@LissyB LissyB schrieb:Wie man davon ausgehen kann, ein möglicher Zeuge, der Verdächtiges beobachtet hat, würde dies nicht melden, weil der Standort seiner Sichtung nicht explizit von der Pol erwähnt wird? Ich weiß es nicht.
Da Du offenbar mich damit meinst: Meine Behauptung war deutlich differenzierter (vgl. unten).
@Malinka Malinka schrieb:Keiner der Leser kann oder muss hier davon ausgehen, dass etwas auf dem Nachhauseweg passiert ist, weil der Leser den Nachhauseweg nicht kennt.
Kein Leser wäre davon ausgegangen, dass FL auf ihrem Nachhauseweg nichts passiert ist, nur weil er diesen Weg nicht kennt.
Die Möglichkeit eines Verbrechens auf ihrem Nachhauseweg wurde für den Leser
einzig und allein durch die Erwähnung ausgeschlossen, dass der letzte Kontakt 2 Stunden nach dem Verlassen des Pubs in Nieheim stattfand. Nach dieser Angabe hätte sich ein mögliches Verbrechen erst nach der 1. SMS ereignet.
Malinka schrieb:Und wie hätte die Polizei zu diesem Zeitpunkt überhaupt wissen sollen, welchen der möglichen Nachhauseweg Frauke genau genommen hat (der bis heute nicht bekannt geworden ist) um dann einen Zeugen Aufruf für genau diesen Nachhause weg zu starten? Hier also von einem Zeugen Aufruf für den Nachhause weg zu sprechen wäre für die Polizei schier unmöglich.
Es gab, soweit ich weiß, drei Varianten dieses Nachhausewegs. Die Distanz zwischen Pub und Fraukes Wohnung beträgt ca. 1,3 km. Mit Beginn der Borchener Straße, also ca. 200 m von ihrem Wohnhaus entfernt, treffen (soweit ich weiß) diese verschiedenen Routen zusammen.
Es sollte für die Polizei
"schier unmöglich" gewesen sein, für diese Wege, die, zusammen genommen, eine Länge von höchstens 3,5 km haben, einen Zeugenaufruf zu veröffentlichen, der auf verdächtige Beobachtungen auf diesen Wegen im Zusammenhang mit einer Entführung fokussiert gewesen wäre? Das ist mir nicht nachvollziehbar.
Wenn FL kein Zufallsopfer war (die Polizei hätte diese Möglichkeit erwägen müssen), wäre außerdem der Umgebung des Pubs besondere Aufmerksamkeit zugekommen. Die Polizei hätte auf diese Umgebung nachdrücklich verweisen können - aber auch hier gab es keinen entsprechen Zeugenaufruf - d.h. Suche nach
verdächtigen Beobachtungen im Zusammenhang mit einer Entführung.
Und ein
sehr wichtiges Argument brachte rayden:
rayden schrieb:Tja, ist die Polizei denn am nächsten Tag mit einem Spürhund angerückt? Der hätte die Route dann eigentlich erschnüffeln können müssen.
Im Fall Malinka wurden solche Spürhunde eingesetzt, die auch mehrere Tage nach ihrem Verschwinden eine Spur fanden, die zur Donau führte (wie sich später herausstellte, war Malinka in den Fluß gestürzt). Selbst wenn es bei Spürhunden keine 100%ige Erfolgsgarantie gibt, wäre ihr Einsatz doch sehr naheliegend gewesen.
Solche Nachforschungen wären also möglich gewesen, aber wurden durch die 1. SMS verhindert.Hätte es die 1. SMS nicht gegeben, wäre ein Verbrechen erheblich wahrscheinlicher gewesen, und die Polizei hätte sich (neben ihrer Wohnung) auf FLs Nachhauseweg als Tatort konzentriert.
In diesem Fall wäre es auch
um Beobachtungen gegangen, die ohne dieses Wissen belanglos waren. Wie ich nun schon mehrfach schrieb, wäre z. B. ein Mann, der über eine Stunde am Pub nervös auf und ab gegangen wäre, verdächtig gewesen - aber
nicht angesichts eines Zeugenaufrufs, der die Information enthielt, dass ein mögliches Verbrechen erst nach einem Kontakt zwei Stunden später in Nieheim stattgefunden haben könnte.
Die gegenwärtige Diskussion dreht sich um die Behauptung, dass ein Täter, der FL auf ihrem Nachhauseweg aufgelauert hätte, mit dieser 1. SMS hätte verhindern können, dass auf jenem Weg nach Spuren von ihm gesucht wurde. Welches Argument spricht gegen diese Behauptung?