Der Yogtze-Fall
25.04.2020 um 02:36off-peak schrieb:Auch nicht. Etlichen Zeugen fällt oft erst etwas im Nachhinein ein. Das kann man auch nicht einfach ignorieren. Es könnte ja auch 100% richtig sein.Das ist natürlich richtig, aber ihn diesem Fall ist es doch eher unwahrscheinlich, dass sich die Ehefrau noch genau an die "sinnlose" Buchstabenfolge (ein Wort kann man das ja nicht nennen) erinnerte.
Einfacher wäre es gewesen, wenn auf dem Zettel ein richtiges Wort (z. B. "Autobahn") gestanden hätte. Dann wäre es wahrscheinlicher, dass sie sich an den Text auf dem Zettel erinnern konnte, weil sich ein konkretes Wort einfach leichter einprägt als eine komplett sinnlose Buchstabenfolge.
Man darf ja auch nicht vergessen, dass sie den Zettel ja auch unmittelbar weggeworfen, ihm also keine besondere Bedeutung beigemessen hat. Und es ist ja wohl recht unwahrscheinlich, dass sie dachte: "Hm, das könnte wichtig sein, ich muss mir unbedingt merken, was auf dem Zettel steht! Hm, yogtze, yogtze, yogtze….So, jetzt habe ich es im Kopf!" - und ihn dann wegwirft.