@LotharJa, die Festungshaft gehört der vollständigkeitshalber dazu:
Nach seiner Verurteilung wegen des gescheiterten Putsches vom 8./9. November 1923 wurde Adolf Hitler (1889-1945) zur Verbüßung seiner Strafe in die Gefangenenanstalt Landsberg am Lech eingewiesen. Die Festungshaft, die er am 1. April 1924 antrat, gestaltete sich für Hitler sehr moderat: Hitler war in einem separaten Gefängnistrakt untergebracht, konnte zahlreiche Besucher empfangen und den ersten Band von "Mein Kampf" verfassen. Am 20. Dezember 1924 wurde Hitler auf Fürsprache des Leiters der Strafanstalt, Otto Leybold (1868-1933), auf Bewährung entlassen.https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Festungshaft_Adolf_Hitlers_in_Landsberg,_1923/24Die Festungshaft kam für den Bauern Gruber nicht infrage.
Worauf ich hinauswollte:
Ich habe in verschiedenen Quellen gelesen, dass homosexuelle Handlungen mit Gefängnis bestraft wurden. Man hat da nochmal säuberlich in den aktiven Part unterschieden, der die Handlung vornahm und den, der die Handlung passiv erlebt hat.
Der Erste wurde stärker bestraft, als der Zweite.
Minderjährige konnten freigesprochen werden. (Da bin ich die Quelle schuldig. Hab es heute irgendwo gelesen)
Interessant wäre, ob für Gruber auch eine Gefängnisstrafe infrage gekommen wäre. Es nicht bekannt, dass er früher schon mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist.
Wenn er nicht zu Gefängnis, sondern zu Zuchthaus verurteilt wurde, scheint das Gericht seine Tat(en) als schwerwiegend aufgefasst zu haben.
Ich nehme an, dass Gruber/Gabriel zur Befragung aufs Polizeirevier geladen wurden.
Es lag eine Anzeige vor und der Verlauf ist, dass die Beschuldigten zu den Vorwürfen Stellung nehmen.
Der Beamte, der sie befragt hat, hat eine Zusammenfassung und die Aussagen der beiden an die Staatsanwaltschaft weitergereicht. (So wäre es heute-und ich denke, man um 1920 nicht anders gearbeitet).