Canavors schrieb:Aufgrund der derzeitigen Beweislage (dünn abgesehen von Indizien und Mutmaßungen) weist juristisch gesehen alles auf einen Freispruch hin. Denn für die ganzen vermeintlichen Ungereimtheiten gibt es genügend Alternativerklärungen, die möglich sind.
Weiß nicht, ob das nicht ein bisschen positiv gedacht ist. Zwar bin ich auch der Meinung, dass man bis zum Schluss abwarten sollte und offen sein was noch kommt, aber es sind schon Leute unter ganz anderen Vorzeichen verurteilt worden.
Dass es "nur" Indizien gibt, sagt ja nichts über einen möglichen Schuldspruch aus.
Canavors schrieb:2. Selbst wenn zweifelsfrei bewiesen wäre, dass sich der TV mit der mitgebrachten Flasche selber auf den Kopf geschlagen hat und die Ohnmacht nur vorgetäuscht war, beweist das keinen Mord.
Das nicht, aber man könnte vllt einen Fremdtäter ausschließen und aufgrund der Spurenlage an Leon zweifelsfrei auf Mord erkennen.
Canavors schrieb:1. Die Gutachter können nicht mal zweifelsfrei sagen können, dass sie tatsächlich Tatwaffe ist. (Im Übrigen: Die Tatwaffe wovon? Mit dem Tod des Kindes hat sie nämlich nichts zu tun und ist somit für die Mordanklage irrelevant. Bestenfalls ist sie die Tatwaffe des vermeintlich vorgetäuschten Überfalls und somit nur relevant für diesen Anklagepunkt.)
Dass es die Tatwaffe oder eine Mordwaffe ist behauptet ja auch nicht mal die Staatsanwaltschaft.
Canavors schrieb:1. Es ist schlichtweg Spekulation, dass Gras, Büsche, Äste, usw. Verletzungen hinterlassen müssen.
Der Junge hatte lt. Protokoll seinen "Froschanzug" an, den man auch auf Social Media sehen kann. Es handelt sich um festes, wasserabweisendes Material, ähnlich einer guten Regenjacke. Bei Kindern ugs oft "Gatschgewand" genannt. Definitiv ausreichend, um sich nicht die Beine zu zerkratzen.
Da wäre es eigentlich auch interessant einen Gutachter zu hören, inwieweit das Wasser dass dann nichtig machen könnte bzw. überhaupt entstehen könnte.
Canavors schrieb:2. Es gibt so viele Möglichkeiten, zum/ins Wasser zu kommen, dass man nicht pauschal davon ausgehen kann, dass es für ein 6-jähriges Kind unmöglich ist.
Die Frage ist ja, ob es dem Geschädigten Leon möglich ist. Wird denke ich auch auf die Höhe ankommen und ansonsten war ja Hochwasser. Die Verteidung hat ja wohl einen Biomechaniker unter ihren Gutachtern, vllt nimmt er dazu noch Stellung.
calligraphie schrieb:Ich habe gelesen, dass es am ersten August noch Zeugenbefragung geben wird als auch Gutachter.
Es ist gut möglich, dass das ganze Prozedere gestrafft werden kann, weil man während des Prozesses schon ein paar Zeugen oder Gutachten zb für nicht mehr nötig befindet. Vielleicht sind wir auch alle zu sehr an US tru crimes aus dem Gerichtssaal gewöhnt, wo ähnliche Prozesse gerne mal über drei bis 6 Wochen laufen.
Wir haben ja hier einen österreichischen Fall und vllt bist du selbst auch Österreicher, da will ich eigentlich nicht Deutschland als Status Quo ständig gegenüberstellen, zumal ich nicht weiß, wie es in den anderen europäischen Ländern gemacht wird.
Aber ich habe das Gefühl, dass das österreichische Geschworenengericht in allem stark dem US-Gerichten nachempfunden ist. WIe ich schon mal geschrieben habe, würde es in Deutschland, wenn man ca. zwei Verhandlungstage pro Woche ansetzt, vllt sogar 2-3 Monate in so einem Fall für ein Urteil brauchen. Deswegen hat das glaube ich mit True-Crime Gewöhnung eher wenig zu tun.