Malinka schrieb:Was aber nicht zwangsläufig bedeuten muss, dass man Frauke dort hin "geworfen" hat.
Auch Herr Östermann, der damals leitende Ermittler, ist nicht der Ansicht, dass die Leichenablage einen sorgsamen Umgang erkennen lässt.
"Mitbewohner Chris: Wurde sie einfach nur da hingeschmissen, oder wurde sie sorgsam abgelegt? Lag der Person etwas an ihr?
Der Ermittler: Der Täter hat sich nicht viel Zeit genommen. Sie war nur abgedeckt mit ein bisschen Reisig und Laub. Unter sorgsam verstehe ich etwas anderes."
Malinka schrieb:Es spricht also nichts gegen die Überlegung, dass Frauke tatsächlich frei an das Handy gehen konnte in diesem Augenblick.
Doch, es spricht
sehr viel dafür, dass FL am Freitagabend, also 3 Tage nach ihrem Verschwinden, nicht mehr "frei an das Handy gehen konnte".
Die Gründe wurden hier auf sehr vielen Seiten
immer wieder aufgeführt:
FL verschwand Dienstagnacht spurlos, ohne geladenes Handy, ohne Geld (es gab seit ihrem Verschwinden keine Kontobewegung mehr und im Pub besaß sie nur noch wenige Euro, die nicht mal mehr für eine Taxifahrt nach Hause gereicht hätten), ohne Unterwäsche und Kleidung etc.
Ihr Verhalten am Telefon, das typisch ist für ein Entführungsopfer, aber völlig unverständlich für eine freiwillig verschwundene FL.... Es ließe sich noch eine Menge hinzufügen, aber all das wurde hier, wie oben bereits erwähnt, schon unendlich oft ausgeführt.
Es ist mir vollkommen unbegreiflich, dass Du
@Malinka solche
unhaltbaren Behauptungen aufstellst wie die, es würde "
nichts gegen die Überlegung" sprechen, FL habe noch 3 Tage nach ihrem Verschwinden "frei an das Handy" gehen können.
Eine solche Aussage lässt nur die Deutung zu, dass nach Deiner Ansicht Fl
mindestens 3 Tage lang freiwillig verschwunden gewesen sein könnte.
Auch die vermeintliche Einschränkung "in diesem Augenblick" ändert nichts an der Zwangsläufigkeit dieser Deutung. Wenn FL als Entführungsopfer durch einen unwahrscheinlichen Zufall tatsächlich für einen sehr kurzen Zeitraum völlig
frei - also ohne Anwesenheit eines Täters, in dessen Gewalt sie sich befand - an ihr Handy hätte gehen können, hätte sie sicher völlig anders reagiert und ihrem Bruder diese existentiell wichtige Tatsache, entführt worden zu sein,
nicht verschwiegen.
Und wenn nach Deiner Überlegung nichts dagegen spricht, dass FL am Freitagabend noch kein Verbrechensopfer war:
Ab wann spricht dann nach Deiner Ansicht etwas
für ein Verbrechen?Dr.Edelfrosch schrieb:Wenn ein Entführer sein Opfer freilassen würde, dann aber warscheinlich nur wenn er sicher davon ausgehen könnte, das das Opfer nicht nach der Freilassung die Polizei einschalten bzw dieser auch keine Hinweise auf seine Identität/Wohnort geben könnte.
Malinka schrieb:Was Frauke ja auch versprechen hätte können. Auf dieser Basis haben ja auch die Kontakte statt gefunden, nämlich auf dem Vertrauen darauf, dass Frauke nichts sagen wird und sie bewies, dass man darauf vertrauen konnte, bis auf den letzten Anruf.
Es gibt einen
entscheidenden Unterschied zwischen diesen beiden Situationen:
Während der Telefongespräche befand sich FL in der Gewalt des Täters, nach ihrer Freilassung hätte er keine Macht mehr über sie gehabt.
Wenn der Täter auf etwas vertraute, dann höchstwahrscheinlich nur darauf, dass es FL aus Angst um ihr Leben nicht wagen würde, irgendetwas zu verraten. Der Täter hätte jedenfalls keinen Grund gehabt, auf das Schweigen seines Entführungsopfers zu vertrauen, sobald es nicht mehr seiner Gewalt ausgeliefert war.
Malinka schrieb:Frauke gibt Frank doch genau die selbe Information weiter, wie bereits davon in der SMS an Chris. Die Annahme dieses Rückrufes wäre für die Weitergabe der Information nicht relevant gewesen.
Für die Weitergabe der Information war dieser Anruf tatsächlich völlig überflüssig und wenn FL, wie von Dir als Möglichkeit unterstellt, tatsächlich hätte frei sprechen können, stellt sich deshalb - u. a. - die Frage: Weshalb hat sie nur wiederholt, was in der SMS an Chris stand - und ansonsten nur die Frage, wo sie sei, mit einem "Das kann ich nicht sagen" abgewehrt? Warum hat sie nicht mit ihrem Bruder normal gesprochen? Welchen Grund sollte sie gehabt haben, ihrem Bruder ihren Aufenthaltsort zu verheimlichen?
Nach meiner Überzeugung gibt es keinen plausiblen Grund für die Annahme, FL sei zu diesem Zeitpunkt noch kein Entführungsopfer gewesen. War FL jedoch ein Entführungsopfer, ging es überhaupt nicht um die Weitergabe von Informationen, sondern nur um die Möglichkeit, mit einem
scheinbar frei entgegengenommenen Anruf weiterhin ein freiwilliges Verschwinden FLs vorzutäuschen.
Malinka schrieb:keine Drogen in der Stimme
Es wäre mir neu, wenn man allein aufgrund der Stimme die Einnahme von Beruhigungsmitteln ausschließen könnte.
Malinka schrieb:Man kann doch aus dem Gesagten und der Länge der Anrufe schlussfolgern, dass Frauke entweder nicht lange reden durfte, oder nicht lange reden wollte.
Die einzige Schlussfolgerung, die die Kripo (nachdem sie sich damit beschäftigt hatte) aus dem Gesagten und der Länge der Anrufe gezogen hat, ist die, dass Fl "nicht lange reden durfte" und übrigens auch nicht frei sprechen durfte.
Die Gleichrangigkeit von "wollte" und "nicht durfte", die Deine Schlussfolgerung nahelegt, widerspricht der Beurteilung der Polizei und den Fakten. Es spricht in aller Klarheit deutlich mehr für FLs Entführung als für ihr freiwilliges Verschwinden.