lakelife schrieb:29.8., Vernehmung RW
Frage: Herr Weimar, können Sie uns sagen, warum Sie als Täter völlig ausscheiden?
- "Ich kann mich nicht erinnern so eine Tat begangen zu haben."
- "Wenn ich überhaupt als Täter in Betracht kommen sollte, so kann ich mit persönlich nur so erklären, dass ich die Tat nicht im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte ausgeführt haben kann. Ich bin aber fast sicher, dass ich einen derartigen Abtransport der toten Mädchen nicht selbst durchgeführt habe."
Diese Antwort von R. W. ist sicher nicht geeignet ihn zweifelsfrei auszuschließen, jedoch liegen zu ihm Gutachten und Aussagen (*) vor, die das im Rahmen seiner Erkrankung erklären
könnten.
(*) Aussagen, die seine seinerzeitigen beschrieben, von Menschen, die ihn während der Anfälle bzw. Black-Outs erlebten.-Juli 1985 (erwähnt im psychiatr. Gutachen zu R.W. vom 01.10.1986)
Einlieferung ins KH nach einem Anfall, (morgens aufgestanden, wollte ins Bad gehen, neben Bett umgefallen) Befund im Krankenhaus:
Bewusstseinstrübung=> Beschreibung [autourl (https://flexikon.doccheck.com/de/Bewusstseinstr%C3%BCbung[/autourl]]HIER)
Verlangsamte Reaktionen
Gesichtsausdruck amimisch (amimisch = fehlende Mimik [kann u. U. als starrer Blick empfunden werden])
Angabe M.W. 2.08.1986:
Er stand eines Morgens auf, ging zur Arbeit, kam eine halbe Stunde später wieder zurück, klingelte bei meiner Schwester Ursula an der Tür. Er redete lauter wirres Zeug und meine Schwester klopfte dann bei mir, um ihn zurückzubringen. Sie konnte ihn kaum halten. (…..) Erst Anfang Juli während des Urlaubs zu Hause. Das zweite Mal auch zu Hause. Da lag er morgens 10.00 Uhr im Bett und wusste nicht, wo er war.
Monikas Schwester Ursula, 11.08.1986:
Einmal war Reinhard verwirrt und klopfte morgens an meiner Tür. Ich fragte, was los ist, er hat unverständliche Worte gesagt. Ich führte in rüber zu seiner eigenen Wohnung. Es wurden dann angeblich Tabletten bei ihm festgestellt, die er eingenommen hatte.
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Monika Weimar schilderte in ihrer Nachtversion einen R. W., der dem kranken R. W. aus 1985 doch sehr nahekommt:
Er saß mit gebeugter Haltung nach vorne gebeugt. Er hat geheult und war total durcheinander. Ich habe ihn angesprochen, er reagierte auf gar nichts. Eine leere Bierflasche stand neben ihm auf dem Fußboden.
War das Kalkül? R. W. der seiner Frau ohnehin zu mißtrauen scheint, im reden generell (auch in den späteren Interviews) eher verlangsamte und wenig wortgewandte Mann, kann das insoweit nicht ausschließen, da er erst im Vorjahr eben drei Episoden hatte wo er geistig völlig abwesend und desorientiert war und gibt die einzige (für ihn ) wahre Antwort in diesem Moment!
lakelife schrieb:2. Haftantrag RW am 31.8. 1986 durch Staatsanwalt S.
"Begründung: Reinhard Weimar wollte sich an seine Ehefrau rächen, da sie eine ehebrecherische Beziehung zum US-Soldat Kevin Pratt hat. Frau Weimar wollte Reinhard Weimar unter Mitnahme der Kinder verlassen. Der Zustand der Leichen zwingt zu dem Schluss, dass die Kinder schlafend und auf einem weichen Untergrund liegend, also etwa im Bett getötet wurden.
Monika Weimar scheidet als Täterin aus, da kein Motiv. Sie hatte eine innige, mütterliche Beziehung zu den Kindern. Das Verhältnis zu Pratt hat dabei nicht gestört. Auch nicht für Zukunftsabsichten mit Kevin Pratt.
Der Beschuldigte Reinhard Weimar zeigte dagegen wenig Zuneigung zu Kindern, insbesondere zu Melanie. Ehefrau Monika war täglich abends abwesend, war mit Kevin zusammen. Zeitweise waren die Kinder dabei. Der Transport der Leichen benötigt Kraft. Die hat Reinhard Weimar, aber nicht Monika Weimar. Melanie wurde etwa 1.50 Meter geworfen.
Die Angaben Monika Weimar für Rückkehr in der Nacht sind in sich widerspruchsfrei und nachvollziehbar. Sie entsprechen dem objektiven Tatbefund. Widersprüchlich dagegen Aussage Reinhard Weimar. Karolas Schreien (15 Minuten) hat er angeblich nicht gehört. Obwohl sie im Flur stand. Er will erst gegen 2.30 Uhr eingeschlafen sein, da er in Monikas Abwesenheit nicht schlafen konnte. In Anbetracht, dass nur die Kindseltern als Täter in Frage kommen, muss sich somit der dringende Tatverdacht gegen Reinhard Weimar richten."
Nun ja, Sauter war der Einzige der trotz aller Widersprüche in die sie sich bis dahin bereits verwickelte noch von ihrer Unschuld überzeugt war, das hatte ja letztlich seine Ablösung zur Folge.
lakelife schrieb:Der Zustand der Leichen zwingt zu dem Schluss, dass die Kinder schlafend und auf einem weichen Untergrund liegend, also etwa im Bett getötet wurden.
=> Der Zustand der Leichen gab nach dem Fund und der eingesetzten Verwesung, dem Insekten-befall/fraß nur noch her, daß sie auf einem weichen Untergrund liegend getötet wurden, also da ist auch ein Autositz/auf einer Decke nicht ausgeschlissen, oder der "Würgegriff" bspw. auf dem Schoß. Im Obduktionsbericht steht da lediglich:
“Es scheint, daß beide Mädchen auf einer nicht harten Unterlage zu Tode kamen“lakelife schrieb:Eine Tötung an einem anderen Ort und Umständen ist ausgeschlossen.
Da scheint der Staatsanwalt Sauter seine Hausaufgaben nicht gemacht zu haben:
-Der Obduktionsbericht vom 11.08. enthält bereits, daß Melanie vor ihrem Tod mit zahlreichen Labkraut Kletten in Berührung kam und an ihrem Ablageort dieses nicht vorhanden war. Sie selbst gab an, daß die Kinder beim Badeausflug nicht im Wald waren; außerdem hätte man dann wenn die Kinder am Sonntag damit in Berührung gekommen wären diese in den Betten finden müssen, aber
die Betten gaben ja noch nichtmal her, daß die Mädchen mit der Straßenkleidung in diesen gelegen sind!lakelife schrieb:... Die Nahrungsaufnahme der Kinder fand mehrere Stunden vor Eintritt Tod statt.
... Feststellungen des Institutes für Rechtsmedizin korrespondieren vielmehr mit der Aussage der Beschuldigten, wonach Kinder am Sonntag, 3. August gegen 18.00 Uhr am Seepark Brote gegessen haben.
Nein, wie gesagt er hat seine Hausaufgaben nicht gemacht… Bei uns sagt man auch „Schuster, bleib bei deinem Leisten“….wenn ein Gerichtsmediziner, der sich dafür ja erstmal qualifizieren muß eine Aussage zum Mageninhalt/ letzte Nahrungsaufnahme trifft, dann darf man dieser durchaus glauben, das ist nicht nur Routine, das ist etwas was man ziemlich zu Beginn dieser Weiterbildung nochmal vertieft studiert, zudem ist es in Deutschland bei jeder Sektion ein zweiter Arzt mit anwesend, demzufolge basiert die Angabe der letzten Nahrungsaufnahme bei den Weimar-Schwestern ca. eine Stunde nach der letzten Nahrungsaufnahme auf der Expertise zweier Ärzte.
Vier Sachverständige wurden dazu befragt, hier aus dem Urteil/Fulda:
Zum Mageninhalt : Auch wenn Kinder noch gegen 22.00 Uhr gegessen hätten, und wären gegen 2.30 Uhr gestorben, wäre dieser Mageninhalt nicht sehr wahrscheinlich gewesen. Wobei für gegessene Plätzchen ein Aufenthalt von fünf Stunden extrem sei. Realistisch ist, dass, wenn Nahrungsaufnahme gegen 9.30 Uhr war und der Tod dann gegen 11.00 Uhr eingetreten ist. Eine gemischte Kost aus Flüssigkeit und Brötchen-- müsse (?) ist nach 2-3 Stunden völlig verdaut. Ein Kind verdaut übrigens schneller. Der Mageninhalt eines Kindes beträgt etwa 300 Milliliter. Der Film war 22.00 Uhr zu Ende. 22.00 Uhr. Zumindest Karola müsste dann noch zwischen 1.00 Uhr und 2.30 Uhr genascht haben. Wobei der Umfang von einer richtigen Mahlzeit spricht. Gegen 2.30 Uhr ist Karola erwacht und hat geschrien. Zudem war Karola laut Schwester Brigitte schlaftrunken, als wohl gerade erwacht. Melanie hat wohl vor allem Milch getrunken und wenig gegessen. Das zeigt auch der Mageninhalt. Nach flüssiger Nahrung nach 2-3 Stunden nur 2-3 Prozent noch im Magen vorhanden. 3o Milliliter aber sind 10 Prozent der Menge, die ein kindlicher Magen aufnehmen kann. Bis zur Tötung von Melanie sind aber keine zwei Stunden vergangen. Außerdem war ja nicht nur Flüssignahrung in Melanies Magen. Insgesamt waren zu dem Thema Magen vier Sachverständige involviert. Alle variieren bei Karola um eine bis anderthalb Stunde Todeseintritt nach Nahrungsaufnahme.
lakelife schrieb:Die Zeugin Brigitte (Schwester von Monika Weimar) war gegen 2.30 Uhr mit ihrem Ehemann in der Weimar-Wohnung. Das Kind Karola hatte eingenässt (außerhalb des Bettes, Betttuch war trocken). Als Brigitte die angeblich schlafende Melanie zudeckte, rührte sie sich nicht. Melanie schien das laute Weinen von Karola nicht gehört zu haben (15 Minuten).
Anmerkung: Die Schwester wohnte über Weimars.
Aus dem Elternzimmer hatte Zeugin Brigitte Schnarchgeräusche vernommen. Allerdings will der Ehemann von Brigitte Zähneknirschen bei Melanie gehört haben. Trotzdem könnte eine Tötungshandlung an Melanie das laute Weinen, Einnässen, Verstörtheit von Karola begründen, indem Karola bewusst oder unbewusst die Tötungshandlung mitbekommen hat.
Ja, da steht es doch. Melanie knirschte mit den Zähnen, also sie gab Lebenszeichen von sich. Brigitte sagte übrigens auch aus, daß Karola im Flur war als sie kam => die muß also nicht unentwegt im Kinderzimmer geweint haben. Die Kinder waren den ganzen Sonntag beim baden und draußen an der frischen Luft zudem blieben die am Abend noch länger auf, die waren sicherlich extrem müde als sie ins Bett gingen. (Mein Kind hätte es mit 5 oder 7 nach einem Tag im Freibad nicht länger als bis 20 Uhr geschafft, wenn überhaupt).
Frau Böttcher, die Mutter von M.W. sagte ja bereits am 11.08.1986 aus:
Es ist üblich, dass Reinhard nachts nichts hört. Das war schon, als die Kinder klein waren
Hat Herr Sauter diese Vernehmung vergessen zu lesen und da nochmal nachzuhaken?
lakelife schrieb:Die Kinder hatten keine Sandspuren, also nicht auf dem Spielplatz.
Die Akte las Sauter offensichtlich mit der gleichen nicht vorhandenen Akkuratesse wie er die Bilder vom Verschwindeort angesehen hat?
Das es kein Spielplatz war der über und über voll mit Sand war, ist bekannt, daß aber am Auslauf der Rutsche eine kleine Sandfläche vorhanden ist zeigt ein Bild
HIER ab Minute 10.00, und steht so auch in den Akten, zudem existiert ein ?Gutachten?, daß einzelne Sandkörner in den rissigen Sohlen/Sandalen der Kinder gefunden wurden.
Sandkasten war verhältnismäßig klein. Die Sohlen der Kinder rissig. Nur einzelne Sandkörner wurden gefunden. Es mussten sich nicht unweigerlich starke Sandspuren finden. Das hat der Sachverständige getestet. Mit Kindern und ähnliche Sandalen. Auch da fanden sich kaum Sandspuren. Auch als der Sachverständige die Sandalen ganz in Sand vergraben hat, sind nicht wesentlich mehr Sandanhaftungen geblieben.
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lakelife schrieb:Kinder wurden ungesehen nachts weggebracht. Am Tag bei Helligkeit wär dies wohl nicht unbemerkt geblieben. Faserspuren beweisen, dass Kinder mit Eltern-PKW transportiert wurden. Melanie muss, nachdem sie bereits an einem Ort abgelegt war, an dem sich Labkraut befand, wieder aufgenommen und in das Fahrzeug zurückgebracht und anschließend am endgültigen Ablageort gebracht worden sein.
• So, und als die Kinder ungesehen nachts weggebracht wurden entstand der Riss in der Windschutzscheibe und MW hat es nie geschafft nach der Nachtversion richtig zu stellen, daß der Riss ja bereits vorhanden war als sie sich auf den Weg zur Post und Sparkasse machte?
• Am Tag bei Helligkeit blieb das auch nicht unbemerkt, immerhin wurde MWs Auto ja am Fundort der Melanie gesehen.
• Die zweimalige Ablage der Melanie entbehrt doch jeder Grundlage und ist derart meschugge, das wird nur durch die verschiedenen Ablageorte getoppt, die bei einer nächtlichen Ablage eigentlich nicht nötig gewesen wären…
lakelife schrieb:Der Beschuldigte Reinhard Weimar hat wechselnde Angaben über seine Schlafenszeit gemacht.
lakelife schrieb:Der Beschuldigte Reinhard Weimar hat wechselnde Angaben über seine Schlafenszeit gemacht. Wenn er um 2.30 Uhr wach war, hätte er die weinende Karola hören müssen.
Unabhängig von ihren wechselnden Angaben zu ALLEM
05.08.1986: bis gegen 12.00
12.08.1986: 24.00 – bis gegen 12.00 - mit Unterbrechung um 02.00 (auf die Uhr geschaut)
Hier sind keine wechselnden Angaben zu erkennen (evtl. übersah ich Protokolle oder es existieren noch weitere), die Unterbrechung um 02.00 lässt außerdem nicht erkennen ob sie bis 02.30 andauerte…
lakelife schrieb:... Anders dagegen der Frust bei Reinhard Weimar. Er wollte verhindern, dass der Ami die Kinder bekommt.
Und sie wollte verhindern, daß Reinhard Weimar die Kinder bekommt….
R.W., 12.08.1986:
“ Meine Frau wollte aber unbedingt beide Kinder haben. Meine Frau hat mir auch gedroht, dass sie bis nach Fulda gehen würde, um dort die Atteste wegen meiner Krankheit bzw. wegen meiner angeblichen Tabletteneinnahme, holen würde, damit ich die Kinder nicht kriege. Außerdem hat sie gesagt, dass sie die Kinder über Nacht wegnehmen würde und mit ihnen irgendwohin gehen würde, damit ich sie nicht kriege.“
Dieses Argument trifft auf sie also mindestens im gleichen Umfang zu!
lakelife schrieb:4. Haarspangen, Vernehmung MW, 8.9.1986
"Um 20:00 waren die Haare der Kinder noch feucht. Daher die Haarspangen und Pferdeschwanz bei Melanie."
Anmerkung: MW hat die Spangen an diesem Abend nicht herausgenommen.
Das sagte sie nachdem sie die Nachtversion brachte…
Selbst wenn Melanie am Sonntagabend einen Pferdeschwanz und Haarspangen trug, so bleibt offen weshalb Karola
ordentlich gekämmte Haare hatte und Haarspangen trug wenn sie doch nachts als Brigitte E. in der Wohnung war offene Haare hatte… R.W. hatte darin keine Übung und das er das konnte wurde ihm von den Angehörigen seiner Frau nicht zugetraut.
lakelife schrieb:Oma Adele, 9.9.2019
"Ich habe mich mit dem Tag geirrt. Es war nicht der Montag, an dem ich meine Enkelinnen... gesehen habe, sondern am Sonntag."
09.09.
1986Die Oma hat sich mit Sicherheit nicht geirrt, sondern wollte ihrer Enkelin helfen!
Die hatte tatsächlich vier Wochen ihre Sichtung am Montag -die sie eingangs recht detailreich (Brief, 50 Mark Schein wechseln, Fenster putzen, Gulasch aufwärmen) schildern konnte – aufrechterhalten, und wich selbst bei der Konfrontation mit der Enkelin nicht davon ab.
Auszüge aus der Aussage vom
11. August 1986:…Gegen 10.00 Uhr kam die Monika zu mir und fragte mich, ob ich etwas brauchen würde. Sie wolle zur Post und einkaufen. Ich gab ihr einen Brief an meine Nichte. Da ich kein Kleingeld für Porto hatte, tauschte ich den 50,--Mark--Schein erst bei Ursula und ging dann in Monika Wohnung. Im Flur kam mir Melanie entgegen. Sie war schon angezogen. Was sie anhatte, kann ich heute nicht mehr sagen. Die Melanie packte mich bei der Hand und sagte „Guten Morgen Ange". Auch Karola sagte: „Guten Morgen Ange". Die Kinder nannten mich immer so. Die Karola war auch angezogen. Ich bin dann wieder nach oben in meine Wohnung. Die Kinder hatte ich seitdem nicht mehr gesehen….
Die Tatsache das MW zur Post und zum einkaufen wolle spricht definitiv für Montag und deckt sich auch mit den erstgemachten Angaben der MW.
und weiter… …Gegen 11.30 Uhr schaute ich dann aus dem Küchenfenster. Ich sah, dass der Besuch der Familie N.wieder wegfuhr. Melanie oder Karola habe ich nicht gesehen. Nicht lange, nachdem der Besuch der Familie N. weg war, ist auch die Monika zurückgekommen und hat mich gefragt, ob ich wisse, wo die Kinder seien.
Auch hier eine stimmige Angabe mit dem Besuch der Familie N. der wirklich an diesem Montag wieder abreiste!
Und der
28. August 1986: Ich schlieBe völlig aus, dass meine Begegnung mit den Kindern an einem anderen Tag als am Montag war. Es ist mir so bewusst, weil ich an dem Tag Fenster geputzt habe. Mittags gegen 11.30 Uhr habe ich mir Gulasch aufgewärmt. Da kam die Monika und fragte: Oma, sind die Kinder bei Dir?
29. August 1986: „Auf Vorbehalt antworte ich: Mir hat niemand gesagt, dass ich aussagen soll die Kinder gesehen zu haben."
Frage: „Sie wissen, dass Sie von Ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen können? Soweit es die Aussage ihrer Enkelin Monika betrifft?"
Antwort: „Ich habe die Wahrheit gesagt. Es ist genauso, wie ich es mehrmals geschildert habe. Es war der Montag. Ich möchte die Aussage bestehen lassen, obwohl ich meiner Enkelin damit belasten sollte. Ich mache von dem Zeugnisverweigerungsrecht keinen Gebrauch. Ich kann zwar alles noch nicht begreifen, aber auch ich will die Wahrheit wissen. Allein schon wegen der Enkelkinder. Das jetzt mit Melanie und Karola. Das ist noch viel grausamer."
Frage: „Sie wissen, dass Ihre Aussage Ihre Enkelin belastet. Sind Sie bereit ihre Aussage auch gegenüber dem Richter zu wiederholen?"
Antwort: „Ja, das ist die volle Wahrheit. Ich stehe dazu. Ich kann in dieser Ungewissheit nicht leben. Ich möchte die Wahrheit wissen.
Ebenfalls 29.08.1986 Aktennotiz zu Monika Weimar: (Auszug)
… …Frau Weimar fragte, ob sie zu ihrer Mutter fahren darf. Sie bekam die Erlaubnis. Mit Begleitung zweier Ermittlungsbeamten. In der Wohnung schilderte Monika im Beisein der Mutter, der GroBmutter und der Schwester Ursula das „neue“ Tatgeschehen. Monika Weimar hat stockend geredet. Mit wenigen Worten erzählte sie das »neue“ Geschehen und schaute dabei ständig auf den FuBboden. Nach einer kurzen Pause sagt allerdings dann plötzlich die Oma:, Aber das kann doch gar nicht sein. Ich habe die Kinder doch noch am Montagmorgen gesehen.“ Die Oma wiederholte sogar noch öfter diese Sätze. Monika Weimar entgegnet, dass das nicht sein könne. Die Kinder waren da schon tot. Oma Adele ist sich trotzdem sicher, da sie am Sonntag die Kinder gar nicht gesehen hat. Also den Tag nicht verwechseln konnte. Monika Weimar sagte beim Hinausgehen zu den Ermittlern:,, Hin und wieder könne man nicht so alles glauben, was die Oma sage.“…
Und die Änderungsaussage der Oma vom
09.09.1986:„Ich habe mich mit dem Tag geirrt. Es war nicht der Montag, der 4. August 1986, an dem ich meine Enkelinnen Melanie und Karola im Flur mit der Monika gesehen habe und mit den Kindern geredet habe, sondern ein Tag zuvor, also am 3. August 1986. Am Sonntag."
Als ich jetzt in unserem Garten das Bohnenkraut entfernt habe, fiel mir ein, dass ich ja am Samstag, 2. August 1986 Bohnen gepflückt hatte. Diese hatte ich danach auf der Bank vor unserem Haus gesäubert. Meine Tochter Getrud wollte sie noch am gleichen Abend einkochen. Dazu ist es aber durch ihren Unfall nicht gekommen. Sie ist ins Krankenhaus gekommen. Ich selbst habe dann am Sonntag, am 3. August 1986, die Bohnen eingekocht. Noch während die Bohnen kochten ging ich in die Wohnung von Monika. Mir war bekannt, dass Monika zum Krankenhaus fährt. Bei dieser Gelegenheit sollte sie meiner Tochter sagen, dass ich die Bohnen einkoche und ihr einen schönen Gruß bestellen. Dabei trug sich die Begegnung mit den Kindern zu."
Frage: „Jetzt, nach rund fünf Wochen können Sie sich wieder genau daran erinnern. Hat Ihnen vielleicht irgendjemand gesagt, dass Sie die Begebenheit nun in dieser Art darstellen sollen?"
Antwort: „Nein. Das hat mir keiner gesagt."
Das Gericht hat der letzten geänderten nicht geglaubt, tu ich bei den detaillierten zuvor gemachten übrigens auch nicht.
lakelife schrieb:8. - 13.3. 1995, Aussage Bärbel, Bardame
"RW erzählte mir, dass seine Frau mit einem Ami liiert sei. ... Er hat wortwörtlich gesagt, die Kinder fahren nirgendwo mehr hin.
... Etwa 10-14 Tage nach der Beerdigung war RW wieder bei mir in der Bar.
... Er hat mir ins Gesicht gesagt: Mir kann keiner was nachweisen. Das merk Dir!"
Bärbel war/ist unglaubwürdig, denn die hat ja u. a. auch ausgesagt, daß R.W. am Tag vor der Tat bei ihr im Puff war, als MW das Auto hatte, und was nachweisen bzw. um was es da zuvor ging lässt sie ja auch offen.
lakelife schrieb:- Er gab selbst zu, dass er sich nicht erinnern könne, aber es durchaus möglich sei
Er sagte nie das es möglich sei, im Gegenteil, er konnte es sich nicht vorstellen
lakelife schrieb:- Der Kraftaufwand, das Kind zu werfen
Wieviel Kraft wäre da denn nötig bei einem Brennessel Gebüsch von 50-80 cm Höhe?
lakelife schrieb:- Sein Hass auf den "Ami", seine Eifersucht, seine Zukunftsangst
Wo siehst Du Hass auf den Ami? Ich erkenne da vielmehr, daß ihm das halt nicht gefiel das er betrogen wurde und das hätte ihm wohl mit jedem anderen Mann egal welcher Nationalität nicht gepasst.
lakelife schrieb:Seine Emphatielosigkeit
Fehlende Empathie in Bezug auf was?
lakelife schrieb:- Seine offensichtlich vorhandene psychische Erkrankung
- Sein Alkoholkonsum
Weder erhöhter Alkoholkonsum noch eine vorhandene psychische Erkrankung machen einen automatisch zum Mörder dieses mal vorweg. R.Ws Erkrankung war zudem auch nicht eine Solche, daß er mir nichts dir nicht zum Psychopathen wird.