Am 24. Oktober 2024, Donnerstag vergangener Woche äußert sich Me Stéphane Babonneau, der Anwalt von Gisèle zu vier Punkten:
■ Die Einschätzung seiner Mandantin, ihr restliches Leben würde nicht ausreichen, um davon zu gesunden, erweitert Me Babonneau darin, dass ihr die öffentliche, sehr einmalige Solidarität sehr gut tut. Zugleich stellt er klar, Gisèle Pélicot möchte nicht als ein besonderes Opfer präsent sein, nicht bewundert werden; sie möchte damit ausdrücken, dass sie gleichermaßen leidet wie all jene, die nicht in der Öffentlichkeit stehen, egal ob nun Frau oder Mann, auch wenn männliche Betroffene seltener wahrgenommen werden, sie möchte damit auf alle hinweisen (recht freie Übersetzung von mir).
■ Dem Anwält von DP wurde wohl am Mittwoch nicht gestattet, auf die Zeugenaussage von Gisèle Pélicot zu parieren. Me Babonneau stellt klar, dass das Gericht entscheidet, wann wer Rederecht erhält und dass Gisèle Pélicot acht Wochen warten musste, bis sie erstmals wieder sich im Gerichtssaal äußern durfte. Ein Prozess sei ein Prozess und kein Forum des Dialogs zwischen DP und Gisèle Pélicot.
■ Mit Bezug zu den vielen positiven Schilderungen der Partnerinnen, aus dem Umfeld von Mit-Angeklagten, wie guter Partner, guter Vater, guter Freund, guter Kollege etc. stellt Me Babonneau klar, dass es keine Vergewaltigung in Form eines "Unfalls, Unglücks" geben kann (viol accidentel). Es gibt nicht nur eine Art der Vergewaltigung, es gibt nicht nur einen Typ von Vergewaltiger.
Ich interpretiere Me Babonneau so:
Eine Vergewaltigung kann keine Handlung ohne Absicht sein, nichts, was einem mal so unvermittelt passiert, ohne eigenes Mittun, ohne die Möglichkeit es selbst abzuwenden, so als wenn einem in der Nacht um drei bei Nebel ein Reh vor das Auto läuft (Beispiel ist von mir).
■ Me Babonneau beschreibt die Notwendigkeit der Verteidigung, die oft zusätzliches Leid für die Opfer bringt; er fordert deshalb ein Überdenken, wie so ein Prozess der Vergewaltigung in einem CCD (cour criminelle départementale) geführt werden könnte, um den Opfern einiges Leid zu ersparen.
Eigene Anmerkung: Die CCD, diese spezielle Form des Gerichts ohne Bürgerbeteiligung, wurden extra für die stark an Anzahl zunehmenden Prozesse der Vergewaltigung eingeführt, seit Januar 2023 frankreichweit. Worauf Me Babonneau mit seiner Kritik im Detail abzielt, ist mir nicht bekannt.
Ich hatte ja bfmtv als Quelle ausgeschlossen, infolge der beruflichen Verbindung des Schwiegersohns von Gisèle, aber parteiischer als der eigene Anwalt geht ja eh nicht.
Procès Mazan: l'interview en intégralité de Maître Stéphane Babonneau, avocat de Gisèle Pelicot
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