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Rätselhafter Mord an Norbert Stolz, 23. Juni 1989

769 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Köln, Cold Case ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Rätselhafter Mord an Norbert Stolz, 23. Juni 1989

17.03.2025 um 11:11
Für alle Ungedienten:

22.00 h ist Zapfenstreich zu der Zeit, das bedeutet Bettruhe, nach der Grundausbildung wurde das lockerer, vom Kompaniechef wurde oftmals Ausgang bis zum Wecken erlaubt, nach der Grundausbildung war um 6.00 Wecken, dann musste man auch um 6 im Block sein.
In diesem Fall der Disziplinarmaßnahme galt für "Weber" sicherlich Meldung um 22.00 Uhr beim UvD und dann ab in die Falle.


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Rätselhafter Mord an Norbert Stolz, 23. Juni 1989

17.03.2025 um 11:15
Zitat von KieliusKielius schrieb:Letztlich ist es "egal", ob der Arrestler den UvD gegen 22 Uhr beim Fernsehen sah oder ob der Arrestler zu dieser Uhrzeit noch eine Unterschrift wollte, die der UvD dann ablehnte, weil er sich schon hingelegt hatte.
Es macht in Bezug auf das, was sonst an diesem Abend geschah, keinen Unterschied.
Sehe ich etwas anders ,wenn er keine Unterschrift wollte was läuft er dann abends durch das Erdgeschoß, da gibt es nichts wo er zu der Zeit Zugang hat.
Waschräume und WC sind auf den jeweiligen Stockwerken.
Sprich was schleicht er Dur das Gebäude?


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Rätselhafter Mord an Norbert Stolz, 23. Juni 1989

17.03.2025 um 11:18
Zitat von MajorQuimbyMajorQuimby schrieb:In diesem Fall der Disziplinarmaßnahme galt für "Weber" sicherlich Meldung um 22.00 Uhr beim UvD und dann ab in die Falle.
So wird es wahrscheinlich gewesen sein .


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Rätselhafter Mord an Norbert Stolz, 23. Juni 1989

17.03.2025 um 11:19
Zitat von sascha44sascha44 schrieb:Vielleicht handelt es sich bei dem Täter um einen psycho, der einfach jemanden umbringen wollte und in dieser schlecht bewachten Kaserne eine chance sah.
Wenn man sich "auf alles irgendwie keinen richtigen Reim machen kann", dann muss häufig ein "Verrückter" als Erklärung herhalten. Der "große Unbekannte", der kein Motiv hatte (außer dass er morden wollte um des Mordens willen) und mit dessen "Irrationalität des Handelns" sich alle scheinbaren Ungereimerklären erklären lassen...

In diesem Fall glaube ich ganz und gar nicht an einen "Psychopathen" oder auch nur irgendeinen "Wildfremden", der die Schlupflöcher im Zaun nutzte, um den allein in seinem Dienstzimmer aufhältigen NS brutal aus dem Leben zu metzeln.

Erstens:
Es ist unrealistisch anzunehmen, ein Außenstehender hätte Insiderkenntnisse bezüglich Bewachung und Zugang zu Kaserne und Kasernengebäude und überhaupt bezüglich der dortigen Gegebenheiten und Abläufe gehabt und "gleichsam gezielt" das Mordopfer aufgesucht, um es zu töten und dann wieder zu verschwinden.

Zweitens:
Ich hatte das früher schon einmal postuliert:
Zitat von KieliusKielius schrieb am 12.03.2025:Biotop", wie es eine Bundeswehrkaserne nun einmal ist, jemand ermordet wird, dann besteht selbstverständlich der begründete Verdacht, dass der Täter "von innerhalb des Biotops" stammt.
Es gibt davon abgesehen genügend Ansätze, die einen Täter aus "dem inneren Kosmos" der Kaserne erklären würden.


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Rätselhafter Mord an Norbert Stolz, 23. Juni 1989

17.03.2025 um 11:25
An einen Wildfremden von draussen kann ich auch so gar nicht glauben.
Der kam bestimmt aus dem Inneren Zirkel.
Nur das Motiv ist halt irgendwie völlig unklar.


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Rätselhafter Mord an Norbert Stolz, 23. Juni 1989

17.03.2025 um 11:30
Zitat von KieliusKielius schrieb:Wenn man sich "auf alles irgendwie keinen richtigen Reim machen kann", dann muss häufig ein "Verrückter" als Erklärung herhalten. Der "große Unbekannte", der kein Motiv hatte (außer dass er Morden wollte um des Mordens willen) und mit dessen "Irrationalität des Handelns" sich alle scheinbaren Ungereimerklären erklären lassen...

In diesem Fall glaube ich ganz und gar nicht an einen "Psychopathen" oder auch nur irgendeinen "Wildfremden", der die Schlupflöcher im Zaun nutzte, um den allein in seinem Dienstzimmer aufhältigen NS brutal aus dem Leben zu metzeln.
Grundsätzlich würde ich die Möglichkeit eines Psychopathen nicht ausschließen wollen, nur weil sie "bequem" ist.

In diesem Fall halte ich sie aber, ähnlich wie Du, für sehr, sehr unwahrscheinlich. Weil selbst ein Psychopath der "einfach mal so" jemanden umbringen will, doch eher da zuschlägt, wo es halbwegs einfach ist und mit einem geringen Entdeckungsrisiko verbunden. Und dazu gehört eine im Betrieb befindliche Bundeswehrkaserne nicht, selbst wenn dort so manches sehr lax gehandhabt wird.

Da ist es doch wesentlich einfacher, irgendwen einfach im dunklen Park abzustechen.

Und selbst wenn man davon ausgeht, dass der Psychopath gewissermaßen den Ehrgeiz hat, irgendwo zuzuschlagen, wo das Risiko groß ist, und dann nicht erwischt zu werden (so als zusätzlicher "Kick"), dann braucht er doch in diesem Fall Insiderwissen.

Die Diskussion hier zeigt es ja deutlich, dass Leute, die nicht bei der Bundeswehr waren, oft gar nicht recht wissen, welche Vorschriften gelten und wie der Ablauf war. Und selbst wenn man irgendwo Wehrdienst abgeleistet hat, muss man auch gewisse Besonderheiten hier in dieser Kaserne kennen.


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Rätselhafter Mord an Norbert Stolz, 23. Juni 1989

17.03.2025 um 11:30
Zitat von KieliusKielius schrieb:Es ist unrealistisch anzunehmen, ein Außenstehender hätte Insiderkenntnisse bezüglich Bewachung und Zugang zu Kaserne und Kasernengebäude und überhaupt bezüglich der dortigen Gegebenheiten und Abläufe gehabt und "gleichsam gezielt" das Mordopfer aufgesucht, um es zu töten und dann wieder zu verschwinden.
Zitat von KieliusKielius schrieb:Es gibt davon abgesehen genügend Ansätze, die einen Täter aus "dem inneren Kosmos" der Kaserne erklären würden.
An einen völlig Externen glaube ich auch nicht. Wie bereits erwähnt, könnte evtl. auch noch ein dort übernachtender Lkw-Fahrer (Zulieferer) aus einer anderen Kaserne in Betracht kommen. Dieser wäre dann zwar kein direkter Angehöriger dieser Kaserne, aber jemand, der mit dem "inneren Kosmos" der Kaserne doch vertraut sein dürfte.


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Rätselhafter Mord an Norbert Stolz, 23. Juni 1989

17.03.2025 um 11:35
Wenn das loch im zaun lange genug genug da war, kann es auch einem wildfremden Psychopathen aufgefallen sein. Ich halte das für denkbar. Die offene Kellertür hat ihm dann zusätzlich geholfen. Nichts kann ausgeschlossen werden. Als ex-soldat verstehe ich nicht, wieso es ein Kamerad gewesen sein soll, wenn Stolz keine Feinde hatte. Das ist verrückt. Ich halte meine Theorie mit dem Wildfremden für schlüssig. Die hanebüchene Schlamperei in dieser Chaos-Kaserne hätte es einem Mörder von außen sehr leicht gemacht


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Rätselhafter Mord an Norbert Stolz, 23. Juni 1989

17.03.2025 um 11:53
Zitat von Harald111Harald111 schrieb:Sehe ich etwas anders ,wenn er keine Unterschrift wollte was läuft er dann abends durch das Erdgeschoß, da gibt es nichts wo er zu der Zeit Zugang hat.
Es ist insofern "egal", als man es ohnehin nicht verifizieren kann.
Alles beruht allein auf den Angaben des Arrestlers.

Falls er von sich aus ausgesagt habe sollte, dass er den UvD gegen 22 Uhr beim Fernsehen sah, dann wird er auch eine "gute Begründung" gehabt haben, weshalb er zu dieser Zeit am Dienstzimmer vorbeikam.
Falls er keine überzeugende Erklärung gehabt hätte oder es sogar einen fragwürdigen Hintergrund gab, warum hätte er sein "Herumschleichen" dann überhaupt erwähnt?
Dann hätten die Ermittler an dieser Stelle "weitergebohrt", bis es eine befriedigende Antwort gegeben hätte, oder aber der Arrestler hätte sich durch sein unerklärliches Verhalten in gewisser Weise selbst "verdächtig" gemacht.
Einen Verdacht gegen ihn gab es ja aber, wie wir wissen, damals nicht.


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Rätselhafter Mord an Norbert Stolz, 23. Juni 1989

17.03.2025 um 12:08
Wenn der Soldat mit Stubenarrest heute befragt wird, sind etwaige damalige Pflichtverletzungen ja heute von keinem strafrechtlichen bzw. disziplinarrechtlichen Belang mehr.

Wenn er also zur Tatzeit in Köln auf Kneipentour war, oder auf Brautschau, oder was auch immer, dann kann er das ja heute, anders als zur Tatzeit, alles freimütig zu Protokoll geben.

Da danach nicht gefragt wird, und es auch im Filmfall nicht so dargestellt wurde, muss man wohl davon ausgehen, dass der betreffende Soldat damals wie heute aussagt, mit dem Walkman/Kassettenspieler auf der Stube gewesen zu sein.

Weil hier danach gefragt wurde: Mit guten Alkali-Mangan-Batterien spielt so ein Gerät durchaus mehrere Stunden lang am Stück. Analoge Technik, auch wenn ein Band mechanisch transportiert wurde, war oft recht genügsam, dafür waren Batterien allerdings teuer.

Zu Hause wurden manche Abspielgeräte daher auch mit Netzteil betrieben. Wobei ich mich nicht mehr erinnere, ob es in Kasernen-Stuben Steckdosen gab - ich vermute, wenn, dann maximal eine.


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Rätselhafter Mord an Norbert Stolz, 23. Juni 1989

17.03.2025 um 12:33
Zitat von sallomaeandersallomaeander schrieb:Wenn der Soldat mit Stubenarrest heute befragt wird, sind etwaige damalige Pflichtverletzungen ja heute von keinem strafrechtlichen bzw. disziplinarrechtlichen Belang mehr.

Wenn er also zur Tatzeit in Köln auf Kneipentour war, oder auf Brautschau, oder was auch immer, dann kann er das ja heute, anders als zur Tatzeit, alles freimütig zu Protokoll geben.
Aber nur auf den ersten Blick...

Schauen wir etwas genauer hin und versetzen uns in die Lage des Arrestlers:
Anders als die Aussage "ich lag im Bett, habe Musik gehört, geschlafen und nichts mitbekommen" würde die Aussage "ich schlich mich in der Tatnacht aus der Kaserne und habe mir außerhalb eine schöne Zeit gemacht" erhebliche Fragen aufwerfen:

- zu welchen Zeiten er die Kaserne verlassen und wieder betreten hat
- wie er das Gebäude verlassen und wieder betreten hat
- welchen Kontakt er bei Verlassen und Betreten mit NS hatte
- ob NS etwas von seinem unerlaubten Ausflug mitbekommen hätte
- usw. usf.

Anders gesagt: Der Arrestler sähe sich ziemlich unangenehmen Fragen ausgesetzt, falls er zugäbe, sich in der Tatnacht unerlaubt von der Kaserne entfernt zu haben.


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Rätselhafter Mord an Norbert Stolz, 23. Juni 1989

17.03.2025 um 12:46
Ich habe mich mit einem ehemaligen Kameraden unterhalten der um diese Zeit eine Kompanie geführt hat , wenn auch bei einem anderen Truppen Teil.
Ihm sind ein paar Sachen aufgefallen.

1 Für sozialen Einsatz wie Kinderbetreuung im katholischen Ferienlager in der Freizeit des Soldaten kann Sonderurlaub geben werden, bei Bedarf wird immer eine herausragende Leistung die den Sonderurlaub rechtfertigt gefunden werden.
Also so dringend mußte das Mordopfer keinen UvD Dienst ableisten um auf seine Urlaubstage zu kommen, er hat ja den Dienst von jemand anderem freiwillig übernommen.

2 Der Arrestant wurde wahrscheinlich nicht nur zu Stubenarrest / Kasernenarrest am Wochenende verdonnert, als erzieherische Maßnahme bietet sich ein UvD Dienst am Samstag oder Sonntag gerade zu an .
Außer er wurde von seinen Vorgesetzten als absolut unzuverlässig eingeschätzt, das schließt einen Verantwortungsvollen Dienst wie UvD aus .

3 Das Mordopfer wurde am Samstag um 6.20 vom OvD gefunden, wenn das so stimmt ist die Frage?
Wo war die Ablösung vom Mordopfer als UvD der Kamerad hätte ja um 6.00 Uhr das Mordopfer ablösen müssen!

Zu Punkt 3 sind meine persönlichen Fragen.
War der Arrestant die UvD Ablösung und er hat verschlafen weil es keinen Weckeruf gab? .


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Rätselhafter Mord an Norbert Stolz, 23. Juni 1989

17.03.2025 um 12:52
Zitat von AnMAAnMA schrieb:Das Loch im Zaun hat eher nichts mit dem Mord zu tun.
Wenn der Täter nicht durch das Loch im Zaun geflüchtet sein soll, muss er durch das Haupttor gegangen oder in der Kaserne verblieben sein.
In diesen beiden Fällen wäre ein blutverschmierter Mensch sicherlich aufgefallen.
Sicherlich hat die Polizei auch nach blutverschmierter Kleidung in Wäschesäcken gesucht oder nach Blutresten nach Reinigungsversuchen an Waschbecken etc.
Es besteht daher doch eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass der Täter durch das Loch im Zaun geflüchtet ist. Daher muss er Ortskenntnisse gehabt haben. Folglich wird er vermutlich aktiver oder ehemaliger Soldat oder Zivilangestellter gewesen sein.


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Rätselhafter Mord an Norbert Stolz, 23. Juni 1989

17.03.2025 um 12:52
Zitat von Harald111Harald111 schrieb:War der Arrestant die UvD Ablösung und er hat verschlafen weil es keinen Weckeruf gab? .
Hätte das womöglich N.St. erledigen müssen (Weckruf)? Dann wäre das die Antwort auf die Frage.
Zitat von sallomaeandersallomaeander schrieb:Wenn er also zur Tatzeit in Köln auf Kneipentour war, oder auf Brautschau, oder was auch immer, dann kann er das ja heute, anders als zur Tatzeit, alles freimütig zu Protokoll geben.
Das stimmt. Und wenn es weiter stimmen sollte, dass tatrelevante Fingerabdrücke, etwa am blutverschmierten Fenster gefunden wurden, die nicht zu seinen passten (und das der Grund dafür war, ihn als Täter auszuschließen), hätte er, je nach Aktivität außerhalb der Kaserne, sogar gleich noch ein Alibi!


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Rätselhafter Mord an Norbert Stolz, 23. Juni 1989

17.03.2025 um 13:04
Zitat von Harald111Harald111 schrieb:Wo war die Ablösung vom Mordopfer als UvD der Kamerad hätte ja um 6.00 Uhr das Mordopfer ablösen müssen!
Uvd wurde doch, zumindest bei uns, nicht am Morgen, sondern irgendwann gegen Mittag abgelöst.
Zitat von Harald111Harald111 schrieb:Der Arrestant wurde wahrscheinlich nicht nur zu Stubenarrest / Kasernenarrest am Wochenende verdonnert, als erzieherische Maßnahme bietet sich ein UvD Dienst am Samstag oder Sonntag gerade zu an .
Außer er wurde von seinen Vorgesetzten als absolut unzuverlässig eingeschätzt, das schließt einen Verantwortungsvollen Dienst wie UvD aus .
Wer eine Verfehlung begeht ist nicht als UvD zu gebrauchen. Man verdirbt die ganze Diensteinteilung UvD Dienst als Bestrafung zu nutzen.


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Rätselhafter Mord an Norbert Stolz, 23. Juni 1989

17.03.2025 um 13:18
Zitat von MajorQuimbyMajorQuimby schrieb:Uvd wurde doch, zumindest bei uns, nicht am Morgen, sondern irgendwann gegen Mittag abgelöst
Ich kenne es von Dienstanfang bis zum nächsten Dienstanfang.
Wenn ich jetzt so darüber nachdenke wurde in den meisten Kompanien in denen ich Dienst hatte der UvD Dienst zwischen dem ersten Weckruf und dem Morgenappell übergeben.

Ich habe mich meistens erfolgreich vom UvD Dienst gedrückt und dafür lieber Wachdienst geschoben.


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Rätselhafter Mord an Norbert Stolz, 23. Juni 1989

17.03.2025 um 13:27
Hallo zusammen!
Zur begrifflichen Klärung: Bei der Bundeswehr gibt es keinen Stubenarrest! Gemeint ist hier wohl die Ausgangssperre. Sie gehört zu den einfachen Disziplinarmassnahmen und beinhaltet das Verbot, die eigene Unterkunft zu verlassen. Dokumentiert wird die Einhaltung dieser Sanktion, dass der UvD in regelmäßigen Abständen dies durch seine Unterschrift bestätigt. Wie dies im vorliegenden Fall geregelt war wurde nicht dargelegt.


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Rätselhafter Mord an Norbert Stolz, 23. Juni 1989

17.03.2025 um 13:27
Dienstanfang von Norbert Stolz war lt. XY FF aber erst 8 Uhr, wenn ich mich richtig erinnere ...


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Rätselhafter Mord an Norbert Stolz, 23. Juni 1989

17.03.2025 um 13:28
Zitat von N.SchulzN.Schulz schrieb:In diesen beiden Fällen wäre ein blutverschmierter Mensch sicherlich aufgefallen.
Sicherlich hat die Polizei auch nach blutverschmierter Kleidung in Wäschesäcken gesucht oder nach Blutresten nach Reinigungsversuchen an Waschbecken etc.
Ich möchte zu Bedenken geben, dass wir nicht wissen, wie sehr der Täter mit dem Blut des Opfers beschmiert war.
Dass das Opfer später "blutüberströmt" (Darstellung bei Aktenzeichen XY) aufgefunden wurde, sagt nichts darüber aus, dass der Täter unmittelbar nach der Tat ebenfalls stark mit Blut besudelt war.

Das Opfer war bekleidet und nach den Messerstichen muss kein Blut in großen Mengen gespritzt sein. Es kann auch aus den Wunden gesickert und zunächst von der Kleidung des Opfers aufgenommen worden sein, bevor es sich weiter ausbreitete.
Wenn die Tat sehr schnell ablief und die 11 Stiche unmittelbar hintereinander gesetzt wurden ("jemand sticht wie von Sinnen auf das Opfer ein"), dann könnte der Täter weitgehend (wenn auch nicht vollständig) unbefleckt vom Blut des Opfers den Tatort wieder verlassen haben. Möglicherweise hatte er nur etwas Blut an den Händen und am Messer.
Seine Kleidung dürfte er wegen möglicher Kleinst- oder Mikrospuren trotzdem entsorgt haben und auch seinen Körper von Kopf bis Fuß gereinigt haben.

Das wäre durchaus stimmig mit unserem Kenntnisstand: Blut wurde an einem Fenster und an der durchschnittenen Telefonstrippe gefunden.
Von weiteren Blutanhaftungen oder z.B. Abdrücken durch Blut unter den Schuhen, die einen Fluchtweg aufgezeigt hätten, war nicht die Rede.


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Rätselhafter Mord an Norbert Stolz, 23. Juni 1989

17.03.2025 um 13:29
Zitat von N.SchulzN.Schulz schrieb:Wenn der Täter nicht durch das Loch im Zaun geflüchtet sein soll, muss er durch das Haupttor gegangen oder in der Kaserne verblieben sein.
In diesen beiden Fällen wäre ein blutverschmierter Mensch sicherlich aufgefallen.
Nicht unbedingt, hatte der Täter ein Auto in der Kaserne geparkt, könnte er nach oberflächlicher Reinigung einfach aus der Kaserne gefahren sein ohne aufzufallen.
War die Tat geplant könnte der Täter Ersatzkleidung bereitgehalten haben .
Oder er hat einen Blaumann oder Panzerkompie getragen, da bleibt die untere Kleidung so einigermaßen Unbefleckt.
Auch wenn das eine kleine Kaserne war bleiben noch genug versteckte für eine blutverschmierte Kleidung.


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