Milchreislotta schrieb am 02.11.2023:Hallo zusammen,
ich lese die meiste Zeit nur mit.
Gestern geriet ich aufgrund einer Vermisstenanzeige auf die Seite der Polizei Hessen und nach wie vor sehe ich dort den Aufruf der Polizei zur Identifikation des Zopfmannes. Ihr alle kennt das Bild. Die Polizei wird also nach wie vor nicht wissen, wer das ist. Wieso sollte es sonst noch auf der Internetseite sein?!
Es wurde ja auch schon mehrfach erwähnt, aber ich bin mir zu 100% sicher, dass es sich hier um einen Mann mit mindestens einer Lippenspalte handelt. Addiert man noch das Näseln hinzu ist es wohl eher eine LKG (Lippen-Kiefer-Gaumenspalte).
Diese kann ein- oder beidseits auftreten. Das Bild lässt auf eine einseitige LKG schließen.
Die Inzidenz ist 1:500. Wenn man von einer gemittelten Geburtenrate von 750.000/Jahr in Deutschland ausgeht, kommen pro Geburtsjahr 1500 Kinder mit Spalten auf die Welt. Wenn man nun alle Mädchen und beidseitigen Spalten abzieht, dürften es schon wesentlich weniger sein. Zieht man nochmal alle braunäugigen Babies ab (Phantombild: blaue oder grüne Augen) und Kinder, die lediglich eine reine Gaumenspalte haben, wird der Kreis noch enger. Zwar können wir das Geburtsjahr nur ganz grob schätzen, allerdings lässt sich wohl ein grober Rahmen festlegen.
Davon nur die Männer, die sich zur Tatzeit hätten in Hessen aufhalten können...
Jetzt natürlich das Problem: die Aufbewahrungsfrist der Krankenhäuser. Es lässt sich heute sicherlich nicht mehr nachvollziehen, wer in etwa dem Zeitraum mit LKG geboren wurde.
Damals wäre dies vielleicht noch durch notwendige Nachoperationen (diese können bis zum 12. Lebensjahr des Kindes, sogar bei häufig auftretenden Kieferfehlstellungen bis ins Erwachsenenalter nötig sein) nachvollziehbar gewesen.
Ein weiterer Punkt ist hier, wie schon von den Vorrednern erwähnt, der Datenschutz. Aus moralischer Sicht erklärt sich mir nicht, wieso der Datenschutz über einer möglichen Aufklärung eines so abartigen und schrecklichen Verbechens, zu dem es sonst scheinbar nur wenige Lösungsansätze gibt, steht...
Das war jetzt sicherlich nichts neues, aber ich wollte dies gerne mal mit euch teilen, da es mich echt irritiert, wieso die EB diesem doch greifbaren Ansatz nicht nachgehen darf
Auf dieses Thema und deine Gedankengänge war ich vor längerer Zeit mal eingegangen...
Mein Sohn wurde mit einer sog. linksseitig ausgeprägten LKGS geboren. Allgemein ist die linksseitig betroffene Seite bei männlichen Babies sehr viel häufiger als bei Mädchen.
Wir sind hierfür seit Geburt an im frankfurter Uniklinikum in Behandlung. Das wird auch noch viele Jahre so bleiben.
Nunja, worauf ich hinaus wollte:
Der dort führende Mediziner, Herr Professor Dr. Dr. Dr. Robert Sader, welcher dort als Direktor der Klinik für Mund-, Kiefer- und Plastische Gesichtschirurgie praktiziert sieht meinen Sohn mind. 1x im Jahr.
Vor meinem o.g. zurückliegenden Beitrag zeigte ich ihm in einer unserer Sprechstunden das Phantombild.
Er zeigte sich hierzu völlig unüberrascht, warf einen Blick darauf und stimmte meiner Meinung zu, dass es sich bei der abgebildeten markanten Stelle sicherlich um eine Narbe einer LKGS handeln könnte (!).
Mir schien es, als hätte er das Foto nicht das 1. Mal gesehen und ich bin mir auch sehr sehr sehr sicher, dass man von Seiten der Kripo etc diesen Mediziner nach seiner fachlichen Einachätzung gefragt hat...
Immerhin ist er deutschlandweit der einzige, der LKGS nach dem sog. baseler Konzept operiert und über extreme Erfahrung verfügt.
Dem seine Aussage dazu würde mich extrem interessieren.
WENN es sich hier um eine o.g. Narbe handelt, würde das aber m.M.n. auch einen entsprechent durchgeführten, operativen Eingriff beim Phantombild-Mann bedeuten, denn egal ob nur Lippenspalte oder Kombinationen oder wie bei uns ausgeprägte Spalten wachsen nicht einfach mal so zusammen...
Man müsste mal rausfinden, seit wann diese Ops im o.g. Klinikum schon angeboten werden. Das startete ja nicht erst mit dem o.g. Professor.
Aber ich glaube auvh hierzu wird die Kripo schon alle Infos haben... scheinbar aber erfolglos.
:(