Am vergangenen Freitag erschien die Ermittlungsrichterin Gwenola Journot vor dem Strafgericht in Avignon, beschrieb zwei Stunden lang die durchgeführten Untersuchungen und begründete auch bestimmte Entscheidungen, die sie getroffen hat. Damit befasst sich ein Artikel in francetvinfo.fr, den ich nachfolgend zusammenfassen werde.
Über drei Jahre haben sie und ihre Kollegen an dem Fall gearbeitet. Nach der Beschlagnahmung und Auswertung von DPs Geräten wie Laptop, Mobiltelefonen etc. kam der Fall ins Rollen. Anfangs ging man noch von circa 15 Tatverdächtigungen aus. Am Ende waren es 51 Personen, die angeklagt wurden. Die Ermittlungsrichterin hat alle Videos angesehen, ebenso wie die Ermittler, welche die Videos transkribieren mussten.
Es sei, so erklärte die Ermittlungsrichterin, wichtig gewesen, pragmatisch vorzugehen und sicherzustellen, dass DP innerhalb einer angemessenen Zeit vor Gericht gestellt werden konnte. In einem Fall dieser Größenordnung hätte man zehn Jahre ermitteln können.
Die Anwälte der Zivilparteien stellten diverse Fragen an die Ermittlungsrichterin. Unter anderem fragte Antoine Camus, einer der Anwälte, warum sie nicht versucht habe, die Ermittlungen zu möglichen Angriffen auf Caroline Darian, die Tochter des Ehepaares zu vertiefen. Auf der Festplatte ihres Vaters wurden Fotos von ihr gefunden, nackt und schlafend. Sie glaubt nun, dass sie von ihm auch unter Drogen gesetzt und vergewaltigt wurde. Hier verwies die Ermittlungsrichterin darauf, dass DP das rundweg bestritten und keinerlei Erklärung geliefert habe. Hier scheint man in den Ermittlungen nicht vorangekommen zu sein und es dann meiner Meinung nach auch nicht weiter versucht zu haben.
Man konnte nicht alle Tatverdächtigen auf einmal verhaften, das war organisatorisch einfach nicht möglich. So hat man insgesamt zehn Verhaftungswellen mit Gruppen von jeweils zehn Männern durchgeführt, in Abhängigkeit von den Kapazitäten der Polizeistation Avignon.
Mit fortschreitender Verhaftungswelle und der medialen Berichterstattung darüber, so stellte die Richterin fest, dass sich mehr und mehr Angeklagte bzw. deren Verteidiger auf libertinäre Szenarios beriefen. Zu Beginn der Verhaftungswelle war diese Verteidigungsstrategie noch nicht sehr verbreitet.
In Absprache mit der Kriminalpolizei beschloss sie, die Ermittlungen abzuschließen, obwohl rund zwanzig Täter, die nur vage zu erkennen waren, nicht identifiziert werden konnten.
Dann wurden noch die Rahmenbedingungen für die Untersuchungsrichterin erläutert. Zunächst hatte sie alleine an dem Fall gearbeitet, bekam später Hilfe von Kollegen. Parallel waren noch viele Fälle von Drogenkriminalität abzuarbeiten. Dann bekam aber der Fall Pelicot oberste Priorität.
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