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Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken

4.396 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kind, Österreich, 2022 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken

26.07.2024 um 10:57
@Malli
Das hast Du doch aber in jedem guten Indizienprozess. Man hält dem Angeklagten ein belastendes Indiz unter die Nase ( aber erst nachdem er ja nun dummerweise sagte „ Flasche ? Welche? Ich hatte keine dabei) man überrascht ihn quasi und widerlegt seine Aussage. Und natürlich hatte er Zeit in den Monaten der Haft, eine wunderbare Erklärung für Ohnmacht zu finden. Die Qualle wars natürlich. Wer sonst? Weil Qualle ja auch so super zu Ohnmacht passt und weil das Kind natürlich eine Ohnmacht befürchtete und weil? Er zufällig natürlich auch Zeugen für das, von Quallen verängstige Kind hatte. Ihm wurde eine gute durchschnittliche Intelligenz bescheinigt. Logisch, dass man da von Ohnmacht auf Qualle kommt. Besser wäre evtl gewesen, er hätte das nachweislich in einem Rutsch gegoogelt. Erst Qualle… dann reichlich zeitversetzt Ohnmacht?
So clever war das nun als Ausrede oder Erklärung nicht. Kein criminal Master mind.
Seine online Aktivitäten fallen ihm auf die aufgestellten Füße. Er hätte mal besser nach Überwachungskameras im oder am Park googeln sollen oder , wie fällt man richtig bzgl der Füße, oder was bewirkt eine fette Glasflasche auf meinen Kopf. Stichwort blunt Force Trauma, bedingt durch stumpfe äußere Gewalteinwirkung.


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Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken

26.07.2024 um 11:06
Ich finde, man sollte den Fokus ganz auf die kleinen Verletzungen am Hinterkopf des Angeklagten legen.

Diese kleinen, oberflächlichen Wunden, ob sie jetzt von einer Flasche, einer Scherbe oder einer Nagelschere etc. stammen, können keine Bewusstlosigkeit hervorrufen, das ist nun mal Fakt!

Es wäre genauso, mich würde ein Wellensittich am Kopf 2 mal picken, so dass es ein bisschen blutet und ich würde gleichzeitig behaupten, dies hätte bei mir zur Bewusstlosigkeit geführt. Da würde doch jeder mit dem Kopf schütteln..

Was ich damit sagen will, ist, dass alle oberflächlichen Kratzer, Wunden, Riss-und Quetschverletungen, egal durch was sie verursacht werden, keine Bewusstlosigkeit hervorrufen können, es können andere Folgeschäden entstehen, wie beispielsweise eine Sepsis, aber eben keine Bewusstlosigkeit. Es muss also der Bewusstlosigkeit eine Gehirnerschütterung voraus gegangen sein und diese kann man in einer CT nachweisen, was beim Angeklagten ja nicht der Fall war.

Was mich auch interessieren würde, nach welchen Kriterien werden denn die Geschworenen ausgesucht, weiß das jemand?


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Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken

26.07.2024 um 11:28
Geschworene werden in Österreich nach dem Zufallsprinzip ausgesucht.
Voraussetzung: Unbescholtenheit, keine geistige Beeinträchtigung, der deutschen Sprache mächtig.
Du bekommst dann ein Schreiben das du in den Kreis aufgenommen wurdest, gibst das Schreiben deinen Arbeitgeber weiter, der dich bei Bedarf freistellen muss.
Der Kreis dürfte jedoch größer sein, eine Arbeitskollegin erhielt vor etwa 10 Jahren so ein Schreiben, bis heute wurde sie nicht einberufen.


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Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken

26.07.2024 um 11:35
@Belvedere

Danke für die Info!

Ich dachte, dass die Geschworenen evtl. höheren Anforderungen entsprechen müssen, aber dem scheint ja dann nicht so zu sein...


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Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken

26.07.2024 um 11:51
Zitat von calligraphiecalligraphie schrieb:So clever war das nun als Ausrede oder Erklärung nicht. Kein criminal Master mind.
Was er für clever hält oder andere oder ich sind ja zwei Paar Schuhe. Ich vermute, er hat wirklich gedacht, er kommt mit der Geschichte durch. Natürlich hat die Zeit bis zum Prozess ihr übriges getan, sich darauf vorzubereiten.
Eine gebrochene Stimme oder Betroffenheit ist kein Beweis dafür, dass jemand unschuldig ist und Tränen können fließen, wenn man sich selbst bemitleidet. Da ist es wieder wichtig, die Körpersprache, Mimik und Gestik zu beurteilen - dennoch auch alles nur Aspekte, die mit einfließen können oder nicht. Bislang hab ich aber nicht gelesen, dass seine Schilderungen und Betroffenheit in irgend einer Weise unglaubwürdig erscheinen. Das nur so am Rande.


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26.07.2024 um 12:07
In Österreich reicht eine einfache Mehrheit beim Urteil der Geschworenen...... das könnte also knapp werden.


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26.07.2024 um 12:35
Ich habe eine interessante Studie gefunden:
Forensisch-biomechanische Aspekte von gebrauchten, leeren 0,5-l-Bierflaschen aus Glas als Schlagwaffe gegen den Schädel
Dabei wurden 30 Flaschen auf eine dem menschlichen Schädel ähnliche Attrappe geschlagen. Einige der Flaschen gingen zu Bruch, andere nicht.
Interessant dabei:
Scharfe Verletzungen konnten in nur 4 Versuchen […] festgestellt werden. Hier wurden oberflächliche, kleine, bis maximal 0,7 cm lange und lediglich wenige Millimeter tiefe (ca. 2 mm) […], scharfrandige Verletzungen festgestellt

Dies ähnelt vom Verletzungsbild her schon sehr dem vorliegenden Fall, die Vermutung, dass bei einem Zerbrechen der Flasche schwere, tiefe, erhebliche Schnittverletzungen am Schädel auftreten müssten, wird hier letztendlich gerade widerlegt.
Es ergibt sich anscheinend auch, dass geringe, oberflächliche Schnittverletzungen überhaupt nichts damit zu tun haben, wie erheblich die Krafteinwirkung auf den Schädel war – theoretisch kann man also einen Schädelbruch mit Todesfolge erleiden, ohne dass überhaupt (Schnitt-)Verletzungen am Kopf festzustellen sind (zum Beispiel, wenn die Flasche gar nicht zerbricht).
Von daher muss man zugeben, dass die ganzen Berichte zum Verletzungsbild, die auf Simulation hindeuten (Krankenschwester meinte, es war nur eine kleine Schnittwunde, die mit einem Pflaster versorgt werden konnte, die Sanitäter meinten, am Hinterkopf war so gut wie gar nichts zu sehen, etc.) eigentlich keine Aussagekraft haben. Hätte ich selbst auch nicht gedacht.
Ob man wiederum so lange ohnmächtig sein kann, ohne dass sich schwere Folgen zeigen, steht natürlich auf einem anderen Blatt.

Quelle: springermedizin.de


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26.07.2024 um 12:36
Zitat von Gast009Gast009 schrieb:Ja, das stimmt, die Ermittler hatten ihn die ersten Monate nicht verdächtigt und FA hatte sich zu dieser Zeit schon in Sicherheit gewogen, obwohl es hier im Forum einige gibt, die davon überzeugt sind, dass die Ermittler ihn von Anfang an auf dem Schirm hatten, dem war aber nicht so....
Wenn man ihn nicht verdächtigt hätte, hätte man doch noch nicht seinen Googlesuchverlauf ausgewertet - solche Maßnahmen sind doch immer Maßnahmen gegen einen Beschuldigten.


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26.07.2024 um 12:46
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Der TV hat zu keinem Moment je daran gedacht und schon gar nicht gewollt, den Jungen zu töten. An diesem Abend ist er aus den bekannten Gründen am Fluss unterwegs und selbst todmüde. Er setzt sich auf eine Bank am Ufer und schläft ein. Der Junge ist nicht angeschnallt im buggy und das Geräusch des hochwasserführenden Flusses zieht ihn an, er geht/krabbelt wie auch
Danke für die sehr differenzierten Ausführungen. Ich sehe nur ein Problem bei dem beschrieben zweiten Szenario: wie hätte der TV sofort erkennen können, dass der Junge ertrunken ist? Warum hat er keine Suche gestartet/ Notruf gerufen/ Widerbelebungsversuche begonnen? Das macht das zweite Szenario für mich sehr unwahrscheinlich, da alle diese Schritte nachweisbar gewesen wären


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Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken

26.07.2024 um 13:16
@Sühne, das wurde irgendwann hier schon mal angesprochen bzw. wiedergegeben.
Eine Hugo-Flasche ist dickwandiger und hat einen besonders dicken Boden. Eine Bierflasche ist erheblich dünner. Insofern hinkt der Vergleich.
Zudem hat ein Gutachten mit zig Schlägen auf den Kopf ein anderes Verletzungsbild gegeben, das CT ist ja auch sehr ausschlaggebend. Das ist ja extra mit einer Hugo-Flasche gemacht worden.

Viele Menschen mit starkem Schädel-Hirn-Trauma haben äußerlich kaum Verletzungen nach eine Schlag oder Sturz auf den Kopf, sie sind mitunter aber schwer und unumkehrbar hirngeschädigt, was letztendlich dann auf "Hirntod" hinausläuft.
Der TV hatte keinerlei Auffälligkeiten und erfreut sich heute bester psychischer Gesundheit.


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Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken

26.07.2024 um 13:21
Zitat von faultierchenfaultierchen schrieb:Rick_Blaine schrieb:
Der TV hat zu keinem Moment je daran gedacht und schon gar nicht gewollt, den Jungen zu töten. An diesem Abend ist er aus den bekannten Gründen am Fluss unterwegs und selbst todmüde. Er setzt sich auf eine Bank am Ufer und schläft ein. Der Junge ist nicht angeschnallt im buggy und das Geräusch des hochwasserführenden Flusses zieht ihn an, er geht/krabbelt wie auch

Danke für die sehr differenzierten Ausführungen. Ich sehe nur ein Problem bei dem beschrieben zweiten Szenario: wie hätte der TV sofort erkennen können, dass der Junge ertrunken ist? Warum hat er keine Suche gestartet/ Notruf gerufen/ Widerbelebungsversuche begonnen? Das macht das zweite Szenario für mich sehr unwahrscheinlich, da alle diese Schritte nachweisbar gewesen wären
PLUS, dass es absolut undenkbar ist. Der TV wird dies zig mal gemacht haben. Um von 180 (rumlaufen, rumblödeln, Jause ziehen....) auf Schläfrigkeit um zu switschen, dauert eine ganze Zeit. Jeder kennt es vielleicht, wenn er (ich gender nicht) von einem Event spät nach Hause kommt und erst mal in den Ruhe-Modus gelangen muss. So einfach wegduseln halte ich für ausgeschlossen. Die Außentemperatur und der Regen machen es ja nicht grade gemütlich dafür, das kommt hinzu und einfach, weil es sonst auch nie passiert.
Wäre ein solches Szenario für andere denkbar, inklusive seiner Frau!, hätte er sich sicher dafür entschieden, statt die Ohnmacht-Variante zu wählen, oder?


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26.07.2024 um 13:25
Zitat von MalliMalli schrieb:Ich denke, die Tat hatte seit vielleicht einigen Wochen schon einen Platz in seinem Kopf und dann ist etwas geschehen, was für ihn das Zünglein an der Waage war.
Ich kann mir vorstellen, dass dieses Zünglein die Rückkehr der Ehefrau von deren Besuch bei ihren Eltern war. Ich habe nicht ganz verstanden, wie lange ihr Aufenthalt dort war und ob die Tochter bei ihr oder ihm war. Leon ist ja aber wohl in der zeit von ihm betreut worden.
Er berichtet von dem Abend in seiner Aussage vor Gericht. Man hat noch zusammen gegessen, dann ist die Frau ins Bett gegangen, er hat sich weiter um den Jungen gekpmmert, der mal wieder nicht einschlafen konnte.

Beim Abendessen wird man sich über den Besuch unterhalten haben. Da hat es denke ich gereicht, dass es einfach ein ganz "normaler", entspannter Aufenthalt war. Dass die Frau solche Dinge wie Durchschlafen, längere Gespräche führen oder Essen gehen, ohne dass irgendwo ständig ein Kind rumhampelt, das gefüttert werden muss und Wutanfälle bekommt, machen konnte, die für alle anderen Menschen alltägliche Normalität sind, während das für dieses Ehepaar schon lange nicht mehr möglich ist und auch in längerer Zukunft nicht sein wird.
Er dagegen hat wahrscheinlich tage- und nächstelang nur um Leon gekreist, hat eigentlich nichts geschafft/gemacht/geleistet und die Tage haben trotzdem mal wieder extrem an den Kräften gezerrt.

Ich stelle mir das schon als ziemlichen Konrast vor, der für ihn die Situation der Familie wie durch ein Brennglas beleuchtet und eindringlich dargestellt hat. Ich weiß, das ist Spekulation von mir, wir kennen nur Bruchstücke von dem Abend, wie sie vom Angeklagten berichtet wurden. Aber ich kann nachvollziehen, dass so etwas in jemanden eben auch noch mal die Verzweiflung, die Zukunftsängste und auch der Wut über die eigene Situation hochkommen lässt.


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Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken

26.07.2024 um 13:26
Ich vermute als Sportler wäre es ein zu großes Risiko gewesen sich stärkere Verletzungen zuzufügen oder die Flasche mit voller Wucht drauf zu knallen, denn seine eigene Gesundheit würde er wohl kaum beeinträchtigen wollen. Ebenso stundenlang im Regen liegen, eventuell kämen dann noch Bakterien in die Wunde, wie gut dass der Schirm darüber war...


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Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken

26.07.2024 um 13:34
Das ist eben der Spagat @KaddleMaddle, ich möchte einen Überfall vortäuschen, mich aber dabei nicht selbst totschlagen oder in eine Behinderung......WIE heftig muss ich also schlagen? Kann man nicht so wirklich oft üben. Somit ist ja von einem Testschlag und einem weiteren auf den Hinterkopf die Rede. Für mich ist das schlüssig "mmmh, hat nicht gereicht, ich schlag nochmal etwas fester" Dennoch waren die Verletzungen nicht ausreichend für die Wirkung, die es angeblich erzielte.


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Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken

26.07.2024 um 13:35
Zitat von MalliMalli schrieb:@Sühne, das wurde irgendwann hier schon mal angesprochen bzw. wiedergegeben.
Eine Hugo-Flasche ist dickwandiger und hat einen besonders dicken Boden. Eine Bierflasche ist erheblich dünner. Insofern hinkt der Vergleich.
Zudem hat ein Gutachten mit zig Schlägen auf den Kopf ein anderes Verletzungsbild gegeben, das CT ist ja auch sehr ausschlaggebend. Das ist ja extra mit einer Hugo-Flasche gemacht worden.
Es geht doch auch gar nicht darum, wie groß die Wunde ist, die da ist, sondern das der Sachverständige gesagt hat, es hätten weitere, zusätzliche Verletzungen da sein müssen. Wenn man sich einmal leicht blöde stößt, entdeckt man am nächsten Tag einen blauen Fleck, weiß vielleicht gar nicht mal, woher der kam, weil der Stoß nicht so heftig war, dass man sich noch dran erinnert. Und hier soll einer einen Sektflasche gezielt auf den Kopf gehauen bekommen haben, ohne dass ein Hämatom entstanden ist?

Außerdem war das keine Schnittwunde, sondern eine Platzwunde.

Und die Aussage des Gutachter war ja auch, dass man von einem Schlag mit einer Flasche zwar ohnmächtig werden kann, sogar einen Schädelbruch erleiden oder dran sterben kann.
Das alles hinterlässt dann aber eben weitere Verletzungen zumindest im Schädelinneren, also Blutungen, Schwellungen, Hirnprellungen, die im CT hätten nachweisbar gewesen sein müssen.

Der Gutachter sprach von zwei Schlägen, einen davon hat er als Probierschlag (oder so ähnlich) bezeichnet. Nehmen wir also an, es hätte einen Täter gegeben, der einmal leicht zuhaut (= der Probierschlag), dann merkt, dass das nicht gereicht hat, um sein Opfer außer Gefecht zu setzen, dann hätte er doch wohl beim zweiten Anlauf mit voller Wucht zuschlagen müssen, um sicher zu sein, sein Ziel zu erreichen.
Davon abgesehen kann ich mir auch gar nicht vorstellen, dass ein Täter einen solchen Probierschlag ausführen kann und dann noch Gelegenheit haben soll, den finalen Schlag aus der gleichen Position auf genau den gleichen Schädelbereich zu setzen. Jemand der von hinten mit einer Flasche angedotzt wird, dreht sich um, duckt sich weg, fasst sich an die Stelle, springt aus Fluchtrefelx nach vorne. Aber er bleibt soch nicht in unveränderter Position stehen, so dass der Täter seinen zweiten, jetzt verstärkten Schlag landen kann.


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Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken

26.07.2024 um 13:38
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Der Gutachter sprach von zwei Schlägen, einen davon hat er als Probierschlag (oder so ähnlich) bezeichnet. Nehmen wir also an, es hätte einen Täter gegeben, der einmal leicht zuhaut (= der Probierschlag), dann merkt, dass das nicht gereicht hat, um sein Opfer außer Gefecht zu setzen, dann hätte er doch wohl beim zweiten Anlauf mit voller Wucht zuschlagen müssen, um sicher zu sein, sein Ziel zu erreichen.
Davon abgesehen kann ich mir auch gar nicht vorstellen, dass ein Täter einen solchen Probierschlag ausführen kann und dann noch Gelegenheit haben soll, den finalen Schlag aus der gleichen Position auf genau den gleichen Schädelbereich zu setzen. Jemand der von hinten mit einer Flasche angedotzt wird, dreht sich um, duckt sich weg, fasst sich an die Stelle, springt aus Fluchtrefelx nach vorne. Aber er bleibt soch nicht in unveränderter Position stehen, so dass der Täter seinen zweiten, jetzt verstärkten Schlag landen kann.
Das Gleiche (unten) schrieb ich ähnlich vor einigen Seiten! Der Doppelschlag ist also mehr als ein Indiz und spricht ganz klar gegen einen Angriff!


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Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken

26.07.2024 um 13:40
@Malli
@Grillage
Sehe ich ebenso. Im Normalfall dreht man sich beim ersten Schlag weg.

Ich kann mir auch nicht vorstellen dass er das Risko von Glassplittern in der Kopfhaut in Kauf nehmen würde (wer schon mal mit zersplittertem Glas zu tun hatte weiß wie fies selbst die kleinsten Splitter sind). Ob er wohl einen anderen Gegenstand benutzt hat? Vielleicht auch schon zuhause oder zu einem anderen früheren Zeitpunkt? Und die Glasscherbe dann nur noch alibimäßig in den Schuh schieben muss


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Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken

26.07.2024 um 13:47
Gibt es eigentlich irgendeinen plausiblen Ablauf ohne Widersprüche, bei dem der Vater nicht Täter ist?
Die Indizien lassen sich wohl nicht entkräften ohne irgendeine vernünftige und schlüssige Erklärung, was sonst passiert sein könnte.


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Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken

26.07.2024 um 13:58
Zitat von MalliMalli schrieb:Noch 3 Zeugen und 2 Gutachter am letzten Verhandlungstag ......
Ich erwarte, dass einer dieser Gutachter zur Auswertung des Schrittzählers berichten wird. Von dieser Auswertung war in der Zeit, als der Vater verhafet wurde, mehrmals in der Presse die Rede und das wurde als ein Grund aufgeführt, warum Verdacht der Ermittler auf den Vater gefallen ist.
Wie Bild berichtet, habe außerdem die Auswertung der Schrittzähler-App seines Handys ergeben, dass A. sein Handy vor dem angeblichen Überfall weggeworfen habe. Das würde nicht zu Florian A.s Aussage passen. Darin gab er an, dass sein Handy gestohlen worden sei.
Quelle: https://www.rtl.de/cms/st-johann-vater-soll-seinen-sohn-leon-6-getoetet-haben-beweist-schrittzaehler-app-den-schlimmen-mordverdacht-5045390.html

Ich denke schon, dass man daran sehr viel ablesen kann und das Tatgeschehen relativ gut rekonstruieren kann. Man kann dann auch die möglichen Szenarien, wie sie z.B. Rich Blaine beschrieben hat, damit abgleichen und recht genau feststellen, ob das so gewesen ist oder nicht.
Das Handy wurde ja von der Polizei bei der Absuche der Umgebung im Mistkübel gefunden. Zu dem Zeitpunkt wusste man noch nichts über den genauen Tatzeitpunkt, die Tatdauer und die Fluchtroute des angeblichen Täters. Ich denke man hat schon deshalb den Schrittzähler ausgelesen, um vielleicht diese Fragen mit den Daten daraus beantworten zu können. Das hat noch nichts mit einem Verdacht gegen den Vater zu tun, im Gegenteil, es sollte Infos über den Täter liefern.

Im Zitat oben heißt es, dass die Daten zeigen, dass das Handy bereits vor dem angeblichen Überfall im Mistkübel abgelegt wurde. Ein Überfall hätte ja zunächst Bewegung/Schritte des Vaters aufzeichnen müssen, dann Stillstand (beim Überfall), dann wieder ein paar Schritte des Täters bis zum Mistkübel.

Man könnte denke ich hieraus auch das hier öfter angedachte Ertrinken Leons "aus Versehen" oder aus Unachtsamkeit/Fahrlässigkeit des Vaters erkennen. Dann hätte das Gerät zunächst Bewegung/Schritte des Vaters aufzeichnen müssen, dann eine längere Pause (=Vater schläft auf Bank ein), dann Schritte in schneller Abfolge (Aufwachen und Suche nach dem vermissten Kind, der Vater wird wohl kaum aufgewacht sein und sich gedacht haben, na gut, dann ist er halt weg, dann leg ich mich mal als Überfallofper auf den Weg, sondern wird das Kind zunächst in der näheren Umgebung gesucht haben), dann Ruhe, weil er sich zum Überfallszenario entschieden hat und das Handy im Mistkübel versenkt hat.

Hat der Vater dagegen die Tat geplant gehabt (und dabei ist es wie RichBlane ja geschrieben hat für die Strafbarkeit egal, ob er den Plan schon eine Woche vorher gefasst hat oder erst unmittelbar zu Beginn der Tat), dann müsste man Schritte erkennen, dann nichts mehr, weil er das Handy als erstes in den Mistkübel legt, dann erst die Tat ausführt, weil er sich denkt, dass das Handy sonst ja die Bewegungen zum Fluss und zurück aufzeichenen würde.

Ich denke, dass der Vater hier den entscheideneden Denkfehler in seiner Tatdurchführung gemacht hat und man anhand der Daten feststellen kann, welches Szenario zum Ablauf der Nacht überhaupt möglich sind und welche sicher ausgeschlossen werden können.

Noch enger dürfte es werden, wenn das Handy nicht nur die reine Anzahl der Schritte aufgezeichnet hat, sondern diese Daten auch noch mit GPS-Daten verknüpft sind, was moderne Handys meiner Meinung nach machen, da bin ich mir aber nicht sicher.


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Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken

26.07.2024 um 14:28
Zitat von MalliMalli schrieb:Dazu gehört für mich auch beispielsweise dazu, ein Gutachten zu erstellen, inwieweit eine Glasscherbe bei einem solchen Geschehen in einen Schuh fallen kann. Diese Scherbe wurde ja vom Sanitäter gefunden.
Ich hätte v.a. eine Darstellung erwartet, auf der gezeigt wird, welche Scherben eingesammelt wurde, und welche Bruchstücke der Flasche fehlten bzw. später durch den Schwager zur Polizei gebacht wurden.
Es wäre doch durchaus aus wichtig zu wissen, an welchen Stellen der Flasche welche DNA gefunden wurde. Zum einen die von Leon, zum anderen die eines fremden Mannes.

Wenn z.B. die DNA des Mannes an der Innenseite der Öffnung gefunden wurde, würde ich davon ausgehen, dass diese Person aus der Flasche getrunken hat. Wenn aber gleichzeitig dessen DNA-Spuren an allen anderen Stellen, an denen man so eine Flasche beim Trinken typischerweise anfasst (Flaschenhals und/oder Flaschenbauch), fehlen, ist das für mich ein starkes Indiz dafür, dass der Vater irgendwodie eine gebrauchte Flasche eingesammelt und sie vor der "Verwendung" gereinigt hat, dabei aber eben vergessen hat, auch die Innenseite der Öffnung, an die man beim Trinken mit der Zunge oder den Lippen kommen kann, auch zu reinigen.

Schon um der Verteidigung den Wind aus den Segeln zu nehmen, hätte ich mir gewünscht, dass dargelegt wird, welche Bestandteile der Flasche gesichert wurden und welche wirklich fehlten.
Das Video von dem Straßenkehrer ist für mich auch kein Beweis, dass die Polizei nicht alle Scherben gesichert hat. Der Bild-Reporter sagt, dass das 2 Tage nach dem Überfall ist. Da waren die Spurensicherung am Tatort schon längst abngeschlossen, am Wegrand sieht man auch Andenken für Leon, Kerzen, Blumen oder Kuscheltiere. Die Scherben, die der Mann da wegkehrt müssen also gar nicht von der "Überfallflasche" stammen, sondern können irgendwann in den zwei Tagen da gelandet sein.
Deshalb würde ich mir wünschen, dass mal so ein Schaubild gezeigt wird, wie die Flasche aus den von der Polizei gesicherten Scherben zusammengesetzt ist und welche Teile ggfls. fehlen.
Zitat von calligraphiecalligraphie schrieb:So clever war das nun als Ausrede oder Erklärung nicht. Kein criminal Master mind.
Nein, ich finde auch, dass man bei der Ausrede sehr den Eindruck hat, dass das nachträglich aus den Analyseergebnissen der Handyauswertung rekonstruiert wurde. Die Verteidigung hat gesehen, dass unmittelbar vorher zu Quallen gegoogelt wurde. Die Verteidiger werden den Angeklagten gefragt haben, warum er nach Quallen gesucht hat, er wird das Interesse seiner Tochter geschildert haben und ihre Angst vorn Verletzungen durch Quallen. Und da wird man sich gedacht haben, dass das ganz gut als Erklärung herhalten kann.
Aber wie schon jemand heir vorher schrieb: das lagen 11 MInuten zwischen und wenn man erst mal Quallen googelt und später Ohnmacht, bekommt man keine Antwort auf die Frage, ob die Quallen eine Ohnmacht verursachen können. da müsste man schon sowas wie "Quallen Gefahr Ohnmacht" eingeben....


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