ihn bei seiner Rückkehr von der Verbringung hätten sehen müssen. (M.W. Schwager Jürgen kannte R.W. von der Arbeit und sah einmal morgens um 04.00 als er zur Arbeit musste, die M.W. mit K.P. im Treppenhaus)
2.) Absolut nicht nachvollziehbar wäre dann auch, weshalb R.W. die Mädchen an zwei verschiedenen Orten abgelegt hat, denn das Verkehrsaufkommen nachts dürfte weniger gewesen sein als am Vormittag wo die Verurteilte vielleicht wegen mgl. Sichtungen in Panik geriet und sich gezwungen sah einen anderen weiteren Ablageort zu suchen.
- - - - - -
Das ist nur meine Ansicht, es gibt bspw. auch ein Gutachten welches ihre Aussage der angezogenen Kinder im Bett widerlegt.