Vielleicht kann man dann halt echt festhalten, daß das Gericht von der Schuld der Angeklagten bzgl. der Blutschande immerhin für die Jahre 1907-1910 überzeugt war.
Andreas Gruber erhielt mit 1 Jahr Zuchthaus die Mindeststrafe, bei Viktoria Gabriel wurde die Mindeststrafe – in dem Fall wäre der Mindestbetrag 1 Tag gewesen- nicht angewandt.
Irgendwie glaube ich zwar nicht das der Inzest das Motiv zur Tat war, ausschließen will ich es aber auch nicht. Ich glaube auch nicht das der in einer regelmäßigen Häufigkeit praktiziert wurde.
Hier mal meine Gedanken:
Pielmaier schreibt in seinem Bericht:Viktoria Gabriel, geb. Gruber, hatte vor ihrer Verehelichung und zwar in der Zeit von 1907 bis Sommer 1910, also von ihrem 16. Lebensjahre ab, mit ihrem leiblichen Vater Andreas Gruber außerehelichen Geschlechtsverkehr gepflogen und wurden durch Urteil der Strafkammer des Landgerichts Neuburg a.D. vom 28.Mai 1915, Andreas Gruber hiewegen zu einer Zuchthausstrafe von einem Jahr, Viktoria Gabriel zur Gefängnisstrafe von einem Monat verurteilt.
Da stimmt tatsächlich was nicht, 1907 war Viktoria ja keine 16 sondern 20, trotzdem taucht aber irgendwie die „16-jährige Viktoria“ auf (nicht mit vollendet)
Wenn wir auch keine Zeugen des Prozesses kennen, lt. Lorenz S. soll sich Viktoria Gabriel aber mit etwa 16 Jahren seiner ersten Ehefrau anvertraut haben. Möglicherweise lief das ja tatsächlich über Viktoria Schlittenbauer an-wobei ich das Schweigen über zehn Jahre nicht nachvollziehen kann- oder aber es geriet über eine der beiden Viktorias an eine dritte Person!
Das für die Verurteilung von 1907-1910 die Aussage einer Frau Schlittenbauer ausreicht, die etwa um 1903 herum erfahren haben will das V. Gabriel GV mit ihrem Vater hat geht nicht zusammen!
(Außerdem ist das nur durch L. S. 1931 übermittelt wo man halt auch nicht zu einhundert Prozent ausschließen kann ob er die Opfer nur verunglimpfen will – zumal es ja eine Verurteilung diesbezüglich gab)Naheliegender für mich ist/sind tatsächlich Zeuge(n) die in den Jahren 1907-1910 auf dem Hof gewohnt haben, entweder durchgehend, oder saisonal als Arbeitskräfte.
Der Wohntrakt von Hinterkaifeck hatte vielleicht max. 100 m², mit dem Stallvorraum, wenn dort das Ehepaar Gruber, Viktoria und der Martin Asam und mglw. noch eine Magd/ein Knecht wohnten, dürfte das schwer gewesen zu sein sich unsichtbar zu machen. Oder anders gesagt es ist nicht unwahrscheinlich bzw. ausgeschlossen das sie ein-oder mehrmals erwischt wurden.
Unter Umständen wurden ja auch im Zuge der Ermittlungen die Nachbarn befragt ob sie etwas wissen, da könnte ja Vikt. Schlittenbauer genausogut angegeben haben das V. Gabriel ihr gegenüber mit 16 Jahren eine Andeutung gemacht hatte.
Wo ich mit dem Pastor Brown übereinstimme ist, daß irgendwer 1914/1915 der Familie schaden wollte und die Blutschande publik machte.
Nur je tiefer ich mich da rein knie umso schäbiger finde ich das von der Person X
Viktoria hatte am 09.01.1915 entbunden, war also zum Zeitpunkt der entweder hochschwanger oder Mutter eines Säuglings, zudem frisch verwitwet.
Ich tippte ja immer auf Gabriel senior. Gut, sie mag sich auf dem Nachlaßgericht mit den Falschinformationen nicht korrekt verhalten haben, aber ist das wirklich ein Motiv? Mittlerweile komme ich davon ab, da er als Landwirt ja wusste was auf dem Spiel stand wenn beide Arbeitskräfte weggesperrt werden und HK den erbte 1915 bestenfalls seine Enkeltochter.
Martin Asam wurde ja auch nicht einfach nur mit einem niedrigen Muttergut abgeschmiert, das war ja alles notariell zuvor festgehalten was der einmal bekommen würde.
Bei den Beiden, die eigentlich meine Favoriten waren müsste es echt den „berühmten Tropfen“, oder das „i-Tüpferl“ gegeben haben. Von dem wir nichts wissen.
Bei einem Knecht, einer Magd die sich ungerecht behandelt fühlte nach all den Jahren ohne einen akuten Anlaß ist auch unglaubhaft.
Vielleicht doch Getuschel das X zur Gendarmerie weiterleitete?