Mordfall Hinterkaifeck
25.11.2010 um 22:43@AngRa
Was Renner angeht, sind wir uns da vollkommen einig.
Zum Fortsetzungszusammenhang: Da stimme ich Dir prinzipiell auch zu. Möglich wäre natürlich, dass tatsächlich nur ein Akt im Jahr 1910 letztlich abgeurteilt wurde, was die niedrige Strafe erklären würde. Die vorherigen Taten wären dann zwar bekannt gewesen und sind im Akt dann sicherlich auch erwähnt worden, aber waren eben verjährt. Dennoch halte ich die Variante mit Fortsetzungszusammenhang für wahrscheinlicher. Ich hab leider kein Strafrechtslehrbuch/-Kommentar aus der Zeit gefunden, wo man das zum Fortsetzungszusammenhang hätte nachlesen können, ob die den zB auf den Inzest damals angewandt haben. Das wäre noch interessant und könnte unsere Vermutung absichern. In meinem Tröndle/Fischer (51. Aufl.) finde ich zur aktuellen Rechtslage nichts. Müsste da morgen mal in der Bib nachschauen oder bei beck-online, wenn ich wieder in der Arbeit bin. Aber auch das wäre dann aber nur zur aktuellen Rechtslage heute und gerade beim Fortsetzungszusammenhang kam es ja doch immer wieder zu Rechtsprechungsänderungen.
Noch etwas, was mir aufgefallen ist: Bei Pielmayer gibt es auch ein paar Inkosistenzen in der Darstellung. Pielmayer gibt an, dass Vik zu Beginn des Inzests 16 Jahre alt war. Ich glaube da hat er sich einfach nur vertan, weil er ja auch angibt, der Inzest habe 1907 begonnen und die beiden Fakten mit einem "also" verknüpft. In Wirklichkeit war die Vik 1907 ja schon 20, wenn die Daten, die ich von ihr hab, stimmen. Andererseits erwähnt auch LS in seinem Verhör 1931, dass Vik 16 gewesen sei, als das losging. Das hätte Vik seiner Frau gesagt. Wenn es da tatsächlich was Aktenkundiges gab, passt das aber mit dem Fortsetzungszusammenhang nicht ganz. Oder man ging da von einer Zäsur aus, so dass die Taten zuvor auf jeden Fall verjährt waren.
Manchmal frag ich mich auch, ob es denn den Inzest tatsächlich gab. Es gibt zwar die eine Verurteilung, aber wir wissen ja nicht, worauf die genau beruhte. Und @Vercingetorix weist zurecht daraufhin, dass es da jedenfalls keine sonst bekannte Schwangerschaft der Vik gab, trotz eines angeblich so lang andauernden Inzests. Entweder die haben wirklich gut aufgepasst, oder der AG war nicht mehr fruchtbar. Oder es hat diesen Inzest letztlich nie gegeben. Eine direkte Aussage der beiden Beteiligten dazu haben wir ja nicht. Aber gut, darüber denke ich auch nur nach, wenn ich gerade in einer einer "ich-muss-alles-hinterfrage"-Phase bin. Wahrscheinlicher ist es schon, dass es den Inzest gab. Eine interessante Variante wäre noch, dass Vik wirklich gut aufgepasst hat. Dann wäre die Frage, warum sie dann ein Kind bekommt. Entweder ein Fehler bei der Verhütung - das kann immer passieren - oder letzlich von ihr gewollt. Da müsste man sich dann fragen, warum? Vielleicht wollte sie letztlich doch raus aus der ganen Inzestgeschichte ud hoffte ein kind mit LS oder einer anderen uns noch unbekannten dritten Person würde da eventuell weiterhelfen.
Dann noch zur Frage, ob Pielmayer die Akte vollständig vor sich liegen hatte: Geb ich Dir auch recht. Viel scheint er jedenfalls nicht gehabt zu haben. Aber ist dieser Hinweis auf den Zeitraum 1907 bis 1910 nicht etwas, dass zumindest heutzutage gar nicht in den Urteilstenor gehört? Kann damals natürlich anders gewesen sein. Ich meine, dazu gab es mal 1986 eine Entscheidung vom BGH, was bei Strafurteilen eigentlich in den Urteilstenor gehört. Könnte also sein, dass das früher anders und umfangreicher gehandthabt wurde. Aber seit meinem zweiten Staatsexamen ist auch schon wieder einige Zeit verstrichen, so dass mir das nicht mehr richtig präsent ist. Möglicherweise hatte Pielmayer auch die Information zum Tatzeitraum von woanders her. Jedenfalls hast Du recht, dass Pielmayer da sehr dürftig ist mit der Berichterstattung zu diesem Urteil.
@Heike75
Gruber Josef V.V.216/19". Im Strafrechtsurteil wird dazu mE kaum etwas drin gestanden haben. Warum auch? Das tut nichts zur Sache.
Im Übrigen gibt es auch noch viele andere Informationsquellen, die ich oben schon einmal erläutert hatte. Ich zitiere mich selbst:
G.
Was Renner angeht, sind wir uns da vollkommen einig.
Zum Fortsetzungszusammenhang: Da stimme ich Dir prinzipiell auch zu. Möglich wäre natürlich, dass tatsächlich nur ein Akt im Jahr 1910 letztlich abgeurteilt wurde, was die niedrige Strafe erklären würde. Die vorherigen Taten wären dann zwar bekannt gewesen und sind im Akt dann sicherlich auch erwähnt worden, aber waren eben verjährt. Dennoch halte ich die Variante mit Fortsetzungszusammenhang für wahrscheinlicher. Ich hab leider kein Strafrechtslehrbuch/-Kommentar aus der Zeit gefunden, wo man das zum Fortsetzungszusammenhang hätte nachlesen können, ob die den zB auf den Inzest damals angewandt haben. Das wäre noch interessant und könnte unsere Vermutung absichern. In meinem Tröndle/Fischer (51. Aufl.) finde ich zur aktuellen Rechtslage nichts. Müsste da morgen mal in der Bib nachschauen oder bei beck-online, wenn ich wieder in der Arbeit bin. Aber auch das wäre dann aber nur zur aktuellen Rechtslage heute und gerade beim Fortsetzungszusammenhang kam es ja doch immer wieder zu Rechtsprechungsänderungen.
Noch etwas, was mir aufgefallen ist: Bei Pielmayer gibt es auch ein paar Inkosistenzen in der Darstellung. Pielmayer gibt an, dass Vik zu Beginn des Inzests 16 Jahre alt war. Ich glaube da hat er sich einfach nur vertan, weil er ja auch angibt, der Inzest habe 1907 begonnen und die beiden Fakten mit einem "also" verknüpft. In Wirklichkeit war die Vik 1907 ja schon 20, wenn die Daten, die ich von ihr hab, stimmen. Andererseits erwähnt auch LS in seinem Verhör 1931, dass Vik 16 gewesen sei, als das losging. Das hätte Vik seiner Frau gesagt. Wenn es da tatsächlich was Aktenkundiges gab, passt das aber mit dem Fortsetzungszusammenhang nicht ganz. Oder man ging da von einer Zäsur aus, so dass die Taten zuvor auf jeden Fall verjährt waren.
Manchmal frag ich mich auch, ob es denn den Inzest tatsächlich gab. Es gibt zwar die eine Verurteilung, aber wir wissen ja nicht, worauf die genau beruhte. Und @Vercingetorix weist zurecht daraufhin, dass es da jedenfalls keine sonst bekannte Schwangerschaft der Vik gab, trotz eines angeblich so lang andauernden Inzests. Entweder die haben wirklich gut aufgepasst, oder der AG war nicht mehr fruchtbar. Oder es hat diesen Inzest letztlich nie gegeben. Eine direkte Aussage der beiden Beteiligten dazu haben wir ja nicht. Aber gut, darüber denke ich auch nur nach, wenn ich gerade in einer einer "ich-muss-alles-hinterfrage"-Phase bin. Wahrscheinlicher ist es schon, dass es den Inzest gab. Eine interessante Variante wäre noch, dass Vik wirklich gut aufgepasst hat. Dann wäre die Frage, warum sie dann ein Kind bekommt. Entweder ein Fehler bei der Verhütung - das kann immer passieren - oder letzlich von ihr gewollt. Da müsste man sich dann fragen, warum? Vielleicht wollte sie letztlich doch raus aus der ganen Inzestgeschichte ud hoffte ein kind mit LS oder einer anderen uns noch unbekannten dritten Person würde da eventuell weiterhelfen.
Dann noch zur Frage, ob Pielmayer die Akte vollständig vor sich liegen hatte: Geb ich Dir auch recht. Viel scheint er jedenfalls nicht gehabt zu haben. Aber ist dieser Hinweis auf den Zeitraum 1907 bis 1910 nicht etwas, dass zumindest heutzutage gar nicht in den Urteilstenor gehört? Kann damals natürlich anders gewesen sein. Ich meine, dazu gab es mal 1986 eine Entscheidung vom BGH, was bei Strafurteilen eigentlich in den Urteilstenor gehört. Könnte also sein, dass das früher anders und umfangreicher gehandthabt wurde. Aber seit meinem zweiten Staatsexamen ist auch schon wieder einige Zeit verstrichen, so dass mir das nicht mehr richtig präsent ist. Möglicherweise hatte Pielmayer auch die Information zum Tatzeitraum von woanders her. Jedenfalls hast Du recht, dass Pielmayer da sehr dürftig ist mit der Berichterstattung zu diesem Urteil.
@Heike75
Heike75 schrieb:Woher wusste Renner dann von den 1800 Mark?Möglicherweise aus den "Vormundschaftsakten des Amtsgerichts Schrobenhausen betreffend
Gruber Josef V.V.216/19". Im Strafrechtsurteil wird dazu mE kaum etwas drin gestanden haben. Warum auch? Das tut nichts zur Sache.
Im Übrigen gibt es auch noch viele andere Informationsquellen, die ich oben schon einmal erläutert hatte. Ich zitiere mich selbst:
DerGreif schrieb:Zunächst ist Renners Hinweis auf die 1.800 Mark kein Beweis dafür, dass er die Akte gekannt hatte. Denn das ist grundsätzlich eine rein zivilrechtliche Angelegenheit, die vor dem Vormundschaftsgericht in Schrobenhausen abgehandelt wurde. Wenn überhaupt ist dies ein Indiz dafür, das Renner diese zivilrechtliche Akte kannte. Für wahrscheinlicher halte ich aber, dass dies eine Information ist, die Renner entweder von LS oder einer anderen Person informell - dh ohne erhaltenes Zeugenprotokoll - mitgeteilt wurde.Beste Grüße,
G.