SoSo123 schrieb:was stellenweise so merkwürdig beim Lesen rüberkommt ist dem Umstand geschuldet, daß der protokollieriende Beamte das Gesagte zusammenfasst. Er übernimmt schon die Sätze des Aussagers, präzisiert und "verdeutscht" aber in eine verständliche Struktur, wo ihm das nötig erscheint.
Das Vernehmungsprotokoll des Georg Sigl von 1925 ist ein treffendes Beispiel dafür, wie ein Protokollschreiber ländliche Ausdrucksweisen in intellektuelle Formulierungen umgestaltet und dabei m.E. den Gehalt der eigentlichen Aussage nicht wesentlich verändert.
Andere Schreiber versuchen die Aussagen der vernommenen halbwegs wortgetreu wiederzugeben, meistens mit dem Ergebnis, dass deren Sinn teilweise missverstanden wird, bzw. mehrdeutig interpretiert werden kann, also oftmals Futter für die „Ergebnisoffenen“ sind.
Die Korrektur des Protokollschreibers muss also nicht grundsätzlich negativ sein.
Abgesehen davon, haben dem Geschehen zeitnahe Aussagen ohnehin Priorität. Sie kommen dem objektiven Vorgang eines Geschehens am nächsten.
So ist m.E. die Auffindung als geklärt zu betrachten, da dem Sinne nach, zeitgleich und zeitnah, die damaligen Vorgänge von allen drei Auffindern im Einklang geschildert wurden.
Ergaben sich dann, wie bei Jacob Sigl, in späteren Vernehmungen Abweichungen von dem ursprünglichen Aussagen, dann kann man nicht einfach davon ausgehen dass J. Sigl 1922 oder bei einer späteren Vernehmung gelogen hätte, sondern vielmehr annehmen, dass er im Laufe der Zeit seine Erkenntnisse vertieft hatte und dadurch zu anderen Ansichten gekommen ist. Dies abzuklären, wäre Aufgabe der Ermittler gewesen!
Die Schlüsselangelegenheit ist ein gutes Beispiel dafür:
Einen Tag nach der Auffindung konnte er die Tragweite seiner Beobachtungen zum Haustürschlüssel noch nicht erkennen, erst nach einer gewissen Zeit ergaben sich bei Sigl die entsprechenden Zusammenhänge zwischen dem Schlüssel, Schlittenbauer und der Tat.