Srensen schrieb:Oder sie verließ ihre Wohnung in Begleitung von jemandem, der ebenfalls einen passenden Schlüssel bei sich trug.
LARA43 schrieb:Wenn ja, dann muss jemand zuhause gewesen sein, der ihr aufgemacht hat.
Beides sind gute Ideen.... Nur: Dann kann es sich ja nur um einen ganz engen Kreis von Personen handeln, die dafür in Frage kommen. Und die wird man sicher abgecheckt haben....
Wobei man bei der Idee, dass jemand in der Wohnung war, der ihr eigentlich aufmachen sollte, ja davon ausgehen müsste, dass diese Person sich dann zeitnah Sorgen gemacht hätte, als AR eben nicht zurückkam. Also z. B. (jetzt rein fiktives Beispiel, keine Verdächtigung!) eine Freundin oder Kollegin, die zu Besuch war und gerade so lange warten wollte, bis AR wieder zurück ist. ("Ach, schon so spät, jetzt muss ich die Kleine aus der Kita holen, dabei würde ich gerne noch ein bisschen mit Dir quatschen - ach, weißt Du was: Ich gehe gerade schnell zur Kita, Du kannst hier ja so lange warten und uns dann die Tür aufmachen, dann muss ich den Schlüssel nicht mitnehmen.....")
Und wenn die besagte Person dagegen etwas mit dem Verschwinden zu tun hätte, dann müsste sie AR ja irgendwie unbemerkt gefolgt sein.
(Den großen Zufall, dass AR ausgerechnet an dem Tag, an dem ihr dann etwas zugestoßen ist, den Schlüssel einfach vergessen hatte, lasse ich mal beiseite....Obwohl: Wenn man sie mit irgendeiner "Schreckensbotschaft" aus der Wohnung gelockt hätte, könnte das tatsächlich passiert sein, einfach weil sie erschrocken war - z. B. weil jemand angerufen hat: "Hier ist die Kita XY, Frau R., können Sie schnell kommen? Ihre Kleine ist plötzlich umgekippt, wir haben den Rettungsdienst gerufen und die sind gerade bei ihr....")
(hat sich gerade mit dem Beitrag von
@Retsiemfoh überschnitten...)