Kriminalfälle
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Der Yogtze-Fall

14.853 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Auto, Ungelöst ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Yogtze-Fall

Der Yogtze-Fall

23.07.2022 um 16:17
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:petersi schrieb:
In Hagen geht man immer noch von einem Mord aus, sonst hätte man die Akte im Rahmen der Verjährungsfristen schließen müssen
Totschlag steht auf der Akte . "Ermittlungen wegen Totschlag"
Aber wie erklärst du es dann, dass die Akte nicht geschlossen wurde?
Die Verjährungsfrist für Totschlag beträgt 20 Jahre. Nach dieser Zeit muss die Akte geschlossen werden, da man niemanden mehr verurteilen könnte.
Dass die Akte noch offen ist bedeutet vielmehr, dass die Ermittlungen bei Anlegen der Akte bzw. des Aktenzeichens auf Totschlag hindeuteten und die folgende Beweislage oder die Indizien dann eher auf einen Mord führten.

Das Totschlag bei Beginn der Ermittlungen auf der Akte steht, ist nichts aussergewöhnliches. Natürlich, ein tödlicher Unfall mit Fahrerflucht ist keine fahrlässige Tötung mehr, sondern aufgrund der Flucht kann es tatsächlich schon ein Totschlag sein.
Nichtsdestotrotz, wenn man zu Beginn von einem Mord ausging, kann es durchaus sein, dass man dennoch Totschlag auf die Akte schreibt. Ganz einfach aus dem Grund, weil der Grundtatbestand immernoch Totschlag lautet und Mord nur dessen Qualifikation ist. Es ist nicht ungewöhnlich, dass man nur den Grundtatbestand auf die Akte schreibt.

Dass die Akte aber noch offen ist, beweist, dass die Ermittler von einem Mord ausgehen. Und die Ermittler haben im Gegensatz zu uns, alle Informationen zur Verfügung.


3x zitiertmelden

Der Yogtze-Fall

23.07.2022 um 18:19
Zitat von petersipetersi schrieb:Dass die Akte aber noch offen ist, beweist, dass die Ermittler von einem Mord ausgehen.
Und nicht das, auch dass ein Suizid ausgeschlossen wird.


melden

Der Yogtze-Fall

23.07.2022 um 19:21
Zitat von petersipetersi schrieb:Die Verjährungsfrist für Totschlag beträgt 20 Jahre. Nach dieser Zeit muss die Akte geschlossen werden
Aber nur dann, wenn eindeutig feststehen würde, dass kein Mord vorliegt. Diese Feststellung kann aber erst getroffen werden, wenn man wüsste, was genau vorgefallen ist. Da das nicht der Fall ist, darf die Akte nicht geschlossen werden.
Zitat von petersipetersi schrieb:Nichtsdestotrotz, wenn man zu Beginn von einem Mord ausging, kann es durchaus sein, dass man dennoch Totschlag auf die Akte schreibt
Völlig richtig.
Zitat von petersipetersi schrieb:der Grundtatbestand immernoch Totschlag lautet und Mord nur dessen Qualifikation ist. Es
Nach BGH ist Mord ein selbständiger Tatbestand. Nur die Literatur nimmt eine Qualifikation an, was für die Praxis irrelevant ist
Zitat von petersipetersi schrieb:Dass die Akte aber noch offen ist, beweist, dass die Ermittler von einem Mord ausgehen.
Was ein Ermittler glaubt, spielt dabei keine Rolle. Die Staatsanwaltschaft darf die Akte erst schließen, wenn klar ist, wer hier was aus welchem Grund getan hat. Genau das weiß sie aber nicht und MUSS den Vorgang daher weiter führen.


melden

Der Yogtze-Fall

23.07.2022 um 21:18
Die Akte wird nicht geschlossen, weil es Mord sein KÖNNTE. Solange das nicht einwandfrei widerlegt wird, bleibt sie auch geöffnet.


melden

Der Yogtze-Fall

24.07.2022 um 14:30
Was ist wenn es ein Passwort ist? Für Computer oder sowas. Ich meine viele Menschen basteln sich aus "Eselsbrücken" oder so Passwörter zusammen. Meint ihr dass wäre möglich? LG


1x zitiertmelden

Der Yogtze-Fall

24.07.2022 um 16:45
Zitat von Carmen1993Carmen1993 schrieb:Was ist wenn es ein Passwort ist? Für Computer oder sowas. Ich meine viele Menschen basteln sich aus "Eselsbrücken" oder so Passwörter zusammen. Meint ihr dass wäre möglich? L
Könnte sein - allerdings war 1984 die Verwendung von Passwörtern noch nicht allgegenwärtig. Und selbst wenn - was nützt es?


1x zitiertmelden

Der Yogtze-Fall

24.07.2022 um 19:53
Zitat von StrongbowStrongbow schrieb:Könnte sein - allerdings war 1984 die Verwendung von Passwörtern noch nicht allgegenwärtig.
Genau. Computer und noch zumal mit Passwörtern waren damals noch sehr selten. Da hat bei weitem noch nicht jeder einen an seinem Arbeitsplatz gehabt. Und ein arbeitsloser Lebensmitteltechniker hatte wohl weder beruflich noch privat (weil sehr teuer) einen Computer zur Verfügung.


melden

Der Yogtze-Fall

26.07.2022 um 00:53
Zitat von petersipetersi schrieb:Aber wie erklärst du es dann, dass die Akte nicht geschlossen wurde?
Die Verjährungsfrist für Totschlag beträgt 20 Jahre. Nach dieser Zeit muss die Akte geschlossen werden, da man niemanden mehr verurteilen könnte.
Weil immer noch Leute anrufen und Hinweise geben.
Wie dem auch sei, auf der Ermittlungsakte steht, daß wegen Totschlag ermittelt wird.
Da wird dann kurz mal einer aus dem Tagesgeschäft ran gesetzt.


2x zitiertmelden

Der Yogtze-Fall

26.07.2022 um 07:31
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Weil immer noch Leute anrufen und Hinweise geben.
Wobei es wohl fast immer nur Anrufe sind, die man relativ schnell abarbeiten kann und die nicht plötzlich den Durchbruch bringen. Also nur, dass nicht der Eindruck entsteht, da würde jetzt ein zehnköpfiges Team dransitzen und es kämen regelmäßig heiße Tipps, die die Ermittlungen in eine neue Richtung leiten.


melden

Der Yogtze-Fall

26.07.2022 um 12:43
Eben . Da wird einer abgestellt, der neu reinkommende Hinweise abarbeitet. Dann wird die Akte wieder geöffnet. In einem Großteil der Fälle wird es sich um Hinweise handeln, die schnell als irrelevant eingestuft werden können.


melden

Der Yogtze-Fall

26.07.2022 um 14:59
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Weil immer noch Leute anrufen und Hinweise geben.
Wie dem auch sei, auf der Ermittlungsakte steht, daß wegen Totschlag ermittelt wird.
Da wird dann kurz mal einer aus dem Tagesgeschäft ran gesetzt.
Wenn der Tatbestand Totschlag nach 20 Jahren verjährt ist, wird die Ermittlungsakte geschlossen und in den meisten Fällen vernichtet. Sollten daraufhin Leute weiterhin anrufen, sind diese Hinweise irrelevant, da eine Verurteilung ohnehin nicht mehr möglich ist.

Anders verhält es sich, wenn die Aktenlage darauf hindeutet, dass ein Mord im Bereich des Möglichen liegt. Hierzu muss sich zumindest ein Hinweis darauf ergeben, dass Mordmerkmale verwirklicht wurden. Ansonsten müsste man ja jeden ungeklärten Unfall mit Todesfolge dauerhaft offen halten, nur weil man theoretisch einen Mord hineinkonstruieren könnte.

Würden die Ermittler von einer Psychose ausgehen und es für wahrscheinlich halten, dass GS nackt auf die Strasse springt und es dadurch zum Unfall kam, dann bestünde kaum die Möglichkeit einen Mord zu konstruieren. Es wäre maximal ein Totschlag und die Akte damit geschlossen.
Es wurde ja schon in einem Zeitungsartikel hervorgehoben, dass die Akte als Cold Case regelmäßig vorgelegt wird. Dies würde man nach einer Verjährung nicht mehr machen.

Eine gewisse Tendenz in Richtung Mord muss die Akte also hergeben.


melden

Der Yogtze-Fall

26.07.2022 um 18:15
Wie dem auch sei, auf der Ermittlungsakte steht „Ermittlung wegen Totschlag“


2x zitiertmelden

Der Yogtze-Fall

26.07.2022 um 20:41
Seine Anwendung setzt zunächst die Tötung eines anderen Menschen voraus. Insofern entspricht der Mord noch dem Tatbestand des Totschlags. Dabei ist die Art und Weise der Tötung grundsätzlich unerheblich. Ein heimtückisches, grausames oder gemeingefährliches Vorgehen kann jedoch zugleich ein Mordmerkmal der zweiten Fallgruppe verwirklichen.
Quelle: Wikipedia: Mord (Deutschland)
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Wie dem auch sei, auf der Ermittlungsakte steht „Ermittlung wegen Totschlag“



melden

Der Yogtze-Fall

26.07.2022 um 21:40
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Wie dem auch sei, auf der Ermittlungsakte steht „Ermittlung wegen Totschlag“
Das wurde aber jetzt schon oft durchgekaut. Nochmal zum mitschreiben: Bei der ERSTANLAGE der Akte wird der zum damaligen Zeitpunkt in Betracht kommende Tatbestand draufgeschrieben. Eine Änderung findet in der Regel auch dann nicht statt, wenn sich die Umstände und der darauf beruhende Tatbestand ändern. Weil bei der Anlage der Akten im Falle einer vermuteten vorsätzlichen Tötung meist Mordmerkmale noch unbekannt sind, wird halt Totschlag draufgeschrieben. So ist das nunmal. Alles andere ist schlichtweg falsch. Ende der Durchsage


melden

Der Yogtze-Fall

27.07.2022 um 08:57
Schaut man sich mal die Akte genau an.

Als die Akte und damit das erste Aktenzeichen angelegt wurde, wurde das Wort "Totschlag" und das erste Aktenzeichen mit schwarzem Kuli auf die Akte geschrieben. Wie man am Aktenzeichen erkennt, wird gegen "Unbekannt" ermittelt und das erste Aktenzeichen stammt aus dem Jahr 1984 (letzte beiden Ziffern).
Im Jahr 1998, also dann wenn ein Totschlag schon längst verjährt wäre, wurde ein neues Aktenzeichen für den Fall angelegt (in blauer Tinte geschrieben).
Weiterhin finden wir den Stempel "aufzubewahren bis: dauernd". Die Akte sollte also gar nicht geschlossen werden.

Aus der ersten Ziffer, die das Dezernat darstellt, lässt sich nichts weiter ableiten. Zum damaligen Zeitpunkt wurden im Dezernat 41 der Staatsanwaltschaft Hagen Mord, Totschlag etc. bearbeitet, so dass sich aufgrund des Aktenzeichens selbst, nicht differenzieren lässt.

Warum auch immer das Aktenzeichen 24 Jahre später noch geändert wurde. Stern Crime hatte ja mit dem Kommissar gesprochen und Stern Crime schreibt unter das Bild der Akte:
Als die Akte vor 34 Jahren angelegt wurde, sah alles nach einem simplen Todesermittlungsverfahren aus
Quelle: Stern Crime


melden

Der Yogtze-Fall

27.07.2022 um 10:17
Ergänzung:
Im Jahre 1998, als das neue Aktenzeichen angelegt wurde, wäre der Totschlag natürlich nicht verjährt gewesen. Es lagen ja nur 14 Jahre dazwischen.


melden

Der Yogtze-Fall

27.07.2022 um 11:43
https://kujus-strafverteidigung.de/strafrechts-abc/aktenzeichen/ (Archiv-Version vom 23.05.2022)
Die Polizei vergibt eigene Vorgangsnummern, die im späteren Verfahren von den Justiz-Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft und des Gerichts abelöst werden. In der Regel wird auch hier eine laufende Nummer vergeben, und das Jahr sowie das Dezernat angehängt. Hier haben sich bei den verschiedenen Polizeidienststellen der jeweiligen Bundesländer eigenen Verfahren eingebürgert.
Quelle: Link siehe oben
Aus den Aktenzeichen lässt sich regelrecht eine Geschichte ableiten.

Denn: Üblicherweise bauen die Gerichte „ihre Aktenzeichen“ um das der Staatsanwaltschaft herum. Die laufende Nummer bleibt gleich. Es werden lediglich die Nummern der (gerichtlichen) Abteilung und das Registerzeichen vorangestellt – jenachdem in welchem Abschnitt sich das Verfahren befindet.
Quelle: Link siehe oben

Die Nummern ändern sich durch das weiterreichen von der Polizeidienststelle zur Staatsanwaltschaft und zum Gericht. Geht das ganze später retour, aus welchem Grund auch immer (Neuaufnahme, turnusmäßige Neubearbeitung etc.) kann das Spiel eben auch weitergehen.


1x zitiertmelden

Der Yogtze-Fall

27.07.2022 um 12:46
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:Quelle: Link siehe oben

Die Nummern ändern sich durch das weiterreichen von der Polizeidienststelle zur Staatsanwaltschaft und zum Gericht. Geht das ganze später retour, aus welchem Grund auch immer (Neuaufnahme, turnusmäßige Neubearbeitung etc.) kann das Spiel eben auch weitergehen.
Das erste Aktenzeichen auf der Ermittlungsakte stammt aber bereits von der Staatsanwaltschaft. Zum Gericht ist dieser Fall erst gar nicht gegangen. Beide Aktenzeichen stammen von der Staatsanwaltschaft.


1x zitiertmelden

Der Yogtze-Fall

27.07.2022 um 12:56
Zitat von petersipetersi schrieb:Das erste Aktenzeichen auf der Ermittlungsakte stammt aber bereits von der Staatsanwaltschaft. Zum Gericht ist dieser Fall erst gar nicht gegangen. Beide Aktenzeichen stammen von der Staatsanwaltschaft.
Okay, verstehe. Möglicherweise wurden Dienststellen zusammengelegt oder erweitert, so etwas kann auch vorkommen. In den 90ern gab es auch bei den Länderpolizeien oft genug Streichungen. Ehemalige Reviere wurden aufgelöst oder teils durch vereinzelte Polizeiposten ersetzt. Das könnte auch für die Staatsanwaltschaften zutreffen. Auch die Änderung der Zugehörigkeit zu Landkreisen kann so etwas verursachen.


melden

Der Yogtze-Fall

02.08.2022 um 21:45
Wie wär's denn mit einer etwas anderen Version des Geschehens: kleiner Ehekrach im Hause Stoll. Ein paar Vorwürfe, weil der Günther schon länger arbeitslos ist. Der Stoll wittert eine kleine Affaire der Frau. Ihm "geht ein Licht auf". Gekränkt rutsch ihm die Hand aus. Er fliegt hochkant raus. Frau Stoll ruft einen Bekannten an und heult sich aus. Der hat Bock dem Stoll ne Lektion zu verpassen und ruft seine Kumpels an. Man überlegt, wo man ihn Aufgaben kann. Die Idee, den Typen in der Nähe seiner Eltern zu treffen ist nicht schlecht. Tatsächlich sieht man den Golf zu dem der Stoll nach seinem Ausflug zu Frau Helfritz geht. Kleiner Törn zu ner leeren Lagerhalle, die einer bei Hagen kennt. Man redet und greift dann durch.


1x zitiertmelden