lighthouse schrieb:Aber die Art, wie Stoll behandelt wurde, deutet für mich klar auf blanken Hass hin.
Meiner Ansicht nach kann auch ein ganz dummer Unfall bei einer brutalen Einschüchterung vorliegen. Wenn es das nicht war, hat man dem Herrn Stoll jedoch entsetzlichstes Unrecht angetan. Nichts, was er getan oder unterlassen haben könnte, rechtfertigt nur annähernd, was ihm dann absichtlich zugefügt wurde. Dieser Gedanke tut mir in der Seele weh - genauso der Gedanke an seine Angehörigen, die diese Seelenpein seit über dreißig Jahren noch viel ausgeprägter haben werden und alle anderen, die wegen diesem Fall in Unfrieden sind. Das alles wird für diese Menschen nur durch Gewissheit enden, was geschah.
fravd schrieb:ein fehlender verbandskasten als grund für unterlassene hilfemaßnahmen?!?! wie lange ist denn dein letzter erst-hilfe-lehrgang her?!?!? jeder verband, auch der unsterile fetzen von bekleidung, ist besser als kein verband! und das lernt man in jedem erste-hilfe-kurs!!!
Ich hab das auch im Sofortmaßnahmen-am-Unfallort-Kurs für den Führerschein gelernt. Aber: Bei 8 Grad Außentemperatur macht sich nicht jeder unnötig nackig, um Kleidung zu haben, die man zu Fetzen reißen kann. Schon gar nicht, wenn man sich selbs sehr elend fühlt. Falls bevor man das dann macht, jemand kommt, der Hilfe leisten kann und man endlich türmen kann, weil einem die ganze Situation ohnehin zu viel wird, macht man das dann bielleicht. Im Angesicht von schon nur Verletzten setzt beim Menschen ein Drang zur Flucht ein, der nicht für jeden immer einfach zu überwinden ist. Man will da einfach nur noch weg.
fravd schrieb:würde man eine unfallstelle, auch eine fingierte, nicht mit dem eigenen material absichern? weshalb sollte man da erst g.stoll in ruhe sein warndreieck aufstellen lassen?
Da ging ich von mir aus. Wenn ein Warndreieck schon da steht, kurbel ich üblicherweise das Fenster runter und frage, ob ich helfe kann.
Dann sehe ich, wer das Warndreieck gestellt hat.
Bezüglich Hilfeleistungen auf Landstraßen war meine Lernkurve sehr steil. aufgrund einstündigem Pendeln einfache Strecke, überwiegend über Land.
Ich stelle immer erst ein Warndreieck, bevor ich mich einer Unfallstelle nähere. Es gibt dann immer noch genug unafmerksame Menschen, die mit unangemessener Fahrweise die Unfallstelle passieren. Die Frequenz nimmt aber ab.
Dann habe ich den Verbandskasten gleich mit, wenn ich nicht annehme, dass alle Beteiligten unverletzt sind. Ich hatte ihn einmal nicht dabei und bin über die Straße zurück gerannt, um aus dem Kofferraum eine Decke für einen zitternden stöhnenden Schwerverletzten zu holen, der mitteilte, er sei von der Straße abgekommen und ins Bankett zurückgeklettert - "Dass ihr mich findet. Ich hatte Angst, mich sieht nimand." Dass ich nur nachlässig geschaut hatte, ob ein Auto kam, merkte ich, als einer ungebremst mit über hundert Sachen vorbeifuhr.
Seither nehme icb den Verbandskadten immer mit, wenn die Lage unklar ist. Ihn zu holen könnte in einer Unfallsituation das Letzte sein, was ich tue - da denke ich nicht mehr klar und muss damit rechnen, kopflos über die Straße zu lafen wie ein kleines Kind. Ich habe auch immer gut sichtbar meine Rettungsweste im Auto liegen - bevor das ein politisches Statement wurde. Bei einem Unfall zuvor lief ich ohne los, weil ich sie nicht fand, als ich mit zitternden Händen in der Ablage der Fahrertür wühlte und sie nicht fand.
Bisher habe ich meinen Verbandskasten noch nie gebraucht - außer um Plasterstreifen für mich selbst zu entnehmen. Sonst mache ich den alle halbe bis ein Jahr mal auf, um nachzusehen, ob was nicht mehr gut aussieht und ob die Pflaster nicht kleben. Deshalb hat man ihn ja, um ihn nie zu brauchen. Aber wenn ich nicht sicher bin, hab ich ihn dabei. Da könnte ich ihn auch einfach vergessen, wenn ich eher technische Hilfe leiste.
Ich würde mich jedoch nie nackt ausziehen und vor ein Fahrzeug legen oder stellen, um Hilfe zu leisten. Zumindest fiele mir nicht ein, warum ich das tun sollte, außer vielleicht jemand droht zu ertrinken und man taucht nach ihm - was aber wieder irgendwie keinen Sinn macht und völlig unrund bleibt Wie immer irgendwas bei diesem Fall.
Möglich wäre auch das.
fravd schrieb:und eine inszenierte polizeikontrolle läuft auch ohne warndreieck des kontrollierten ab... blaulicht und ab auf parkplatz oder seitenstreifen.
Mein Gedankenspiel begann mit der Frage: Bei welcher Gelegenheit würde ich mich als Verkehrsteilnehmer sinnvollerweise (jenseits der nicht ergründbaren Wirrsinnstat) ausziehen und mich vor ein anderes Fahrzeug stellen oder legen? Eine weitere Frage, cie ich mir dtellte, war: Warum würde ich nachts um drei überhaupt mein Fahrzeug anhalten und verlassen. Bei letzterem fiel mir unter anderem eine Polizeikontrolle ein. Da war ich dann von Drogenkontrollen aus eigener Anschauung im Straßenraum in Mittelhessen sowie von gründlichsten Drogenkontrollen aus Erzählungen von Menschen mit bunten Haaren, Rastazöpfen und so weiter oder mit einschlägigen Vorgeschichten erinnert.
Ich ging bei meinen weiteren Hypothesen (sic) von dem aus, was Polizeibeamte denn so dürfen bei einer Polizeikontrolle:
Wenn diese zwei Worte im Rückspiegel aufleuchten, bekommt jeder Autofahrer feuchte Hände: „Stop! Polizei!“ Selbst wenn man überzeugt ist, nichts falsch gemacht zu haben, ist eine Verkehrskontrolle eine unangenehme Situation – vor allem dann, wenn man die eigenen Rechte gegenüber den Polizeibeamten nicht kennt. Denn auch wenn die Polizei gemäß § 36 der Straßenverkehrs-Ordnung jederzeit Verkehrskontrollen durchführen darf, müssen Autofahrer nicht jeder Aufforderung der Beamten nachkommen. Eine Übersicht der wichtigsten Fragen:
[...]
Pflicht sind lediglich Angaben zur Person und das Vorzeigen von Führer- und Fahrzeugschein. „Bei allen anderen Fragen erwidert man am besten, dass man dazu jetzt nichts sagen möchte“, rät Jörg Elsner vom DAV.
[...]
Vor diesem Teil einer Verkehrskontrolle fürchten sich Autofahrer am meisten: Zur Überprüfung der Verkehrstüchtigkeit kann die Polizei verschiedene Tests durchführen. Der bekannteste ist das „Pusten“ in ein Alcotest-Gerät. Die Beamten nutzen aber ein ganzes Repertoire an anderen Maßnahmen, um Hinweise auf Alkohol- oder Drogenkonsum zu entdecken – zum Beispiel Urintests oder die Überprüfung der Pupillenreaktion mit einer Taschenlampe.
Alle diese Tests sind grundsätzlich freiwillig! „Als Autofahrer sind Sie weder verpflichtet zu pusten noch an irgendeinem anderen Test teilzunehmen“, sagt Rechtsanwalt Jörg Elsner. Verweigert man den Test, muss man die Beamten allerdings eventuell zur Wache begleiten und eine Blutprobe abgeben. Dieser musste lange Zeit eigentlich von einem Richter angeordnet werden.
[...]
Grundsätzlich dürfen die Beamten den vorschriftsmäßigen Zustand des Fahrzeugs überprüfen. Dazu gehört zum Beispiel die Überprüfung der HU-Plakette am Nummernschild oder die Kontrolle, ob der Fahrer Verbandskasten und Warndreieck dabei hat. Die Polizei darf den Fahrer auch auffordern, das Fahrzeug zu verlassen. Das Fahrzeug betreten, einfach den Kofferraum öffnen gar das Auto durchsuchen dürfen die Polizisten aber nicht.
Dazu ist – ähnlich wie bei einer Wohnung – ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss nötig. Ausnahmen gelten auch hier bei Gefahr im Verzug: „Wenn die Beamten einen begründeten Verdacht für eine Straftat haben, dürfen Sie unter Umständen auch ohne richterlichen Beschluss durchsuchen“, sagt Rechtsanwalt Jörg Elsner. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn das Fahrzeug nach Cannabis riecht.
Quelle:
https://anwaltauskunft.de/magazin/mobilitaet/verkehr/polizeikontrolle-das-sind-ihre-rechteDas sind Juristen, die werden wissen was sie schreiben - die Gesetze wurden meines Wissens schon 1984 so ausgelegt. Da kann ich mich aber irren.
Außer bei einem konkreten Hinweis auf Straftaten (Gefahr im Verzug) darf ein Polizeibeamter bei Verkehrskontrollen gar nicht mehr tun als den verkehrssicheren Zustand des KFZ und die Fahrerlaubnis sowie -tüchtigkeit des Fahrers zu überprüfen.
Zur Überprüfung der Verkehrssicherheit gehören auch Warndreieck und Verbandskasten. Das reichte bei mir von "Hosch oins D'rbei?" beim wohlbekannten Orts-Polizeiobermeister bis zu Warndreieck auspacken und zusammenbauen müssen (nicht zur Strafe, nur zur Übung) und Überprüfung, ob im Verbandskasten auch die Sicherheitsnadeln und die Ölkreide enthalten sind. Damals brauchte man die noch.
Wenn da oder im Kofferraum nichts gefunden wird, endet also die Kontrolle. Also muss ein Beamter da was drin finden, dass ein Autofahrer, der seine Rechte kennt, auch willig kooperiert. Sonst muss man gegebenenfalls Widerstand brechen. Und das sieht man dann vielleicht, auch wenn zwei LKW über den Leichnam gefahren sind.
Der einfache Verdacht oder Anfangsverdacht muss einen Minimalgehalt an begründenden Umständen haben. Es müssen "zureichende tatsächliche Anhaltspunkte" vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass durch eine Person ein Straftatbestand verwirklicht wurde.
Quelle:
http://www.gletschertraum.de/Kriminalistik1/DieVerdachtsstufen.htmlMan kann auch nicht jemanden willkürlich auf Drogen kontrollieren, weil sich z.B. Hinweise ergeben, jemand habe im Wald vielleicht Altöl entsorgt oder schickt sich an, das zu tun. Wenn aus der Reserveradmulde oder dem Seitenfach des Kofferraums Öl tropft, darf da drin also nachgesehen werden. Werden im Kofferraum scharfe Samuraischwerter entdeckt, darf überprüft werden, ob die mitgeführt werden dürfen. Wenn nicht, darf nach weiteren verdächtigen Gegenständen gesucht werden.
Eine Rektalkontrolle auf Rauschgift wäre dann aber böse Willkür. Will man wegen Gefahr im Verzuge jemanden auf Drogen kontrollieren, muss man also Drogen oder eindeutig assoziierte Gegenstände finden, wie beispielsweise ein Spritzbesteck. Offen im Fahrgast- oder Kofferraum, im Gehäuse für das Warndreieck (die alten waren da noch deutlich größer als die schmalen EU-Warndreiecke) oder im Verbandskasten. Sonst könnte sich da jemand weigern wollen - siehe oben.
Ich glaube auch nicht, dass da Minimalmengen an Drogen reichen würden, spreche aber als Jugendlicher der 90er - mit dem Wissen um ungleich härtere Regelungen im Hinterkopf.
Sollten die Drogen im Warndreiecks- oder Verbandskasten auftauchen, könnte eine Polizeistreife das und den Fahrer mit zum Streifenwagen nehmen. Auch stellt sich die Frage, ob der Fahrzeugführer die da ungeschickterweise selbst deponiert hat - was nicht sonderlich klug wäre - oder ob das dort von einer oder einer Dritten deponiert wurde. Die Beamten beziehungsweise die, die sich dafür ausgeben, könnten sich das auch "aus dem Ärmel schütteln" und selbst dorthin verbringen.
Nochmals: Egal, was der Herr Stoll im Fall der Richtigkeit diesrr These eventuell getan haben sollte (sic: Konjunktiv!), es kann in keinem Verhältnis - als Vergleich - zu dem Verbrechen gestanden haben, das dann an ihm begangen wurde. Nicht einmal, wenn es als dummer Unfall anfing. Es rechtfertigt in keinster Weise das Martyrium des Herrn Stoll und das bis heute andauernde Leiden derer, die ihn lieb hatten. Das ist jenseits von Gemeinheit.
Da mit die Moderation Textwüsten unterstellte, wollte ich das beim ersten Mal nicht so detailliert ausführen.
fravd schrieb:da du ja auch so gerne auf paragraphen herumreitest, sollte dir auch klar sein, dass kein gericht jemals diese ausflüchte akzeptieren würde, wenn der beschuldigte sich herausredet
Was ein Gericht akzeptieren würde und was nicht, weiß ich nicht. Ich bin kein Jurist.
fravd schrieb:wenn man annimmt, dass der kofferraum nach dem unfall geöffnet wurde, dann liegt doch die wahrscheinlichkeit, dass persönliche gegenstände, über deren natur wir nichts sagen können, und die von jacke über tasche/koffer bis hin zu irgendwelcher "heißen" ware reichen können, daraus entfernt wurden.
Ich pflichte voll und ganz bei.