ich hatte mich hier ja länger verabschiedet, hauptsächlich da mir das agieren des verteidigers nicht nachvollziehbar war.
vielleicht hat jemand diese frage bereits gestellt, seht mir nach, dass ich nicht noch einmal 200 seiten nachlese.
hanna war sehr stark alkoholisiert, ich habe gelesen, sie hatte eine bak von sage und schreibe 2,06 promille.
https://www.sueddeutsche.de/projekte/artikel/bayern/mordfall-hanna-w-aschau-prozess-e571739/?reduced=trueich selbst bin auch kein kind von traurigkeit, aber 2,06 o/oo zu schaffen ist an sich eine leistung. normalerweise gehen da bei den meisten von uns die jalousien runter, sprich wir schlafen (vorher) ein.
habe ich also die absicht, eine person in einem derartigen zustand zu vergewaltigen oä. so sollte dies ein leichtes sein, gegenwehr wird nicht zu erwarten sein. wozu soll ich aber dann noch mein opfer überhaupt töten, sie wird sich nicht an mich erinnern.
konnte hanna überhaupt noch gehen, so sicherlich nicht zielgerichtet.
eine person, die 2,06 o/oo intus hat, muss ich nicht gross zu boden „reissen“ da genügt ein blosses anstupsen.
wenn ich aber hanna töten will (warum auch immer), warum bemühe ich mich ihr die schultern zu brechen, ein schubs in den hochwasserbach ist doch ausreichend. dies vor allen, da ich mich beim sprung auf eine in bauchlage liegende person, möglicherweise selbst verletze.
die frage muss doch lauten: MUSS die verletzung der schulterdachs zwingend durch einen täter herrühren, (irgendwo habe ich gelesen, dass ein fahrradsturz auch ausreichend sei) oder KANN sie auch woanders herrühren. kann ich diese frage nicht mit einem „muss“ sondern nur mit einem „könnte“ beantworten, dann ist aber die wahrscheinlichkeit eines unfallgeschehen um ein vielfacht höher als ein verbrechen.
offensichtlich ging die polizei, wie einige, davon aus „nur“ weil sie tot und keine hose mehr anhatte, dass hanna opfer eines verbrechens geworden sein MUSS.