emz schrieb:Daran hatte ich eher nicht gedacht, kann man aber nicht ausschließen.
Halte ich auch durchaus für möglich, auch wenn die Anklageschrift offen lässt, ob sich Hanna nach dem Überfall in Bauch- oder Rückenlage befunden hat.
Es geht aus der Anklageschrift auch nicht hervor, in welchem zeitlichen Abstand die unterschiedlichen gewaltsamen Handlungen erfolgt sind und wie heftig die Gegenwehr von Hanna war (das wäre dann auch ohne vorhandene Zeugen im Bereich der Spekulation).
Beim ganzen Tatablauf muss man natürlich die Persönlichkeit und die möglicherweise verzögerte Entwicklung des Angeklagten bedenken.
Gehen wir mal davon aus, dass er kein erfahrener Täter war, weder im Hinblick auf sexuell motivierte Übergriffe noch im Hinblick auf schwere Gewalttaten gegenüber anderen Menschen.
Auch wenn der Tatentschluss möglicherweise schon länger in ihm gereift ist und er geplant hat, zu welchem Zeitpunkt und an welchem Ort er ein Opfer finden kann, wird er nicht in allen Einzelheiten durchdacht haben, wie er auf die nicht voraussehbare Reaktion seines Opfers reagieren soll.
Falls sich Hanna heftig gewehrt und geschrieen haben sollte, wird der Angeklagte schlichtweg überfordert gewesen sein, so dass es zu einem zuvor nicht geplanten Mord oder Totschlag kam, wobei dem Täter natürlich der Umstand, dass der Bach ausnahmsweise Hochwasser führte, sehr gelegen kam.
Bitte versteht diese Formulierungen rein sachlich, keinesfalls wollte ich dadurch in irgendeiner Form die Schuld des Angeklagten bei der zu ihm zur Last gelegten, überaus grausamen Tat relativieren.