mjk-17 schrieb:Und die erschwerende Tatsache, dass die Dame in keinem Krankenhaus zwecks Entbindung eingekehrt ist, oder das Kind eine ärztliche Untersuchung erfuhr.
Man kann ein Kind auch außerhalb von einem Krankenhaus z. B. als Hausgeburt gebären, eine Alleingeburt haben oder anonym entbinden.
Dass kein Kind von ihr in einer Klinik geboren wurde und registriert wurde, muss noch gar nichts heißen.
Obwohl ich aber auch der Meinung bin, dass sie und vielleicht auch ihr Baby nicht mehr leben, oder das Kind an ein kinderlose Paar nach der Geburt verkauft wurde, nachdem die Mutter es irgendwo in Gefangenschaft alleine auf die Welt bringen musste. Was vielleicht dann letztendlich im Anschluss ihr Todesurteil war.