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Mordfall Hinterkaifeck

51.981 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Bauernhof, Hinterkaifeck ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Hinterkaifeck

Mordfall Hinterkaifeck

24.11.2010 um 11:03
@opal
Zitat von opalopal schrieb: Diese ohne Hinterfragen einfach zu einen Handlungsstrang zusammenzusetzen ist zwar verlockend, aber nicht zielführend.
Man kann im Vorfeld nie sagen, ob das Zusammensetzen eines Handlungsstrang zielführend ist oder nicht, weil Keiner den Mörder kennt und damit auch keiner weiss, was nun zielführend ist und was nicht.
Zitat von opalopal schrieb: Man weiß ja nicht einmal was mit den Morden zu tun hat.
Das weiss man bei den Gabriels - Schlittenbauer - Bärtel - Starringer - Waffenlager - Gump - Pfarrer... auch nicht.


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Mordfall Hinterkaifeck

24.11.2010 um 11:47
Mordfall Hinterkaifeckheute um 00:36

@troadputzer
schön geschrieben...
....
Ich bin unbequem und frage nach. Dinge die LS schlecht aussehen liessen werden "plötzlich" wiederlegt. Das sieht man gar nicht gerne...


@Heike75,
was wurde wiederlegt, das den LS schlecht aussehen lassen???? Wie wurde es wiederlegt? Von Dir? Ganz sachte junge Frau.
Jetzt gib mal Butter an die Fische.
Grautvornix


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Mordfall Hinterkaifeck

24.11.2010 um 13:18
@Grautvornix,
allgemein ausgedrückt: Schau Dir meine Beiträge aus dem letzten halben Jahr an.

Beispiele:
Aussagen von User: Bei HK handelt es sich um eine Beziehungstat aus Rache (Aussage Wiest) und das passt nur auf LS.

Kommt wirklich nur Schlitti in Frage?
-Was ist mit dem Hoferbe, der den Hof der Gabriels geerbt hat?
Er stand in Beziehung und nahm Rache für die Schande, die die HKler in die Familie gebracht hat. Er hätte ev. Cilli den Anteil ihres Vaters auszahlen müssen...
*********************************************************

Nächstes Beispiel:
Eine Userin interprtiert den Satz von Reingruber " "Möglicherweise ist das Kind aus verwandschaftlichen Interesse (Erbschaft) weggeräumt worden" folgend:
Zitat von AngRaAngRa schrieb:Reingruber hat das mit der Erbschaft völlig anders gemeint. Er hatte den Verdacht, dass der kleine Junge aus dem Weg geräumt worden ist, um zu verhindern dass er später einmal erbt. Dann ließ sich aber sehr schnell klären, dass uneheliche Kinder keine Erbansprüche gegen den Vater geltend machen können und so war der Gedanke vom Tisch.
Muss das so sein oder meinte er eher die Erben von den Toten, die er gerade aufgesucht hat?
**********************************************************

Weiter:
Die Frage nach dem Motiv:
"Nur LS hatte ein Motiv. Weiter Streitigkeiten sind nicht bekannt und ausserdem gab es ja den Zeitungsartikel"

Hatte sonst niemand ein Motiv?
*********************************************************

Noch Eins:
Staatsanwälten wird unterstellt, dass sie den Fall aus 1920 (1919) nicht gekannt haben, weil sie dann ja UNBEDINGT gesehen hätten, dass der LS verdächtig ist.
Sätze wie z.B. F. Renner: "Es fehlt das Motiv bei Schlittenbauer" werden ignoriert.
**********************************************************

Hätte man den LS "anständig" ran genommen, dann hätte er gestanden... Riedmayr ist ihm auf die Pelle gerückt... er nannte ihn unschuldig...
Staatsanwälte doof, Kriminaler doof... alle doof, weil keiner den Schlittenbauer verdächtigt oder dran gekriegt hat?
Zitat von GrautvornixGrautvornix schrieb: Jetzt gib mal Butter an die Fische.
Du kannst mir Einiges vorwerfen, aber nicht, dass ich nicht direkt bin!
Zitat von GrautvornixGrautvornix schrieb: Ganz sachte junge Frau.
Wie meinst Du das?

Kannst Du mir die Frage beantworten, warum die Gabriels, Grubers, der Lehrer, der Bankangestellte und Hofner nicht vernommen wurden?

Hast Du eine Idee, warum die HKler sich Geld geliehen hatten, obwohl sie welches hatten?

Kannst Du mir erklären, wer den Mann am Friedhof war?

Warum hat man den Bruder der Magd nich vernommen. Kaum ist sie auf dem Hof sind Alle tot.

Was hat man denn so lange auf dem Hof gemacht (das Auffinden verzögert)?

Warum ist der Pfarrer nach der Sonntagskirche nicht zu seinen fehlenden Schäfchen gegangen nach kucken. Dem LS unterstellt man, er wäre kucken gegangen und hätte gewusst, dass alle tot sind, darf ich das dem Hochwürden unterstellen?


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Mordfall Hinterkaifeck

24.11.2010 um 14:13
@all

Blutschande > Vaterschaft > Verhör 1931

Schlittenbauer gab 1931 an, dass er A. Gruber deshalb wegen Blutschande angezeigt hat, weil dieser so grob war und außerdem Geld (Alimente) verlangte.
Gruber hatte Schl. also schon recht früh reinen Wein eingeschenkt.

Die Anzeige wegen Blutschande wurde schon vor der Geburt des Josef, dem 7. Sept. 1919 gestellt.
Schl. ging es dabei wahrscheinlich um die Alimentezahlungen, die fällig waren, wenn er amtlich als Vater registriert würde.
Er behauptete nicht, dass er nicht der Vater sei, sondern dass er den Vater nicht machen wolle. Im Vorfeld der Geburt wurden Gerüchte gestreut, die auf Inzest in HK hinwiesen..
In einigen Protokollen wird Schl. als Urheber genannt.

Am 10. Sept. sagte Schl. in Sachen Blutschande gegen Gruber aus und dieser wurde daraufhin am 13. Sept. verhaftet.
3 Tage später, also auch am 10. Sept. 1919 besuchte V. Gabriel Schlittenbauer und bot ihm an, wenn er die Vaterschaft übernehme, komme sie für die ganzen Kosten auf. Sie brachte dann auch gleich 2000 Mark, dass er bei der Vormundschaft die "Abfindung" bezahlen könne.

>>Hier wird von Schl. die Vaterschaftsangelegenheit ins Gespräch gebracht, obwohl die Anzeige eigentlich auf Blutschande lautete. Eine derartige Gedankenbrücke ist auch bei dem sogenannten "Zettel" zu erkennen. <<
Erst am 23. Sept. 1919 nahm er seine am 10. Sept. gemachte Aussage, die zur Verhaftung Grubers geführt hatte zurück und daraufhin wurde dieser am 27. Sept. 1919 aus dem Gefängnis entlassen.
Warum erst 23. Sept. der Widerruf wegen Blutschande, wenn doch die Vaterschaftsangelegenheit, die Schl. von Zahlungen befreit hatte, schon am 10. Sept. geregelt wurde?
Schl. gab zu den Widerruf an:
„ Bei der richterlichen Einvernahme habe ich dann, wie ich vereidigt werden sollte, wieder richtige Angaben gemacht und erklärt, dass mein Widerruf falsch war.“
Da ist nichts herauszulesen, worauf sich der Freispruch Grubers bezog.

Im weiteren Verlauf der Vernehmung kam dann die von Gruber zusätzlich gegebenen Pfandbriefe im Wert von 3000 Mark zur Sprache.
Schl. erklärte nach anfänglicher Abrede, dass er dieses Geld deshalb bekam, um Auslagen decken zu können.
>>>Dabei stellt sich die Frage, welche Auslagen denn zu erwarten waren. Schl. hat ja bereits vorher von einer Abfindung gesprochen, die ihn von jeglichen Zahlungen befreit hatte.
Außerdem erklärte er auch von einen Zettel, der noch mal bestätigte, dass er nichts zu zahlen hatte.<<<

pilvax


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Mordfall Hinterkaifeck

24.11.2010 um 15:42
@pilvax,

die Frage ist, wurden ihm (L.S.) die 3.000 Mark in Pfandbriefen freiwillig übergeben, oder hat er diese eingefordert?
Zum Zeitpunkt des Angebots war er sicherlich auf einer günstigeren Position, schließlich stand für A.G. einiges auf dem Spiel.
Weshalb er sich später in eine schwächere Position begeben hat, durch die Anerkennung der Vaterschaft und die Rücknahme der Klage wird wohl in seiner Person liegen, offensichtlich war er empfänglich für Vic's "Schmeicheleien". Ihn dazu zu bringen, also Hut ab vor Vic, sie muß imho genau gewusst haben wie sie ihn dazu bringt nicht nur die Klage zurück zu nehmen (das hätte ja eigentlich ausgereicht) sondern auch noch den Vater zu machen.


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Mordfall Hinterkaifeck

24.11.2010 um 15:46
@pilvax
Du hast Dir mit dem Beitrag oben viel Mühe gemacht, leider geht er nicht an, denn:
Zitat von pilvaxpilvax schrieb: Die Anzeige wegen Blutschande wurde schon vor der Geburt des Josef, dem 7. Sept. 1919 gestellt.
Josef wurde am 07.09.1919 geboren, DANACH, am 10.09.1919 wurde die Vaterschaft angelehnt.
Die Anzeige wegen Blutschande wurde ebenfalls 10.09.1919 gemacht.

Rücknahme der Anzeige und Annahme der Vaterschaft am 25.09.10.
Zitat von pilvaxpilvax schrieb: 3 Tage später, also auch am 10. Sept. 1919 besuchte V. Gabriel Schlittenbauer und bot ihm an, wenn er die Vaterschaft übernehme, komme sie für die ganzen Kosten auf. Sie brachte dann auch gleich 2000 Mark, dass er bei der Vormundschaft die "Abfindung" bezahlen könne.
Das war später, weil LS an diesem Tag erst die Vaterschaft ablehnte und die Anzeige gemacht hat.

Am 23.10.1919 erging die zweite Anzeige wegen Blutschande. Am 31.12.1919 erhob man Klage.


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Mordfall Hinterkaifeck

24.11.2010 um 16:02
bitte genauer lesen, aber dennoch.........

Schl. Zitat:
"Das Verfahren wurde eingeleitet und inzwischen kam auch das Kind zur Welt."

....auch die Überschrift lesen.................

pilvax


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Mordfall Hinterkaifeck

24.11.2010 um 16:04
@pilvax
Wie kann das denn sein?
Josef wurde am 07.09.1919 geboren und die Anzeige wurde am 10.09.1919 gemacht.
Diese Daten sind belegt.


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Mordfall Hinterkaifeck

24.11.2010 um 16:16
@pilvax

Schl. hat Gruber lt. Pielmaier-Bericht angezeigt, weil Viktoria ihm gegenüber den Geschlechtsverkehr mit ihrem Vater eingestanden hat und weil er entgegen früherer Abmachung Alimente für das Kind zahlen sollte.

Natürlich stand auch im Raum, dass die Heirat nicht zustande gekommen ist.

Am 23.9.1919 widerruft Schl. die Anzeige, weil er inzwischen Geld für die Vaterschaftsanerkennung erhalten hat und Viktoria ihm möglicherweise erneut die Heirat versprochen hat.

Dieser Widerruf hat zur Folge, dass der Tatverdacht wegen Blutschande wegfällt, denn die einzige belastende Aussage existiert nicht mehr. Gruber wird aus der Haft entlassen. Das gegen ihn und seine Tochter eingeleitete Ermittlungsverfahren hätte gemäß § 168 S t P O a.F. zu diesem Zeitpunkt auch eingestellt werden müssen.

Als Herrin des Ermittlungsverfahrens hat sich die StA aber nicht mit dieser Entwicklung zufrieden gegeben. Zu offensichtlich war, dass Schl. die Anzeige nur deshalb zurückgenommen hat, weil im Rahmen der Vaterschaftsanerkennung Geld geflossen ist. Durch diesen Geldfluss ist aber die eigentliche Rechtsgutsverletzung der Blutschande, die Gefährdung der Sittlichkeit nicht beseitigt worden und da auf eine Ahndung nicht einfach verzichtet werden sollte, hat die StA weiter ermittelt. Es kam ihr darauf an, Schl. zu einer wahrheitsgemäßen Aussage zu zwingen und dieses Ziel konnte sie durch einen Antrag auf Beeidigung gemäß § 65 S. 3 S t P O erreichen. Nach dieser Vorschrift ist eine Beeidigung auch im vorbereitenden Verfahren und nicht nur während der Hauptverhandlung zulässig, wenn durch die Beeidigung eine wahrheitsgemäße Aussage erlangt wird ohne die eine Anklageerhebung nicht möglich wäre.

Angesichts der Strafdrohung bei Meineid, Zuchthaus bis zu 10 Jahren, hat Schl. dann am 23.10.1919 seine Angaben aus der Anzeige bestätigt und die Wahrheit gesagt.

Später sind Gruber und Viktoria trotz der eidlichen Aussage des Schl. nicht verurteilt worden, weil Schls. widersprüchliche Angaben eine Verurteilung nicht getragen haben, wie es lt. Pielmaier sinngemäß in der Urteilsbegründung hieß. Das Landgericht Neuburg hat Schl. somit trotz der eidlichen Aussage nicht mehr als glaubwürdigen Zeugen eingestuft. Das natürlich vor allem vor dem Hintergrund, dass er ein eigenes Interesse hatte die Blutschande anzuführen, weil sie ihn vor Vaterschaftsanerkennung von der Alimentierung befreit hätte.

StA Renners Begründung, dass der Freispruch erfolgt ist, weil Schl. und die Kindsmutter sich auf eine Abfindungssumme geeinigt hätten, ist nicht zutreffend und geht an der Problematik vorbei. Sie ist nur so zu erklären, dass er die Strafakten aus dem Jahr 1919 im Mai 1922 nicht kannte.


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24.11.2010 um 16:25
@AngRa

Mein obiger Beitrag bezieht sich ausschließlich auf Aussagen und auf Daten aus dem Verhör Schl. von 1931.

pilvax


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24.11.2010 um 16:44
Zitat von pilvaxpilvax schrieb:3 Tage später, also auch am 10. Sept. 1919 besuchte V. Gabriel Schlittenbauer und bot ihm an, wenn er die Vaterschaft übernehme, komme sie für die ganzen Kosten auf.
Dieser Satz von heute 14:13 ist irreführend und sollte lauten:

3 Tage nach der Geburt des Josef, also auch am 10. Sept. 1919 besuchte V. Gabriel Schlittenbauer und bot ihm an, wenn er die Vaterschaft übernehme, komme sie für die ganzen Kosten auf.

pilvax


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24.11.2010 um 17:45
@AngRa,

gabs eigentlich 1922 bereits den Begriff Offizialdelikt?


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24.11.2010 um 18:32
@canales

Die Strafprozessordnung kennt seit jeher Antragsdelikte und Offizialdelikte, letzteres sind Delikte, die sozusagen von Amts wegen verfolgt werden.

Ich glaube aber Du sprichst das Legalitätsprinzip an. Das ist die Verpflichtung der Staatsanwaltschaft und der Polizei ein Ermittlungsverfahren zu eröffnen und zu führen, wenn sie Kenntnis von einer Straftat erlangt hat, die kein Antragsdelikt ist.

Die Verpflichtung ergibt sich heute beispielsweise aus dem § 163 StPO,dieser Vorschrift hat früher der § 158 StPO a.F. entsprochen.

Blutschande war kein Antragsdelikt und daher wurde es von Amts wegen verfolgt. Es stand nicht im Belieben des Anzeigeerstatters oder eines Geschädigten ob es überhaupt bzw. ob es weiter verfolgt wird.


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Mordfall Hinterkaifeck

24.11.2010 um 19:17
@pilvax

Du hast die Blutschande-Anzeige und die Vaterschaftsanerkennung aus Sicht von LS dargestellt nach seinen Angaben von 1931.

Ich habe dargestellt, warum es mE zu den widersprüchlichen Angaben gekommen ist. Das ist ein etwas unterschiedlicher Weg.

Auf beiden Wegen stößt man natürlich auf die Verquickung von Vaterschaftsanerkennung/Unterhaltszahlung und Blutschande-Anzeige. Das ist ein entscheidender Punkt.

Wegen der Verquickung fällt es so schwer zu entscheiden, ob die Angaben zur Blutschande wahr sind oder nicht. Ich gehe inzwischen davon aus, dass LS unter Eid die Wahrheit gesagt hat. Er hat ähnliches auch den Nachbarn erzählt. Sigl sagt im Weltbild-Interview, dass Schl. Wut hatte und es Gruber „einbrocken“ wollte mit der Anzeige, dass er sitzen muss und möglichst gar nicht mehr rauskommt usw.
Das LG Neuburg war von der Glaubhaftigkeit der Schl. Aussage jedoch nicht überzeugt, andernfalls hätte es Gruber / Gabriel verurteilt.

Für mich steht im Zentrum die blutschänderische Beziehung. Hinzu kommt noch der Geschlechtsverkehr mit Schl. der vermutlich nicht mehr im Empfängniszeitraum gelegen hat, was ihm angesichts des Geburtstermins vielleicht auch klar geworden ist. Trotzdem dann aber die Alimentenforderung und als Folge davon Wut und die Anzeige.

Wenn StA Renner die Strafakte gelesen hätte, hätte ihm auch klar sein müssen,dass es nach alledem nicht feststeht, dass Schl.der Vater des Josef ist. Er hatte aber keinen Zweifel an der Vaterschaft des LS.


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Mordfall Hinterkaifeck

24.11.2010 um 21:56
@AngRa
Zitat von AngRaAngRa schrieb: Zu offensichtlich war, dass Schl. die Anzeige nur deshalb zurückgenommen hat, weil im Rahmen der Vaterschaftsanerkennung Geld geflossen ist.
Ein sehr wichtiger Satz!!!
Zitat von AngRaAngRa schrieb: Das Landgericht Neuburg hat Schl. somit trotz der eidlichen Aussage nicht mehr als glaubwürdigen Zeugen eingestuft. Das natürlich vor allem vor dem Hintergrund, dass er ein eigenes Interesse hatte die Blutschande anzuführen, weil sie ihn vor Vaterschaftsanerkennung von der Alimentierung befreit hätte.
Eine Verurteilung hätte Lorenz von der Vaterschaft und der Alimentenzahlung befreit???
Zitat von AngRaAngRa schrieb:Wenn StA Renner die Strafakte gelesen hätte, hätte ihm auch klar sein müssen,dass es nach alledem nicht feststeht, dass Schl.der Vater des Josef ist. Er hatte aber keinen Zweifel an der Vaterschaft des
Wenn Renner die Akte nicht gesehen hat, woher wusste er dann, dass LS eine Einmalzahlung von 1800 Mark geleistet hat? Lorenz sagt es im Verhör vom 05.04.1922 nicht aus...
Zitat von AngRaAngRa schrieb:Er hatte aber keinen Zweifel an der Vaterschaft des LS.
Woher weisst Du das?


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Mordfall Hinterkaifeck

25.11.2010 um 00:18
@Heike75 moniert:

Warum ist der Pfarrer nach der Sonntagskirche nicht zu seinen fehlenden Schäfchen gegangen nach kucken. Dem LS unterstellt man, er wäre kucken gegangen und hätte gewusst, dass alle tot sind, darf ich das dem Hochwürden unterstellen?

Wenn Pfarrer Haas nach jedem Schäfchen geschaut hätte, welches am Sonntag im Gottesdienst fehlte, dann hätte er gleich Wanderprediger werden können. Wie stellst Du Dir denn das in der Praxis vor, daß ein Pfarrer wegen jeder fehlenden Person zum Nachschauen geht, was mit dieser los ist. Als Landpfarrer hatte er genügend andere schwere Aufgaben zu bewältigen, und keine Zeit als „Horch und Guck“ durch seine Gemeinde zu schleichen, um etwaige Kriminalfälle aufzuklären, sozusagen als der Pater Brown von Waidhofen. Es genügte ihm sicher, wenn er nachts bei Wind und Wetter zu Todkranken und Sterbenden gerufen wurde und dann auch noch tröstende Worte für die Familie finden mußte.


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25.11.2010 um 01:03
@troadputzer,
von der Grundaussage her gesehen stimmen wir Beide in Sachen Pfarrer vollkommen über ein.

Diesen Satz hatte ich in einem anderen Bezug geschrieben. Es ging dabei um Schlittenbauer und um die Dinge, die man ihm "zur Last legt"... es sei ja super "auffällig", dass er nicht schon früher (nach dem Fehlen der HKler in der Kirche z.B.) nach den Hklern gekuckt hat.
Ich persönlich halte das nicht für auffällig.

Da scheinen wir wohl konform zu gehen... Wenn Du (und auch ich) keine Notwendigkeit darin sehen, dass der Pfarrer hätte kucken müssen, dann zählt das doch auch für Schlittenbauer, oder?

Ein Pfarrer stand seiner Gemeinde sehr nahe. Vielleicht war es nicht auffällig, wenn nur ein Teil der Familie im Gottesdienst war... Wenn aber gar Keiner da war, dann musste es bemerkt worden sein.

Bei der Vernehmung von K. Rieger (war es Kreszenz? Ich weiss es im Moment nicht genau), sagte sie, dass die HKler regelmäßig sonntags zur Kirche gingen. Wenn es die Zeit zu liess auch unter der Woche...

Wenn ein Pfarrer als Seelsorger nicht kucken muss, dann muss es der Nachbar, der mit den HKlern so gut wie nichts mehr zu tun hatte auch nicht.

Warum aber macht es mich dann doch stutzig, dass er nicht gekuckt hat?
Weil der Chor sonntags gesungen hat und seine "erste Sängerin" unentschuldigt fehlte...


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25.11.2010 um 07:12
@Heike75

Diese Punkte würden sich bestimmt noch genauer heraus arbeiten lassen. Sie sind im Tatzusammenhang auch von einiger Wichtigkeit.

Wie der Pfarrer sich selbst und seine Aufgabe als Seelsorger definierte, können wir leider nicht mehr sagen. Missionieren musste er jedenfalls nicht auf Hk, denn die kamen ja schon freiwillig. Er hätte die Möglichkeit gehabt am nächsten Sonntag seinen Schäfchen ins Gewissen zu reden und musste ihnen dazu nicht hinterher laufen. Wenn er Kritik am Fehlen anbringen wollte, hätte er das mit einer sanften Spitze >> Wo wart ihr letzten Sonntag ? << tun können. Handlungsbedarf wegen einmaligem Fehlens beim Gottesdienst gab es aus Sicht des Pfarrers nicht. Zu vieles kann auf einem Bauernhof dazwischen kommen.

Beim Nachbarn wird es schwieriger. Zunächst, denke ich, wird der Aufgabenbereich eines Ortsführers mehr oder weniger von uns fehl- bzw überinterpretiert. Die „Macht“ war beim Bürgermeister. Einen Hang zur Manipulation und intrigantem Verhalten kann ich aus dem Bild, wie es die Überlieferungen von Lorenz Schlittenbauer zeichnen, nicht entnehmen. Aufgrund der Unschärfe des überlieferten Bildes ist es generell nicht einfach die handelnden Personen einzuordnen, aber so Sachen wie: Boshaftigkeit, Niedertracht, Heimtücke, Hinterlist, Falschheit, Verschlagenheit, Arglist , Gemeinheit, ... fehlen im greifbaren Material. Besonders mächtig war er also nicht. Der Komplex 1919 dürfte ihm seine Grenzen aufgezeigt haben, sein Ansehen wurde beschädigt. Dies dürfte schon zu einer gewissen Korrektur im Selbstbild geführt haben.

Gefordert waren aber nicht nur diese beiden Hauptfiguren. In einem funktionierendem Gemeinwesen, wäre es von allen Nachbarn vor allem eine menschliche Pflicht gewesen mal kurz zu schauen was los ist. Hinweise die zur Besorgnis Anlass gaben, lagen bereits am Samstag vor. Dies lässt mich annehmen, dass die Hker eben nicht mehr (vielleicht nie gewesen) Teil eines Gemeinwesens waren. Interessant ist aber die Ambivalenz in der Wahrnehmung des Nachbarn. Eine Ablehnung ist menschlich verständlich und nachvollziehbar. Er wird nicht allzu gut zu sprechen gewesen sein auf „Die“. Dann aber kommen von verschiedener Seite Hinweise auf besorgniserregende Umstände auf dem Nachbarhof. Als „Offizieller“ hätte er doch eine gewisse Pflicht zum Handeln gehabt.

Sollte meine Sichtweise einigermaßen richtig sein, läge es durchaus im Bereich des Möglichen, das Lorenz Schlittenbauer in den vier Tagen vor dem Auffinden wenigstens ein Unglück, wenn nicht gar ein Verbrechen mindestens geahnt hat.


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Mordfall Hinterkaifeck

25.11.2010 um 09:12
@AngRa

Trotz unterschiedlicher Herangehensweisen liegt in den Kernpunkten der Problematik Vaterschaft/Blutschande eine weitgehende Übereinstimmung vor.

In einen Punkt würde ich mir aber gerne eine Option offen lassen. Ich könnte mir nämlich vorstellen, dass A. Gruber wusste, dass er selbst nicht als Vater des Josef in Frage kommt.

Meine diesbezügliche Vermutung stützt sich auf die Schrittenlocher/Schwaiger Vernehmung und auf das Verhalten Grubers vor der Anzeige, das Schl. ja deutlich geschildert hat.

Wäre er sich nicht sicher gewesen, dann hätte er womöglich schon vor der Klage einen Deal mit Schl. vereinbart. Er kannte ja das ganze Prozedere einer Klage wegen Blutschande schon aus 1915.

pilvax


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Mordfall Hinterkaifeck

25.11.2010 um 10:05
@pilvax

ME hat Gruber mit LS im Vorfeld keinen Deal bezüglich der Alimente eingehen können, weil er dadurch den Gerüchten um die Blutschande und die Vaterschaft des Josef doch erst recht neue Nahrung geliefert hätte.

Er konnte sich nicht darauf verlassen, dass Schl., der auch über die geplatzte Hochzeit erzürnt war, über einen solchen Deal schweigen würde. Jederzeit hätte Schl. den Deal im Vorfeld dann als Beweis dafür angeben können, dass in Wirklichkeit Gruber Vater und Großvater in Personalunion ist.

Dem Gespräch zwischen Schrittenlocher / Kreitmayr und Schwaiger sowie Gruber am Tag nach Josefs Geburt messe ich bezüglich der Frage der Vaterschaft des Kindes keine allzu große Bedeutung bei. Gruber sah sich unmittelbar nach der Geburt gezwungen etwas zum Vater des außerehelichen Kindes zu sagen, da es im Dorf die Blutschande-Gerüchte gab. Aus diesem Grunde hat er halt LS als Vater erwähnt und dass er mit ihm nicht einverstanden sei. Damit hat er zugleich darauf hingewiesen, dass es Unstimmigkeiten zwischen ihm und LS gibt. Diese Unstimmigkeiten könnten dann von Dritten auch als plausibler Grund dafür angesehen werden, dass LS die Vaterschaft nicht anerkennen mochte.


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