@PastorBrown,
PastorBrown schrieb:Um mal einen Vergleich zu heute zu ziehen: Heute gibt es bei einigen Delikten die Möglichkeit, dass ein Gericht zusätzlich zu einer Haftstrafe eine Geldstrafe ausspricht. Wenn dann in einem staatsanwaltlichen Bericht nur von einer Haftstrafe die Rede ist, würde niemand auf die Idee kommen, dass auch eine Geldstrafe verhängt wurde. Die Tatsache, dass von einer Geldstrafe keine Rede ist, würde für sich sprechen.
Alter Schwede, da muss man echt kern gesund sein! Der von Dir geschrieben Absatz (Zitat) ist komplett FALSCH und kann direkt in die Tonne!
In dem Moment, indem ein Verfahren durch Urteil abgeschlossen ist, übernimmt die Staatsanwaltschaft die Aufgabe der
Vollstreckung des Urteils.
D.h., sie sorgt dafür, dass der verurteilte Täter auch das Geld bezahlt, zu dem ihn das Gericht verdonnert hat... oder sie sorgt dafür, dass der verurteilte Täter seine Haftstrafe antritt. Demnach MUSS dem Staatsanwaltschaft das komplette Urteil inkl. aller Strafen bekannt sein, denn er muss alle Strafen vollstrecken... und all das wird schön säuberlich dokumentiert.
PastorBrown schrieb:Der Hinweis Pielmeiers auf das Alter von 16 Jahren bei Victoria Gabriel ist sehr bedeutend. Denn er zeigt, dass sich im Urteil offensichtlich auf eine Zeugenaussage berufen wurde, welche den Inzest für dieses Alter bezeugt.
Ich zitiere StA. Pielmayer:
"2. Viktoria Gabriel, geb. Gruber, hatte vor ihrer Verehelichung und zwar in der Zeit von 1907 bis Sommer 1910, also von ihrem 16. Lebensjahre ab, mit ihrem leiblichen Vater Andreas Gruber außerehelichen Geschlechtsverkehr gepflogen und wurden durch Urteil der Strafkammer des Landgerichts Neuburg a.D. vom 28.Mai 1915, Andreas Gruber hiewegen zu einer Zuchthausstrafe von einem Jahr, Viktoria Gabriel zur Gefängnisstrafe von einem Monat verurteilt.
Beide haben die Strafe verbüßt. (Akten des Landgerichts Neuburg Str.P.Reg.No.105/15). Hier klemmt was ganz gewaltig, denn Vik. war 1903 16 Jahre alt. Der Zeitraum passt nicht zu dem 16 Lebensjahr.
1.) WENN sie nun für einen Zeitraum vom 1903 bis 1906 verurteilt worden WÄREN, wäre das Urteil genau so milde / so hart ausgefallen, wie es für den Zeitraum 1907-1910 ausgefallen ist.
Wäre Viktoria Schl. die "ultimative" Zeugin gewesen, hätte man den Zeitraum von 1903 an bis ???? festgelegt. Denn da hatte Viktoria Schl. davon erfahren. Nein, man nimmt 1907-1910. M.M. gibt es nur die Möglichkeit, dass ein längerer Zeitraum Gegenstand war, man allerdings nur den Zeitraum beweisen konnte und die Zeit vorher nicht.
2.) Und nochmal: Kein Gericht der Welt verlegt einen Tatzeitraum, damit der Täter besser wegkommt.
Beispiel:
Zwei Leute überfallen am 01.08. eine Bank und rauben 20.000 €.
Keiner geht hin und verlegt den Überfall auf den 05.08., weil da nur 15.000 € in der Kasse waren und die Täter sich wenigstens noch 5.000 € für den Aufwand, den sie hatten, teilen können!
Ja, Pielmeier gibt das Urteil wieder.
Nein, das tut er nicht. Er gibt das Urteil wieder.