@jaskajaska schrieb:Für mich nicht nachvollziehbar.
Wirklich nicht?
a) es gab 1915 sowohl gegen Andreas Gruber als auch gegen seine Tochter Viktora Gabriel jeweils 1 Urteil. Weder davor noch danach eines.
Ja, und?
b) da gab es noch einige Menschen mehr, die davon überzeugt waren; aber das ist ja kein Beweis
Beweis wofür? Was soll ich denn Deiner Ansicht nach für einen Beweis gemeint haben?
Ich habe lediglich anmerken wollen, daß neben dem Richter mindestens auch noch der Beschrifter des Bildchens der Ansicht war, hier sei Blutschande im Spiel gewesen. Das Bildchen ist der Beleg/Beweis für diese Ansicht.
c) es ist in der Tat sehr unwahrscheinlich, dass WENN es Inzest gab das ab 1910 aufgehört hätte und dieser Stopp sogar noch vor Gericht hätte bewiesen werden können. Viel wahrscheinlicher ist, dass nach 1910 schlicht die entsprechenden Zeugen fehlten.
Das ist Deine Meinung, die allerdings durch wenig bis nichts belegt ist. Schade, daß wir das Urteil nicht vorliegen haben.
Wie sollte denn diese besondere Seelsorge konkret aussehen? Und wären die vorangegangenen Sünden dann "kleiner" gewesen, hätte Pfarrer Haas da dann drüber wegsehen können, nur weil seine Seelsorge ab 1910 erfolgreich gewesen wäre? Woran hätte er den Erfolg bemessen?
Nun, das ist doch nicht so schwer. Ein Sünder ist nach kirchlicher Auffassung jemand, der im Stande der Sünde lebt, und zwar zu einem gewissen Zeitpunkt oder aber auch Zeitraum. Dieser Zeitraum kann andauern, so z.B. bei nicht verheirateten zusammenlebenden Partnern (dies ist Ansicht der Kirche, nicht meine). Wohnen sie sich bei, befinden sie sich im Stande der Sünde.
Ein anderes Beispiel ist Ehebruch.
Beispiele für Sanktionen gibt es hier zuhauf, weil oftmals auch das Arbeitsrecht betroffen ist und Gerichte entscheiden müssen.
http://www.spiegel.de/karriere/katholische-kirche-kuendigt-kindergaertnerin-kommune-kuendigt-kirche-a-823317.html(Suchen kannst Du noch weitere sicher selbst.)
Ein Bekannter von mir verlor seine Missio Canonica, weil seine gesetzliche Ehefrau nicht kirchlich heiraten wollte.
Drewermann verlor ebenso seine Lehrerlaubnis, weil er der allg. gültigen Lehre zuwiderlaufende Meinungen vertrat.
Uta Ranke-Heinemann bekam riesige Probleme, weil sie die Junfräulichkeit Mariä bezweifelte (sei sagt, durch die Geburt mußte das Hymen gerissen sein; dies reichte zum Entzug der Lehrerlaubnis).
Es ist nicht schwer, beliebige weitere Fälle zu finden. Allerdings finden die meisten Sanktionen im Privaten statt, und deshalb kann ich hier nicht aus dem Stegreif Beispiele mit Namen nennen. Würde es auch nicht tun, wenn die Namen klar ersichtlich wären.
d) Hattest Du nicht selbst erklärt, dass in einem solchen Fall die Maßnahme der Kirche nicht unbedingt ein Verweigern der Kommunion gewesen wäre, sondern dass die Einnahme der Kommunion einfach "nicht wirksam" gewesen wäre bei so viel Sünde?
Nein, das habe ich nicht gesagt. Vielleicht liest Du meine Ausführungen noch einmal.
Es ist eher so (auch, um noch einmal auf die besondere Seelsorge zurückzukommen). Wenn der Pfr. Haas 1910 die Pfarre übernommen hat, dann wurde er von seinem Vorgänger natürlich auch über "besondere Vorkommnisse" unterrichtet. Ich nehme an, die Urteile waren allgemein dort bekannt, und Haas wußte vom schwarzen Schaf Gruber. Seine besondere Seelsorge mußte nun sich auf zweierlei konzentrieren:
a) die Sünder von der Sünde abbringen und
b) sie in die Gemeinschaft der Christen reintegrieren.
Er mußte also den Gruber einerseits davon abbringen, seine Tochter zu begehren, und andererseits versuchen, die sündige Tochter vom Ehebruch mit dem Vater abzuhalten. Dazu wird er eindringlich mit beiden gesprochen haben, womöglich auch mit der alten Gruberin. Er wird die Beichte abgenommen haben und Bußen auferlegt haben. Er wird sich verstärkt um diese Problempaar gekümmert haben, falls er sein Amt ernst genommen hat.
Letztlich mußte er natürlich den beiden glauben, wenn sie ihm versicherten, sie würden von nun an der Sünde entsagen und christlich leben.
Falls sie einfach weitergemacht hätten und ihn frech angelogen hätten, hätte er es nicht wissen können. Allerdings hätte die alte Cäcilie vielleicht ihn informiert. Das sind jedoch alles Spekulationen.
Wie auch immer: Die Tatsache, daß die Grubers die hl. Eucharistie von ihm empfingen, läßt kaum einen anderen Schluß zu, als daß Haas der Überzeugung war, sie leben nun nicht mehr im Stand der Sünde.