emz schrieb:Nach Überzeugung der Strafverfolger soll er die vollkommen ahnungslose Frau wohl aus sexuellen Motiven verfolgt, sie von hinten angegriffen, zu Boden gerissen, stranguliert und ihr mindestens fünfmal mit einem Gegenstand gegen den Kopf geschlagen haben, während er auf ihren Schultern kniete.
emz schrieb:Nein ist es nicht. Das "sie" bezieht sich auf die ahnungslose Frau und setzt damit die Aufzählung verschiedener nachfolgender Handlungen vom sexuellen Motiv ab.
@emz Ich glaube, du hast den ganzen Satz nicht richtig verstanden.
Wenn das "sie" fehlen würde, der Satz also heißen würde: "... soll er die vollkommen ahnungslose Frau wohl aus sexuellen Motiven verfolgt, von hinten angegriffen, zu Boden gerissen, stranguliert und ..." , würde sich das "vollkommen ahnungslose Frau" auch auf "von hinten angegriffen, zu Boden gerissen, stranguliert" beziehen. Spätestens, als sie stranguliert wurde, war die Frau aber nicht mehr "vollkommen ahnungslos". Deshalb ist das "sie" in dem Satz notwendig!
emz schrieb:Sherlock_H schrieb:
Im Übrigen dient wohl das " auf-den-Schultern-Knien" bei Vergewaltigungen zur Fixierung des Opfers, um an ihm sexuelle Handlungen vornehmen zu können.
Er kniet auf den Schultern, schlägt auf den Kopf ein, in der Stellung sind gleichzeitige sexuelle Handlungen am Opfer nur schwer vorstellbar, es sei denn, er greift hinter sich.
@emz Bitte lese in Zukunft genauer, was ich geschrieben habe. Von Gleichzeitigkeit war bei mir nicht die Rede, das hast du einfach eingefügt. Das "um ... vornehmen zu können" stellt eine (zukünftig zu verwirklichende) Absicht dar. Diese Verwirklichung muss im vorliegenden Fall nicht in der gleichen Position vorgenommen werden.
@emz Rätselhaft bleibt mir nach wie vor, warum du das sexuelle Motiv nur auf die Verfolgungshandlung bezogen verstehen willst. Welches Motiv käme denn deiner Meinung nach dann für die übrigen in dem betreffenden Satz genannten Handlungen in Frage?