@mattschwarz Sehr schlüssiges Szenario. Ich hätte noch ein paar Ergänzungen.
Vor 1. :
Man sollte die Vorgeschichte nicht vergessen. G.S. war arbeitslos. Dieser Umstand wirkt auf viele Menschen an sich schon deprimierend und geht oft mit knapper werdenden oder gar aufgebrauchten Reserven einher.
Der Arbeitslose hat ( zu ) viel Zeit. Das führt u. A. auch zu Phasen des Grübelns, wie man nämlich dem Zustand abhelfen könnte.
Obwohl diese Situation in eine Depression führen kann müssen diese Verhaltensauffälligkeiten nicht schon Ausdruck einer solchen oder eines schlimmeren psychischen Zustandes sein.
Der soziale und finanzielle Druck einer solchen Situation kann auch den bis dahin unbescholtenen Betroffenen zu Lösungsansätzen am Rande oder jenseits der Legalität bringen. Oder zur Hilfesuche bei den falschen Leuten.
mattschwarz schrieb:1. GS geht ein Geschäft ein. Liefertermin ist für ihn der 25.10.1984 bis 24:00 Uhr
Die Erwähnung der möglichen Verbindungen zu Drogenkreisen in Holland bringt einen immer wieder auf die "Warengeschäftsschiene". Dass sich das nicht erhärten ließ, kann zum einen heißen, dass es eben eine derartige Verbindung nicht gab. Muss es aber nicht.
Als Alternative könnte ich mir eine Geldleihe bei einem sogenannten Kredithai vorstellen, zur Überbrückung gedacht, bis G.S. wieder Arbeit hätte. Wenn das zeitlich nicht klappte, hatte er ein ernstes Problem, das er vielleicht unterschätzte.
Ein weiterer Versuch, an Geld zu kommen, könnte mit illegalem Glücksspiel erfolgt sein. Auch in so einem Fall sind Zahlungsschwierigkeiten echte Schwierigkeiten.
"Mahnungen" aus diesen Richtungen sollen auch andere Kunden ( oder erfolglose Spieler ) erschrecken und können daher recht brutal ausfallen.
mattschwarz schrieb:2. GS fährt um 23:00 Uhr zum Papillon. Der Besuch liefert ihm eine Erklärung für seine Frau, warum er so spät nochmals weg muss. Da er wirklich zunächst dort hingeht, könnte später durch Dritte gegenüber Frau S. bezeugt werden, dass GS tatsächlich anwesend war (Alibi für seine Frau).
Den Aspekt "Alibi für seine Frau" hatte ich so noch gar nicht gesehen. Sehr gut nachgedacht und in die Situation versetzt.
3., 4. übernehme ich so.
mattschwarz schrieb:5. Zweites Zusammentreffen mit den Geschäftspartnern, die sich aufgrund des wieder mit leeren Händen dastehenden GS nun sehr verärgert zeigen und "handeln". Es erfolgt ein nicht angeordneter Exzess, der weit über eine Einschüchterung und einen geplanten Denkzettel hinausgeht. V.a. ist ein Spurenbild erkennbar.
Was auch immer jetzt passierte, hing davon ab, was die Täter eigentlich erreichen wollten.
Wollten sie G.S. massivst einschüchtern, um ihn letztendlich doch noch zur Erfüllung seines Teils des Geschäftes zu bringen?
In dem Fall wäre eine so schwere Verletzung bzw. die Todesfolge nicht geplant gewesen. Und demnach ein Einsatz eines Autos als Folterwerkzeug extrem gewesen.
Oder hatte man das Geschäft mit G.S. schon "abgeschrieben", weil keine Aussicht bestand, dass der seinen Part in absehbarer Zeit erfüllen würde und sah sich gezwungen, ein Exempel zu statuieren?
Zweck: Vermeidung von Gesichtsverlust innerhalb der "Firma" und/oder Botschaft an andere "Kunden".
Unter dem Gesichtspunkt hätte es gar nicht schlimm genug sein können und das makabre Ergebnis war eingeplant.
Weiterhin bleibt die Flucht des drangsalierten und schon seiner Kleidung beraubten G.S. und ein mehr oder weniger ungewolltes Überrollen bei der Verfolgung für mich eine Option.
Und dann ist mir noch eine ganz finstere Möglichkeit eingefallen:
1982 erschien Steven Kings "Menschenjagd" in Deutschland.
Wikipedia: Menschenjagd (Roman)Der Roman spielt in einer nahen Zukunft – dem Jahre 2025 – und handelt von dem arbeitslosen Familienvater Benjamin Stuart Richards,....
.....
......was schließlich mit einer Teilnahme bei „Running Man“ auch klappt. Für jede überlebte Stunde sind ihm bzw. seiner ihn beerbenden Frau 100 Dollar versprochen. Sollte er es schaffen, einen gesamten Monat zu überleben, würde Ben den Jackpot und sein Leben gewinnen.
....
Ich besteh´ nicht drauf, aber der Fall ist so seltsam, dass auch eine etwas fantastische Annahme treffen könnte.
Gerade im Bereich der Kriminalität werden uns regelmäßig Fälle präsentiert, die das Vorstellungsvermögen von uns "Halbwegsnormalbürgern" sprengen.
Die Version aber ( hoffentlich wirklich ) nur für den Hinterkopf.
mattschwarz schrieb:6. Verbringen des GS um ca. 02:30 Uhr zum Auffindeort, um den eigentlichen Tatort, der Rückschlüsse auf die Geschäftspartner zulässt, zu verschleiern.
Ganz wichtiger Punkt, der Punkt 6. ! G.S.
musste da weg und selbst "nur" die Auffindung seines herrenlosen Autos hätte den Tätern unangenehme Aufmerksamkeit an diesem Ort hervorgerufen.
Auf diesen Ort müssen wir noch zurückkommen.
Der Abtransport G.S.´s in dessen eigenen Auto hat aus Tätersicht viele Fliegen mit einer Klappe erledigt.
Und er eröffnete die Möglichkeit, einen Unfall zu stellen, der die schweren Verletzungen hätte erklären können. Denn ein Unfall ohne Fremdbeteiligung wäre die Idealvorstellung eines Täters.
mattschwarz schrieb:7. Stellen des Unfalls durch einen Teil der Geschäftspartner bei gleichzeitiger Säuberung des eigentlichen Tatorts durch die anderen.
Die Herrichtung des Tatortes geht absolut klar.
Aber der ( fingierte? ) Unfall...
Mal ganz hypothetisch:
Das hätte natürlich ein sehr schwerer Unfall sein müssen um diese Verletzungen zu erklären.
Wie hätte der Unfall überhaupt aussehen müssen oder können?
Ein tiefer Sturz von einer Autobahnbrücke könnte das Ziel gewesen sein. Und hier bekamen die Täter möglicherweise ein Problem.
Denn wie kann man einen sehr schweren Unfall inszenieren,
ohne selbst was abzukriegen?Wie kommt man mit einem Auto von einer Autobahnbrücke runter, ohne drinzusitzen?
Der letztendlich etwas halbherzig wirkende Crash am Brückenpfeiler könnte genau dieser Problematik entstammen, dass man baulich verhindert hat, dass Autos von der Brücke fahren.
Alternativ wäre ein wirklicher Unfall evtl. durch eine nicht erwartete Gegenwehr des genauso unerwartet wieder zu Bewusstsein gekommenen G.S. möglich.
In dem Fall wäre noch etwas anderes geplant gewesen, um den Verletzten/Sterbenden loszuwerden.
Feuer wurde schon angesprochen.
Ich würde noch an ein Versenken des Golf samt G.S. in Betracht ziehen. Nach einer gewissen Zeit im Wasser wären alle Spuren hin gewesen. Und ein in irgendeinem Gewässer versackender Wagen macht nachts mit Sicherheit weniger Aufsehen, als ein brennender.
Inwieweit zu erkennen war, ob G.S. noch lebte oder man ihn zwischendurch als Laie für schon tot halten konnte, sei mal dahingestellt. Eine zeitweilige Bewusstlosigkeit scheint aber wahrscheinlich.
Die völlig unversorgten Verletzungen scheinen jedenfalls nicht in Richtung "Hilfsversuche" zu weisen.
Ich würde daher auch kaum eine Einschränkung machen, weil eine Maßnahme uns grausam erscheint. Also aus Rücksichtnahme würden diese Täter wohl kaum auf ein Verbrennen oder Ertränken des ohnehin schwerstverletzten G.S. verzichtet haben.
Bei evtl. doch aufkommenden Skrupeln kann man sich auch sowas noch schönreden.
"Der merkt das eh´ nicht mehr." wäre da ganz einfach.
mattschwarz schrieb:8. Abholung des Unfalltrupps, der sein Vorhaben vorzeitig abbrechen muss, weil das Wrack entdeckt wurde.
Ein zweites Fahrzeug wäre für beide Szenarien unabdingbar. Denn sowohl ein Unfallfahrer, der nicht erkannt werden möchte, als auch ein Krimineller, der noch viel weniger erkannt werden möchte, hätten wieder im weitesten Sinn "nach Hause" gemusst.
Egal, ob der Unfall dort fingiert oder tatsächlich passiert wäre.
Aufgrund der damals noch nicht so unkomplizierten Kommunikation nehme ich ein in Sichtweite hinterherfahren an.
Obwohl auch Walkie-Talkies schon existierten.
Schluss für heute und hoffentlich kommen wir alle gut zu Hause an.
MfG
Dew