canales schrieb:wir haben durchaus Hinweise.
Neben den Gerüchten um Waffenlager eben auch diese angebliche Biographie des Oberleutnants.
Es ist unzulässig, daß man in diesem Falle "Gerüchte" (was für Gerüchte - daß es damals irgendwo geheime Waffenlager gab oder daß ein solches
auf Hinterkaifeck bestanden haben soll?) als "Hinweise" gelten läßt, während man die sehr viel konkreteren Hinweise auf Viktorias Fahrt nach Schrobenhausen als "Wirtshausgeschwätz" zu diskreditieren versucht. Im zweiten Falle haben wir die konkreten Namen der Zeugen und des Sachverhalts, sogar in offiziellen Ermittlungsakten, mit Angabe der Herkunft des Wissens, wenngleich es sich nur um ein Zeugnis vom Hörensagen handelt, mit dafür geltenden bekannten Einschränkungen.
Im Falle der "Gerüchte" hinsichtlich eines angeblichen Waffenlagers handelt es sich, jedenfalls soweit mir bekannt, um anonyme Gerüchte, d.h. es ist nicht einmal bekannt, wer diese verbreitet haben soll, noch worauf sie sich konkret bezogen haben sollen: Handelt es sich nur um Angaben über die allgemeinen Zeitumstände, d.h. daß nach dem 1. Weltkrieg geheime Waffenlager auch auf Bauernhöfen bestanden haben oder handelt es sich um Gerüchte, daß ein solches auf Hinterkaifeck bestanden haben soll?
Anonyme und wenig konkrete Gerüchte, die zudem erst Jahrzehnte nach den Ereignissen in Umlauf geraten, sind jedenfalls als noch weit weniger glaubwürdig einzustufen als die Angaben namentlich in den Ermittlungsakten genannter Zeugen, auch wenn sie nur vom Hörensagen kommen, die aber zumindest zum einen die Herkunft ihres Wissens plausibel darlegen können und zum anderen durch erst kürzlich tatsächlich dokumentierte Geschehnisse gestützt werden (am 2.3.1922 in der von den Opfern abonnierten Zeitung veröffentlichte Entscheidung des LG Neuburg in einem Präzedenzfall).
Hinsichtlich der verglichen mit den Waffenlagergerüchten weit konkreteren und glaubwürdigeren Angaben der Fahrt nach Schrobenhausen wird nicht nur versucht, die Zeugen systematisch als unglaubwürdig hinzustellen (wo wird dieser Maßstab denn an die nebulösen anonymen "Gerüchte" über Waffenlager angelegt?), sondern auch die nachweislich stattgefundene Veröffentlichung des einschlägigen Urteils des LG Neuburg in ihrer Bedeutung für den vorliegenden Fall herunterzuspielen, bzw. zu negieren.
Es verdient daher hier festgehalten zu werden, daß mit einem vergleichbar gut und eindeutig dokumentierten Beweis für Waffenlager in der unmittelbaren Umgebung von Gröbern (den es m.W. bislang nicht gibt) interessierte Kreise hier triumphierend hausieren gehen würden, während der vor einigen Monaten erbrachte dokumentarische Nachweis einer grundlegenden Entscheidung des LG Neuburg in einem absolut vergleichbaren Fall in unmittelbarer zeitlicher Nähe zur Tat, sowie dessen ebenfalls zweifelsfrei erwiesene Veröffentlichung
in der von den Mordopfern abonnierten Zeitung wenige Wochen vor der Bluttat, wodurch die Aussagen über Viktorias Fahrt nach Schrobenhausen erheblich an Glaubwürdigkeit und Plausibilität gewonnen haben, von gewisser Seite systematisch heruntergespielt und ihre grundsätzliche Bedeutung für den gegenständlichen Fall in Abrede gestellt werden.
Die Verfechter der m.E. absurden und an den Haaren herbeigezogenen "Waffenlager- und Kommandoaktion"-Theorie können auch nicht ansatzweise einen den obigen Indizien nahekommenden nachprüfbaren Hinweis vorweisen, sondern berufen sich als noch "konkreteste" Spur auf die m.E. entweder (noch) nicht existierenden, bzw. gefälschten "biographischen Aufzeichnungen" eines angeblichen Tatbeteiligten, die bislang (nach nunmehr über einem Jahr) noch kein Mensch gesehen hat. Bei einem Versuch der - im übrigen vorher vom Urheber dieser "Theorie" gegenüber einem gewissen Foren-Moderator zugesicherten - Einsichtnahme in diese "Dokumente" hat dieser bekanntlich ein absurdes Theater aufgeführt und zu leicht durchschaubaren Ausflüchten für das Nichtvorweisenkönnen der "Unterlagen" Zuflucht nehmen müssen.