Mordfall Hinterkaifeck
07.02.2018 um 21:51PastorBrown schrieb:Das heißt wir dürfen auch aus dem, was er nicht sagt – ex negativo – Schlussfolgerungen ziehen. Dies betrifft etwa die Frage der bürgerlichen Ehrenrechte. Daraus, dass Pielmeier nichts darüber erwähnt, dürfen wir nicht nur, sondern müssen wir zwingend schließen, dass die bürgerlichen Ehrenrechte unangetastet blieben.Falsch, müssen nicht und schon gar nicht zwingend, können aber. Eine Nichterwähnung beweist keinen Fakt und erst recht nicht, wenn das Urteil nicht in Gänze vorliegt. Daher reine Spekulation und Annahme Deinerseits.
PastorBrown schrieb:Die Fakten, die Pielmeier bekannt waren, ergeben sich aus den Bestimmungen §266 StPO. Aus diesen folgt auch, dass das Gericht nicht begründen musste, wie das Urteil zustande kam. Es muss nur die "für erwiesen erachteten Thatsachen" anführen, d.i. der Tatzeitraum von 1907-1910. Da das Gericht keine näheren Angaben dazu macht, in welcher Form oder Häufigkeit in dieser Zeit der Missbrauch stattfand, dürfen wir nicht nur, sondern müssen wir – ex negativo – schließen, dass dem Gericht hierzu keine Erkenntnisse vorlagen, also auch kein Geständnis.Belege bitte mit klaren Fakten, dass das Gericht das Urteil nicht begründen musste.
Belege bitte, dass es „nur“ die als erwiesen erachteten Tatsachen anführen muss.
Niemand muss darauf schließen, dass es kein Geständnis gab, man kann. Auch hier wieder reine Annahme, Deine Schlussfolgerung/Meinung, kein Fakt, daher nichts muss!
PastorBrown schrieb:Das Urteil lässt jedenfalls erkennen, dass das Gericht um eine Zugrundelegung strafrelevanter Tatsachen bemüht ist, die eine möglichst geringe Strafe nach sich zieht, das Gericht die Schuld der Angeklagten also als gering beurteilt hat. Für die Zeit der Ehe wurde Missbrauch ausgeschlossen. Man wird also – ex negativo – davon ausgehen müssen, dass die Angehörigen von Karl Gabriel Entsprechendes ausgeschlossen haben. Auch den Missbrauch einer Schutzbefohlenen, der sich ebenfalls strafverschärfend ausgewirkt hätte, wollte das Gericht nicht annehmen.Da es angeblich keine Urteilsbegründung gibt, was ich Dir nicht annehme und Du nicht belegen kannst, frage ich mich, wie Du erkennen kannst, worum das Gericht bemüht war und insbesondere, dass es um eine möglichst geringe Strafe bemüht war.
Auch hier wieder „man muss“. Nein, muss man nicht, man kann.
Ich kann Dir jetzt schon versprechen, dass das nicht gutgehen wird, wenn Du Deinen Aussagen weiterhin den Stempel der Allgemeingültigkeit aufzudrücken versuchst.