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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

1.007 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Frankreich, Ehemann, Avignon ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

26.10.2024 um 12:18
Zitat von FüchschenFüchschen schrieb:Zusätzlich zu seiner Strafe für die Vergewaltigung sollte dieser Mit-Angeklagte für die erneute Beleidigung und Demütigung von Giséle Pélicot vor Gericht noch eine Strafe wegen Beleidigung von GP und Missachtung des Gerichts erhalten.
Gilt das denn als Beleidigung? Ich glaube in Deutschland wär das nicht so...
Zitat von FüchschenFüchschen schrieb:Der Spruch zeigt überdeutlich, dass er seine Zukunft weiterhin als Vergewaltiger sieht, denn hübsche Frauen sind vor ihm nicht sicher.
Also ich les das da nicht, im Gegenteil.
So widerlich es ist, er sagt ja "hätte ich vergewaltigen wollen", das drückt aus dass er das eben NICHT wollte.
Und auch wenn Ihr das jetzt sicher wieder in den falschen Hals kriegt, GEDACHT haben das sicherlich etliche, dieses "was war ausgerechnet an Gisèle so attraktiv?".
Zitat von FüchschenFüchschen schrieb:Ich hoffe, dass der Richter und die Schöffen diesen Spruch notiert haben und ihn in das Strafmaß einfließen lassen.
Sie werden auch den ersten Teil des Spruchs notiert haben, der ausdrückt er habe garnicht vergewaltigen wollen....

Ja, das ist alles sehr sehr widerlich. Aber ich glaube nicht dass man dem Mit-Täter hier aus diesem Spruch einen Strick drehen kann. Zumal er ja eigentlich zu seiner Verteidigung diente (auch wenn das einfach nur ekelhaft ist).


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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

26.10.2024 um 12:33
Zitat von wobelwobel schrieb:Gilt das denn als Beleidigung? Ich glaube in Deutschland wär das nicht so...
Was in Deutschland als Beleidigung gewertet wird ist klar: es gibt die Beleidigung gegen Amtsinhaber und Beleidigung gegen Privatleute.

Wenn man jemanden mit „Arschloch“ bezeichnet und dieser das bei der Polizei anzeigt, muss diese Anzeige aufgenommen werden.
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung öffentlich, in einer Versammlung, durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) oder mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Quelle: https://dejure.org/gesetze/StGB/185.html#

Die arme Frau Pélicot. Jeden Tag geht sie zum Gericht, ist diesen widerlichen Männern so nahe. Und dann nimmt sich einer der Angeklagten heraus, über ihr Äußeres öffentlich zu urteilen und sie für unqualifiziert für eine Vergewaltigung abzuqualifizieren. Dümmer geht es nicht! Und Dummheit schützt vor Strafe nicht.

Es muss die Verletzlichkeit von Frau Pélicot in ihrer Lage vor Gericht mit gewürdigt werden. Dann sieht man überdeutlich, dass es diesem Mit-Angeklagten um Beleidigung ging.


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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

26.10.2024 um 13:08
Zitat von wobelwobel schrieb:Gilt das denn als Beleidigung? Ich glaube in Deutschland wär das nicht so...
Alter und Optik des Opfers werden als Beleg ihrer Freiwilligkeit herangezogen, im Sinne von eine Nicht-Hübsche braucht man nicht fragen, die darf sich happy schätzen, wenn (noch) was "geht". Eine Nicht-Hübsche kann nicht vergewaltigt werden.
Zitat von wobelwobel schrieb:Und auch wenn Ihr das jetzt sicher wieder in den falschen Hals kriegt, GEDACHT haben das sicherlich etliche, dieses "was war ausgerechnet an Gisèle so attraktiv?".
Meiner Ansicht nach ist Frau Pélicot gut gealtert, rank und schlank, eine mädchenhafte Ausstrahlung. Zur Zeit der Taten war sie 58 bis 68; ihre Attraktivität sieht man gut in ihrem jüngsten Sohn, der schlanke Dunkelhaarige mit Bart. Und, aus der Lebenserfahrung heraus, darf ich (jüngeren) Usern gerne mitteilen, dass in Nacktheit und (freiwilliger) Intimität manche Menschen über eine Schönheit oder Ausstrahlung verfügen, die im Alltag nicht erkennbar ist.


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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

26.10.2024 um 14:35
Die weitere Planung, unter Vorbehalt, nach Kenntnis der Journalistin von francetvinfo, deren Artikel hier mehrmals als Quelle dienten:

5. bis 17. November 2024: ohne Angaben

ab 18. November 2024: Plädoyers der Nebenklage

20. und 21. November 2024: "les réquisitions du ministère publique" (ehrlich, keine Ahnung, was das bedeuten soll, vielleicht die Plädoyers der Staatsanwaltschaft?)

23. November 2024 bis 13. Dezember 2024: Plädoyers der Verteidigung, mehrere Anwälte erwarten dies kürzer

16. bis spätestens 20. Dezember 2024: Beratung der fünf Berufsrichter zu den 51 Urteilen
Elle révèle ensuite les prochaines étapes de ce procès historique tout en alertant sur le fait que le planning prévisionnel peut être amené à bouger : « Les plaidoiries de la partie civile sont prévues pour la semaine du 18 novembre, ainsi que les réquisitions du ministère publique, censées durer deux jours : les 20 et 21 novembre » explique-t-elle dans un premier post avant d’ajouter : « Les plaidoiries de la défense pourraient démarrer dès le vendredi 22 novembre et s’étaler jusqu’au 13 décembre. Mais plusieurs avocats pensent que ce sera plus court. Le délibéré doit intervenir la semaine du 16 décembre et se terminer au plus tard le 20 décembre ».
Quelle: https://www.aufeminin.com/actualites/proces-de-mazan-voici-pourquoi-il-n-y-aura-pas-d-audiences-jusqu-au-4-novembre-s4098035.html


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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

26.10.2024 um 15:22
Zitat von wobelwobel schrieb:Also ich les das da nicht, im Gegenteil.
So widerlich es ist, er sagt ja "hätte ich vergewaltigen wollen", das drückt aus dass er das eben NICHT wollte.
Und auch wenn Ihr das jetzt sicher wieder in den falschen Hals kriegt, GEDACHT haben das sicherlich etliche, dieses "was war ausgerechnet an Gisèle so attraktiv?".
Also daß er das nicht wollte ist ja lediglich seine Aussage. Fakt ist, daß er es getan hat, indem er die schlafende GP ohne ihre Zustimmung „genommen“ hat. Und offenbar war sie oder die Situation, in dem Moment attraktiv genug, daß es zu einem Vollzug des Geschlechtsverkehrs kommen konnte.
Wenn er dann sagt, daß er für eine Vergewaltigung eine Hübschere genommen hätte, ist das durchaus eine (erneute) Herabsetzung des Opfers und er kann GP ein weiteres Mal verletzen, sogar in aller Öffentlichkeit.


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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

26.10.2024 um 15:27
Hier wurde vor ein paar Seiten über die Motive der Täter spekuliert, warum sie eine bewusstlose, weggetretende Frau das angetan hat?
Ich denke bei so vielen Tätern, werden die auch viele unterschiedliche Motive haben.
Die einen vielleicht weil sie so einen Fetisch haben, aber genauso wird es solche geben denen es egal ist , Hauptsache sie dürfen auch mal wieder, dann wird es welche geben die meinen, eine Frau hat dem Mann immer zu Willen zu sein, aber auch solche die Frust haben oder welche die keine Konfrontationen haben wollten, andere Frauen wie eine Sache sehen und vielleicht auch welche die es aus Neugierde getan haben.Vielleicht auch weil sie sich Frauen gegenüber die lebendig sind und ihre Wünsche äussern, sich nicht gewachsen fühlen, weil sie Lappen sind. Es ist alles möglich... was aber nur einmal Bestand hat ist in meinen Augen, das es für solch ein Verhalten und Handeln keine Entschuldigung gibt. Und allen Männern es egal war, wie Frau GP sich dabei fühlt. Solch ein Verhalten ist echt nicht zu entschuldigen.
Genauso die Aussage, dass er wenn er vergewaltigen würde sich eine hübschere Frau aussuchen würde. Das ist nicht nur beleidigend, sondern Menschenverachtend.
Und was soll diese Aussage auch erklären? Alte und ev nicht so attraktive Frauen beglückt er , aber hübsche Frauen tut er Gewalt an? Ist doch sorry für das Wort bullshit


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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

27.10.2024 um 00:24
Zitat von CharliesEngelCharliesEngel schrieb:"les réquisitions du ministère publique" (ehrlich, keine Ahnung, was das bedeuten soll, vielleicht die Plädoyers der Staatsanwaltschaft?)
Genau, das sind die "Anträge der Staatsanwaltschaft"

In Frankreich bezeichnet man einen Staatsanwalt meist als "procureur de la Republique," den Ankläger der Republik, aber seine Behörde heisst "ministere publique," das "öffentliche Amt," das in der offiziellen Definition als "Verteidiger der Interessen der Gesellschaft und damit der Republik" definiert wird.

Den Begriff findet man auch im Spanischen und Italienischen, dort aber auch neben anderen Begriffen wie "fiscalia" (Span.) oder "avvocato statale" (Ital.) Der Ursprung des Begriffes liegt in Frankreich, wo vor der Revolution ein Kronanwalt, ein "königlicher Advokat" die Anklage vertrat, und danach das Ganze eben in ein "öffentliches Amt" umgeformt wurde.


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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

27.10.2024 um 07:03
Zitat von CharliesEngelCharliesEngel schrieb:Und die Journalistin zitiert beispielhaft eine (Aus-)Rede eines Mit-Angeklagten, "Hätte ich vergewaltigen wollen, hätte ich eine Hübschere gewählt."
Auch nochmal mein Senf dazu: Wenn man vergewaltigen möchte, dann kann man natürlich nur auf die passende Gelegenheit warten, dass einem im Dunkeln oder günstiger Gelegenheit eine Frau nach eigener Vorstellung über den Weg läuft, das ist doch klar, und die Dinge nehmen ihren verhängnisvollen Lauf.
Für mich ist klar, dass es dem Angeklagten um die "Vergewaltigung einer völlig wehrlosen" Frau ging. Und zwar so wie es da steht. Das ist ein erheblicher Unterschied. Und da scheint weder Optik noch Alter eine Rolle zu spielen. Denn so eine Gelegenheit wie in diesem von DP herbeigeführten Fall gibt es dann doch wohl eher selten.
Dieses Argument des TV ist insgesamt absurd. Wie wir sicher alle wissen, gibt es sogar Männer, die in Altenheime eingebrochen sind, um bewusst betagte Damen zu vergewaltigen. Nun ist GP über 70, war aber seinerzeit bzw. zu Beginn der Taten Ende 50, insofern passt das natürlich nicht. Dennoch hat das Argument auch dadurch schon alleine keinen Bestand.
Im Grunde sollte man dieser Aussage vom Täter keine Beachtung schenken, und dies sofort hart abstrafen. Es ist eine Verhöhnung des Opfers, eine perfide und niederträchtige Art, seine Haut zu retten. Er will auch damit verletzen, weil er wütend ist. Diesen Gefallen würde ich versuchen, ihm nicht zu tun.
GP braucht wirklich Rückgrat und starke Nerven!!


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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

27.10.2024 um 12:18
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Genau, das sind die "Anträge der Staatsanwaltschaft"

In Frankreich bezeichnet man einen Staatsanwalt meist als "procureur de la Republique," den Ankläger der Republik, aber seine Behörde heisst "ministere publique," das "öffentliche Amt," das in der offiziellen Definition als "Verteidiger der Interessen der Gesellschaft und damit der Republik" definiert wird.

(...) Der Ursprung des Begriffes liegt in Frankreich, wo vor der Revolution ein Kronanwalt, ein "königlicher Advokat" die Anklage vertrat, und danach das Ganze eben in ein "öffentliches Amt" umgeformt wurde.
Besten Dank für deine Aufklärung @Rick_Blaine
und die kleine Reise in die Geschichte Frankreichs, liebe Wanderungen in die Geschichte. Der Staatsanwalt, hier nicht als Vertreter des Staates (wie in Deutschland), sondern infolge der Revolution als Anwalt, mandatiert von allen (publique, öffentlich, dem Volk dienend).



Korrektur meiner Angabe, hatte die Formulierung von @Misetra "bis zum 4. November 2024" falsch interpretiert, sorry.
Zitat von CharliesEngelCharliesEngel schrieb:Die weitere Planung, unter Vorbehalt, nach Kenntnis der Journalistin von francetvinfo, deren Artikel hier mehrmals als Quelle dienten:

5. bis 17. November 2024: ohne Angaben
Es geht im Gericht wieder los am Montag, den 4. November 2024, so laut französischer Wikipedia, die Gerichtsferien bis einschließlich Sonntag, den 3. November 2024, ausweist.
26/10/24 VACANCES
27/10/24
28/10/24
29/10/24
30/10/24
31/10/24
01/11/24
02/11/24
03/11/24
Quelle: Wikipedia: Affaire des viols de Mazan


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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

27.10.2024 um 16:27
Am 24. Oktober 2024, Donnerstag vergangener Woche äußert sich Me Stéphane Babonneau, der Anwalt von Gisèle zu vier Punkten:

■ Die Einschätzung seiner Mandantin, ihr restliches Leben würde nicht ausreichen, um davon zu gesunden, erweitert Me Babonneau darin, dass ihr die öffentliche, sehr einmalige Solidarität sehr gut tut. Zugleich stellt er klar, Gisèle Pélicot möchte nicht als ein besonderes Opfer präsent sein, nicht bewundert werden; sie möchte damit ausdrücken, dass sie gleichermaßen leidet wie all jene, die nicht in der Öffentlichkeit stehen, egal ob nun Frau oder Mann, auch wenn männliche Betroffene seltener wahrgenommen werden, sie möchte damit auf alle hinweisen (recht freie Übersetzung von mir).

■ Dem Anwält von DP wurde wohl am Mittwoch nicht gestattet, auf die Zeugenaussage von Gisèle Pélicot zu parieren. Me Babonneau stellt klar, dass das Gericht entscheidet, wann wer Rederecht erhält und dass Gisèle Pélicot acht Wochen warten musste, bis sie erstmals wieder sich im Gerichtssaal äußern durfte. Ein Prozess sei ein Prozess und kein Forum des Dialogs zwischen DP und Gisèle Pélicot.

■ Mit Bezug zu den vielen positiven Schilderungen der Partnerinnen, aus dem Umfeld von Mit-Angeklagten, wie guter Partner, guter Vater, guter Freund, guter Kollege etc. stellt Me Babonneau klar, dass es keine Vergewaltigung in Form eines "Unfalls, Unglücks" geben kann (viol accidentel). Es gibt nicht nur eine Art der Vergewaltigung, es gibt nicht nur einen Typ von Vergewaltiger.

Ich interpretiere Me Babonneau so:
Eine Vergewaltigung kann keine Handlung ohne Absicht sein, nichts, was einem mal so unvermittelt passiert, ohne eigenes Mittun, ohne die Möglichkeit es selbst abzuwenden, so als wenn einem in der Nacht um drei bei Nebel ein Reh vor das Auto läuft (Beispiel ist von mir).

■ Me Babonneau beschreibt die Notwendigkeit der Verteidigung, die oft zusätzliches Leid für die Opfer bringt; er fordert deshalb ein Überdenken, wie so ein Prozess der Vergewaltigung in einem CCD (cour criminelle départementale) geführt werden könnte, um den Opfern einiges Leid zu ersparen.

Eigene Anmerkung: Die CCD, diese spezielle Form des Gerichts ohne Bürgerbeteiligung, wurden extra für die stark an Anzahl zunehmenden Prozesse der Vergewaltigung eingeführt, seit Januar 2023 frankreichweit. Worauf Me Babonneau mit seiner Kritik im Detail abzielt, ist mir nicht bekannt.

Ich hatte ja bfmtv als Quelle ausgeschlossen, infolge der beruflichen Verbindung des Schwiegersohns von Gisèle, aber parteiischer als der eigene Anwalt geht ja eh nicht.

Youtube: Procès Mazan: l'interview en intégralité de Maître Stéphane Babonneau, avocat de Gisèle Pelicot
Procès Mazan: l'interview en intégralité de Maître Stéphane Babonneau, avocat de Gisèle Pelicot
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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

27.10.2024 um 17:14
Zitat von MalliMalli schrieb:Im Grunde sollte man dieser Aussage vom Täter keine Beachtung schenken, und dies sofort hart abstrafen. Es ist eine Verhöhnung des Opfers, eine perfide und niederträchtige Art, seine Haut zu retten. Er will auch damit verletzen, weil er wütend ist. Diesen Gefallen würde ich versuchen, ihm nicht zu tun.
GP braucht wirklich Rückgrat und starke Nerven!!
Das sehe ich genauso. Es ist perfide vom Angeklagten, das Opfer auch noch zu erniedrigen und zu verhöhnen. Das sollte definitiv bestraft werden.


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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

28.10.2024 um 11:09
Zitat von CharliesEngelCharliesEngel schrieb:■ Mit Bezug zu den vielen positiven Schilderungen der Partnerinnen, aus dem Umfeld von Mit-Angeklagten, wie guter Partner, guter Vater, guter Freund, guter Kollege etc. stellt Me Babonneau klar, dass es keine Vergewaltigung in Form eines "Unfalls, Unglücks" geben kann (viol accidentel). Es gibt nicht nur eine Art der Vergewaltigung, es gibt nicht nur einen Typ von Vergewaltiger.

Ich interpretiere Me Babonneau so:
Eine Vergewaltigung kann keine Handlung ohne Absicht sein, nichts, was einem mal so unvermittelt passiert, ohne eigenes Mittun, ohne die Möglichkeit es selbst abzuwenden, so als wenn einem in der Nacht um drei bei Nebel ein Reh vor das Auto läuft (Beispiel ist von mir).

■ Me Babonneau beschreibt die Notwendigkeit der Verteidigung, die oft zusätzliches Leid für die Opfer bringt; er fordert deshalb ein Überdenken, wie so ein Prozess der Vergewaltigung in einem CCD (cour criminelle départementale) geführt werden könnte, um den Opfern einiges Leid zu ersparen.

Eigene Anmerkung: Die CCD, diese spezielle Form des Gerichts ohne Bürgerbeteiligung, wurden extra für die stark an Anzahl zunehmenden Prozesse der Vergewaltigung eingeführt, seit Januar 2023 frankreichweit. Worauf Me Babonneau mit seiner Kritik im Detail abzielt, ist mir nicht bekannt.
Kritik laut deiner Ausführung nicht, eher eine Klarstellung. Ich denke, er will klarstellen, dass es zwar verschiedene Arten von Vergewaltigung gibt, aber dass hinter einer Vergewaltigung immer eine Absicht steckt. Dadurch kann die Vergewaltigung nicht durch irgendeinen Umstand "verwässert" oder abgemildert werden. Ein gewisser Akt ist also entweder ganz klar eine Vergewaltigung oder es ist ganz klar keine - es gibt kein Dazwischen, keine Graustufen.....
Da die Angeklagten sich teils mit zig Ausreden herauszureden versuchen und den ganzen Tathergang dadurch entschärfen wollen, war es Me Babonneau wohl ein Anliegen, das klarzustellen.
Vielleicht wird noch zu oft um die Interpretation von Vergewaltigung gerungen und dieses Hickhack macht es den Opfern logischerweise vor Gericht sehr schwer (?)
Zudem möchte er die Angehörigen, die immer noch zu ihren Männern/Partnern (also den Angeklagten in diesem Fall) loyal sind, mahnen, dass sie sich das Ganze nicht schönreden sollen. Ihre Partner sind Vergewaltiger.
Ist nur meine Interpretation....


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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

28.10.2024 um 13:22
Zitat von MalliMalli schrieb:Ein gewisser Akt ist also entweder ganz klar eine Vergewaltigung oder es ist ganz klar keine - es gibt kein Dazwischen, keine Graustufen.....
In diesem Kriminalfall ist dank der Filmbeweise keinerlei Interpretation nötig. ALLE Angeklagten haben das Opfer vergewaltigt, da keine Einwilligung zu den Akten durch die wehrlose Frau vorhanden war. Selbst wenn der Ehemann Lügengeschichten erzählt hat und den Männern anderes glauben machen wollte. Es sind alles durch die Bank Vergewaltigungsakte.


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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

28.10.2024 um 14:05
Zitat von xoxalbxoxalb schrieb:In diesem Kriminalfall ist dank der Filmbeweise keinerlei Interpretation nötig. ALLE Angeklagten haben das Opfer vergewaltigt, da keine Einwilligung zu den Akten durch die wehrlose Frau vorhanden war. Selbst wenn der Ehemann Lügengeschichten erzählt hat und den Männern anderes glauben machen wollte. Es sind alles durch die Bank Vergewaltigungsakte.
So ist das. Und so schlimm es klingt, es ist gut, dass es diese Aufnahmen gibt. Ohne diese, wäre das Treiben des "Ehemannes" und seiner Komplizen nie eruiert worden. Und ohne die Veröffentlichung im Prozess, würden vermutlich einige Menschen die hier vor Gericht stehenden Männer als Opfer sehen. Ich muss das mal so deutlich schreiben.

Anfangs verstand ich nicht, warum Frau Pélicot sich das antat, die Öffentlichkeit einzubeziehen und die Videos zu zeigen. Nunmehr sieht man, dass das ein sehr wichtiger Schritt war, um allen Zweifeln den Wind aus den Segeln zu nehmen.


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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

28.10.2024 um 18:58
Zitat von DiarmuidDiarmuid schrieb:Anfangs verstand ich nicht, warum Frau Pélicot sich das antat, die Öffentlichkeit einzubeziehen und die Videos zu zeigen. Nunmehr sieht man, dass das ein sehr wichtiger Schritt war, um allen Zweifeln den Wind aus den Segeln zu nehmen.
Sehe ich auch so. Allerdings hätte in Bezug auf die Zweifel zur Feststellung der Schuldfrage das Zeigen der Videos für die zu Urteilenden im Gericht auch gereicht - wenn es allein um die Urteilsfindung ginge. Aber GP ging es ja auch um mehr.

Dennoch wissen wir ja nicht, was und wie in den jeweiligen Videos festgehalten wurde. Wird es doch jemanden geben, bei dem nicht zweifelsfrei eine Vergewaltigung nachgewiesen werden kann, weil das Videos dies nicht eindeutig her gibt? Und wenn ja, warum sollte man das annehmen, wenn es in allen anderen Fällen klar ist? Tja, das ist ja eben die Krux "im Zweifel......"
Ich kenne die Videos nicht und jedes muss ja wirklich den eindeutigen Strafbestand darlegen und für sich beurteilt werden. Dass dem so ist, daran zweifele ich überhaupt nicht und ich nehme mal an, dass das für alle hier gilt.
Ich hoffe nur wirklich, dass das in allen Fällen glasklar herausgearbeitet werden kann. Ich würde es mir wünschen!


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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

29.10.2024 um 08:27
Im Vorfeld der Tat bot DP mehrfach den Männern an, seine Ehefrau diskret anzuschauen, bei ihm oder an öffentlichen Plätzen.

Eigene Anmerkung: Da steht tatsächlich "bei ihm" und nicht "bei ihnen".
déclarant que le septuagénaire avait, à plusieurs reprises, proposé à des hommes de venir voir son épouse discrètement, chez lui ou dans des lieux publics, avant de passer à l'acte.
Quelle: https://www.francetvinfo.fr/faits-divers/affaire-des-viols-de-mazan/meme-maintenant-je-ne-sais-pas-pourquoi-j-y-suis-alle-au-proces-des-viols-de-mazan-deux-accuses-reconnaissent-les-faits-mais-sans-expliquer-leurs-actes_6857852.html

Welchen Gefahren wurde Gisèle Pélicot durch dieses Vorgehen ausgesetzt? Unzählige Männer, die Kenntnis von ihrer Verwendung durch den Ehemann hatten, ihre Adresse kannten oder ihre Gewohnheiten (z. B. Einkaufen in einem bestimmten Supermarkt); Männer, die vielleicht DP und seinem Plan absagten, aber möglichweise durch die geheime Kenntnis getriggert von sich aus Gisèle Pélicot allein hätten belästigen können und mehr?!


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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

29.10.2024 um 11:23
Dieser Prozess sollte mMn gesellschaftlich erneut diskursiv verhandeln, wie ein Paar divergierende sexuelle Wünsche "organisiert" und so diese Möglichkeiten, wie zum Beispiel eine offene Beziehung, polyamore Beziehungen, eine echte normale, gesellschaftliche Akzeptanz erlangen.

Gisèle Pelicot während ihrer Zeugenaussage letzte Woche:
Tu connaissais mon aversion pour l'échangisme", poursuit la septuagénaire,
Eigene Übersetzung:
Dir war meine Aversion gegen das Swingen bekannt", fährt die Siebzigjährige fort.

Quelle: https://www.francetvinfo.fr/faits-divers/proces-des-viols-de-mazan-je-suis-une-femme-totalement-detruite-temoigne-gisele-pelicot_6855221.html

Unabhängig davon, ob solche Beziehungskontrukte den Fall "Mazan" für das Paar Pélicot hätten verhindern können - was ich eher nicht vermute, da DP vielfach grenzüberschreitendend sexuell aktiv war (Vergewaltigung in den 90ern, upskirting) und wohl nicht der Typ ist für Verhandlungen und abspracheintensive, gleichberechtigte Beziehungen - fehlt mir in der gerichtlichen Aufarbeitung eine Antwort auf die still im Raum stehende Frage: Hat das Paar Pélicot versucht, die Wünsche bzw. Nicht-Wünsche der beiden Partner harmonisch, offen diskutierend in Einklang zu bringen? Ein Nein allein ist ja keine Lösung. Einer bleibt da zurück, ist eine nicht untypische Situation mit einer Partnerin in der postmenopausalen Lebensphase. Das ist ohne Vorwurf, so ist das Leben. Die Frage wäre, wie gestalten wir unser Paarleben, bei sich ändernden Wirklichkeiten?


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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

29.10.2024 um 11:29
Zitat von CharliesEngelCharliesEngel schrieb:Eigene Anmerkung: Da steht tatsächlich "bei ihm" und nicht "bei ihnen".
Finde ich ehrlich gesagt nicht ungewöhnlich, selbst hier in Deutschland ist es doch ganz oft so dass die Immobilie auf den Mann läuft (inklusive der entsprechenden Kredite).
Ich überlege grad intensiv was ich zu anderen sage wenn ich sie einlade vorbeizukommen, sag ich dann "komm zu mir" oder sag ich "komm zu uns"? Allerdings hab ich mich definitiv schon sehr geärgert wenn mein Partner von "seinem Haus" und "seinem Garten" sprach, hab ihn aber nicht weiter korrigiert weil ich das dann doch albern fand.


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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

29.10.2024 um 12:38
Zitat von CharliesEngelCharliesEngel schrieb:versteckt
Im Vorfeld der Tat bot DP mehrfach den Männern an, seine Ehefrau diskret anzuschauen, bei ihm oder an öffentlichen Plätzen.

Eigene Anmerkung: Da steht tatsächlich "bei ihm" und nicht "bei ihnen".
Ob da nun "bei ihm" oder "bei ihnen" steht, finde ich nicht so ausschlaggebend. Interessanter wäre, wie das "bei ihm/ihnen" hätte vonstatten gehen sollen. Es handelt sich ja nicht um die "diskrete Besichtigung" einer Immobilie (wo der Ausdruck geläufig ist). Hat/Hätte sie so den ggf. zukünftigen Vergewaltiger vorher kennengelernt oder ist/wäre sie auch bei der "Besichtigung" schon sediert gewesen?


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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan

29.10.2024 um 12:44
Zitat von AmphibiumAmphibium schrieb:Ob da nun "bei ihm" oder "bei ihnen" steht, finde ich nicht so ausschlaggebend. Interessanter wäre, wie das "bei ihm/ihnen" hätte vonstatten gehen sollen. Es handelt sich ja nicht um die "diskrete Besichtigung" einer Immobilie (wo der Ausdruck geläufig ist). Hat/Hätte sie so den ggf. zukünftigen Vergewaltiger vorher kennengelernt oder ist/wäre sie auch bei der "Besichtigung" schon sediert gewesen?
Für mich klingt das so als hätten die Interessenten Gisèle so zwar vorher anschauen können, aber keineswegs mit ihr über das eigentliche Vorhaben sprechen sollen (von wegen "diskret"). Wäre es um das Ausleben eines Fetischs ihrerseits gegangen, hätte man da ja keine "Diskretion" gebraucht sondern konkret drüber sprechen können.
Zitat von AmphibiumAmphibium schrieb:Ob da nun "bei ihm" oder "bei ihnen" steht, finde ich nicht so ausschlaggebend.
So ein bisschen sagt das aber schon aus über den "männlichen" Blick aufs "Eigentum"...


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