Kielius schrieb:abgeben, ob sie es für realistisch halten, dass ein Arrestler von seiner Freundin unter Nutzung von Schlupflöchern im Zaun in der Kaserne besucht wird.
Vielleicht haben sie während ihrer Zeit von Fällen gehört, wie es Kameraden schafften, in der Kaserne unbemerkt ihre Freundin zu empfangen....
Eine Freundin auf dem Kasernengelände wäre wohl aufgefallen. Grundsätzlich erstmal deshalb, weil es sich um eine Frau gehandelt haben dürfte.
Der Besuch hätte aber vom zu Besuchenden (also vom Gefr. "Weber") eigentlich am Kasernentor abgeholt werden müssen, und wahrscheinlich hätte der UvD im Block 5 (also Gefr. Stolz) auf dem Besucherformular bestätigen müssen, dass der Besuch im Block angekommen ist, wenn nicht beide ins Mannschaftsheim gegangen sind.
Im Unterkunftsblock wäre der Besuch einem UvD am Wochenende dann vermutlich relativ egal gewesen. Der UvD muss ja davon ausgehen, dass der Besuch am Kasernentor ordnungsgemäß angemeldet worden ist. Zum Zapfenstreich hätte der Besuch wohl wieder gehen müssen. Es ist aber fraglich, ob es Aufgabe des UvD ist, dies zu kontrollieren oder durchzusetzen. Das kann unterschiedlich gehandhabt worden sein.
Es wäre das Problem des Besuchs geworden, wenn die Freundin nachts noch in der Kaserne geblieben wäre. Das zu registrieren, ist eher Aufgabe der Hauptwache.
Bisher war in keinem Bericht die Rede von angemeldetem Besuch in Unterkunftsblock.
Ein Besuch im Unterkunftsblock muss also zwangsläufig unangemeldet geblieben sein.
Somit bleiben folgende Möglichkeiten:
a. Person kam durch den Zaun.
b. Person war Soldat aus der Kaserne (oder Zivilangestellter)