JamesRockford schrieb:Wenn diese von den Hunden identifizierten Strecken als Strecken bezeichnet werden, die das Kind früher am Tag gelaufen ist, dann kann es nach meinem Verständnis nur so sein, dass die Hunde zu einem Punkt x und dann zum Punkt y und schließlich wieder nach Hause gelaufen sind.
Von Punkt X (dort wo sie auf die Fährte angesetzt wurden, also z.B. am Gartentor) zu Punkt Y ja, aber dann nicht wieder zurück. Der Hund zeigt an, wenn er die Spur verloren hat und bleibt dort sitzen. Er läuft nicht wieder zurück.
Hunde verfolgen immer die frischeste Spur. Diese hat für die Hunde den Stempel "frischeste Spur", aber das ist eben kein Datum. Wenn das Kind dort letzte Woche gelaufen ist, kann das durchaus die frischeste Spur sein.
Das ist dann die Aufgabe des Hundeführers, den Hund an der richtigen Stelle anzusetzen. Wenn das Kind z.B. jeden Tag 3 mal von der Hauseinfahrt auf die Straße geht und dann dort in verschiedene Richtungen abbiegt, würden die Hunde dort die letzte gelegte Spur identifizieren und verfolgen. Wenn man weiß, dass das Kind am dem Tag seinen Weg begonnen gar, ist man auf der richtige Spur.
Startet man aber z.B. mitten im Dorf, wo das Kind auch öfter langgegangen ist, dann nehmen die Hunde auch dort die frischeste Spur auf. Die kann aber auch 2 oder 3 Tage alt sein, wenn das Kind auf seinem "Verschwindeweg" dort gar nicht lang gekommen ist.
frauZimt schrieb:Ich bin mehr uns mehr überzeugt, man sollte sämtliche Immobilien und Gärten der Umgebung gründlich absuchen.
Irgendwo wird es Spuren von dem Jungen geben.
An einen fremden Entführer glaube ich hier weniger. Ein fremdes Auto wäre doch jemandem aufgefallen.
Ich denke nicht dass das juristisch möglich ist. Klar kann die Polizei bitten, dass die Bewohner ihnen freiwillig Zutritt gewähren, aber kein Richter wird einen Durchsuchungsbeschluss pauschal für zig Häuser und Wohnungen erlassen, dazu braucht es einen konkreten und eben nicht nur einen sehr allgemeinen Verdacht.
Außerdem müsste da sehr genau durchsucht werden. Ein Entfüherer wird den Jungen ja nicht gerade am Wohnzimmertisch sitzen haben und jemand, der eine Leiche verstecken wollte, wird sie nicht gerade in der Vorratskammer zwischenlagern. In beiden Fällen müsste man davon ausgehen, dass ein Täter das Kind möglichst sorgfältig verstecken würde.
CorvusCorax schrieb:Mantrailer suchen aber nur eine ganz bestimmte lebende Person. Sollte der Junge nicht mehr leben, kämen nun Leichenspürhunde in Frage. Weil nur die auf Leichengeruch konditioniert sind.
Das stimmt nicht. Mantrailer suchen Fährten, die lebende Personen gelegt haben. Stirbt diese Person beim Fährtenlegen, laufen die Hunde immer noch bis zu der Stelle, bis zu der die Person gelebt hat ( und wo sie dann ja totbliegen müsste). In dem Moment, in dem eine Person stirbt verändert sich ja die Fährte nicht, die sie 10 Minuten vorher hinterlassen hat.