Wir streben zwar wahrscheinlich alle keine Zertifizierung zum „Polizeilichen Fallanalytiker“ an Die Qualitätsstandards der offiziellen Ermittlungsbehörden sind aber interessant und sollten eigentlich von allen Diskussionsteilnehmern mal überflogen worden sein. Im Top Anlage 5 „ Standards der schriftlichen Darstellung der Ergebnisse der Fallanalyse“ Punkt 2
Ergebnisdarstellung
# Bewertung des Materials
# Opferinformationen
# Verletzungen
# Tatort
# Tathergangsanalyse (Rekonstruktion und Bewertung der Tatsituation)
# Verhaltensbewertung
# Motivbewertung
# Fallcharakteristik
# Täterprofil
# Ermittlungshinweise
wird aber deutlich was auch wir in etwa anzustreben haben. Darüber wie diese Ergebnisse in der Praxis erarbeitet werden, steht in der Beschreibung der Qualitätsstandards natürlich nichts. Über die Methodik wie diese Ergebnisse erzielt werden, habe ich geschrieben.
Die Sequenzanalyse ist nun mal das Kernstück einer Sinnrekonstruktion. Grundgedanke der Sequenzanalyse ist, dass sich soziales Handeln in bestimmter Abfolge ereignet und nicht als beliebig angesehen werden kann.
Ich zitiere aus weiter oben genanntem Band 52 der BKA Forschungsreihe:
Ziel ist es, den kompletten Ablauf einer Tat sowohl chronologisch als auch sinnlogisch schrittweise aus dem lückenhaften Spurentext zu rekonstruieren. Dabei wird von dem am Interpretationsprozess beteiligten Kriminalisten ein Zustand sogenannter künstlicher Naivität verlangt. Das heißt, er soll sich beim Analysieren nur auf jenes Wissen stützen, welches sich bei der sequentiellen Rekonstruktion im Text selbst ergeben hat. Tatsächliches Wissen über den äußeren Bezugsrahmen, wie etwa Fallerfahrungen, Alltagswissen und intuitives Hintergrundwissen, darf für die Ausschließung von durch den Text erzwungenen Lesarten nicht benutzt werden.
Spurentext als Datenebene und Sinndeutungen als Auswertungsebene müssen dabei scharf voneinander getrennt werden. Spurentext und auch alle Spurentextauslegungen mit ihren resultierenden Hypothesen und spekulativsten Vermutungen, ermöglichen eine strukturierte Ermittlungstätigkeit.
Außerdem ermöglicht sie, dass die Deutungsebenen von jedem beliebigen Interpreten in gleicher „Fallgestalt“ angesehen und hin- und hergewendet werden können und somit einen kontrollierbaren Grad von Objektivität erreichen. Aus dieser Fallgestalt, in der sich der Täter gewissermaßen „in Szene“ gesetzt hat, lässt sich dann auch ein Täterprofil ableiten. Die entwickelten Hypothesen bieten hierzu eine wertvolle Auslegungshilfe.
Daraus ergibt sich:
Lächerlich machen der Beiträge, etwa von
@canales, zeugt von der persönlichen Schwäche des Kritisierenden. Man kann nicht die Aussagen und persönliche Ansichten eines Siegl, Schwaiger, Schlittenbauer – was weiß ich - 10, 30, 50 Jahre nach der Tat verknüpfen und dann einen Menschen des Mehrfachmordes bezichtigen. Das ist schlicht falsch.