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Mordfall Hinterkaifeck

51.981 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Bauernhof, Hinterkaifeck ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Hinterkaifeck

Mordfall Hinterkaifeck

13.02.2018 um 06:56
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Ich vermisse die Formulierung: Wird nicht bestraft unter....
Es wird hier scheinbar keine untere Strafschwelle angegeben.
Doch und zwar im AT. § 14 Absatz 2 RStGB lautete wie folgt: "Der Höchstbetrag der zeitigen Zuchthausstrafe ist funfzehn Jahre, ihr Mindestbetrag Ein Jahr."


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Mordfall Hinterkaifeck

13.02.2018 um 07:59
FrauZimt schrieb:
Ich vermisse die Formulierung: Wird nicht bestraft unter....
Es wird hier scheinbar keine untere Strafschwelle angegeben.
Zitat von DoctorWhoDoctorWho schrieb:Doch und zwar im AT. § 14 Absatz 2 RStGB lautete wie folgt: "Der Höchstbetrag der zeitigen Zuchthausstrafe ist funfzehn Jahre, ihr Mindestbetrag Ein Jahr."
@DoctorWho

Wo hast du das gefunden?
Ich suche noch. AT muss Abschnitt heissen.

Hier noch mal die Inzestparagraphen aus dem Reichsgesetzbuch.

§. 173.
Der Beischlaf zwischen Verwandten auf- und absteigender Linie wird an den ersteren mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren, an den letzteren mit Gefängniß bis zu zwei Jahren bestraft.
Der Beischlaf zwischen Verschwägerten auf- und absteigender Linie, sowie zwischen Geschwistern wird mit Gefängniß bis zu zwei Jahren bestraft.
Neben der Gefängnißstrafe kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden.
Verwandte und Verschwägerte absteigender Linie bleiben straflos, wenn sie das achtzehnte Lebensjahr nicht vollendet haben.

§. 174.
Mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren werden bestraft:
Vormünder, welche mit ihren Pflegebefohlenen, Adoptiv- und Pflegeeltern, welche mit ihren Kindern, Geistliche, Lehrer und Erzieher, welche mit ihren minderjährigen Schülern oder Zöglingen unzüchtige Handlungen vornehmen;
Beamte, die mit Personen, gegen welche sie eine Untersuchung zu führen haben oder welche ihrer Obhut anvertraut sind, unzüchtige Handlungen vornehmen; [161]
Beamte, Aerzte oder andere Medizinalpersonen, welche in Gefängnissen oder in öffentlichen, zur Pflege von Kranken, Armen oder anderen Hülflosen bestimmten Anstalten beschäftigt oder angestellt sind, wenn sie mit den in das Gefängniß oder in die Anstalt aufgenommenen Personen unzüchtige Handlungen vornehmen.
Sind mildernde Umstände vorhanden, so tritt Gefängnißstrafe nicht unter sechs Monaten ein.
https://de.wikisource.org/wiki/Strafgesetzbuch_für_das_Deutsche_Reich_(1871)#§._173.


Sehr interessant der Rückblick des deutschen Ethikrates. Hier werden die damaligen Reformbestrebungen erwähnt

§ 173 des Reichsstrafgesetzbuchs (RStG) von 1871 regelte dass Inzestverbot unter dem Titel „Blutschande“ im 13. Abschnitt („Verbrechen und Vergehen wider die Sittlichkeit“). Es stufte den Inzest als Verbrechen ein. Im Rahmen der zwischen 1902 bis 1925 laufenden Strafrechtsreformprozesse wurde entgegen Bestrebungen in der Rechtswissenschaft, das Inzestverbot aufzuheben, weil es bloße Unmoral bestrafe, § 173 RStG übernommen, „weil Inzest den schwersten An- griff auf das sittliche Wesen der Familie darstelle und Gefah- ren für die Nachkommenschaft begründe“.
Der Entwurf von 1927 behielt die Pönalisierung des Inzests ebenfalls bei, „weil kein strafrechtliches Mittel ungenutzt gelassen werden solle, jugendliche Menschen und auch Erwachsene vor dem Miss- brauch durch autoritäre Persönlichkeiten zu schützen“.


http://www.ethikrat.org/dateien/pdf/stellungnahme-inzestverbot.pdf (Archiv-Version vom 13.10.2017)

Das Buch zum Thema wäre wohl:
Beischlaf zwischen Verwandten (§ 173 StGB): Reform und Gesetzgebung seit 1870
Autor: Sami Bdeiwi


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Mordfall Hinterkaifeck

13.02.2018 um 08:03
@frauZimt


StGB (1877)
https://de.wikisource.org/wiki/Strafgesetzbuch_f%C3%BCr_das_Deutsche_Reich_(1871)#%C2%A7._14.
§. 14.

Die Zuchthausstrafe ist eine lebenslängliche oder eine zeitige.
Der Höchstbetrag der zeitigen Zuchthausstrafe ist funfzehn Jahre, ihr Mindestbetrag Ein Jahr.
Wo das Gesetz die Zuchthausstrafe nicht ausdrücklich als eine lebenslängliche androht, ist dieselbe eine zeitige.



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Mordfall Hinterkaifeck

13.02.2018 um 08:06
@jaska

§14 regelt die Zuchthausstrafe

Aber wie ordnet sich Viktorias kurzer Gefängnisaufentalt ein?

Ich habe ein Buch aus dem Netz gefischt, das dem Titel nach, alle Fragen beantworten kann

Titel
Beischlaf zwischen Verwandten (§ 173 StGB):
Reform und Gesetzgebung seit 1870

Autor: Sami Bdeiwi


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Mordfall Hinterkaifeck

13.02.2018 um 08:23
@frauZimt


StGB (1877)
https://de.wikisource.org/wiki/Strafgesetzbuch_f%C3%BCr_das_Deutsche_Reich_(1871)#%C2%A7._14.
§. 16.

Der Höchstbetrag der Gefängnißstrafe ist fünf Jahre, ihr Mindestbetrag Ein Tag.
Die zur Gefängnißstrafe Verurtheilten können in einer Gefangenanstalt auf eine ihren Fähigkeiten und Verhältnissen angemessene Weise beschäftigt werden; auf ihr Verlangen sind sie in dieser Weise zu beschäftigen.
Eine Beschäftigung außerhalb der Anstalt (§. 15.) ist nur mit ihrer Zustimmung zulässig.



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Mordfall Hinterkaifeck

13.02.2018 um 08:44
@frauZimt
Ich verstehe jetzt dein Problem
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Aber wie ordnet sich Viktorias kurzer Gefängnisaufentalt ein?
nicht ganz.
§. 173.
Der Beischlaf zwischen Verwandten auf- und absteigender Linie wird an den ersteren mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren, an den letzteren mit Gefängniß bis zu zwei Jahren bestraft.
(Herv. v. mir)

Was genau ist da jetzt unklar?


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13.02.2018 um 11:19
@Sonnenschein81
@frauZimt

Genau. Der Verwandte aufsteigender Linie (in dem Fall Vater) bekommt Zuchthaus, der andere absteigender Linie (in dem Fall Tochter) bekommt Gefängnis. - So hätte ich das verstanden.


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Mordfall Hinterkaifeck

13.02.2018 um 12:11
Zitat von hallo-hohallo-ho schrieb:Genau. Der Verwandte aufsteigender Linie (in dem Fall Vater) bekommt Zuchthaus, der andere absteigender Linie (in dem Fall Tochter) bekommt Gefängnis. - So hätte ich das verstanden.
Nein, das stimmt nicht.
Eltern und Kinder sind linear verwandt. Nicht auf- oder absteigend.
Das kann man sich anhand eines grafischen Stammbaumes vorstellen.

Lineare Verwandtschaft (latein. linea „Linie“) bezeichnet alle direkten Vorfahren einer Person sowie ihre eigene gesamte Nachkommenschaft – kollaterale Seitenverwandte (con „zusammen“, lateralis „seitlich“) sind eigene Geschwister und die Geschwister aller direkter Vorfahren, gemeinsam mit ihrer gesamten Nachkommenschaft (beiderlei Geschlechts).[1][2] Kollateral sind also in aufsteigender Reihe sämtliche Onkel und Tanten, Großonkel und Großtanten und so weiter zurückgehend, in absteigender Folge deren Kinder und Kindeskinder, also sämtliche Cousins und Cousinen, Neffen und Nichten und so fort. Der Vater der eigenen Mutter ist ein linearer Verwandter, weil man von ihm in direkter Linie abstammt; der Bruder der eigenen Mutter ist ein kollateraler Seitenverwandter, da man nicht von ihm abstammt.[3]
http://www.wikiwand.com/de/Lineare_und_kollaterale_Verwandtschaft


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Mordfall Hinterkaifeck

13.02.2018 um 12:22
@frauZimt
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Nein, das stimmt nicht.
Stimmt eben schon. Du solltest deine Quelle richtig interpretieren.
Einfacher ausgedrückt:
Dies sind Großeltern, Eltern, Kinder, Enkel, usw. Vorfahren werden auch als Verwandte in aufsteigender Linie oder Aszendenten, Nachkommen werden auch als Abkömmlinge oder Deszendenten (Verwandte in absteigender Linie) bezeichnet.
https://www.iurastudent.de/definition/abk%C3%B6mmlinge-%E2%86%92-verwandte-gerader-linie-isd-%C2%A7-1589-bgb


Somit werden Eltern (in unserem Fall AG) als Verwandte in aufsteigender Linie und Nachkommen (in unserem Fall VG) als Verwandte in absteigende Linie bezeichnet.


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13.02.2018 um 16:13
Zitat von DoctorWhoDoctorWho schrieb:Doch und zwar im AT. § 14 Absatz 2 RStGB lautete wie folgt: "Der Höchstbetrag der zeitigen Zuchthausstrafe ist funfzehn Jahre, ihr Mindestbetrag Ein Jahr."
§. 16.
Der Höchstbetrag der Gefängnißstrafe ist fünf Jahre, ihr Mindestbetrag Ein Tag.
Die zur Gefängnißstrafe Verurtheilten können in einer Gefangenanstalt auf eine ihren Fähigkeiten und Verhältnissen angemessene Weise beschäftigt werden; auf ihr Verlangen sind sie in dieser Weise zu beschäftigen. Eine Beschäftigung außerhalb der Anstalt (§. 15.) ist nur mit ihrer Zustimmung zulässig.
§. 173.
Der Beischlaf zwischen Verwandten auf- und absteigender Linie wird an den ersteren mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren, an den letzteren mit Gefängniß bis zu zwei Jahren bestraft.
https://de.wikisource.org/wiki/Strafgesetzbuch_f%C3%BCr_das_Deutsche_Reich_(1871)#%C2%A7._14.

Während bei Andreas Gruber also das Minimum verhängt wurde, war das bei der Viktoria Gabriel nicht der Fall, denn sie war ja vier Wochen inhaftiert. Mich würden zugegeben echt die Gründe interessieren, weil ja nicht Beide das Minimum erhielten.


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Mordfall Hinterkaifeck

13.02.2018 um 19:12
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Nein, das stimmt nicht.
Eltern und Kinder sind linear verwandt. Nicht auf- oder absteigend.
Das kann man sich anhand eines grafischen Stammbaumes vorstellen.
Schau mal hier @frauZimt, da steht nochmal was:

Inzest-Buch
https://books.google.de/books?id=gWzyCQAAQBAJ&pg=PA80&dq=vergehen+wider+die+sittlichkeit+zuchthaus&hl=de&sa=X&ved=0ahUKEwjPsvu-vaPZAhXFI1AKHbeBAUAQ6AEISjAG#v=onepage&q=vergehen%20wider%20die%20sittlichkeit%20zuchthaus&f=false

Seite 81


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13.02.2018 um 19:45
Zitat von hallo-hohallo-ho schrieb:Genau. Der Verwandte aufsteigender Linie (in dem Fall Vater) bekommt Zuchthaus, der andere absteigender Linie (in dem Fall Tochter) bekommt Gefängnis. - So hätte ich das verstanden.
Absolut. Und es ist wohl kaum möglich, diesen Sachverhalt noch klarer auszudrücken und noch weiter zu simplifizieren.

@margaretha
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Während bei Andreas Gruber also das Minimum verhängt wurde, war das bei der Viktoria Gabriel nicht der Fall, denn sie war ja vier Wochen inhaftiert. Mich würden zugegeben echt die Gründe interessieren, weil ja nicht Beide das Minimum erhielten.
Das Minimum an Gefängnis wäre ein Tag gewesen. Und der wäre mit Untersuchung, Einkleiden und Auskleiden vergangen.

Ein bisschen Strafe musste nach damaligem Rechtsverständnis schon sein, auch wenn die Strafbemessung für diese Fälle nach auf- und absteigender Linie schon einen Ansatz zeigt, dass man erkannt hatte, dass die Verantwortung bei den Erwachsenen lag.

Die soziale Nachwirkung von vier Wochen Abwesenheit dürfte man sich auch etwas deutlicher vorgestellt haben, als von einem Tag, für den sich im Umfeld sicher leichter eine Ausrede gefunden hätte. Gefängnis oder Zuchthaus stigmatisierten und sollten das auch. Da ließ der Pranger noch von ferne im Rechtsverständnis grüßen.

MfG

Dew


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15.02.2018 um 21:48
@DoctorWho
@DerGreif

Ich hätte da mal eine Frage an die Juristen, gerne auch an die Hobbyhistoriker, die damalige Gerichtsakten kennen und auch den Spielraum, den die Richter bei der Strafbemessung hatten.

Als 1915 der Prozess stattfand war der Erste Weltkrieg in vollem Gange, man glaubte noch an ein baldiges Ende.
Viktoria Gabriel war kein halbes Jahr zuvor Witwe geworden und hatte eine 4-Monate-alte Tochter.

Die Situation auf dem Hof war so, dass Gruber der wohl einzige Mann auf dem Hof war, auch weil die jungen Männer und damit die möglichen Knechte entweder schon einberufen waren oder jederzeit damit rechnen mussten.


Der Haftantritt von Viktoria war im Januar 1916, also mehr als 1/2 Jahr später, zu einer Zeit, wo die kleine Cilli dann schon 1 Jahr alt war, also vielleicht nach gängiger Meinung ein paar Wochen ohne die Mutter auskommen konnte.
Als Viktoria Mitte Februar 1916 auf den Hof kam hatte ihr Vater gerade 1 Woche zuvor seine 1-jährige Zuchthausstrafe angetreten. Der Zeitraum, an dem die beiden sich nicht sahen war quasi maximiert und gleichzeitig war immer eine vollwertige Arbeitskraft auf dem Hof.

Nun endlich die Fragen:
  • dass der Haftantritt so spät nach dem Urteil war - könnten hier Überlegungen wie das Alter der Cilli oder das zu erwartende Kriegsende eine Rolle gespielt haben? Immerhin wären dann wieder Knechte genug zur Verfügung gestanden, wenn diese Erwartung aufgegangen wäre. Und die Situation war 1916 definitiv entspannter als im Vorjahr. Oder spielten da eher handfeste Dinge wie Belegungspläne eine Rolle?
  • die Dauer der Strafen, konnten die auch durch soziale Abwägungen wie eben die genaue familiäre Struktur auf dem Hof beeinflusst worden sein? Wie groß war/ist da der Spielraum?



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Mordfall Hinterkaifeck

15.02.2018 um 23:17
@jaska
ich kann mich dunkel daran erinnern, dass wir das Thema in ähnlicher Form schon mal hatten.
Ev. hatte es etwas mit der Jahreszeit zu tun. Im Winter ist auf dem Hof nicht so viel zu tun wie im Frühjahr / Sommer.

Prozessende war im Mai. Also zu einer Zeit, in der viel Arbeit (Ernte z.B.) "vor der Tür stand".
Weiter hatte Viktoria dann noch genügend Zeit sich um eine "Vertretung" für A.G. zu kümmern.
Es ging in de Fall m.M. um die Existenz der ganzen Familie. Könnte mir gut vorstellen, dass diese Dinge berücksichtigt wurden.


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16.02.2018 um 02:31
Zitat von jaskajaska schrieb: könnten hier Überlegungen wie das Alter der Cilli
Ich denke, daß ihr Alter bezüglich des Stillens eine Rolle spielte.


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16.02.2018 um 08:10
@Heike75
@margaretha
Danke für Eure Überlegungen. Den Aspekt mit dem Winter und dem landwirtschaftlichen Jahresgang zu berücksichtigen wäre in der Tat nahegelegen.
Wegen des Stillens: das war damals gar nicht so verbreitet, die Behörden kämpften in den Zwanzigern stark gegen das Ammenwesen. Andererseits ist eine Amme allein schon wegen der Lage Hinterkaifecks schwierig gewesen.
Ich schau mal übers Wochenende nach in den damaligen Schulbüchern für junge Bäuerinnen, was hier geraten wurde wegen des Stillens und wegen der Stilldauer.


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16.02.2018 um 09:00
Bei Andreas Gruber wäre m.E. eine Haftstrafe einleuchtend, wenn sie denn entsprechend begründet war; er war ja als Austrägler, zumindest offiziell/rechtlich aus dem Arbeitsablauf des Hofes ausgeschieden.
Selbst wenn er inoffiziell noch eine Rolle spielte, spielt dies bei Gericht wahrscheinlich keine Rolle.

Bei Viktoria Gabriel ist m.E. nicht die geringe Haftstrafe bemerkenswert, eine entsprechende Begründung vorausgesetzt, sondern dass sie bei so geringer "Schuld" als Bäuerin/Witwe/Mutter nicht mit einer Geldstrafe davongekommen ist.


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16.02.2018 um 10:06
@totto
Vielleicht weil das StGB keine Geldstrafe für Blutschande vorsah?


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16.02.2018 um 10:39
Zitat von jaskajaska schrieb:Vielleicht weil das StGB keine Geldstrafe für Blutschande vorsah?
Rechtsfolgen des Delikts (Blutschande) und seine Verjährung:

"Die übrigen im § 173 genannten Personen können als Höchststrafe zwei Jahre erhalten. Der Mindestbetrag bestimmt sich nach § 16 Abs. 1 StGB und beträgt einen Tag. Kann der Strafzweck auch durch eine Geldstrafe erreicht werden und ist eine Freiheitsstrafe von weniger als drei Monaten verwirkt, so ist gegen diese Personen gem. § 27b StGB, an Stelle der Freiheitsstrafe auch Geldstrafe zu erkennen, deren Höhe sich nach § 27 Abs. 2 Ziff. 1 bestimmt und die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters zu berücksichtigen hat, § 27 c Abs. 1."


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16.02.2018 um 12:53
@totto
Woher stammt das denn?


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