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Mordfall Hinterkaifeck

51.867 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Bauernhof, Hinterkaifeck ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Hinterkaifeck

Mordfall Hinterkaifeck

12.02.2018 um 15:26
@totto

HIER ist leider nicht alles zu sehen, aber Straubing war wohl erste Wahl für die Katholiken

https://books.google.de/books/content?id=o4JDAQAAMAAJ&hl=de&pg=PA94&img=1&pgis=1&dq=zuchthaus+straubing&sig=ACfU3U3AT0CF_8G_bOUhd9UBOXBosdEl3w&edge=0

Evtl. bestand das ja bereits zu Grubers Haftantritt.


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Mordfall Hinterkaifeck

12.02.2018 um 16:09
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Er ist zu einer Zuchthausstrafe verdonnert worden. Viktoria zu einem Gefängnisaufenthalt.
Das Zuchthaus war die härte Strafvariante. Es gab auch Zuchthäuser für Frauen.

Jedenfalls hab ich das bisher so verstanden.
Bin aber kein Experte auf dem Gebiet.
Ich auch nicht, das hier habe ich gefunden:

"Die heutige Freiheitsstrafe war in verschiedene Formen untergliedert. Man unterschied zwischen Zuchthaus, Gefängnis, Einschließung und Festungshaft. Das Zuchthaus war die schwerste Form und umfasste einen strafverschärfenden Arrest und eine Arbeitspflicht für die Häftlinge, außerdem galt sie als entehrend. Gefängnis war mit der heutigen Freiheitsstrafe vergleichbar. Eine Sonderrolle nahm die Festungshaft ein, die als ehrenvolle Form der Freiheitsstrafe galt und vor allem auf Angehörige des Adels und Duellanten sowie andere Gefangene, denen man einen höheren Status zuerkannte, angewandt wurde. Sie wurde zumindest anfangs in den noch zahlreich vorhandenen Festungen vollstreckt, später auch in gewöhnlichen Haftanstalten, jedoch unter weniger scharfen Bedingungen. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde sie durch die Einschließung ersetzt, und mit der Strafrechtsreform der 1970er Jahre fielen die unterschiedlichen Formen der Freiheitsstrafe, die in der Praxis ohnehin kaum noch Bedeutung hatten, endgültig weg."

Quelle: http://www.juraindividuell.de/blog/die-entwicklung-des-deutschen-strafgesetzbuches/


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12.02.2018 um 16:31
@Lothar

Ja, die Festungshaft gehört der vollständigkeitshalber dazu:

Nach seiner Verurteilung wegen des gescheiterten Putsches vom 8./9. November 1923 wurde Adolf Hitler (1889-1945) zur Verbüßung seiner Strafe in die Gefangenenanstalt Landsberg am Lech eingewiesen. Die Festungshaft, die er am 1. April 1924 antrat, gestaltete sich für Hitler sehr moderat: Hitler war in einem separaten Gefängnistrakt untergebracht, konnte zahlreiche Besucher empfangen und den ersten Band von "Mein Kampf" verfassen. Am 20. Dezember 1924 wurde Hitler auf Fürsprache des Leiters der Strafanstalt, Otto Leybold (1868-1933), auf Bewährung entlassen.
https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Festungshaft_Adolf_Hitlers_in_Landsberg,_1923/24


Die Festungshaft kam für den Bauern Gruber nicht infrage.

Worauf ich hinauswollte:

Ich habe in verschiedenen Quellen gelesen, dass homosexuelle Handlungen mit Gefängnis bestraft wurden. Man hat da nochmal säuberlich in den aktiven Part unterschieden, der die Handlung vornahm und den, der die Handlung passiv erlebt hat.
Der Erste wurde stärker bestraft, als der Zweite.
Minderjährige konnten freigesprochen werden. (Da bin ich die Quelle schuldig. Hab es heute irgendwo gelesen)

Interessant wäre, ob für Gruber auch eine Gefängnisstrafe infrage gekommen wäre. Es nicht bekannt, dass er früher schon mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist.

Wenn er nicht zu Gefängnis, sondern zu Zuchthaus verurteilt wurde, scheint das Gericht seine Tat(en) als schwerwiegend aufgefasst zu haben.

Ich nehme an, dass Gruber/Gabriel zur Befragung aufs Polizeirevier geladen wurden.
Es lag eine Anzeige vor und der Verlauf ist, dass die Beschuldigten zu den Vorwürfen Stellung nehmen.
Der Beamte, der sie befragt hat, hat eine Zusammenfassung und die Aussagen der beiden an die Staatsanwaltschaft weitergereicht. (So wäre es heute-und ich denke, man um 1920 nicht anders gearbeitet).


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12.02.2018 um 16:39
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Interessant wäre, ob für Gruber auch eine Gefängnisstrafe infrage gekommen wäre. Es nicht bekannt, dass er früher schon mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist.
Im Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich war das wohl eindeutig festgelegt mit Zuchthaus
§. 173.
Der Beischlaf zwischen Verwandten auf- und absteigender Linie wird an den ersteren mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren, an den letzteren mit Gefängniß bis zu zwei Jahren bestraft.
https://de.wikisource.org/wiki/Strafgesetzbuch_f%C3%BCr_das_Deutsche_Reich_(1871)


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Mordfall Hinterkaifeck

12.02.2018 um 16:53
@margaretha

Du liest es selbst: "..mit Zuchthaus bis zu 5 Jahren..."

Aber wo lag die unterste Bestrafungsschwelle (für Gruber)? Bei einer Gefängnisstrafe?
Viktora musste nicht ins Zuchthaus.


Das Inzest-Verbot ist in Paragraf 173 des Strafgesetzbuchs festgeschrieben. Bestraft werden danach leibliche Verwandte und leibliche Geschwister, "die miteinander den Beischlaf vollziehen". Andere sexuelle Handlungen - also etwa Oralverkehr - sind nicht erfasst.

Wer mit "einem leiblichen Abkömmling" (also einem eigenen Kind) schläft, kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden; Sex zwischen Geschwistern oder mit "Verwandten aufsteigender Linie" (also etwa zwischen Großeltern und Enkeln) ist mit einer Geldstrafe oder bis zu zwei Jahren Haft bedroht. Es kommt auf die leibliche Verwandtschaft an - der Verkehr mit adoptierten Kindern oder Stiefgeschwistern wird von Paragraf 173 nicht erfasst. Minderjährige bleiben straffrei.

Die Wurzeln des Inzestverbots reichen zurück bis ins Altertum: Bereits im "Kodex des Hammurabi" aus dem 18. Jahrhundert vor Christus finden sich Bestimmungen dazu. Auch die Peinliche Gerichtsordnung Kaiser Karls V. von 1532, die als erstes allgemeines deutsches Strafgesetzbuch gilt, stellt den Inzest unter Strafe (Artikel 117: "Straff der vnkeusch mit nahende gesipten freunden").

Nach dem Reichsstrafgesetzbuch von 1871, das Grundlage des heutigen Strafgesetzbuchs ist, konnte die "Blutschande" mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren bestraft werden. Strafbar war demnach auch Sex unter Verschwägerten. 1973 wurde die Vorschrift grundlegend überarbeitet, seit 1976 ist sie in der heutigen Fassung.

http://www.tagesschau.de/inland/inzest112.html


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12.02.2018 um 17:11
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Viktora musste nicht ins Zuchthaus.
weil das Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich an den letzteren "nur" Gefängniß bis zu zwei Jahren vorsah und kein Zuchthaus ;D
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Aber wo lag die unterste Bestrafungsschwelle (für Gruber)? Bei einer Gefängnisstrafe?
Entscheidet das nicht der Richter oder die Staatsanwaltschaft? @DoctorWho könnte das evtl. erklären.

Andreas Gruber erhielt zwar eine verhältnismäßige kurze Strafe aber diese im „härteren“ Zuchthaus, meinst Du das so? Also, daß das Gericht wahrscheinlich von der Schuld überzeugt war aber die Tat nach Ansicht des Gerichts länger zurücklag und aktuell nicht bestand.
Psychologen, die über die Strukturen zum Inzest und ggf. Mißbrauch als Gutachter hinzugezogen hätten werden können gab es damals ja vermutlich noch nicht?!


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12.02.2018 um 17:21
@frauZimt
@margaretha
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Der Beischlaf zwischen Verwandten auf- und absteigender Linie wird an den ersteren mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren, an den letzteren mit Gefängniß bis zu zwei Jahren bestraft.
Ich verstehe das so, dass in so einem Fall (also bei Beischlaf zwischen Verwandten) auf alle Fälle Zuchthaus und je nach Schwere bis zu fünf Jahren geurteilt wird


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12.02.2018 um 17:24
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Entscheidet das nicht der Richter oder die Staatsanwaltschaft? @DoctorWho könnte das evtl. erkläre
Der Richter kann freisprechen- oder schuldig sprechen.

Der Staatsanwalt trägt vor, was er ermitteln konnte und welches Strafmaß er angemessen findet.

Der Richter muss dem Staatsanwalt nicht folgen. Der Richter kann über die Forderung des Staatsanwaltes hinausgehen. Kommt nicht oft vor-aber gelegentlich.

Ich vermisse die Formulierung: Wird nicht bestraft unter....
Es wird hier scheinbar keine untere Strafschwelle angegeben.

Vielleicht, weil man auf einen "Erziehungseffekt" setzte?
"Erziehung" natürlich nicht nach heutiger Auffassung (Einsicht), sondern auf "Abschreckung" basierend


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12.02.2018 um 17:36
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Vielleicht, weil man auf einen "Erziehungsegffekt" setzte?
"Erziehung" natürlich nicht nach heutiger Auffassung (Einsicht), sondern auf "Abschreckung" basierend
Abschreckung? In einer Zeit, in welcher die Informationen, die man erhielt, sich lediglich auf eine wöchentliche Zeitung beschränkten? Ich denke nicht.


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12.02.2018 um 17:41
@Sonnenschein81

;D steht da eigentlich eindeutig, gelle! :D


@frauZimt
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Der Beischlaf zwischen Verwandten auf- und absteigender Linie wird an den ersteren mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren, an den letzteren mit Gefängniß bis zu zwei Jahren bestraft.
I war Andreas Gruber der erhielt Zuchthaus

II war Viktoria Gabriel die erhielt Gefängnis

wer das Strafmaß festgesetzt hat, unter welchen Voraussetzungen muß oder sollte vielleicht jemand beantworten der sich damit auskennt.

Vielleicht spielten da ja auch diverse Punkte mit eine Rolle? Im Gerichtssaal sitzen mit Ausnahme von zu verurteilenden Mördern ja nicht nur Monster.

  • Viktoria war Kriegerwitwe und kurz zuvor Mutter geworden.
  • Der abgeurteilte Zeitrahmen lässt den Schluß zu, das für den Zeitraum der Verhandlung/Anzeige 1914/1915 Zeugen fehlen und die Angeklagten glaubhaft versichern konnten keinen Inzest zu begehen.
  • Durch die Verurteilung stand die Existenz des Hofes auf dem Spiel
  • Geständig und Reue zeigend für ehemals begangenen Inzest




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12.02.2018 um 17:43
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Vielleicht, weil man auf einen "Erziehungseffekt" setzte?
"Erziehung" natürlich nicht nach heutiger Auffassung (Einsicht), sondern auf "Abschreckung" basierend
Ich verstehe das nicht so ganz, denkst Du das Strafgesetzbuch lag irgendwo öffentlich aus?


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12.02.2018 um 17:44
Zitat von Sonnenschein81Sonnenschein81 schrieb:Abschreckung? In einer Zeit, in welcher die Informationen, die man erhielt, sich lediglich auf eine wöchentliche Zeitung beschränkten? Ich denke nicht.
Nun ja, im Dorf, bei den wöchentlichen Märkten und in der näheren Umgebung hat sich das schon herumgesprochen.

Ich kenn den Satz noch aus meiner Jugendzeit: "Schau mal, das ist ein Zuchthäusler"


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12.02.2018 um 17:48
Zitat von LotharLothar schrieb:Ich kenn den Satz noch aus meiner Jugendzeit: "Schau mal, das ist ein Zuchthäusler"
Würde/Hätte ein Urteil einer "Abschreckung" dienen/gedient, wären/würden Verurteilte in "Abschreckungshäuser" gestckt worden sein/werden, und würde/hätte es sioch bei der Strafprozessordnung um eine Abschreckungsprozessordnung handeln/gehandelt. Ein Zuchthaus diente - wie der Name schon sagt - der Züchtigung und nicht der Abschreckung


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12.02.2018 um 17:50
Zitat von Sonnenschein81Sonnenschein81 schrieb:FrauZimt schrieb:
Vielleicht, weil man auf einen "Erziehungsegffekt" setzte?
"Erziehung" natürlich nicht nach heutiger Auffassung (Einsicht), sondern auf "Abschreckung" basierend
Abschreckung? In einer Zeit, in welcher die Informationen, die man erhielt, sich lediglich auf eine wöchentliche Zeitung beschränkten? Ich denke nicht.
@sonnenschein

Ich war eben total eilig, war schon mit einem Bein zur Tür raus

Ich meine, dass man den Schuldig-Gesprochenen abschrecken wollte weitere Taten zu begehen, in dem er z.B. für vier Wochen ins Gefängnis kam - oder ins Zuchthaus.

Das war die Zeit, in der Lehrer "züchtigen" durften. (aber das ist ja klar)


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12.02.2018 um 17:57
Zitat von LotharLothar schrieb:Ich kenn den Satz noch aus meiner Jugendzeit: "Schau mal, das ist ein Zuchthäusler"
@Lothar, ein Mann ohne Knast ist wie ein Schiff ohne Mast :D
Aber ich kenne das auch, XY war früher mal im Zuchthaus oder eingsperrt, etc. Auf Dörfern oder in Kleinstädten fürchterlich. Und hey, das sind echt oft ganz normale Menschen :D


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12.02.2018 um 18:11
Zitat von Sonnenschein81Sonnenschein81 schrieb:Würde/Hätte ein Urteil einer "Abschreckung" dienen/gedient, wären/würden Verurteilte in "Abschreckungshäuser" gestckt worden sein/werden, und würde/hätte es sioch bei der Strafprozessordnung um eine Abschreckungsprozessordnung handeln/gehandelt. Ein Zuchthaus diente - wie der Name schon sagt - der Züchtigung und nicht der Abschreckung
@sonnenschein

Das ist doch Haarspalterei

Als ich in der ersten Klasse war, hatte ich ein prügelnde Klassenlehrerin.
Die hat sich Kinder "vorgenommen", deren Eltern sich nicht um ihren Nachwuchs kümmerten.
Und wenn sie die verhauen hat, hat sie gerufen: "DAS machst du NIE weder!!!!
Das werde ich dir schon austreiben."
Es gab auch einen Schrank im Klassenzimmer, in den die "bösen" Kinder gestellt wurden.

Die Frau war uralt, wahrscheinlich ein Relikt aus dem III. Reich.
Danach ging die Sonne auf, in Gestalt einer wunderschönen, blonden, jungen Lehrerin.

Die Methode der alten Dame war: Persönlichkeit zersetzen, Rückgrat brechen, eigene Meinung unterdrücken

Ob man das "züchtigen" nennt- oder "abschrecken"? - Darüber will ich nicht streiten.

Die Tyrannen haben darauf gesetzt, dass aus Angst vor Strafe eine bedingungslose Anpassung folgt.


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12.02.2018 um 18:14
@frauZimt
Ich verstand deinen Post bzgl. Abschreckung so, dass deine Frage auf die Abschreckung Anderer abzielte. Deine Erklärung ("mit einem Bein aus der Tür raus") kam erst hinterher.

Allerdings bin ich immer noch der Meinung, dass die Urteile auf Bestrafung abzielten.


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12.02.2018 um 18:16
Zitat von Sonnenschein81Sonnenschein81 schrieb:Ich verstand deinen Post bzgl. Abschreckung so, dass deine Frage auf die Abschreckung Anderer abzielte. Deine Erklärung ("mit einem Bein aus der Tür raus") kam erst hinterher.

Allerdings bin ich immer noch der Meinung, dass die Urteile auf Bestrafung abzielten.
Ich hab eben zu eilig geschrieben, weil ich weg musste.
Interessant, dass dieses Thema hier so heiss diskutiert werden möchte.
Wir sollten uns Material besorgen.


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12.02.2018 um 19:14
In dem oben zitierten Text von "Jura individuell" steht auch:
Im Verlauf der mehr als 140 Jahre seiner Geltung erfuhr das StGB viele Änderungen und Reformen. Schon im Kaiserreich rückte man von der Vergeltungstheorie zunehmend ab und stellte den Erziehungsgedanken in den Vordergrund, und auch der Gedanke der Sicherungsverwahrung wurde bereits entwickelt.
Das noch vielleicht zu der Frage der "Abschreckung" oder "Erziehung".


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12.02.2018 um 19:40
Zitat von theologe02theologe02 schrieb:Im Verlauf der mehr als 140 Jahre seiner Geltung erfuhr das StGB viele Änderungen und Reformen. Schon im Kaiserreich rückte man von der Vergeltungstheorie zunehmend ab und stellte den Erziehungsgedanken in den Vordergrund, und auch der Gedanke der Sicherungsverwahrung wurde bereits entwickelt.
Das noch vielleicht zu der Frage der "Abschreckung" oder "Erziehung".
Hier ein Wort einwerfen reicht mir nicht.
Das vor 1900 Reformen entwickelt wurden, ist ja bekannt.
Es gab z.B. neue Schulkonzepte, die Jugendbewegung.
Das bedeutet aber nicht, dass das Neue gleich überall angekommen ist.


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