@OdinAndy Leider ist es in der Praxis oft so, dass Angehörige in einem Strafverfahren, ob sie dort nun als Zuschauer, Zeugen oder auch als Nebenkläger zugegen sind, nicht die erhoffte Aufklärung der Tatumstände erhalten, die sie sich für die notwendige Verarbeitung der Geschehnisse zurecht erhoffen.
Es ist nun einmal so, dass der Verteidiger eines Angeklagten diesem in der Regel raten wird, ihm das Reden zu überlassen. Nicht selten redet sich nämlich ein Angeklagter um Kopf und Kragen, wenn er spontane Einlassungen vom Stapel lässt.
Wer, aus welchen Gründen auch immer, in der Verhandlung auf einmal reinen Tisch macht, riskiert ein wesentlich höheres Strafmaß, da er womöglich subjektive Gesichtspunkte der Tat von sich aus liefert, die man ihm andernfalls vielleicht gar nicht nachweisen könnte.
Insofern zerschlägt sich, tragischerweise, oft die Hoffnung von Angehörigen, im Hauptverfahren noch ungeklärte, aber für sie wichtige Fragen geklärt zu bekommen.