@xoxalbxoxalb schrieb:Wäre eine gute Frage, denn normalerweise braucht man die Wohnadresse eines Schuldners, um Schreiben zustellen zu können und letztendlich einen Titel erwirken zu können. Ich weiß aber, dass dies auch ohne Adresse geht bei Umzug oder Verschwinden eines Schuldners ohne Meldeadresse. Dann wird das Ganze im Rathaus öffentlich platziert und man tut so, als ob der Schuldner die Möglichkeit hätte, es lesen zu können. Ist diese Frist verstrichen, kann ebenfalls ein Titel erwirkt werden
Du beschreibst die öffentliche Zustellung sehr schön, wenn der Aufenthaltsort des Schuldners unbekannt und eine Zustellung an den Vertreter oder Bevollmächtigten nicht wirkungsvoll möglich ist oder eine Zustellung im Ausland nicht möglich oder erfolglos ist.
Hier aber ein Beispiel, das ich gut kenne:
Alexandra R. erwirbt Anfang 2020 ein Haus in SC. Limbach und wird als Eigentümerin ins Grundbuch eingetragen. Der Großteil des Kaufpreises wird finanziert. Die Bank verlangt üblicherweise eine Absicherung im Grundbuch, in diesem Fall eine Sicherungshypothek. Jetzt kommt alles auf einmal, Corona-Pandemie, Immobilienpreisverfall, Schwierigkeiten mit den Partnern, Unsicherheit am Kapitalmarkt usw. Abriss und Neubau waren keine Option mehr. Man entschloss sich das Objekt zu renovieren und zu verkaufen, ging ebenfalls schief, also blieb nur Vermietung übrig, um die Kreditgeber ruhig zustellen. Im Dezember 2022 war Alexandra R. quasi zahlungsunfähig, so ein Zeuge, definitiv. Ich beschreibe nur eine Immobilie, bei den anderen dürfte es ähnlich ausgesehen. Zwischenzeitlich sind die Kosten ja weitergelaufen. Das Verfahren ist noch nicht zu Ende!