Kriminalfälle
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Rätselhafter Mord an Norbert Stolz, 23. Juni 1989

769 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Köln, Cold Case ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Rätselhafter Mord an Norbert Stolz, 23. Juni 1989

17.03.2025 um 13:34
Ich bleibe bei meiner Theorie, dass der Täter ein auswärtiger psycho war, der einen spektakulären mord mit Adrenalin-kick begehen wollte. Welcher Soldat hätte wegen einem belanglosen Mini-streit mit Norbert stolz lebenslangen knast riskiert? Absurde Vorstellung!


melden

Rätselhafter Mord an Norbert Stolz, 23. Juni 1989

17.03.2025 um 13:42
Ab ca. Min. 23:50 kann man sich hier den XY Filmbeitrag nochmal ansehen

https://www.dailymotion.com/video/x9fn5ly

Norbert Stolz meldete sich kurz vor 8 Uhr am Kasernentor zum Dienst.
Dienstbeginn war demnach 8 Uhr.
Zitat von Harald111Harald111 schrieb:Wo war die Ablösung vom Mordopfer als UvD der Kamerad hätte ja um 6.00 Uhr das Mordopfer ablösen müssen!
Um 6 Uhr gab es demnach keine Ablösung.


2x zitiertmelden

Rätselhafter Mord an Norbert Stolz, 23. Juni 1989

17.03.2025 um 13:56
@sascha44
Du nimmst also an der Täter ist durch die Löcher im Zaun auf das Kasernen Gelände gelangt und durch die offene Kellertür in das Kompanie Gebäude eingedrungen ,danach durch die nicht verschlossene UvD Tür in das Zimmer eingetreten und hat sofort den UvD angegriffen?

Wie wusste der psycho , das eine Kellertür in der Kaserne offen stand und wie hat er genau diese Kellertür gefunden?
Woher wusste der psycho das die UvD Stube nicht abgeschlossen war ?

Wenn jetzt eine der Türen verschlossen gewesen wäre was hätte der psycho dann gemacht?
Still und leise durch den Zaun zurück auf die Straße und jemand anderes umgebracht oder schlafen gegangen?
Oder die Wache am Tor angegriffen?

Für mich sind das zu viele Zufälle.
Zitat von ShilohShiloh schrieb:Norbert Stolz meldete sich kurz vor 8 Uhr am Kasernentor zum Dienst.
Dienstbeginn war demnach 8 Uhr
Danke fürs nachschauen.
8 Uhr Dienstbeginn kommt mir etwas spät vor .


1x zitiertmelden

Rätselhafter Mord an Norbert Stolz, 23. Juni 1989

17.03.2025 um 14:07
Zitat von KieliusKielius schrieb:Anders als die Aussage "ich lag im Bett, habe Musik gehört, geschlafen und nichts mitbekommen" würde die Aussage "ich schlich mich in der Tatnacht aus der Kaserne und habe mir außerhalb eine schöne Zeit gemacht" erhebliche Fragen aufwerfen:

- zu welchen Zeiten er die Kaserne verlassen und wieder betreten hat
- wie er das Gebäude verlassen und wieder betreten hat
- welchen Kontakt er bei Verlassen und Betreten mit NS hatte
- ob NS etwas von seinem unerlaubten Ausflug mitbekommen hätte
- usw. usf.
Das ist richtig, aber eine sehr unangenehme Frage bleibt, wenn er behauptet, er hätte nichts mitbekommen: "Also, in einem leeren Gebäude wollen Sie die Schreie des Opfers nicht gehört haben? Das können Sie Ihrer Großmutter erzählen!"

Wenn er dagegen angeben könnte, wo er außerhalb der Kaserne gewesen ist und wer ihn dort von wann bis wann gesehen hat, dann sieht die Sache schon wieder anders aus. Dann bekommt er zwar Ärger, weil er abgehauen ist, aber das dürfte allemal das geringere Übel sein verglichen mit dem Verdacht, an dem Mord beteiligt gewesen zu sein oder ihn zumindest gedeckt zu haben.

Und dass er die Kaserne verlassen hat, dann aber mutterseelenallein einen Waldspaziergang unternommen hat, bei dem er niemandem begegnet ist, wäre ja eher unwahrscheinlich - wenn ich abhaue, dann will ich ja was unternehmen oder jemanden treffen. Alleine rumsitzen kann ich auch brav in der Kaserne.

Auch wenn er nach dem hypothetischen Verlassen der Kaserne etwas Ehrenrühriges gemacht haben sollte (vom Puffbesuch bis zu einem Verhältnis mit der Frau des Kasernenkommandanten) wäre das immer noch angenehmer als Mordverdacht. Selbst kleinere Illegalitäten würde man doch in so einer Situation lieber zugeben.


1x zitiertmelden

Rätselhafter Mord an Norbert Stolz, 23. Juni 1989

17.03.2025 um 14:09
Zitat von Harald111Harald111 schrieb:Danke fürs nachschauen.
8 Uhr Dienstbeginn kommt mir etwas spät vor .
Du kannst dir den FF auch selbst anschauen.
Dort heißt es, Norbert Stolz meldete sich kurz vor 8 Uhr zum Dienst.

https://www.dailymotion.com/video/x9fn5ly

Das wird wohl gesichert sein, auch wenn dir das etwas spät vorkommt. 24 Stunden weiter war es dann eben nicht 6 Uhr und auch keine Ablösung, wie du geschrieben hast:
Zitat von Harald111Harald111 schrieb:Das Mordopfer wurde am Samstag um 6.20 vom OvD gefunden, wenn das so stimmt ist die Frage?
Wo war die Ablösung vom Mordopfer als UvD der Kamerad hätte ja um 6.00 Uhr das Mordopfer ablösen müssen!

Zu Punkt 3 sind meine persönlichen Fragen.
War der Arrestant die UvD Ablösung und er hat verschlafen weil es keinen Weckeruf gab? .



melden

Rätselhafter Mord an Norbert Stolz, 23. Juni 1989

17.03.2025 um 14:33
Zitat von brigittschebrigittsche schrieb:Wenn er dagegen angeben könnte, wo er außerhalb der Kaserne gewesen ist und wer ihn dort von wann bis wann gesehen hat, dann sieht die Sache schon wieder anders aus. Dann bekommt er zwar Ärger, weil er abgehauen ist, aber das dürfte allemal das geringere Übel sein verglichen mit dem Verdacht, an dem Mord beteiligt gewesen zu sein oder ihn zumindest gedeckt zu haben.
Ein von Zeugen bestätigtes ("ja, mit dem haben wir in der und der Kölner Kneipe von dann bis dann zusammen ein Bier getrunken") unerlaubtes Verlassen der Kaserne in der Tatnacht hätte den Mann von keinem Verdacht freigemacht.
Das Gegenteil ist der Fall!

Denn daraus hätte sich - im Gegensatz zu dem Szenario "Mann liegt auf dem Bett, hört Musik, schläft und bekommt nichts mit" ja direkt eine potenzielle (!) Motivlage ergeben:
Nämlich dass der Mann bei der Rückkehr von seinem unerlaubten Ausflug vom UvD bemerkt und zur Rede gestellt wird und dass sich daraus letztlich der " Anlass" oder "Auslöser" ergibt für die fatale Tat.

Hingegen ist ein oben im Gebäude nächtigender Mann eines Motivs gegen das Opfer doch vollkommen unverdächtig.
("Wer schläft, der sündigt nicht...")


1x zitiertmelden

Rätselhafter Mord an Norbert Stolz, 23. Juni 1989

17.03.2025 um 14:34
Zitat von KieliusKielius schrieb:abgeben, ob sie es für realistisch halten, dass ein Arrestler von seiner Freundin unter Nutzung von Schlupflöchern im Zaun in der Kaserne besucht wird.
Vielleicht haben sie während ihrer Zeit von Fällen gehört, wie es Kameraden schafften, in der Kaserne unbemerkt ihre Freundin zu empfangen....
Eine Freundin auf dem Kasernengelände wäre wohl aufgefallen. Grundsätzlich erstmal deshalb, weil es sich um eine Frau gehandelt haben dürfte.
Der Besuch hätte aber vom zu Besuchenden (also vom Gefr. "Weber") eigentlich am Kasernentor abgeholt werden müssen, und wahrscheinlich hätte der UvD im Block 5 (also Gefr. Stolz) auf dem Besucherformular bestätigen müssen, dass der Besuch im Block angekommen ist, wenn nicht beide ins Mannschaftsheim gegangen sind.
Im Unterkunftsblock wäre der Besuch einem UvD am Wochenende dann vermutlich relativ egal gewesen. Der UvD muss ja davon ausgehen, dass der Besuch am Kasernentor ordnungsgemäß angemeldet worden ist. Zum Zapfenstreich hätte der Besuch wohl wieder gehen müssen. Es ist aber fraglich, ob es Aufgabe des UvD ist, dies zu kontrollieren oder durchzusetzen. Das kann unterschiedlich gehandhabt worden sein.
Es wäre das Problem des Besuchs geworden, wenn die Freundin nachts noch in der Kaserne geblieben wäre. Das zu registrieren, ist eher Aufgabe der Hauptwache.

Bisher war in keinem Bericht die Rede von angemeldetem Besuch in Unterkunftsblock.

Ein Besuch im Unterkunftsblock muss also zwangsläufig unangemeldet geblieben sein.

Somit bleiben folgende Möglichkeiten:
a. Person kam durch den Zaun.
b. Person war Soldat aus der Kaserne (oder Zivilangestellter)


melden

Rätselhafter Mord an Norbert Stolz, 23. Juni 1989

17.03.2025 um 14:39
Zitat von KieliusKielius schrieb:Nämlich dass der Mann bei der Rückkehr von seinem unerlaubten Ausflug vom UvD bemerkt und zur Rede gestellt wird und dass sich daraus letztlich der " Anlass" oder "Auslöser" ergibt für die fatale Tat.
Nur dann, wenn seine angebliche oder tatsächliche Rückkehrzeit mit dem Mord und anderen Ereignissen auf dem Gelände (sie nichts mit dem Mord zu tun haben) zusammengeht. Wenn er aber z. B. die Kaserne verlassen hat als NS noch lebte und erst sehr kurz vor der Entdeckung der Leiche zurückgekehrt ist, das Blut des Toten aber bereits getrocknet war als man ihn fand. Dann käme der Arrestler nicht als Täter in Frage, weil der Mord ja dann passiert sein muss, als er nicht dort war.


1x zitiertmelden

Rätselhafter Mord an Norbert Stolz, 23. Juni 1989

17.03.2025 um 14:43
So wurde "Weber" erzogen.
Ausgangsbeschränkung: die dienstliche Unterkunft darf nicht verlassen werden, zusätzlich kann bestimmt werden, dass kein Besuch empfangen werden darf und Gemeinschaftsräume nicht betreten werden dürfen (verschärfte Ausgangsbeschränkung). Sie dauert mindestens einen Tag und höchstens drei Wochen und darf nur gegen Soldaten verhängt werden, die verpflichtet sind, in der dienstlichen Unterkunft zu wohnen.
Quelle: Wikipedia: Disziplinarmaßnahme (Bundeswehr)#Einfache Disziplinarmaßnahmen


1x zitiertmelden

Rätselhafter Mord an Norbert Stolz, 23. Juni 1989

17.03.2025 um 14:55
Zitat von brigittschebrigittsche schrieb:Nur dann, wenn seine angebliche oder tatsächliche Rückkehrzeit mit dem Mord und anderen Ereignissen auf dem Gelände (sie nichts mit dem Mord zu tun haben) zusammengeht.
Davon spreche ich ja in diesem angenommenen Szenario: dass nämlich der "unerlaubte Ausflüger" im Laufe der Nacht in die Kaserne zurückkehrte. Natürlich nicht erst unmittelbar vor Auffinden der Leiche (morgens um sechs oder so). Das wäre ja nur ein "Spezialfall", den du da konstruierst hast, der aber das Szenario und die potenzielle Motivlage nicht widerlegt...

Es bleibt also dabei:
Unerlaubtes Verlassen der Kaserne in der Tatnacht impliziert - weil es "unerlaubt" ist - eine potenzielle (!) Motivlage
Friedliches Nächtigen und Musikhören oben auf dem Zimmer impliziert keine erkennbare Motivlage.
Das erstere Verhalten zieht also den größeren Verdacht auf sich.


melden

Rätselhafter Mord an Norbert Stolz, 23. Juni 1989

17.03.2025 um 15:04
Zitat von MajorQuimbyMajorQuimby schrieb:So wurde "Weber" erzogen.
Die Disziplinarmaßnahme dauerte laut XY-Beitrag 6 Tage. Hielt sich ein "schräger Vogel" (Zitat Zeitungsbericht "Express" aus 1989) daran? Am Wochenende, wenn nachts niemand außer dem UvD im Gebäude war? Nicht auszuschließen, dass an dem Wochenende irgrndetwas geplant war, was Gefreiter Stolz durch den kurzfristigen Dienst-Tausch dann durchkreuzt hat.


1x zitiertmelden

Rätselhafter Mord an Norbert Stolz, 23. Juni 1989

17.03.2025 um 15:13
Zitat von ShilohShiloh schrieb:Hielt sich ein "schräger Vogel" (Zitat Zeitungsbericht "Express" aus 1989) daran?
Bitte sei doch so nett und verlinke den Artikel, aus dem du hier zitierst.
Es wäre sehr interessant für die weitere Diskussion, was dazu führte, dass der Arrestler damals von der Presse ein "schräger Vogel" genannt wurde. Das geschieht nicht so ohne Weiteres. Allein das "eigenmächtige Verlängern eines Wochenendes um zwei Tage" rechtfertigt es jedenfalls nicht, jemanden so zu titulieren.

Dies ist ein ganz klarer Hinweis darauf, dass es mehr gegeben hat, mehr vorgefallen ist, was "bemerkenswert" und "auffällig" - eben "schräg"! - war in Bezug auf die Person des Arrestierten.


melden

Rätselhafter Mord an Norbert Stolz, 23. Juni 1989

17.03.2025 um 15:18
@Shiloh
Meinst du jetzt das der Arrestant geplant hatte Besuch zu bekommen oder sich am Wochenende aus der Kaserne geschlichen hat ?
Ich sehe halt in beiden Fällen die Schwierigkeiten am UvD ungesehen vorbeizukommen.
Die nicht verschlossene Kellertür bringt ja nichts wenn im Erdgeschoss die Verbindungstür zum Keller nicht offen ist und eine offene Verbindungstür zum Keller hätte der UvD bemerken müssen.
Anders sieht die Sache wieder aus wen nur Kaserne Arrest angeordnet war.

@Kielius der Artikel ist als Bild hier im Forum
https://www.allmystery.de/bilder/km172001-8


1x zitiertmelden

Rätselhafter Mord an Norbert Stolz, 23. Juni 1989

17.03.2025 um 15:39
Zitat von Harald111Harald111 schrieb:der Artikel ist als Bild hier im Forum
Danke für den Hinweis!
Ich zitiere mal die ganze Passage aus dem Bericht des Kölner Express, der offenbar in der damaligen Zeit eine Serie mit dem Obertitel "Tatort Köln - Die ungeklärten Fälle des Jahes 1989" veröffentlichte:

"Am Anfang gab es einen Verdacht. 'In der Mordnacht', so Reinhard Fischer, 'war noch ein weiterer Gefreiter in dem sonst leeren Gebäude. Der hatte Arrest, galt in der Kaserne als <schräger Vogel>'. Er sah Stolz als letzter. 'Doch von dem Verdacht blieb letztlich nichts übrig.'"

Quelle: https://www.allmystery.de/bilder/km172001-8

Die öffentliche Titulierung als "schräger Vogel" - hier wortwörtlich so gesagt vom damaligen Ermittler Reinhard Fischer im Zeitungsinterview - finde ich zumindest bemerkenswert...


2x zitiertmelden

Rätselhafter Mord an Norbert Stolz, 23. Juni 1989

17.03.2025 um 16:03
Zitat von KieliusKielius schrieb:Die öffentliche Titulierung als "schräger Vogel" - hier wortwörtlich so gesagt vom damaligen Ermittler Reinhard Fischer im Zeitungsinterview - finde ich zumindest bemerkenswert...
Ja, aber im gleichen Beitrag steht dann eben auch "Doch von dem Verdacht bleib letztlich nichts übrig."

Auch ein schräger Vogel muss nicht unbedingt gleich ein Mörder sein.


1x zitiertmelden

Rätselhafter Mord an Norbert Stolz, 23. Juni 1989

17.03.2025 um 16:28
Im selben Artikel steht auch noch .
In der offenstehenden Wachstube wurde nichts angerührt auch nicht der Schlüsselkasten zur Waffenkammer.

Das kann eigentlich überhaupt nicht sein so ein Schlüssel war auch zur damaligen Zeit außerhalb der Dienstzeit in einem Tresor, also das ist wirklich nicht mehr mit lascher Diensteinstellung zu erklären.
Löcher im Zaun, offene Kellertür, unverschlossene UvD Tür, OvD der erst nach 6 Uhr zur Kontrolle kommt Dienstbeginn um 8 Uhr und jetzt auch noch Waffenkammer Schlüssel in einem Schlüsselkasten im UvD Zimmer.
Das hört sich nicht nach einer deutschen Kaserne sondern nach einer Firma kurz vor der Insolvenz an.

Ich habe den Verdacht das die Polizei falsche Informationen in die Welt gesetzt hat.


1x zitiertmelden

Rätselhafter Mord an Norbert Stolz, 23. Juni 1989

17.03.2025 um 17:16
Beim Stichwort "Schräger Vogel" kommt mir ein Kamerad aus meiner Militärzeit in den Sinn, der wohl vor der Musterung in das damalige West-Berlin abgehauen war, aber beim ersten Ausflug in das Bundesgebiet von Feldjägern aufgegriffen und eingezogen worden war.

Dieser Kamerad hatte die Angewohnheit, sich gleich nach dem morgendlichen Antreten wieder zurück in seine Stube zu begeben und ins Bett zu legen. Obwohl wir (vermutlich) keine Löcher im Zaun hatten, und die Zustände schon noch recht diszipliniert waren, kam er erstaunlich oft damit durch - hin und wieder wurde er erwischt und durfte dann im Keller des Blocks unserer Einheit die Kabel von Funkgeräten mit Talkum einpudern, oder andere Strafarbeiten erledigen.

Daran musste ich auch bei der offenen Kellertüre in unserem Fall denken.

Dieses Ausgangsverbot, noch dazu eines, das von einem ranggleichen Kameraden gegengezeichnet wird, und nicht mit einer nützlichen Arbeit verbunden war, wäre für meinen damaligen Kameraden keine Strafe gewesen.

Der lag ja ohnehin gern im Bett.


1x zitiertmelden

Rätselhafter Mord an Norbert Stolz, 23. Juni 1989

17.03.2025 um 17:16
Wahnsinn, durch diesen Fall denke bzw. versuche ich ständig an meine BW Zeit zurück zu denken, aber leider ist kaum noch etwas im Gedächtnis. Mein Lebenslauf ist mittlerweile zweiseitig, und das klein gedruckt, daher wurde offensichtlich viel von damals "überschrieben". Also der Zeit als Wehrdienstleistender als PzGren.

Ein großes Loch im Zaun (für mich ist es groß, wenn da ein Mensch durchpasst) ist doch Wahnsinn! Was nützen mir da 20 Bewaffnete am Eingangstor, wenn der Zaun ein Loch hat? Unbegreiflich, aber so war es nun mal, muss ich akzeptieren.

In eine Kaserne einbrechen, da kommt mir, wie ich schon geschrieben habe, nur das große Interesse an Waffen in den Sinn als Motiv. Bei uns war damals in jeder Unterkunft im Keller die Waffenkammer. Vielleicht dachte ein Einbrecher, dass der dort sitzende N. Stolz hier den Schlüssel hätte und alles ist aus dem Ruder gelaufen.

Bei einem kleineren Messer sind 11 Stiche, naja, wie soll ich sagen, schon eine Hausnummer, aber vom Übertöten bzw. Overkill würde ich da nicht sprechen. Dann wären es deutlich mehr geben.

So manch einer hat mit zig Messerstichen schon überlebt.


melden

Rätselhafter Mord an Norbert Stolz, 23. Juni 1989

17.03.2025 um 18:30
Zitat von sallomaeandersallomaeander schrieb:Dieses Ausgangsverbot, noch dazu eines, das von einem ranggleichen Kameraden gegengezeichnet wird, und nicht mit einer nützlichen Arbeit verbunden war, wäre für meinen damaligen Kameraden keine Strafe gewesen
Genau das selbe habe ich auch gedacht.
Das ist auch so etwa was mich bei diesem Fall stört.


melden

Rätselhafter Mord an Norbert Stolz, 23. Juni 1989

17.03.2025 um 18:43
Zitat von brigittschebrigittsche schrieb:Auch ein schräger Vogel muss nicht unbedingt gleich ein Mörder sein.
Dass ein "schräger Vogel" ein Mörder sein muss, habe ich auch nicht behauptet. (Falls du darauf hinaus wolltest...)
Zitat von brigittschebrigittsche schrieb:Ja, aber im gleichen Beitrag steht dann eben auch "Doch von dem Verdacht bleib letztlich nichts übrig."
Das Bemerkenswerte ist doch, dass der Kommissar öffentlich eine ins sehr Persönliche gehende Zuschreibung für einen Mann vornimmt, gegen den zum damaligen Zeitpunkt gar kein Tatverdacht bestand.
Um es plastischer zu machen: der Kommissar hätte ja, als er öffentlich von dem Ex-Tatverdächtigen sprach, sicherlich auch nicht ohne Weiteres so etwas erwähnt wie "der galt damals in der Kaserne als Pausenclown" oder "der galt damals als Plaudertasche".


2x zitiertmelden