Der Yogtze-Fall
23.07.2022 um 16:17Nightrider64 schrieb:petersi schrieb:Aber wie erklärst du es dann, dass die Akte nicht geschlossen wurde?
In Hagen geht man immer noch von einem Mord aus, sonst hätte man die Akte im Rahmen der Verjährungsfristen schließen müssen
Totschlag steht auf der Akte . "Ermittlungen wegen Totschlag"
Die Verjährungsfrist für Totschlag beträgt 20 Jahre. Nach dieser Zeit muss die Akte geschlossen werden, da man niemanden mehr verurteilen könnte.
Dass die Akte noch offen ist bedeutet vielmehr, dass die Ermittlungen bei Anlegen der Akte bzw. des Aktenzeichens auf Totschlag hindeuteten und die folgende Beweislage oder die Indizien dann eher auf einen Mord führten.
Das Totschlag bei Beginn der Ermittlungen auf der Akte steht, ist nichts aussergewöhnliches. Natürlich, ein tödlicher Unfall mit Fahrerflucht ist keine fahrlässige Tötung mehr, sondern aufgrund der Flucht kann es tatsächlich schon ein Totschlag sein.
Nichtsdestotrotz, wenn man zu Beginn von einem Mord ausging, kann es durchaus sein, dass man dennoch Totschlag auf die Akte schreibt. Ganz einfach aus dem Grund, weil der Grundtatbestand immernoch Totschlag lautet und Mord nur dessen Qualifikation ist. Es ist nicht ungewöhnlich, dass man nur den Grundtatbestand auf die Akte schreibt.
Dass die Akte aber noch offen ist, beweist, dass die Ermittler von einem Mord ausgehen. Und die Ermittler haben im Gegensatz zu uns, alle Informationen zur Verfügung.