Die Diskussion um die Kopfverletzungen der Opfer hat im Ergebnis erbracht, dass es sich bei sternförmigen Wunden um Wunden handelt, die dem Opfer mit einem stumpfen Gegenstand beigebracht worden sind und dass es sich bei derartigen Wunden um Platzwunden bzw. Riss-Quetschwunden handelt.
Das ist im Ergebnis nicht viel aber etwas und es ist eben im Fall Hinterkaifeck so, dass sich das Eichhörnchen mühsam ernährt.
@VercingetorixIch sehe es nicht als gegebenen Fakt an, dass das Handgelenk der Gruberin gebrochen war. Zum einen gibt es in den uns vorliegenden Aufzeichnungen keinen Hinweis darauf. Da eine gebrochene Hand eine Abwehrverletzung darstellt und somit wichtigen Aufschluss über den Tatablauf gibt, wäre dieses mE erwähnt worden.
Zum anderen kann ich auch auf den neuen Scans einen Bruch des Handgelenks nicht erkennen. Dazu sieht man mE zu wenig von der rechten Hand der Gruberin. Man muss sich hüten zuviel in ein Bild hinein zu interpretieren, auch wenn es verlockend ist.
Das ist aber nur meine Meinung.
@opalIch bin zwar nicht
@pilvax, aber ich antworte mal. Sein Beitrag bezieht sich auf Rechtsmedizin / forensische Psychiatrie, da wir gerade beim Thema waren.
Forensische Psychiater erstellen in Gerichtsverhandlungen Gutachten darüber, ob für einen Jugendlichen oder Heranwachsenden Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht anzuwenden ist. Die nach Jugendstrafrecht derzeit zu verhängende Höchststrafe sind 10 Jahre Freiheitsentzug, Sicherungsverwahrung im Anschluss ist nicht möglich.
Zum Diskussionsstand siehe hier:
http://www.focus.de/politik/deutschland/jugendgewalt/tid-8503/jugendstrafen_aid_232759.htmlWenn einem Heranwachsenden eine Reifeverzögerung attestiert wird, dann wird Jugendstrafrecht angewendet, auch wenn die Straftat noch so gravierend war.
Außerdem entscheiden Psychiater darüber, ob Schuldunfähigkeit bzw. verminderte Schuldfähikeit vorligt. Ein schuldunfähiger Täter hat sich nicht strafbar gemacht, weil ihm die Tat nicht vorzuwerfen ist. Er wird dann in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht.
Ein vermindert schuldfähiger Täter hat eine geringere Strafe zu erwarten.
KK Wilfling, der es mit schwersten Kapitalverbrechen zu tun hatte, empfindet es als ungerecht, dass Täter, die schwere Straftaten begangen haben aufgrund psychiatrischer Gutachten oft milde bestraft werden. Das kann ich gut nachvollziehen.
Soviel zum Ausflug in die forensische Psychiatrie.