brigittsche schrieb:Da liegt es schon im Interesse eines potentiellen Erben möglichst schnell zu erfahren, woran er ist. Einerseits, damit er bestimmte Entscheidungen treffen kann (z. B. zu welchem Preis verkaufe ich das Vieh) und andererseits, damit ihm dann nicht am Ende ein anderer (Mit-) Erbe Vorwürfe machen kann (um beim Beispiel zu bleiben: "Du hast das Vieh verkauft, das hättest Du gar nicht tun dürfen, und außerdem hast Du es viel zu billig verkauft!"). Und auch, damit er nicht viel Arbeit investiert (z. B. Feldbestellung), die nachher verloren ist, wenn ein anderer (mit-) erbt.
@brigittscheEs ist natürlich wünschenswert, dass Erbsachen schnell und geräuschlos abgewickelt werden, aber das geht nicht immer.
Es kommt vor, dass ein Landwirtschaftlicher Betrieb nur gedrosselt läuft, weil sich eine Erbengemeinschaft nicht einig ist. Die Einen wollen Geld sehen, Andere wollen den Betrieb führen.
Bei Streitigkeiten, besonders wenn sich ein Streit über mehrere Instanzen zieht, kann dauern, bis Klarheit herrscht.
Der Erlös aus der Landwirtschaft, der verkaufte Ertrag, verkauftes Vieh usw. wird vom Übergangs-Bewirtschafter offengelegt- genau so die Aufwändungen, seine geleistete Arbeit - und dann wird am Ende mit dem anerkannten Erben verrechnet.
Hier war es so, dass Gabriel Widerspruch eingelegt hat.
Das HK-Wiki schreibt:
Am 11.07.1922 erfolgt ein Einspruch seitens Karl Gabriel ...beim Landgericht in Neuburg.
Auch diese letztinstanzliche Möglichkeit scheiterte.Das war im Juli. Die Formulierung heisst:
letztinstanzliche Möglichkeit. Ich nehme an, er hätte sonst weiter geklagt.
Hathora schrieb:Andere Verwandte hätten im Falle Viktorias Ableben überhaupt keine Erbberechtigung gehabt. Das, schätze ich mal, war auch der Wissensstand aller Nachbarn und Verwandten. Keiner ahnte doch, dass es ganz anders kommen würde. Ich bin sicher, dass niemand diese Erbaufteilung auf dem Schirm hatte. Die ist ja auch wirklich für Normalos wie mich total unverständlich.
Ich denke auch, dass das ein aufsehenerregendes Urteil war, weil die Besitzer des Hofes ja Viktoria und ihre Tochter waren.
5/8 Viktoria, 3/8 die Tochter.
Da ist doch eigentlich klar, welche Verwandten erben müssten.
Ich vermute, dass das Gericht nicht klar sagen konnte, ob Cilli zuletzt gestorben ist. Die Reihenfolge es Ablebens war nicht ermittelbar. Wurde Viktoria zuerst erschlagen- oder ihr Vater?
Wenn Cilli auf dem Weg ins Krankenhaus gestorben wäre, hätte sie alles geerbt. Dann wäre eindeutig klar gewesen, dass sie alle Anderen überlebt hätte. Oder noch klarer: Wenn Cilli bei einer Freundin übernachtet hätte.
Ich nehme an, das Gericht sah auch nicht, dass eine andere Instanz zu einem anderen Schluss kommen könnte.
Der Kläger konnte nur angeben, dass Cilli nicht sofort an ihren Verletzungen gestorben ist.
Theoretisch könnte sie zuerst verletzt worden sein und die übrigen Familienmitglieder haben Cilli gesucht und sind den Tätern in die Arme gelaufen.