mike_N schrieb:Ich glaube er meint, das es hier gemäss Forenregeln nicht erlaubt ist, offiziell als unschuldig geltende Personen, wie zB eine Ehefrau, zu verdächtigen.... ;)
Mal gedanklich kurz weg von unserem Fall. Warum könnte eine Person grundsätzlich in einer Strafsache falsche Angbaben machen? Ja, bitte, der Herr in der dritten Reihe, links. Genau richtig:
* er wird dazu gezwungen (z.B. durch Drohung)
* er will jemanden nahestehenden schützen (Freund, Verwandte)
* er hat sich geirrt
* er hat selber damit was zu tun.
Wir sehen also, dass eine Falschaussage nicht zwingend daher erfolgt, weil der Aussagende zum Täterkreis gehört. Näheren wir uns jetzt mal langsam wieder unserem Fall an. Schenken wir der Angabe glauben, dass Stoll in der Nacht unter erheblichem Druck stand und Angst hatte. Nehmen wir auch einem Moment an, dass dies begründet war. Wäre es dann so abwegig, wenn auf die Frau grosser Druck ausgeübt wird, dass diese bestimmte Sachen nicht aussagt oder die Ermittlungen (z.b. durch die Angbabe, dass eine wirre Buchstabensuppe durch das Opfer aufgeschrieben worden sei) in eine bestimmte Richtung gelenkt werden?
So, nachdem wir uns das jetzt erarbeitet haben, kommen wir vor unserer Kaffeepause noch zu einem unschönen Thema: dem Veilchen der Frau Stoll. Sammeln wir doch mal Ideen dazu. Ja, Sie bitte. Gut,
* Stoll war psychisch angeschlagen und schlug zu
* sie drängte ihn in die Ecke, er verlor die Nerven
* sie wurde von denselben Leuten, die Stoll umbrachten geschlagen
* sie wurde danach geschlagen, um ihr klar zu machen, was sie (nicht) Aussagen soll
* die Verletzung wurde selbstbeigebracht oder mit Zustimmung zugefügt, um Stoll in einem bestimmten Licht darzustellen.
Ah, der Kaffee kommt. Die Lösung verrate ich nach der Pause.