lighthouse schrieb:Der Abgang über die Seitenlinie in den Grünstreifen kann ja deutlich heftiger ausgefallen sein, als man das urprünglich dachte und plante. Das Ziel kann schon gewesen sein, einen schwerverletzten (oder gar toten) Stoll nackt neben der Autobahn in seinem Auto auffinden zu lassen.
Der Plan könnte gewesen sein, den vermeinlich toten Herrn Stoll auf die rechte Spur zu legen und von weiteren Fahrzeugen überrollen zu lassen - dann fallen Spuren von einem ersten Überrollen (eventull bei niedriger Geschwindigkeit) nicht mehr auf. Bestens geeignet wären hierfür mehrere Fahrzeuge, die dicht hintereinander her fahren: Der erste weicht vielleicht noch aus, schon der zweite nicht mehr - bis der begreift, was passiert ist, ist es zu spät. Zu dieser Vermutung veranlasst mich das Bild und die Beschreibung von den Schuhen im Fahrerfußraum. Eventuell wollte man die dem Herrnn Stoll noch anziehen und der arme Herr Stoll hatte deshalb so große Schmerzen, dass er erwachte. Vielleicht wollte man die Schuhe auch lediglich in den Fahrerfußraum stellen, um zu insinuieren, er habe sie dort ausgezogen und den Herrn Stoll (gegebenenfalls gemeinschaftlich) auf die Fahrbahn verbringen, was dem tödlich Verletzten ebenso Schmerzen verursacht haben dürfte. Er hätte sich vielleicht dagegen gewehrt. Eventuell wäre es den Täten auch durch Mark und Bein gefahren, die einen Toten entsorgen wollten. Vielleich auch schon früher.
fravd schrieb:wenn der vermeintliche tote, bzw. bewusstlose schwerverletzte, neben dir plötzlich aufwacht und schreit, während du sein dir fremdes auto über die nächtliche autobahn lenkst, womöglich noch in gedanken versunken ob der so nicht geplanten situation, ist panik und dadurch ein verreißen des lenkrads nicht gerade unwahrscheinlich.
In diesem Szenario wäre der Auffindeort ungeplant.
Für diesen Fall stelle ich mir die Frage, warum man die Schuhe in den Fahrerfußraum verbringt.
fravd schrieb:meinetwegen sogar eine geplante ablieferung beim etwas weiter entfernten, und damit eher anonymitätsgarantierenden, krankenhaus in hagen,
Ich verweise auf §24 StGB:
(1) Wegen Versuchs wird nicht bestraft, wer freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgibt oder deren Vollendung verhindert. Wird die Tat ohne Zutun des Zurücktretenden nicht vollendet, so wird er straflos, wenn er sich freiwillig und ernsthaft bemüht, die Vollendung zu verhindern.
(2) Sind an der Tat mehrere beteiligt, so wird wegen Versuchs nicht bestraft, wer freiwillig die Vollendung verhindert. Jedoch genügt zu seiner Straflosigkeit sein freiwilliges und ernsthaftes Bemühen, die Vollendung der Tat zu verhindern, wenn sie ohne sein Zutun nicht vollendet oder unabhängig von seinem früheren Tatbeitrag begangen wird.
Bei Mord ist die Vollendung der Tod.
Wenn man rechtzeitig im Krankenhaus (oder an der Notrufsäule) ankommt und alles in seiner Macht stehende getan hat, um den Eintritt des Todes zu verhindern, dann ist man nicht mehr des Mordes schuldig. Dann zählen meines Wissens noch bis zum Hilfe holen vollendete Straftaten, und das war schwere Körperverletzung:
§226 StGB
(1) Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person
1. das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,
2. ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder
3. in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt,
so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
(2) Verursacht der Täter eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen absichtlich oder wissentlich, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.Man braucht dann aber auch nach 92 und mehr Lebensjahren einen äußerst guten Grund, die Schuhe in den Beifahrerfußraum zu stellen. Oder derjenige, der das tat, muss in einem Land weilen, in dem auch wegen Mord nicht an die deutsche Gerichtsbarkeit ausgeliefert wird.
Schon seit Jahren mehr oder minder friedlich entschlummert in Walhalla, Himmel oder Hölle zählt dazu.
Einen guten Anwalt sollte man auch kontaktieren, bevor man sich stellt und den nächtlichen Albträumen entgegenwirkt - auch denen der Angehörigen des Herrn Stoll übrigens.
Ein beteiligter Beamter hätte Anstellung und Pensionsansprüche wohl verwirkt. Ich glaube, der bekommt dann "nur" Rente, aber das wissen die Beamten besser. Vorteil: Eventuelle Mitwisser können einen gern haben.
Ein paar Details noch:
Motor und Licht sind aus, der Schlüssel liegt auf der Hutablage, die Innenbeleuchtung brennthttps://www.allmystery.de/bilder/km48898-31Jemand wollte möglichst nicht gesehen werden und hat die Innenbeleuchtung vergessen (geht beim Golf I meines Wissens beim Öffnen der Fahrer- und Beifahrertür an). Sonst brauchte er oder sie oder brauchten sie Licht - wofür? Oder jemand im Auto wollte sehr wohl gesehen werden. Der Kofferraum war vielleicht verschlossen gewesen und musste wohl aufgeschlossen werden - Zentralverriegelung war 1984 Oberklasse. Dann legt man den Schlüssel eventuell auf die Hutablage.
Ein Grund für das Öffnen könnte sein, dass die Heckklappe der Notausstieg für Passagiere im Fond ist. Wurde dieser benutzt, dann müsste die mit zwei (meiner Erinnerung nach aushnöpfbaren) Schnüren befestigte Hutablage ausgeknöpft sein.
Ein weiterer Grund könnte sein, aus dem Kofferraum wurde etwas benötigt. War es ein Verbandkasten, ist das gut. War es das Radkreuz, sollte derjenige, dessen Fingerabdrücke darauf sind, äußerst gute Gründe haben, es rein zufällig beim Aussteigen anzufassen. Liegt es auf dem Weg zur Beifahrertür, wird es äußerst schwer, das zu erklären.