Hanna W. tot aus der Prien geborgen
05.12.2023 um 14:17
https://radio-charivari.de/topnews/mord-an-hanna-hauptbelastungszeugin-soll-erneut-aussagenWas sagt die Zeugin diesmal? Was bestätigt deren Schwester? Es bleibt spannend.
Im Mordprozess ... soll heute am Landgericht Traunstein zum dritten Mal eine Schulfreundin des Angeklagten aussagen. ...
Bei ihren bisherigen Vorladungen zeigte sich die junge Frau nervös und verstrickte sich teils in Widersprüche. Außerdem wird heute oder am Donnerstag die Schwester dieser Zeugin erwartet.
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Hanna W. tot aus der Prien geborgen
05.12.2023 um 15:28
Wenn es in dem Link heißt:
Die Verhandlung wird am Donnerstag fortgesetzt, dann mit der Aussage der Schwester der Zeugin.
Wird die hoffentlich keinen Grund vorweisen können, die Aussage zu verweigern.
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Hanna W. tot aus der Prien geborgen
05.12.2023 um 17:01
Sie sagt vor Gericht nicht aus, gemäß § 55 StPO.
Dann folgt
Strafprozeßordnung (StPO)
§ 56 Glaubhaftmachung des Verweigerungsgrundes
Die Tatsache, auf die der Zeuge die Verweigerung des Zeugnisses in den Fällen der §§ 52, 53 und 55 stützt, ist auf Verlangen glaubhaft zu machen. Es genügt die eidliche Versicherung des Zeugen.
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Hanna W. tot aus der Prien geborgen
05.12.2023 um 17:28
Nachdem ich gestern erfahren hatte, dass die Züge wohl auch heute nicht richtig fahren, habe ich mir auf die Schnelle wieder ein Zimmer genommen. Ich hatte ja keine große Hoffnung, da es letztes Mal ja schon 5 Tage im Voraus schwierig war. Dieses Mal ging online alles ganz schnell. Ich musste mir auch keine Suite wie letztes Mal nehmen, sondern habe sogar ein normales Einzelzimmer ergattern können. Dafür aber an der ersten Adresse. Aber ist ja Traunstein und somit auch noch gegangen. Damit mir dieses Mal nichts passieren kann, hatte ich sogar zum Handy noch einen Wecker dabei.
Am Abend war ich noch gut Indisch Essen und habe mir zwei Glühwein auf dem Christkindlmarkt gegönnt. Da das Gefängnis direkt gegenüber vom Hotel liegt, dachte mir wie krass es eigentlich ist. Ich kann machen was ich will und manche nicht. Falls man dann vllt noch unschuldig ist, stelle ich mir nicht angenehm vor.
Dieses Mal bin ich sogar eine Viertelstunde vor dem Wecker wach geworden.
Kurz bevor der Saal aufgesperrt wurde, haben sie den Sichtschutz reingefahren. Da dachte ich mir, die wird doch jetzt nicht freiwillig wieder im Saal ihre Aussage machen.
Verena R. trat dann mit ihrem Rechtsbeistand in den Zeugenstand. Die Personalien wurden erhoben und die Vorsitzende fragte die Verteidigung, ob sie Einwände gegen den Sichtschutz haben. Hatten sie nicht. Die Richterin fragte dann die Zeugin „Sie wollen aussagen?“ Es ergriff dann ihr Anwalt das Wort. Die Zeugin verweigert nach Paragraph 55 die Aussage.
Rechtsanwältin Rick bat um 10 Minuten Unterbrechung, um sich aufgrund der neuen Situation mit den Kollegen zu beratschlagen, die Zeugin soll derweil noch nicht entlassen werden.
Die Verteidiger verkünden dann, dass sie einverstanden sind, die Zeugin zu entlassen. Diese hat dann schnellen Schrittes mit ihrem Beistand den Raum verlassen. Der Sichtschutz konnte entfernt werden. Also ich weiß ja nicht, wenn man nicht in der Situation ist, kann man leicht ein Realitätscheck machen, ich möchte jetzt auch nicht Kronzeuge in einem Mafiaprozess sein und ja sie ist ein junges vllt labiles Mädchen, aber da hilft dir dein Sichtschutz auch nichts mehr. Zumal sie ja dann nicht mal was sagt.
Rechtsanwalt Dr. Frank erklärt, dass sie aufgrund gewisser Paragrafen (weiß leider nicht welche. Ich war sehr stolz, dass ich gleich den 55er erkannt habe, wobei ich den Rest vllt auch wissen sollte😅) ein Beweisverwertungsverbot erheben will. Ich vermute, dass es in der StPO 250 Absatz 2. sein müsste. Da ja keine Aussage vorliegt. Der Staatsanwalt tritt entgegen, dass es ja schon zwei Aussagen in der Hauptverhandlung gab.
Es ging als Nächstes um wieder um Termine. RA Rick bekam einen Plan vom Gericht und ihren Terminen und Räumen.
Dann ging es um Akteneinsicht. Es ging irgendwie darum, dass die Anwältin gefragt hat, ob es da noch Sachen gibt, die unter Verschluss sind. Die Richterin meinte, sie bekommt alles was in der Akte ist, aber es gibt vllt Sachen die noch bei der Kripo liegen, die nicht mal die Staatsanwaltschaft hat, aber alles was sie haben kriegen sie auch. Aber sie können nicht allem nachgehen, da sie auch Briefe bekommen, dass es Personen waren die nachweislich weit weg waren oder Außerirdische. Und da ist dann mal genug, da es sonst ein LKW voll mit Akten geben würde.
Der Staatsanwalt schaltet sich wieder ein, dass sie alles bekommt. Es gibt hier keinen Raum indem Sachen versteckt werden, da es in dem Verfahren nichts zu verheimlichen gibt.
Zum Schluss werden teilweise Daten verlesen wie der Angeklagte Besuch bekommen hat. Schon kurz nach der Verhaftung hat RA Baumgärtl Akteneinsicht beantragt und auch Band 1-5 bekommen. Im Dezember hat der Angeklagte hauptsächlich Besuch von der Familie bekommen. Ich glaube, war aber nicht so aufmerksam, dass der Anwalt ihn am 27. besucht hat und es dann wieder Treffen im Januar gab. Der Anwalt meldete sich und meinte man muss einen Mandanten nicht zwingend treffen, man kann ihm die Akten auch per Post schicken. Die Vorsitzende stimmt ihm zu und meint, dass man das auch gut einsehen kann.
Ein sehr kurzer Verhandlungstag. Sehr kurz! Auf dem Gang konnte man öfter Murmeln mit dem Wort „blöde..“ angefügt mit verschiedenen Tiernamen vernehmen.
Am Donnerstag sagt die Schwester aus. Soll aussagen. Grundsätzlich hat sie ja nicht so das Problem mit dem 3. und 4., aber vllt könnte sie ihre Schwester belasten. Man wird sehen. Da, will ich schon sein, aber ein Zimmer werde ich mir nicht mehr reservieren.
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Hanna W. tot aus der Prien geborgen
05.12.2023 um 17:54
Wurde etwas dazu gesagt, ob am Donnerstag genaueres zu seiner Handysuche besprochen wird? Das wurde ja gesagt, dass das an den nächsten Terminen geschieht..
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Hanna W. tot aus der Prien geborgen
05.12.2023 um 20:10
Ich darf zum Aussageverweigerungsrecht ergänzen:
Strafprozeßordnung (StPO)
§ 56 Glaubhaftmachung des Verweigerungsgrundes
Die Tatsache, auf die der Zeuge die Verweigerung des Zeugnisses in den Fällen der §§ 52, 53 und 55 stützt, ist auf Verlangen glaubhaft zu machen. Es genügt die eidliche Versicherung des Zeugen.
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__56.html
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Hanna W. tot aus der Prien geborgen
05.12.2023 um 20:29
Habe mir heute mal einen Prozesstag in Traunstein angeschaut. Muß schon sagen so ein Kasperltheater habe ich noch nie bei einen Prozess erlebt.
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Hanna W. tot aus der Prien geborgen
05.12.2023 um 20:38
Supertruper schrieb:Habe mir heute mal einen Prozesstag in Traunstein angeschaut. Muß schon sagen so ein Kasperltheater habe ich noch nie bei einen Prozess erlebt.
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