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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

1.007 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Frankreich, Ehemann, Avignon ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

23.10.2024 um 20:26
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Meine Frage nach dem Mehrwert bezog sich ganz explizit auf das, aus meiner Sicht vollkommen bescheuerte Beispiel der Anästhesist:innen.
Nochmal, Du hattest in Deiner Aussage dass es schwere Gewalt wäre Menschen zu betäuben vergessen dazuzuschreiben "ohne deren Einverständnis". Auf diesen Fehler wollte ich Dich aufmerksam machen. Ich dachte Du verstehst das, aber anstatt Deinen eigenen Fehler zu erkennen behauptest Du jetzt ich hätte das ernsthaft als Beispiel gemeint.
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Ein Menschen massiv zu betäuben ist Gewalt. Das ist schwerste Gewalt.
Und dann war ich die ganze Zeit bei den Mit-Tätern - und die haben Gisèle nicht betäubt, das war DP ganz alleine und das hat er auch vollumfänglich gestanden.

Wie sich die Mit-Täter herausreden (wollen) finde ich viel spannender als zu kommentieren wie widerlich das alles ist (dass es widerlich ist, darin sind wir uns ja sowieso alle einig).

Und dann gibt's da ja auch noch das Beispiel vom Auftrags-Vergewaltiger der freigesprochen wurde.
Wenn die Mit-Täter irgendwie nachweisen können dass sie manipuliert oder auch nur angelogen wurden, dann könnte sich das Blatt auch wenden bzw. zumindest die Strafe niedriger ausfallen - egal wie ekelhaft die Tat als solche war.


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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

23.10.2024 um 20:58
Zitat von wobelwobel schrieb:Nochmal, Du hattest in Deiner Aussage dass es schwere Gewalt wäre Menschen zu betäuben vergessen dazuzuschreiben "ohne deren Einverständnis".
Nein, das habe ich nicht "vergessen".
Das war aus meiner Sicht absolut selbsterklärend im vorliegenden Kontext.
Und ich sehe auch keinen Sinn darin, explizit noch einmal darauf hinzuweisen, dass das natürlich nur für unabgesprochene Betäubung gilt, nicht aber für medizinisch indizierte Betäubung.
Ich bin einfach davon ausgegangen, dass das für jede einzelne Rezipientin hier in diesem Strang total klar ist.
Zitat von wobelwobel schrieb:Und dann war ich die ganze Zeit bei den Mit-Tätern - und die haben Gisèle nicht betäubt,
Die haben aber an einer komplett betäubten und einwilligungsunfähigen Person sexuelle Handlungen vorgenommen.
Das ist Gewalt.
Kurios für mich, dass du schreibst, es gab keine Gewalt.
Giselle P. war so massiv sediert, dass teilweise geradezu komatöse Zustände vorgelegen haben. In so einem Zustand kann auch einen Schluckreflex ausser Kraft gesetzt werden. Das bedeutet, dass durch die vorgenommenen sexuellen Handlungen im worst case eine lebensbedrohliche Situation hätte entstehen können.
Natürlich ist das Vornehmen dieser Handlungen massive Gewalt. Auch dann, wenn diese Männer die Sedierung nicht selbst vorgenommen haben.

Wie auch immer, unsere Definition darüber, was Gewalt ist, scheint auseinander zu driften und ich glaube wir werden da auch nicht zusammenkommen.
Auf meiner Seite gibt es da keinerlei Diskussionsspielraum.


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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

24.10.2024 um 02:50
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Die haben aber an einer komplett betäubten und einwilligungsunfähigen Person sexuelle Handlungen vorgenommen.
Das ist Gewalt.
Kurios für mich, dass du schreibst, es gab keine Gewalt.
Giselle P. war so massiv sediert, dass teilweise geradezu komatöse Zustände vorgelegen haben. In so einem Zustand kann auch einen Schluckreflex ausser Kraft gesetzt werden. Das bedeutet, dass durch die vorgenommenen sexuellen Handlungen im worst case eine lebensbedrohliche Situation hätte entstehen können.
Natürlich ist das Vornehmen dieser Handlungen massive Gewalt. Auch dann, wenn diese Männer die Sedierung nicht selbst vorgenommen haben.

Wie auch immer, unsere Definition darüber, was Gewalt ist, scheint auseinander zu driften und ich glaube wir werden da auch nicht zusammenkommen.
Juristisch ist das Thema gegessen, da hat @fischersfritzi ganz Recht. Früher, also in grauer Vorzeit im letzten Jahrhundert, gab es tatsächlich eine vorherrschende Meinung, dass Gewalt 1. nur etwas ist, was "weh tut," was Verletztungen hervorruft etc. Und dass eine Vergewaltigung 2. nur vorliegt, wenn das Opfer eben eine so definierte "Gewalt" erlitten hatte.

Aber die Zeiten sind Gott sei Dank vorbei. Freilich bleibt es dabei, dass die Anwendung solch einer Gewalt eine Anklage wegen Vergewaltigung begründet, aber inzwischen hat sich auch in Frankreich das Recht angepasst. Der Kassationsgerichtshof (das oberste Gericht) hat eben schon lange festgestellt, dass auch dann eine Vergewaltigung vorliegt, wenn das Opfer keine "Gewalt" im obigen Sinne erfuhr, aber z.B. im Schlaf einer sexuellen Penetration ausgesetzt war, oder sogar, wenn es einvernehmlich Sex mit dem Täter hatte, dieser aber das Einverständnis durch eine Täuschung erreichte. Gerade im letzten Beispiel kommt es zu keinerlei "Gewalt" nach üblicher Definition, aber es ist dennoch eine Vergewaltigung nach dem Gesetz.

Und daher ist dieser Aspekt in diesem Fall hier tatsächlich keiner Diskussion mehr Wert, wenn es um die Taten der Mitangeklagten geht. Da geht es m.E. nur noch um die Frage, ob diese 1. wirklich glaubten, das alles sei mit Giseles Einverständnis geschehen und 2. dass diese Annahme irgendwie nachvollziehbar und daher entschuldigend war. Und da sehe ich eben keinen Erfolg.

Um das aber vielleicht noch einmal klarzustellen: es geht nicht darum, ob der Ehemann es den Mitangeklagten "erlaubt" hat, Sex mit seiner Frau zu haben. Auch im französischen Recht gibt es keine Vorstellung, dass ein Ehemann einfach mal so über seine Frau verfügen kann, wie über sein Auto etc.

Es geht, wenn überhaupt, darum, ob er es so überzeugend und glaubhaft darstellte, dass seine Frau zugestimmt habe, dass es die Mitangeklagten annehmen konnten. Und ob so etwas in so einem Fall überhaupt als Zustimmungsausdruck ausreichen sollte.


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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

24.10.2024 um 09:54
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Es geht, wenn überhaupt, darum, ob er es so überzeugend und glaubhaft darstellte, dass seine Frau zugestimmt habe, dass es die Mitangeklagten annehmen konnten. Und ob so etwas in so einem Fall überhaupt als Zustimmungsausdruck ausreichen sollte.
Aber ist die Beweislage nicht erdrückend, wenn man auf einer Plattform mit dem Begriff "Ohne ihr Wissen" sucht? Dieser Arbeitstitel kommt ja fast einem Geständnis gleich oder wie ist das juristisch zu werten? Das ist ja nichts, was DP als Titel auf seinen Videos stehen hat, sondern mit diesem Titel hat er nach Mittätern gesucht.

Ich gehe auch davon aus (war das hier schon Thema/überlesen?), dass es teils eindeutige Chatverläufe geben müsste zwischen DP und den jeweiligen Angeklagten. Das müsste doch seinerzeit bei der Beweisaufnahme gesichert worden sein? Ist da was bekannt?


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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

24.10.2024 um 10:07
Zitat von MalliMalli schrieb:Aber ist die Beweislage nicht erdrückend, wenn man auf einer Plattform mit dem Begriff "Ohne ihr Wissen" sucht? Dieser Arbeitstitel kommt ja fast einem Geständnis gleich oder wie ist das juristisch zu werten? Das ist ja nichts, was DP als Titel auf seinen Videos stehen hat, sondern mit diesem Titel hat er nach Mittätern gesucht.
Das liegt allerdings nahe. Allerdings kann man da auch ein wenig heruminterpretieren und z.B. sagen, ohne ihr Wissen bezieht sich auf die Identität der Täter. Also, sie wollte den Sex mit ihr Unbekannten... (nicht meine Meinung, aber man könnte das in den Raum stellen). Man müsste einfach genauer wissen, was in dem chatraum so gerdet wurde. Und das bringt uns hierhin:
Zitat von MalliMalli schrieb:Ich gehe auch davon aus (war das hier schon Thema/überlesen?), dass es teils eindeutige Chatverläufe geben müsste zwischen DP und den jeweiligen Angeklagten. Das müsste doch seinerzeit bei der Beweisaufnahme gesichert worden sein? Ist da was bekannt?
Mir ist da nichts bekannt, aber das wäre sicherlich sehr hilfreich.


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24.10.2024 um 10:14
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Die haben aber an einer komplett betäubten und einwilligungsunfähigen Person sexuelle Handlungen vorgenommen.
Das ist Gewalt.
Kurios für mich, dass du schreibst, es gab keine Gewalt.
Das habe ich NICHT geschrieben!!!
Warum unterstellst Du mir sowas?
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Wie auch immer, unsere Definition darüber, was Gewalt ist, scheint auseinander zu driften und ich glaube wir werden da auch nicht zusammenkommen.
Auf meiner Seite gibt es da keinerlei Diskussionsspielraum.
Ich habe nirgends "Gewalt" definiert - nicht grundsätzlich und auch nicht wie ich das persönlich definiere!
Du hast Dich da irgendwie eingeschossen und WILLST falsch verstehen worum es mir ging.

Drum zitier ich mal jetzt @Rick_Blaine der sich ja genau damit auch auseinandersetzt ohne deswegen angeschossen zu werden, das sind nämlich exakt die gleichen Fragen die ich auch gestellt habe:
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Da geht es m.E. nur noch um die Frage, ob diese 1. wirklich glaubten, das alles sei mit Giseles Einverständnis geschehen und 2. dass diese Annahme irgendwie nachvollziehbar und daher entschuldigend war.
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Es geht, wenn überhaupt, darum, ob er es so überzeugend und glaubhaft darstellte, dass seine Frau zugestimmt habe, dass es die Mitangeklagten annehmen konnten. Und ob so etwas in so einem Fall überhaupt als Zustimmungsausdruck ausreichen sollte.
Die Verteidigung der Mit-Täter (also NICHT die von DP) argumentiert zumindest teilweise genau so (wie sollte sie auch sonst argumentieren, mehr bleibt ja nicht).


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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

24.10.2024 um 10:21
Zitat von MalliMalli schrieb:Aber ist die Beweislage nicht erdrückend, wenn man auf einer Plattform mit dem Begriff "Ohne ihr Wissen" sucht? Dieser Arbeitstitel kommt ja fast einem Geständnis gleich oder wie ist das juristisch zu werten? Das ist ja nichts, was DP als Titel auf seinen Videos stehen hat, sondern mit diesem Titel hat er nach Mittätern gesucht.
In einschlägigen Foren, Chatrooms etc. wirst Du immer solche und ähnliche "Arbeitstitel" finden - normalerweise beziehen die sich aber eben auf Rollenspiele/Fetische die dann in gegenseitigem Einverständnis bedient werden sollen. Ob die Mit-Täter wissen konnten dass DP das wirklich wörtlich meinte wird sich nur schwer klären lassen.
Aber was das angeht, müßte man dann wirklich fast jede Plattform zumachen auf der man eigene "Räume" / "Chats" aufmachen kann. Auch die in der ich über 10 Jahre Mod war und die als eine der größten Europas gilt.


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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

24.10.2024 um 11:01
Zitat von wobelwobel schrieb:In einschlägigen Foren, Chatrooms etc. wirst Du immer solche und ähnliche "Arbeitstitel" finden - normalerweise beziehen die sich aber eben auf Rollenspiele/Fetische die dann in gegenseitigem Einverständnis bedient werden sollen. Ob die Mit-Täter wissen konnten dass DP das wirklich wörtlich meinte wird sich nur schwer klären lassen.
Ich weiß nicht, was für Dich genau einschlägige Foren sind. Ob auf irgendwelchen Sex-, Porno-, Dating-, BDSM-Plattformen immer alles rechtlich in Ordnung ist, sei mal dahingestellt. coco war definitiv eine kriminelle Plattform, bei der es unter anderem um Vergewaltigung und Kindesmissbrauch ging. Das Rollenspiel-/Fetisch-Argument gehört nicht hierher. Gisèle P. hatte nicht den Fetisch, dass sie bewusstlos von unbekannten diversen Männern mit Geschlechtskrankheiten und HIV vergewaltigt werden wollte. Wie die Rechtslage aus juristischer Sicht aussieht, hat ja @Rick_Blaine erläutert. Natürlich muss jeder Einzelfall genau betrachtet werden. Dabei wird sich das Gericht nicht auf die Beschuldigungen von DP verlassen, der darauf aus ist, seine Mitangeklagten möglichst stark zu belasten.


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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

24.10.2024 um 11:29
Zitat von MisetraMisetra schrieb:Ich weiß nicht, was für Dich genau einschlägige Foren sind. Ob auf irgendwelchen Sex-, Porno-, Dating-, BDSM-Plattformen immer alles rechtlich in Ordnung ist, sei mal dahingestellt.
Völlig richtig. Und das noch nicht mal nur auf die einschlägigen Plattformen bezogen, das gilt genauso für die "ganz normalen" Social-Media-Plattformen wie Facebook etc. und sogar für Allmystery...
Zitat von MisetraMisetra schrieb:Das Rollenspiel-/Fetisch-Argument gehört nicht hierher.
Doch, gehört es definitiv. Spätestens wenn die Anwälte der Mit-Täter damit argumentieren dass diese geglaubt hätten es handele sich um ein einvernehmliches Rollenspiel, und genau das tun sie ja teilweise.
Zitat von MisetraMisetra schrieb:Gisèle P. hatte nicht den Fetisch, dass sie bewusstlos von unbekannten diversen Männern mit Geschlechtskrankheiten und HIV vergewaltigt werden wollte.
Nein, hatte sie offensichtlich nicht.
Aber wenn DP den Mit-Tätern vorgemacht hat dass sie einverstanden war und die ihm das geglaubt haben wird die Verteidigung immer damit argumentieren dass die Mit-Täter diesbezüglich getäuscht wurden.
Zitat von MisetraMisetra schrieb:Dabei wird sich das Gericht nicht auf die Beschuldigungen von DP verlassen, der darauf aus ist, seine Mitangeklagten möglichst stark zu belasten.
Das ist in meinen Augen ein ganz wichtiger Punkt. DP behauptet sie hätten alle genau Bescheid gewußt dass alles gegen den Willen von Gisèle geschah. Die Mit-Täter bzw. deren Anwälte argumentieren zumindest teilweise damit dass es eben nicht so gewesen sei sondern dass DP die Mit-Täter getäuscht habe und das Einverständnis von Gisèle suggeriert habe.
Inwiefern das beweisbar ist bleibt halt die große Frage.


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24.10.2024 um 13:58
Zitat von wobelwobel schrieb:Das habe ich NICHT geschrieben!!!
Warum unterstellst Du mir sowas?
Ich hatte das hier zitiert und mich darauf bezogen
Zitat von wobelwobel schrieb:es mußte weder Gewalt angewendet werden noch hat sich Gisèle gewehrt (sie konnte sich ja garnicht wehren
Und dazu erkläre ich wie folgt
nicht gewehrt, stimme ich zu
weder Gewalt angewendet, stimme ich nicht zu.
Es wurde Gewalt angewendet.


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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

24.10.2024 um 14:36
Zitat von MalliMalli schrieb:Ich gehe auch davon aus (war das hier schon Thema/überlesen?), dass es teils eindeutige Chatverläufe geben müsste zwischen DP und den jeweiligen Angeklagten. Das müsste doch seinerzeit bei der Beweisaufnahme gesichert worden sein? Ist da was bekannt?
Da wurde sicherlich alles gesichert, was man noch sichern konnte.
Ich habe dazu nur das unten stehende Zitat der Userin @jeandArc gefunden.
Möglicherweise wird es in den französischen Medien dazu noch mehr geben, aber mein Schul-Französisch ist zu eingerostet und dürftig um explizit danach zu recherchieren.
Zitat von jeandArcjeandArc schrieb am 08.09.2024:Wurde es auch und steht auch mittlerweile in der Presse.
»Sie ahnt nichts?« fragt ein anderer. "Nein, sie schiebt es auf die Müdigkeit", antwortet der Ehemann. "Du bist wie ich, du liebst den Vergewaltigungsmodus", schrieb er an einen dritten.



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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

25.10.2024 um 00:30
Offenbar sind einige der Chatverläufe so eindeutig, so klar darstellend, dass damit eine U-Haft von zwei Jahren begründet werden konnte, der Mit-Angeklagte ist während des Prozesses frei, wie im Video zu sehen und lässt sich interviewen.
Zitat von CharliesEngelCharliesEngel schrieb:Der interviewte Mit-Angeklagte im grünen Hoodie war einmal aktiv im Haus der Pélicots, fühlt sich vera****t und dafür bereits zwei Jahre im Gefängnis, wie er erzählt bis ihn sein Anwalt wegzieht, schätze mal U-Haft.
Für jene Mit-Angeklagten, die in der Gerichtsbox den Prozess verfolgen und weiterhin in U-Haft sind bzw. einer ist in Haft infolge eines anderen Urteils, soweit ich erinnere (die Tat wurde aber im Zuge der Ermittlungen "Mazan" entdeckt und schon abgeurteilt), meist Männer, mit Vorstrafen und /oder die an mehreren Terminen im Haus Pélicot aktiv waren, also für diese Männer dürfte eine Verurteilung doch mit Sicherheit erfolgen - wer zu mehr als einem Termin kommt, kann sich doch nicht mehr herausreden, der hätte ja Gelegenheit gehabt zwischendurch von sich aus mit Gisèle in Kontakt zu treten, um ihre Motivlage zu hinterfragen oder, um schlicht zu fragen, ob es ihr so gefallen hat.

Bis jetzt habe ich nirgends davon lesen können, dass einer der Männer nach dem Treffen in Kontakt zu Gisèle getreten wäre, um sich zum Beispiel ein Feedback zu holen. Klaro, sonst wäre Gisèle ja auch viel früher darüber in Kenntnis gesetzt worden, was ihr damaliger Ehemann mit ihr macht.


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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

25.10.2024 um 18:22
Die Anhörungen werden aus organisatorischen Gründen bis zum 4. November unterbrochen.
Alors que le procès des viols de Mazan en est à sa 37e journée d’audience ce vendredi 25 octobre 2024, la cour a communiqué qu’il n’y aura plus d’audiences jusqu’au 4 novembre 2024. Une pause d’une semaine complète nécessaire pour le bon déroulé du procès.
Während der Mazan-Vergewaltigungsprozess an diesem Freitag, dem 25. Oktober 2024, zum 37. Mal tagte, gab das Gericht bekannt, dass es bis zum 4. November 2024 keine weiteren Anhörungen geben wird. Eine Pause von einer ganzen Woche ist für einen reibungslosen Ablauf des Prozesses notwendig.
Quelle: https://www.aufeminin.com/actualites/proces-de-mazan-voici-pourquoi-il-n-y-aura-pas-d-audiences-jusqu-au-4-novembre-s4098035.html


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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

26.10.2024 um 08:04
Zitat von CharliesEngelCharliesEngel schrieb:(...) der Mit-Angeklagte ist während des Prozesses frei, wie im Video zu sehen und lässt sich interviewen.
Ganz so frei dürfte dieser Mit-Angeklagte wie auch andere nicht sein: frei unter gerichtlicher Kontrolle.
Lors du procès, dix-huit accusés (dont Dominique Pélicot) comparaissent détenus, trente-deux comparaissent libres sous contrôle judiciaire et un est en fuite, jugé en son absence19.
Eigene Übersetzung:
Während des Prozesses, erscheinen 18 Angeklagte (darunter Dominique Pélicot) inhaftiert, 32 erscheinen frei aber unter gerichtlicher Kontrolle und einer ist auf der Flucht, über ihn wird in seiner Abwesenheit geurteilt.

Quelle: Wikipedia: Affaire des viols de Mazan

Gibt es in Deutschland ebenfalls diese Form der "gerichtlichen Kontrolle (contrôle judiciaire)"? @Rick_Blaine oder @fassbender125, möchtet ihr etwas dazu schreiben?


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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

26.10.2024 um 08:19
Zitat von CharliesEngelCharliesEngel schrieb:Gibt es in Deutschland ebenfalls diese Form der "gerichtlichen Kontrolle (contrôle judiciaire)"? @Rick_Blaine oder @fassbender125, möchtet ihr etwas dazu schreiben?
Ich war zwar nicht angesprochen, aber in Deutschland gibt es die Führungsaufsicht. Ich denke, das ist hier das Pendant. Derjenige, der unter Führungsaufsicht steht, ist unter Aufsicht eines Gerichtes, bekommt einen Bewährungshelfer zur Seite und muss Auflagen erfüllen. Dazu heißt es in Wikipedia:
Führungsaufsicht ist nach deutschem Strafrecht eine Maßregel der Besserung und Sicherung (§ 61 StGB).
Führungsaufsicht tritt automatisch ein nach vollständiger Verbüßung einer mindestens zweijährigen Freiheitsstrafe oder Gesamtfreiheitsstrafe wegen einer vorsätzlichen Straftat oder einer Freiheitsstrafe oder Gesamtfreiheitsstrafe von mindestens einem Jahr wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (§ 68f StGB). Sie kann ausnahmsweise entfallen, wenn die zuständige Strafvollstreckungskammer feststellt, dass nicht zu erwarten ist, dass der Verurteilte weitere Straftaten begehen wird.[1]
Bei bestimmten rückfallträchtigen Straftaten (dazu zählen z. B. Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, erpresserischer Menschenraub, Geiselnahme, Hehlerei, Diebstahl, Betrug) kann das Gericht nach § 68 StGB bereits bei der Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten zusätzlich die Führungsaufsicht nach § 68a StGB anordnen, wenn die Gefahr besteht, dass der Täter weitere Straftaten begehen wird.[1]
Quelle: Wikipedia: Führungsaufsicht


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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

26.10.2024 um 08:29
Ich bin mir jetzt allerdings nicht sicher, ob die Führungsaufsicht das Pendant ist, da die Angeklagten im vorliegenden Fall noch nicht verurteilt sind, aber vermutlich alle aus der Untersuchungshaft entlassen wurden. Das gibt es auch in Deutschland. Die Betreffenden bekommen bestimmte Auflagen, müssen sich regelmäßig melden, manchmal den Pass abgeben etc. Wie der Fachbegriff dafür ist, weiß ich nicht.


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26.10.2024 um 08:45
Mir scheint, dass das Pendant zu contrôle judiciaire die Aussetzung des Vollzugs des Haftbefehls ist, wie in der Strafprozessordnung beschrieben für Haftbefehl wegen Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr und Wiederholungsgefahr. So sind die Maßnahmen bei Haftbefehl wegen Fluchtgefahr wie folgt:
Aussetzung des Vollzugs des Haftbefehls

(1) 1Der Richter setzt den Vollzug eines Haftbefehls, der lediglich wegen Fluchtgefahr gerechtfertigt ist, aus, wenn weniger einschneidende Maßnahmen die Erwartung hinreichend begründen, daß der Zweck der Untersuchungshaft auch durch sie erreicht werden kann. 2In Betracht kommen namentlich

1. die Anweisung, sich zu bestimmten Zeiten bei dem Richter, der Strafverfolgungsbehörde oder einer von ihnen bestimmten Dienststelle zu melden,
2. die Anweisung, den Wohn- oder Aufenthaltsort oder einen bestimmten Bereich nicht ohne Erlaubnis des Richters oder der Strafverfolgungsbehörde zu verlassen,
3. die Anweisung, die Wohnung nur unter Aufsicht einer bestimmten Person zu verlassen,
4. die Leistung einer angemessenen Sicherheit durch den Beschuldigten oder einen anderen.
Quelle: https://dejure.org/gesetze/StPO/116.html


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26.10.2024 um 08:58
Zitat von CharliesEngelCharliesEngel schrieb:Gibt es in Deutschland ebenfalls diese Form der "gerichtlichen Kontrolle (contrôle judiciaire)"? @Rick_Blaine oder @fassbender125, möchtet ihr etwas dazu schreiben?
Ja, das gibt es auch im deutschen Recht. Mit Führungsaufsicht hat es in diesem Fall nichts zu tun, sondern mit den Voraussetzungen und Bedingungen einer Untersuchungshaft und dem möglichen Aussetzung eines Haftbefehls unter Auflagen, wie hier richtig festgestellt wird:
Zitat von MisetraMisetra schrieb:Mir scheint, dass das Pendant zu contrôle judiciaire die Aussetzung des Vollzugs des Haftbefehls ist, wie in der Strafprozessordnung beschrieben für Haftbefehl wegen Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr und Wiederholungsgefahr. So sind die Maßnahmen bei Haftbefehl wegen Fluchtgefahr wie folgt:
In Frankreich kann ein Beschuldigter bzw. Angeklagter unter bestimmten Bedingungen der Untersuchungshaft entgehen, wird aber mit verschiedenen möglichen Auflagen belegt, die im Ermessen des Gerichts stehen: das können Meldeauflagen sein, Verbote bestimmte Orte zu betreten, zu verlassen, eine Kaution und viele mehr. Der übergeordnete Begriff ist dann "controle judiciaire", also "unter Aufsicht des Gerichts." Es gibt 21 verschiedene Arten von Auflagen, die erlassen werden können. Bei Verstoss gegen diese kann dann Haft angeordnet werden.

Siehe auch hier: https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/F2902

Geregelt ist das in den Artikeln 137ff der Strafprozessordnung (Code de procedure penale)


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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

26.10.2024 um 09:29
Vielen Dank an euch, @Misetra und an @Rick_Blaine

Am Mittwoch dieser Woche, dem 23. Oktober 2024, war Gisèle Pélicot wieder zurück im Gericht und bezeugte im Rahmen einer Anhörung zur Mitte des Prozesses, sie ist eine komplett zerstörte Frau. Der Prozess soll in die Medien, "damit wir die Gesellschaft ändern".

Sie zählt nochmals Unterstellungen auf, dass sie Komplizin gewesen sei, den Schlaf gefaked habe, betrunken gewesen sei.

Sie ist von ihrem Ex-Ehemann verraten worden. Der Ex-Ehemann kochte für sie und begleitete sie in den letzten zehn Jahren zu den Arztgesprächen. Jetzt in ihren 70ern, ist sie sich nicht sicher, ob das restliche Leben ausreichen wird zu verstehen und zu verarbeiten, was ihr ihr Ehemann, mit dem sie 50 Jahre verheiratet war, angetan hat.

Und die Journalistin zitiert beispielhaft eine (Aus-)Rede eines Mit-Angeklagten, "Hätte ich vergewaltigen wollen, hätte ich eine Hübschere gewählt."
Beispielhaft für all das, was Gisèle Pélicot mit Geduld, stoisch, mit Haltung die ersten acht Wochen im Gerichtssaal in Avignon ertragen muss.

Youtube: Procès des viols de Mazan : Gisèle Pelicot dit être "une femme totalement détruite"
Procès des viols de Mazan : Gisèle Pelicot dit être "une femme totalement détruite"
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Dieser Ausspruch eines Mit-Angeklagten, siehe oben

"Hätte ich vergewaltigen wollen,
hätte ich eine Hübschere gewählt."


Dieser Ausspruch eines Mit-Angeklagten ist in seiner Verdrehung, Verzerrung, Verknüpfung unerträglich und unerträglich chauvinistisch: Der Mann entscheidet also, was er welcher Frau antut?!
Wurde Gisèle Pélicot gefragt, ob dieser Mann ihr hübsch angenehm ist, ob und wie er sie intim berühren darf?


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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

26.10.2024 um 12:04
Zitat von CharliesEngelCharliesEngel schrieb:Dieser Ausspruch eines Mit-Angeklagten, siehe oben
"Hätte ich vergewaltigen wollen,
hätte ich eine Hübschere gewählt."
Zusätzlich zu seiner Strafe für die Vergewaltigung sollte dieser Mit-Angeklagte für die erneute Beleidigung und Demütigung von Giséle Pélicot vor Gericht noch eine Strafe wegen Beleidigung von GP und Missachtung des Gerichts erhalten.

Der Spruch zeigt überdeutlich, dass er seine Zukunft weiterhin als Vergewaltiger sieht, denn hübsche Frauen sind vor ihm nicht sicher.

Ich hoffe, dass der Richter und die Schöffen diesen Spruch notiert haben und ihn in das Strafmaß einfließen lassen.


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