@Nightrider64 1984 wäre doch keiner Nachts im Oktober 9 km gelaufen, der ein Auto dabei gehabt hat
Die Idee ist doch schon irrwitzig. So irrwitzig, daß das als Besonderheit des Falles sicherlich thematisiert wordsen wäre.
Der ganze Fall ist
irrwitzig. Mehr irr als witzig, finde ich.
Wer hätte thematisieren sollen, was passiert ist? Mir ist kein Zeuge bekannt, der Herrn Stoll begleitet hätte. Alle, die den Fall schildern, haben nur das Wissen, dass Herr Stoll gegen 23 Uhr in Wilnsdorf in der Gastwirtschaft Papillon letztmals gesehen wurde und zwei Stunden später in Seelbach.
Was er in der Zwischenzeit unternommen hat, ist eventuell völlig belanglos - vielleicht aber auch von Interesse. Möglichkeiten würde ich ausschließen, weil sie unmöglich sind. Nicht, weil sie irrwitzig sind, wie der ganze Fall. Kann sein, dass man in diesem Fall mit Nüchternheit und Alltäglichkeiten weiterkommt. Vielleicht ist der ganze Fall so wenig alltäglich, dass er auf Wahnsinn zurückzuführen ist - oder auf eine Kette von Irrwitzigkeiten, die dem nahe kommen.
wenn jemand hier auf die Idee kommt, Stoll wäre bei einer Polizeikontrolle ausgezogen und mißhandelt worden und ist dabei schließlich lebensgefährlich verletzt worden, das ist das vollständig absurd und kann auch nicht schlüssig bis zum Ende gedacht werden.Wie bereits erwähnt, halte ich den ganzen Fall für vollständig absurd. Absurditäten kommen gelegentlich in einer regelrechten Kette vor.
Bei der Vorstellng meines Gedankenganges verkürzte ich übrigens ein wenig. Meine Eingangsfrage war:
Warum könnte jemand überhaupt anhalten, der sich verfolgt fühlt - abgesehen von schlagartiger Suizidalität?
Er könnte auf Toilette müssen.
Er könnte hungrig oder durstig werden.
Er könnte sich die Beine vertreten wollen.
Er könnte etwas suchen - einen Gegenstand oder eine Information.
Er könnte am Ziel seiner Fahrt angelangt sein.
Er könnte jemanden treffen, den er kennt.
An seinem Fahrzeug könnten technische Schwierigkeiten auftreten.
Er könnte an eine Unfallstelle geraten und seiner Hilfspflicht nachkommen.
Er könnte baden oder duschen wollen.
Er könnte Geschlechtsverkehr haben wollen.
Er könnte Glückssspielen wollen.
Er könne vorübergehend oder längerfristig fahruntüchtig werden (Übelkeit, Schwindel, plötzliche Müdigkeit).
Er könnte zum Anhalten gezwungen werden.
Er könnte in eine Verkehrskontrolle geraten.
Er könnte von jemandem verleitet werden zu denken, er sei in eine Verkehrskontrolle geraten.
Er könnte einen nicht hier aufgeführten Grund haben.
Bei allen aufgeführten Möglichkeiten fragte ich mich, wo man sich freiwillig (mehr und weniger frei sowie mehr und weniger willig) entkleiden könnte. Blieben übrig: Baden, Duschen, Geschlechtsverkehr (dazu siehe oben), Glücksspiel (Strip-Poker und ähnliches -fiel mir heute noch ein) und eben eine Verkehrskontrolle mit allergenauester Untersuchung bzw. die Vortäuschung einer solchen. Letzteres - die Vortäuschung - möchte ich nochmals hervorheben. Sie wurde jetzt zweimal in Antworten nicht erwähnt.
Bei einer nächtlichen Verkehrskontrolle oder der Vortäuschung einer solchen stünde man praktischerweise genau vor dem Fahrzeug, eine Person könnte ohne Argwohn zu erwecken im Fahrzeug sein - man wäre also völlig
arg- und wehrlos! Wenigstens wäre ich das. Einen Mord würde ich bei einer Polizeikontrolle überhaupt nicht erwarten, schon gar nicht 1984.