@AngRa,
AngRa schrieb:In diesem Zusammenhang verweise ich auf den Beitrag von @Hauser vom 14.2.2010, 12.49 Uhr.
Er erwähnt ein Urteil des Landgerichts Neuburg a.D. von Anfang März 1922, wo ein Unterhalts-Abfindungsvertrag abgeändert worden ist und ein Vater für sein uneheliches Kind nachträglich wegen der Inflation weiteren Unterhalt zahlen musste. Das waren dann monatliche Zahlungsverpflichtungen bis zum 16. Lebnsjahr des Kindes.
Dieses Urteil wurde unter dem 2.3.1922 im Schrobenhausener Wochenblatt veröffentlicht. Das hatten die Opfer abonniert. Viktoria als Mutter eines unehelichen Kindes hat dieses Urteil gelesen. Das steht für mich außer Frage. Meiner Meinung nach wollte sie aufgrund dieses Urteils weiteren Unterhalt für Josef verlangen.
ich glaube zu wissen, was Du meinst.
Das ist aber nicht so einfach, wie es scheint. Das Landgericht Neuburg a.D. hat ein Urteil gefällt, der Kinsdvater musste nachzahlen. Es gab damit aber keine generelle Gesetzesänderung. Das Gesetz als solches wurde beibehalten. Grundlage einer Unterhaltsverpflichtung blieb das BGB von 1896, Familiensache 1900.
Das Gesetz besagt, dass ein Vater Unterhalt zahlen muss, bis das Kind 16 Jahre alt ist. In unserem Fall in Form einer "Einmalzahlung", was damals nicht unüblich war. Die Zahlung wurde anhand der finanziellen Situation der Mutter festgelegt (§1610, Buch 4. Familienrecht,
Abschnitt 2, Titel 3. Unterhaltspflicht, allgemeine Vorschriften).
LS zahlte 1800 Mark. Eine sehr geringe Summe. Dies zeigt, dass der Status der Mutter recht hoch berechnet wurde (klar, die HKler waren ja nicht gerade arm). Das LS "nur" 1800 Mark zahlen musste, liegt darin begründet.
Nun frage ich mich, ob Vik eine solche Klage auch durchgebracht hätte, denn ihr finanzieller Stand war nicht schlecht. Sie hätte damit auch wieder das Inzestthema aufgewärmt.
Das Gericht muss ja in dem Fall die Inflationsrate errechnen (aus der Klage resultierend, denn genau das will ja die Mutter). Es müsste also berechnen, wie hoch die Inflationsrate bei den 1800 Mark war.
Wenn ich nun rechne, dass LS für 16 Jahre 1800 Mark gezahlt hat, dann sind das im Monat 11 Pfennige gewesen. Nehme ich nun meine 11 Pfennige und errechnet mir den Wert der Inflationsraten, komme ich ungefähr auf einen Betrag von nichtmal 30 Pfennige. Das würde also bedeuten, dass LS im Monat noch 19 Pfennige (11 Pfennige hat er bereits bezahlt, daher die Differenz) zahlen gemusst hätte. Das sind bei 13,5 Jahren 30,78 Mark.
1.) Viktoria war nicht dumm. Sie wusste sicher auch, dass man ihr keine 500 Mark zu sprechen würde. Geht sie dann also hin, nimmt den nicht grade leichten Gang einer Klage auf sich, nimmt sich für teueres Geld einen Anwalt und riskiert das Aufwärmen der Inzestgeschichte um am Ende 30,78 Mark zu bekommen?
2.) Auch LS hätte sich ausrechnen könne, dass er bei einer Zahlung von 1800 Mark keine größere Nachzahlung /Rentezahlung zu erwarten hatte. Geht man dann wegen 30,78 Mark hin und erschlägt 6 Menschen?