Mordfall Hinterkaifeck
17.09.2010 um 14:33@all
Die Fahrt nach Schrobenhausen, bei der V. Gabriel über fehlende oder ausbleibende Alimentenzahlungen geklagt haben soll, bekommt durch einen Zettel, den L.S bei der Vernehmung 1931 erwähnte, einen besonderen Stellenwert.
Wenn V. Gabriel auf der Fahrt von fehlenden Alimentenzahlungen spricht, dann müsste ja in dieser Richtung schon etwas eingeleitet worden sein.
Auf diesen von L.S angesprochenen Zettel sollte V. Gabriel bestätigt haben, dass sie keinerlei Alimentenforderungen an L.S stellen würde.
Zum Zeitpunkt (1919), als dieses Papier erstellt worden sein sollte, bestand aber keinerlei Grund hierfür.
Die Frage der Alimentierung wurde durch die einmalige Abfindungssumme von 1800 M auf Dauer geregelt.
Dass 2 Jahre später eine neue Gesetzeslage eintreten würde, konnte zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vereinbarung noch niemand voraussehen.
Warum also ein solcher Zettel und der Hinweis auf dessen Inhalt, wenn ohnehin keinerlei Leistungen mehr aufgrund des Abfindungsvertrages verlangt werden konnten.
Das läßt vermuten, dass doch Forderungen aufgrund eines neuen Gesetzes gestellt worden sind.
Genau solche Unterlagen könnten nach der Tat in V. Gabriels Zimmer gesucht worden sein.
Diese hätten nähmlich auf ein mögliches Motiv hinweisen können, zumindest aber die Ermittlungen in eine andere Richtung weisen können.
pilvax
Die Fahrt nach Schrobenhausen, bei der V. Gabriel über fehlende oder ausbleibende Alimentenzahlungen geklagt haben soll, bekommt durch einen Zettel, den L.S bei der Vernehmung 1931 erwähnte, einen besonderen Stellenwert.
Wenn V. Gabriel auf der Fahrt von fehlenden Alimentenzahlungen spricht, dann müsste ja in dieser Richtung schon etwas eingeleitet worden sein.
Auf diesen von L.S angesprochenen Zettel sollte V. Gabriel bestätigt haben, dass sie keinerlei Alimentenforderungen an L.S stellen würde.
Zum Zeitpunkt (1919), als dieses Papier erstellt worden sein sollte, bestand aber keinerlei Grund hierfür.
Die Frage der Alimentierung wurde durch die einmalige Abfindungssumme von 1800 M auf Dauer geregelt.
Dass 2 Jahre später eine neue Gesetzeslage eintreten würde, konnte zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vereinbarung noch niemand voraussehen.
Warum also ein solcher Zettel und der Hinweis auf dessen Inhalt, wenn ohnehin keinerlei Leistungen mehr aufgrund des Abfindungsvertrages verlangt werden konnten.
Das läßt vermuten, dass doch Forderungen aufgrund eines neuen Gesetzes gestellt worden sind.
Genau solche Unterlagen könnten nach der Tat in V. Gabriels Zimmer gesucht worden sein.
Diese hätten nähmlich auf ein mögliches Motiv hinweisen können, zumindest aber die Ermittlungen in eine andere Richtung weisen können.
pilvax