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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.371 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

05.01.2024 um 02:20
Der zitierte Beitrag von Bonnie.Voyager wurde gelöscht. Begründung: Antwort auf gelöschten Beitrag
Für einen Kriminalfall sowieso. Da kommt es eigentlich überhaupt nicht auf den Wert an, sondern eben wie viel jemand gewöhnt ist und in dem Moment darauf reagiert hat. Und da haben wir halt unterschiedliche Aussagen. Aber für einen normalen We-Partytrinker, der sie ja laut Aussage sein soll, sind 2 Promille nun mal extrem. Deshalb habe ich meine Erfahrungen geschildert und da wirst du jeden Facharzt fragen können. Wenn der bei dir 3 Promille misst und du dem sagst, du hattest 4 Bier und eine Flasche Sekt, wird der „Ja Ja“ sagen und denken du kippst dir schon im Alltag täglich eine Flasche Wodka rein.

https://www.caritas.de/hilfeundberatung/onlineberatung/suchtberatung/haeufiggestelltefragen/was-passiert-bei-wie-viel-promille-alkohol-3b9e5aef-5d45-4496-b2a9-c0c12f8b0660

Hier die übliche Liste, die offiziell immer verwendet wird.
Der zitierte Beitrag von Bonnie.Voyager wurde gelöscht. Begründung: Antwort auf gelöschten Beitrag
Dass es keine Spuren gab wundert mich nicht. Aber ich frage mich was passiert wäre, wenn er sie hätte liegen lassen müssen. Das war schon ein extremer Fall, wenn in einem oberbayrischen Dorf eine Leiche liegt, die einem (versuchten) Sexualmord zum Opfer gefallen ist. Müsste man mal recherchieren, ob es so etwas in den letzten 80 Jahren gegeben hat.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

05.01.2024 um 02:26
Der zitierte Beitrag von Karajana wurde gelöscht. Begründung: Antwort auf gelöschten Beitrag
Wurde ursprünglich so formuliert. Aber was man jetzt alles weiß, kann man das doch so gar nicht sagen. Jetzt mal angenommen, er war’s wirklich, dann wird doch wohl jedem klar sein, dass der Grund, wieso er sie bewusstlos geschlagen und dann in den Fluss geworfen hat, nicht ein sexueller war, sondern der, dass ihm die Düse gegangen ist. Weil die Situation viel heftiger war als er es sich vorgestellt hatte, weil er kalte Füße bekam, weil er Angst hatte aufzufliegen usw. und diese Faktoren haben ihn in Sekunden dazu veranlasst ohne großes überlegen, zu handeln. Hinterher wird der sicher nicht cool damit gewesen sein, was grade passiert ist…
Der zitierte Beitrag von Karajana wurde gelöscht. Begründung: Antwort auf gelöschten Beitrag
Das Motiv wieso er sie angegriffen hätte, war vllt Triebhaftigkeit. Aber das Motiv, sie unschädlich zu machen, ist gar kein Motiv in dem Sinne, sondern einfach eine reflexartige Instinkthandlung. Die man 5 min später so nicht mehr ausführen würde, wenn man nochmal von vorne überlegen könnte.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

05.01.2024 um 02:31
Der zitierte Beitrag von Bonnie.Voyager wurde gelöscht. Begründung: Antwort auf gelöschten Beitrag
Die Frage, die sich vor Deiner Überlegung stellen sollte, ist doch, ob der Angeklagte und die Verstorbene sich auf der Kampenwandstraße überhaupt begegnet sind.

Ich weiß, dass das Jogging-Experiment durch die Polizei ergeben hat, dass es möglich ist; ob das in Anbetracht der nicht komplett bestätigten Joggingroute und seiner unbekannten Durchschnittsgeschwindigkeit aber so aussagekräftig ist, sei mal dahingestellt. Wäre er etwas schneller oder langsamer gejoggt als der Polizist in der nachgestellten Runde, wäre er entweder am vermuteten Tatort schon vorbei gewesen als Hanna noch im Eiskeller war oder erst dort eingetroffen als alles schon vorbei war. Selbiges gilt auch, wenn mit seiner angegebenen Joggingroute etwas nicht stimmt und die in Wirklichkeit kürzer oder länger war.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

05.01.2024 um 02:34
Zitat von Bonnie.VoyagerBonnie.Voyager schrieb:Das Motiv wieso er sie angegriffen hätte, war vllt Triebhaftigkeit. Aber das Motiv, sie unschädlich zu machen, ist gar kein Motiv in dem Sinne, sondern einfach eine reflexartige Instinkthandlung.
Ich hoffe mal dass das keine normale reflexartige Instinkthaltung ist, einer Frau den Kopf einzuschlagen und sie danach in den Fluss zu werfen, wenn es sexuell nicht so klappt.

Mal unabhängig von dem sexuellen Motiv- er hätte jederzeit, als er merkte, sein Plan wird so nichts, von Hanna ablassen und die Flucht ergreifen können und hoffen, dass sie ihn nicht erkennt.
Und wenn doch, hätte er sich entschuldigen und seine Strafe akzeptieren können. Oder behaupten er wars nicht.

Sein Handeln war dagegen kaltblütig, ohne eine Spur Menschlichkeit.
Das wäre dann auch kein Totschlag mehr, sondern Mord. Da er seine Tat dann dadurch verdecken wollte.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

05.01.2024 um 02:38
Zitat von LackyLuke77LackyLuke77 schrieb:Die Frage, die sich vor Deiner Überlegung stellen sollte, ist doch, ob der Angeklagte und die Verstorbene sich auf der Kampenwandstraße überhaupt begegnet sind.
Das ist aber eine ganz andere Frage, um die ging es da vorhin ja gar nicht und deswegen muss ich die auch nicht voranstellen. Es ging wieder mal darum ob ein kleinerer Typ ein größeres Mädel angreifen würde. Und nicht um irgendwelche zeitlichen Details der Route.
Zitat von LackyLuke77LackyLuke77 schrieb:; ob das in Anbetracht der nicht komplett bestätigten Joggingroute und seiner unbekannten Durchschnittsgeschwindigkeit aber so aussagekräftig ist, sei mal dahingestellt
…aussagekräftiger als unsere Ferndiagnosen mit Sicherheit
Zitat von LackyLuke77LackyLuke77 schrieb:Wäre er etwas schneller oder langsamer gejoggt als der Polizist in der nachgestellten Runde, wäre er entweder am vermuteten Tatort schon vorbei gewesen als Hanna noch im Eiskeller war oder erst dort eingetroffen als alles schon vorbei war
Richtig, und wenn er genau mittig schnell gejoggt ist, wäre er mitten drin gewesen im Geschehen, was er vielleicht ja auch war. Wir werden leider nicht erfahren wie schnell er gejoggt ist, also sind alle Geschwindigkeiten in dem Rahmen möglich und somit auch seine Anwesenheit am eiskeller, am Tatort oder sonst so…
Zitat von LackyLuke77LackyLuke77 schrieb:Selbiges gilt auch, wenn mit seiner angegebenen Joggingroute etwas nicht stimmt
…es steht ihm frei seine Angaben Richtung Wahrheit zu korrigieren.


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05.01.2024 um 02:46
Zitat von KarajanaKarajana schrieb:Ich hoffe mal dass das keine normale reflexartige Instinkthaltung ist, einer Frau den Kopf einzuschlagen und sie danach in den Fluss zu werfen, wenn es sexuell nicht so klappt.
Es ist auch keine normale Handlung, einer Frau nachts hinterher zu laufen oder sie in welcher Art und Weise auch immer zu attackieren. Aber wenn es nun doch mal so weit gekommen ist, dass diese unnormale Handlung vollzogen wird (und das ist ja beileibe keine Seltenheit leider), kann ein unerfahrener, gar nicht mal so kaltblütiger und eigentlich ganz normaler Junge, dann austicken, weil es einfach die absolut katastrophale Ausnahme Situation für ihn ist.
Zitat von KarajanaKarajana schrieb:Mal unabhängig von dem sexuellen Motiv- er hätte jederzeit, als er merkte, sein Plan wird so nichts, von Hanna ablassen und die Flucht ergreifen können und hoffen, dass sie ihn nicht erkennt.
Und wenn doch, hätte er sich entschuldigen und seine Strafe akzeptieren können. Oder behaupten er wars nicht.
Klar hätte er das tun können. Hätten all die anderen tausenden Leute die jemanden getötet haben im Affekt oder weil sie nicht zur Verantwortung gezogen werden wollten, auch tun können. Haben sie aber nicht, weil es ihnen in einem kleinen Momenten, Erfolg versprechender erschien, den potentiellen Zeugen für immer zum schweigen zu bringen.
Zitat von KarajanaKarajana schrieb:Sein Handeln war dagegen kaltblütig, ohne eine Spur Menschlichkeit.
Das wäre dann auch kein Totschlag mehr, sondern Mord. Da er seine Tat dann dadurch verdecken wollte.
Das seh ich zum Beispiel gar nicht so. Ich unterstelle dem Jungen alles mögliche, aber keinen kaltblütigen Mord. Es war vllt einfach eine verdammt beschissen gelaufene Verkettung von Umständen, in denen er zu schnell gehandelt hat. In extremen Situationen passieren eben extreme Dinge, in so ner Situation würde so einigen die Menschlichkeit abhanden kommen, der war sowas nicht gewohnt und wusste nicht wie das abläuft und war überfordert.
Klar macht ihn das nicht zum unschuldigen, aber man kann ihn nicht mit mördern vergleichen die sagen „heute gehe ich los und bringe wen um“.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

05.01.2024 um 02:52
Zitat von Bonnie.VoyagerBonnie.Voyager schrieb:Das seh ich zum Beispiel gar nicht so. Ich unterstelle dem Jungen alles mögliche, aber keinen kaltblütigen Mord. Es war vllt einfach eine verdammt beschissen gelaufene Verkettung von Umständen, in denen er zu schnell gehandelt hat. In extremen Situationen passieren eben extreme Dinge. Klar macht ihn das nicht zum unschuldigen, aber man kann ihn nicht mit mördern vergleichen die sagen „heute gehe ich los und bringe wen um“.
Naja, jemand arglistig von hinten anzugreifen ist sehr wohl ein Mord. Auch wenn man davon ausgeht, dass er den Tötungsentschluss noch nicht gefasst hat, wäre es dann nach dem gedachten Szenario immer noch ein Mord zur Verdeckung einer Straftat. Also ein Merkmal wird wahrscheinlich immer bleiben.

Kann aber einen großen Unterschied machen, was die Schwere der Schuld angeht. Das können im Jugendstrafrecht schon mal 5 Jahre sein. Wir haben es da schon speziell in Deutschland. Finde jetzt nicht, dass es das eine Merkmal mehr verwerflicher oder andersrum weniger verwerflich macht. In dem Beispiel jetzt schon, weil der Tötungsentschluss noch ein bisschen früher gefasst worden wäre, aber das ist ja nicht immer so.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

05.01.2024 um 02:57
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Naja, jemand arglistig von hinten anzugreifen ist sehr wohl ein Mord.
Bin kein Jurist aber der arglistige Angriff von hinten wäre ja initial mal nicht zum Zwecke des mordens erfolgt sondern zum Zwecke irgendeiner Art von Übergriff.

Der „Mord“ ist ja dann erst Part 2 des Ablaufs, der sich erst eröffnet nachdem er merkt, das läuft nicht so easy wie erwartet.

Aber ja, vermutlich hast du recht und das würde so gehandhabt werden vor Gericht.

Aber ich finde halt schon, dass man da Unterschiede machen muss. Wenn ich wen beseitigen will, weil er mich verraten könnte, und das wochenlang ins feinste plane und dann ausführe, ist ne andere Liga, als wie wenn ich in Panik wem was drüber ziehe…

Aber das ist ja eh basically was du sagst betreffend schwere der Schuld.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

05.01.2024 um 03:15
Zitat von Bonnie.VoyagerBonnie.Voyager schrieb:Der „Mord“ ist ja dann erst Part 2 des Ablaufs, der sich erst eröffnet nachdem er merkt, das läuft nicht so easy wie erwartet.
Bliebe eben die Verdeckung.
Zitat von Bonnie.VoyagerBonnie.Voyager schrieb:Aber ich finde halt schon, dass man da Unterschiede machen muss. Wenn ich wen beseitigen will, weil er mich verraten könnte, und das wochenlang ins feinste plane und dann ausführe, ist ne andere Liga, als wie wenn ich in Panik wem was drüber ziehe…
Das wird heiß diskutiert, ob man da einen Unterschied machen muss. Laut Gesetzgeber nicht. Steht sogar so im Gegensatz, dass man ein Mörder „ist“. Man begeht keinen Mord. Stammt ursprünglich von den Nationalsozialisten beziehungsweise wurde er da so reformiert, wie er heute ungefähr ist.

Und auf Mord gibt es kein Strafmaß. Nur Lebenslang. Mit Besondere Schwere, oder ohne. Im Jugendstrafrecht kann man einen Unterschied machen, muss man aber nicht. Man kann für einen lang geplanten Mord, 6 Jahre geben, wenn man es gut begründet und für einen Verdeckungsmord 10 oder 15 Jahre.

Manche sehen das kritisch. Und wollen lieber einen Paragraf für „Tötung“ einführen. Der je nach Vorstellung von ungefähr 5-50 Jahre gehen soll.

Ich kann sowohl die Leute verstehen die dafür und dagegen sind. Einerseits finde ich es wichtig mehr Unterschiede zu machen und eben spezielle Situationen, müssten nicht mehr als Mord und mit Lebenslang bestraft werden. Die Gegner (glaube der bayrische Justizminister darunter) sagen, bei zeitigen Strafen wird immer ein schlimmerer Fall gefunden werden und es wird nie jemand zur Höchststrafe verurteilt, weil da ja ein Geständnis/Makellosigkeit wieder angerechnet werden müssen.


https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__211.html#:~:text=Strafgesetzbuch%20(StGB),wird%20mit%20lebenslanger%20Freiheitsstrafe%20bestraft.&text=um%20eine%20andere%20Straftat%20zu,einen%20Menschen%20t%C3%B6tet.
Zitat von Bonnie.VoyagerBonnie.Voyager schrieb:Aber das ist ja eh basically was du sagst betreffend schwere der Schuld.
Meinst du generell oder in diesem Fall, wenn man von der Anklage ausgeht?

In dem Fall, ist das schwer zu sagen. Generell gibt es das noch nicht lange im Jugendstrafrecht. Früher war bei 10 Jahren Schluss. Bei Heranwachsenden kann aber wenn zwei Mordmerkmale vorhanden sind, oder die Tat aus dem Rahmen fällt auch wie bei den Erwachsenen diese festgestellt werden.

Eine Jugendstrafe geht generell von 6 Monaten bis 5 Jahren. Bei Mord oder Verbrechen, bei denen die Höchststrafe sonst bei 15 Jahren liegen würde.
Von 6 Monaten bis 10 Jahren. Mord orientiert sich natürlich meistens ganz oben.

Durch diese Schuldschwere kann aber auch eine Jugendstrafe von 10 bis 15 Jahren drohen.

In diesem Fall und bei einer Verurteilung könnte ein Angeklagter mit 20 zur Tatzeit, natürlich auch Lebenslang nach Erwachsenenrecht bekommen, wenn er verurteilt wird, wegen Mordes.

Wenn auch noch die besondere Schwere der Schuld verhängt wird, wird nicht nach 15 Jahren automatisch geprüft. Im Schnitt waren das in Bayern mal 25 Jahre oder so,

https://dejure.org/gesetze/JGG/105.html

Ganz streng genommen, ist die Schwere der Schuld im JGG wieder was anderes. Das was ich meine steht unter dem 105er. Habe ich jetzt der einfachheitshalber dem Namen wie im Erwachsenen Recht gegeben. Aber das wäre jetzt zu verwirrend und für den Fall auch nicht besonders von Bedeutung.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

05.01.2024 um 03:44
@fassbinder1925
Ich möchte mich mit dem Stein auch nicht festlegen. Möglicherweise lag aber just in dem Moment einer greifbar, evtl. auch ein loser kleiner Randstein, oder vielleicht hatte er auch einen anderen Gegenstand in seiner Jackentasche, eine Ersatztaschenlampe (?) wäre ja auch möglich. Reine Vermutung, eine Verkettung unglücklicher Zufälle.
Einer schlanken Person, die sich nicht bewegt, kann man den Schlüpfer sicher leicht wieder hoch ziehen, er muss ja gar nicht weit nach unten gezogen worden sein. Vielleicht kann es ja jemand mal versuchen. Evtl war es ja nur ein String, dann hätte sich das auch erledigt.
Ob es ein Pop-up oder Suchbegriff war, ist glaube ich nicht bekannt. Aber so kreativ wäre diese Suche oder auch das aktive Öffnen eines Pop-ups doch gar nicht, wenn genau das der Grund war, warum er keinen Erfolg hatte?
Ich meinte mit ‚Hanna kennen‘, auch nur die Situation, dass er sie durch ihre große Statur möglicherweise erkannte. Dass die beiden miteinander aktiv bekannt waren, glaube ich nicht. Es hätte wohl jeder anderen Frau in diesem Moment, das selbe passieren können.

Mir fehlt aber auch wirklich jede Phantasie, diese 5 Platzwunden am Kopf, plus der beiden synchronen Brüche der Schulderdächer, nach ventral, als Verletzungen durch Wasserkraft/Hindernisse zu erklären.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

05.01.2024 um 03:54
Zitat von Bonnie.VoyagerBonnie.Voyager schrieb:Wenn sie so betrunken gewesen wäre dass sie nicht mal mehr soweit denken hätte können dass sie in ihrem eigenen Heimatort den sie sicher wie die Westentasche kennt, in wenigen Fußminuten eh daheim ist und es sich daher nicht lohnt die Eltern mitten in der Nacht mit der Frage nach Abholen zu belästigen - wenn sie SO betrunken gewesen wäre, hätte man das am Video eindeutig erkannt und auch ihre Bekannten hätten dann nicht gesagt, sie sei ganz normal gewesen im Club…..
Wer solche Sachen nicht mehr rafft ist rabendicht und hat mehr als läppische 2 Promille.
Diese Aussage zeugt von kompletter Ahnungslosigkeit. Hier die Wirkungen von läppischen zwei Promillen:
Ab 1,5 Promille (starker Rausch)

Realitätsverkennung
Stimmungsschwankungen
Schwere Koordinationsstörungen
Gleichgewichtsstörungen
Orientierungsstörungen
lallende Aussprache

Ab 2,5 Promille

Bewusstseinstrübungen
Lähmungserscheinungen
doppeltes Sehen
Ausschalten des Erinnerungsvermögens
Quelle: https://www.kenn-dein-limit.de/alkoholkonsum/folgen-von-alkohol/was-passiert-bei-wie-viel-promille/


Ausnahme: Schwerste Alkoholiker


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