Orion07 schrieb:Und für ein Opfer dürfte es sich auch nicht besser anfühlen, wenn es von einem 19jährigen ermordet wird als von einen 21jährigen.
Mit Sicherheit nicht. Ich habe mit einer gewissen Genugtuung die Erklärung der Nebenklage in einer der verlinkten Quellen zur Kenntnis genommen, dass es in diesem Fall eben nicht nur um den Angeklagten geht, sondern auch und gerade um das als äußerst liebenswürdig und lebensfroh beschriebene Opfer, Hanna W.
Wenn man auf mein Profil klickt und die Beiträge liest, die ich zu dem Fall geschrieben habe, wird man unschwer herauslesen, dass mein Interesse und meine Sympathie zuförderst dem Opfer, dessen Familie und Freunden gelten.
Das vorausgeschickt, wird man dem Gericht zugestehen müssen, nach geltendem Recht zu urteilen - alles andere führt zu Aufhebung des Urteils und Neuverhandlung, allerdings, afaik, ohne erneute Beweisaufnahme.
Das Recht selbst ist nicht in Stein gemeißelt, aber wir haben das Verbot rückwirkender Gesetze im Strafrecht. Denkbare Änderungen werden in diesem Verfahren jedenfalls keine Rolle mehr spielen. Falls es dafür überhaupt einen politischen Willen gibt.