outsiderz schrieb:Es wird lediglich ein Handykontakt erwähnt. Was für ein Kontakt wird nicht differenziert. Ich wäre z. B. von einem "Ping" oder sowas ausgegangen.
Was verstehst Du unter einem "Ping"? Dass jemand, der die entsprechende Funktion aktiviert hatte, die Nachricht erhielt, dass FLs Handy wieder erreichbar (weil inzwischen wieder eingeschaltet bzw. geladen) war? Oder teilst Du diese Ansicht:
Malinka schrieb:Der Leser kann aus dem Begriff „Handykontakt“ nicht genau heraus lesen ob es sich dabei um eine Ortung, eine SMS, einen Anruf oder einen letzten Log In des Handys in eine Funkzelle handelt.
In dem Artikel stand (da er online nicht mehr verfügbar ist, muss ich mich leider selbst zitieren):
birkensee schrieb am 14.01.2019: "Die Vermisste wollte sich auf den Heimweg zu ihrer Wohnung an der Borchener Straße begeben. Den Ermittlungen der Polizei zur Folge hat es einen letzten Handykontakt gegen 00:50 Uhr aus dem Bereich Nieheim, Kreis Höxter, gegeben."
Solche polizeilichen Pressemitteilungen werden durchdacht und um Präzision bemüht abgefasst. Deshalb werden für bestimmte Aussagen weitgehend feststehende Redeweisen verwendet.
Besteht die grundsätzliche Möglichkeit eines Verbrechens, deren Wahrscheinlichkeit aber noch nicht hoch taxiert wird, heißt es (wie auch in diesem Artikel) : "Die Polizei schließt ein Verbrechen nicht aus." Bei großer Wahrscheinlichkeit: "Die Polizei geht von einem Verbrechen aus."
Wäre nur FLs Handy geortet worden, hätte es nach meiner Erfahrung geheißen: "Das Handy konnte zuletzt gegen 00: 50 im Bereich Nieheim ... geortet werden." oder "Nach den bisherigen Ermittlungen war das Handy zuletzt gegen 00:50 im Bereich … eingeloggt." Das sind nach meinem Kenntnisstand die üblichen Formulierungen.
Wenn also in dem oben zitierten Kontext von einem Handykontakt die Rede ist, kann man davon ausgehen, dass "die Vermisste" selbst eine andere Person mittels ihres Handys kontaktierte - und es nicht ihr Handy war, das einen Kontakt zu einer Funkzelle aufnahm.
Ich bin mir jedenfalls sicher, dass die weitaus meisten Leser den Artikel in diesem Sinn verstanden haben - aber das lässt sich wirklich nicht nachweisen. Es bleibt Dir unbenommen, an einer Lesart festzuhalten, die nach meinem Verständnis sehr unüblich ist.
Unbestreitbar jedenfalls ist, dass die Polizei
aufgrund der 1. SMS davon ausging, dass FL freiwillig in die Nieheimer Gegend fuhr, dort diese SMS freiwillig versandte und zu diesem Zeitpunkt noch kein Verbrechen stattgefunden hatte - ein Verbrechen, dass sie aufgrund der 1. SMS ohnehin für eher unwahrscheinlich hielt. Und man darf davon ausgehen, dass diese Einschätzung der Pressemitteilung zugrunde lag.
Die Polizei wusste, dass es sich bei dem Handykontakt um eine SMS handelte, und sie hatte keinen Grund, den Eindruck erwecken zu wollen, es habe sich nur um eine Einloggung des Handys gehandelt. Auch das lässt mich vermuten, dass Deine Interpretation der Pressemitteilung nicht beabsichtigt war, sondern die Polizei einen Kontakt von FL selbst erwähnen wollte - und auch glaubte, mit dieser Formulierung so verstanden zu werden. Aber missverstanden werden kann vieles.
outsiderz schrieb:ABER... die Polizei hatte und hat keine eindeutigen Indizien wo/wann/wie/was genau FL in dieser Nacht zugestosen ist
Für die die Polizei war die 1. SMS ein
entscheidendes Indiz dafür, dass es ihr gegen 1 h in Nieheim noch gut ging und bis dahin jedenfalls kein Verbrechen begangen wurde. Daraus folgte logischerweise, dass ihr auf dem Nachhauseweg nichts zugestoßen war. Und da der Nachhauseweg also kein möglicher Tatort war, fanden dort auch keine gezielten Nachforschungen statt, die sich auf ein mögliches Verbrechen bezogen.
outsiderz schrieb:1. Bist du kein Profi was Spürhunde betrifft. Kannst du sicher ausschließen das es nicht andere Umstände gab die gegen diesen Einsatz sprechen?2. (viel wichtiger!) Kannst du belegen, dass der Nicht-Einsatz der Spürhunde durch die SMS begründet ist?Beides kannst du nur mit "nein" beantworten.
Deine Art, Belege einzufordern, finde ich etwas merkwürdig, denn diese Belege beziehen sich auf etwas, dessen Verifikation ebenso unwahrscheinlich ist wie die des Gegenteils.
rayden schrieb:Die Negierung beider Aussagen kann(st) man (du) auch nur mit "nein" beantworten
Da Spürhunde in Regensburg und anderen Fällen zum Einsatz kamen, finde ich es erst mal seltsam, dass im Fall FL dieser Versuch nicht unternommen wurde. Es gibt hier einen Threat über Spürhunde
Kriminalfälle und Spürhunde - was können diese Tiere leisten? (Seite 10) (Beitrag von frauZimt), der mir einen solchen Grund eher unwahrscheinlich erscheinen lässt.
Aber belegen ließe sich das nur, wenn sich die Polizei dezidiert dazu geäußert hätte (was nicht gerade wahrscheinlich ist). Das betrifft vor allem auch Deine zweite Frage. Von einer gezielten Anfrage abgesehen: Warum hätte die Polizei erklären sollen, dass sie Spürhunde nicht einsetzte, weil sie das aufgrund der 1. SMS für überflüssig hielt? Warum hätte die Polizei alles aufführen sollen, was sie nicht getan hat?
Weitaus aufschlussreicher ist die Aufführung dessen, was sie unternommen hat: Und darunter findet sich
definitiv keine gezielte Suche nach Spuren eines möglichen Täters auf dem Nachhauseweg. Und dieser Nachhauseweg hätte ohne eine 1. SMS im Fokus der Ermittlungen gestanden.