Der Yogtze-Fall
22.07.2022 um 17:35@brigittsche
maßgeblich ist die aussage des patienten. und wenn der nicht reden will, dann ist es seine sache. wenn er behauptet, es war ein unfall, dann war es aus ärztlicher sicht erstmal ein unfall. kaum ein notarzt wird da automatisch die polizei inzuziehen. und selbst dann bedarf es der anzeige durch den geschädigten, weil körperverletzung eben kein offizialdelikt ist. und selbst, wenn es das wäre, so bedarf es zur aufklärung der mitarbeit des opfers - und wenn die aus bleibt, dann ist eine strafverfolgung quasi aussichtslos.
die beweggründe, die stoll zum schweigen gebracht hätten, hätte er überlebt, habe ich eigentlich geschildert... vielleicht nochmal genauer lesen?! ;o)
ich impliziere ja konkret, dass eben nicht gezielt über den arm gefahren wurde - da sähe halt das verletzungsbild doch anders aus und ein quasi-abriß wäre eigentlich nur möglich, wenn der arm einseitig fixiert gewesen wäre, was aber v.a. am handgelenk eindeutige - und definitiv nicht nachgewiesene - spuren hinterlassen hätte.
von daher gehe ich von einem überrollen des körpers aus, quer zu dessen längsache, wobei die arme am rumpf anlagen. dabei wurde der zuerst getroffene arm praktisch mitgerissen über die körpermitte, was auf eine nicht allzu geringe geschwindigkeit schließen lässt, da sonst eher qetschungen vorlägen. dabei wäre aber der gesamte körper in fahrtrichtung über die längsachse gedreht worden, was zu deutlichen abschürfungen an den auflagepunkten und luxationen im beckenbereich sowie zu rippen- sowie schlüsselbeinverletzungen geführt hätte.
ohne den autopsiebericht zu kennen, fällt eine beurteilung des falls sehr schwer... von daher kann ich auch hier nur über erwartbare verletzungsmuster spekulieren...
maßgeblich ist die aussage des patienten. und wenn der nicht reden will, dann ist es seine sache. wenn er behauptet, es war ein unfall, dann war es aus ärztlicher sicht erstmal ein unfall. kaum ein notarzt wird da automatisch die polizei inzuziehen. und selbst dann bedarf es der anzeige durch den geschädigten, weil körperverletzung eben kein offizialdelikt ist. und selbst, wenn es das wäre, so bedarf es zur aufklärung der mitarbeit des opfers - und wenn die aus bleibt, dann ist eine strafverfolgung quasi aussichtslos.
die beweggründe, die stoll zum schweigen gebracht hätten, hätte er überlebt, habe ich eigentlich geschildert... vielleicht nochmal genauer lesen?! ;o)
ich impliziere ja konkret, dass eben nicht gezielt über den arm gefahren wurde - da sähe halt das verletzungsbild doch anders aus und ein quasi-abriß wäre eigentlich nur möglich, wenn der arm einseitig fixiert gewesen wäre, was aber v.a. am handgelenk eindeutige - und definitiv nicht nachgewiesene - spuren hinterlassen hätte.
von daher gehe ich von einem überrollen des körpers aus, quer zu dessen längsache, wobei die arme am rumpf anlagen. dabei wurde der zuerst getroffene arm praktisch mitgerissen über die körpermitte, was auf eine nicht allzu geringe geschwindigkeit schließen lässt, da sonst eher qetschungen vorlägen. dabei wäre aber der gesamte körper in fahrtrichtung über die längsachse gedreht worden, was zu deutlichen abschürfungen an den auflagepunkten und luxationen im beckenbereich sowie zu rippen- sowie schlüsselbeinverletzungen geführt hätte.
ohne den autopsiebericht zu kennen, fällt eine beurteilung des falls sehr schwer... von daher kann ich auch hier nur über erwartbare verletzungsmuster spekulieren...