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Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken

4.388 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kind, Österreich, 2022 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken

24.07.2024 um 14:02
@Grillage
Warscheinlich, hat die Verteidigung schon so eine Vorahnung , dass ihr Gegengutachten zb z Thema Ohnmacht, das Gutachten des Anklägers nicht galvanisieren kann. Meist bringt ja die Verteidigung dann soggn Ausnahmen von der Regel ins Spiel. Also wissenschaftlich abweichende Einzelfälle. Nach dem Motto, doch es gab schon Fälle wo Ohnmachten stundenlang dokumentiert sind, oder es gibt Fälle, wo jemand den Schlag von der Flasche mit minimal Wunde und ohne Gehirnerschütterung übersteht usw.
Dann hätte man quasi vorbeugend Abertausende Euro umsonst für die teuren Gutachter verbraten. Gutachter sind im allgemeinen, der Kostenfaktor schlechthin, wenn der Angeklagte von vornherein weiß, dass er hier mit ein paar handfesten Indizien konfrontiert wird. Und was auf ihn zukommt im Prozess, davon sollte der Angeklagte gewusst haben, er hatte ja genug Zeit, sich durch seine Verteidigung über die Geschütze zu informieren, die die Anklage vorbringen wird.
Ich weiß allerdings auch nicht, wie der Ankläger hier in dem Fall von dem starken Beweis Flasche/ Kopf / Ohnmacht/ Planung/ Qualle, / handy und Börse, Hoodieman/ den Bogen zu Mord schlagen wird. Warscheinlich, wird es eine starke Kette von Indizien werden, im abschließenden Plädoyer mit einer Geschichte dazu, von Verzweiflung und Überlastung als Motiv.
Eins passt nicht zum anderen beim Angeklagten, Widersprüche und wechselnde Erzählungen.
Mich wundert etwas, warum der Angeklagte, diese wüste Räuberpistole gewählt hat um evtl seine Täterschaft zu vertuschen. Er wäre vermutlich besser dran, wenn er nur irgendeine Ohnmacht ( neurologisch bedingt) simuliert hätte und somit ist ihm der Junge währenddessen ins Wasser gefallen .


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Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken

24.07.2024 um 14:02
Fakt ist, dass FA nicht bewusstlos war (gerichtsmed. GA, psychiatrischem GA, CT Befunden, Verletzungen, keine neurologischen Auffälligkeiten, Körpertemperatur, aufgestellte Füße, keine Verwirrtheit, kein Gedächtnisverlust, keine Erinnerungslücken) - nichts spricht für eine Bewusstlosigkeit (das angebliche Eagle Syndrom hat FA nicht einmal selbst gegenüber den gerichtlich bestellten SV oder den Ermittlern behauptet, sondern ist ein Einfall der Verteidiger)
FA hat also Leon in den Fluss geworfen (man muss keine Sturzverletzungen haben, wenn man ins Wasser fällt), dann ist es Mord, oder er hat Leon ins Wasser gehen lassen ohne ihn zu stoppen, dann ist es Mord durch Unterlassen; beides mit gleicher Strafdrohung


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Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken

24.07.2024 um 14:23
Zitat von ChriRiChriRi schrieb:FA hat also Leon in den Fluss geworfen (man muss keine Sturzverletzungen haben, wenn man ins Wasser fällt), dann ist es Mord, oder er hat Leon ins Wasser gehen lassen ohne ihn zu stoppen, dann ist es Mord durch Unterlassen; beides mit gleicher Strafdrohung
Das sehe ich auch so. Er hat gegenüber seinem behinderten Sohn eine Garantenstellung. Er muss auf ihn aufpassen und bewusst wegzugucken und nichts zu tun, wenn sich ein Kind, das die Gefahr nicht einschätzen kann, von dem gleichzeitig bekannt ist, dass es von Wasser wie magisch angezogen wird, auf einen Hochwasserfluss zubewegt ist auch in meinen Augen Mord.

Aber hier behaupte ja einige, es könne auch sein, dass der Vater eingeschlafen ist, er damit seine Aufsichtspflicht verletzt hat, der Sohn zum Wasser gegangen, reingefallen und ertrunken ist, während der übermüdete Vater auf der Bank geschlafen hat, und dass der Vater in seiner Verzweiflung dann den Überfall fingiert hat, um vor seine Frau und dem Rest der Welt nicht zugeben zu müssen, dass er fahrlässigerweise eingeschlafen ist.

Für mich ist die Wahrscheinlichkeit dieses Szenarios 0%.
Was würde denn ein besorgter Vater machen, der nach 10 Minuten oder meinetwegen 1 Stunde wach wird und merkt, dass sein wasserbegeisterter Sohn während seines versehentlichen Nickerchens verschwunden ist?
Er kann sich vielleicht denken, dass das Kind zum Wasser gegangen ist, aber er kann nicht wissen, ob es sicher reingefallen ist und schon gar nicht, wann das passiert ist und ob es schon tot ist.
Ich würde den Weg nach dem Kind schreiend lang laufen, den Notruf wählen, notfalls in den Fluss springen, um es zu suchen. Einfach, weil ja noch ein hohe Chance besteht, es noch lebend zu finden und zwar am Ufer, auf dem Weg, im Park auf der anderen Seite des Weges und notfalls sogar im Wasser.
Aber ganz sicher würd man doch nicht denken: oh, dann ist er wohl ertrunken, besser ich stell mich ohnmächtig, damit man mir keine Schuld dran geben kann...!


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Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken

24.07.2024 um 14:33
ein Fahrlässigkeitsdelikt mit minimaler Strafdrohung (in Bezug auf Einschlafen) würde FA spätestens jetzt im Prozess eingestehn, nachdem er jetzt weiß, wie es im Gefängnis ist; die U-Haft würde ihm voll angerechnet und er könnte mit Abschluss des Prozesses das Gericht als freier Mann verlassen und mit Frau und Kind heim gehen


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Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken

24.07.2024 um 14:46
Zitat von ChriRiChriRi schrieb:ein Fahrlässigkeitsdelikt mit minimaler Strafdrohung (in Bezug auf Einschlafen) würde FA spätestens jetzt im Prozess eingestehn, nachdem er jetzt weiß, wie es im Gefängnis ist; die U-Haft würde ihm voll angerechnet und er könnte mit Abschluss des Prozesses das Gericht als freier Mann verlassen und mit Frau und Kind heim gehen
Und das macht er aus gutem Grund nicht: Warum sollte jemand, der seit lange Zeit schon die Nächste mehr oder minder durchwachen muss, ausgerechnet an einem so supergemütlichen Ort draußen bei Nieselregel einschlafen? Das ist noch mehr an den Haaren herbeigezogen, wie alle anderen Szenarien. Und DAS würde ihm keiner glauben, schon gar nicht die Ehefrau oder Familienangehörige.

Wenn Gutachter ausschließen können, dass man bei dem Verletzungsmuster und Befund wie Körpertemperatur etc. NICHT ohnmächtig sein kann, dann glaube ich das auch!
Trotzdem hoffe ich auch weitere Indizien oder mehr, die meine Vermutung bestätigen. Aber: in dubio pro reo.....


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24.07.2024 um 15:05
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Es kann also sein, dass er im Buggy Schuhe trug, diese aber auf dem Weg zum Fluss oder dann im Fluss verloren hat.
Also, auf dem Weg zum Fluss bestimmt nicht. Denn dann hätte man sie gefunden und wüsste, wo der Weg lang ging. Sollte der Schuh z.B. direkt auf der Brücke am Geländer gefunden worden sein (was sicher längst alle Zeitungen verbreitet hätten), dann wäre sehr stark davon auszugehen, dass jemand ihn über das Geländer hob und fallenließ, wobei sich der Schuh löste.

Sollte man einen Schuh im Gestrüpp am Flussufer gefunden haben, wäre in der Frage, wie Leon ins Wasser geriet, noch alles offen.


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24.07.2024 um 15:12
Zitat von NursiiNursii schrieb:Man kann ihm keinen Mord unterstellen, oder gar nachweisen.
Da bist du anscheinend schlauer als die Staatsanwaltschaft, die ihn unter Berücksichtigung aller ihr vorliegenden Informationen wegen Mordes angeklagt hat.

Und ob das Gericht den Nachweis seiner Schuld für erbracht hält, bleibt abzuwarten.

Man sollte jedenfalls nicht so tun, als wäre der gute Mann aus heiterem Himmel und völlig zu Unrecht des Mordes beschuldigt worden.

Wenn nicht einiges an Indizien dafür sprechen würde, säße er nicht auf der Anklagebank.


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Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken

24.07.2024 um 15:13
Hat jemand eventuell den Beitrag gesehen von Leon and friends e.V. bei FB vom 15. Juni 2021...... beginnend "Der Mensch verblasst ..." usw. ? Ein sehr trauriger Text, der zum Ausdruck bringt, was die Familie durchmacht und dass sie seit der Geburt von Leon alle extrem zurückstecken, als Mensch und Paar nicht mehr existent sind, nur noch als 24/7 Eltern. Oben drüber ein Bild mit 6 Fotos: Fotos von den A.s als glückliches Paar, darunter sie weinend mit Leon, Leon mit Schwester und Leon mit Vater.
Das zeigt nochmal deutlich, in welcher Situation sich die Familie befand. Ich lese daraus pure Verzweiflung.
Sehr traurig das alles..... Die Last war für alle wohl noch größer, als man vermutet. Jetzt habe ich eher den Eindruck, dass man das Leben mit Leon bewusst schönt. Von Sonnenschein ist die Rede, von großen Fortschritten, von Heilungsaussichten etc..... Dem war sicherlich nicht so.


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24.07.2024 um 15:16
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Wenn nicht einiges an Indizien dafür sprechen würde, säße er nicht auf der Anklagebank.
Schon alleine, weil man nur einmal wegen Mord anklagen kann. Sollte derjenige freigesprochen werden, kann er wegen des selben Deliktes kein zweites Mal angeklagt werden, soweit ich weiß! Da überlegt man sich eine Anklage als Staatsanwaltschaft genau!


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24.07.2024 um 16:02
Wegen Mord (oder einem anderen Delikt) kann man beliebig oft angeklagt werden (je nachdem wie oft man ein solches Delikt begangen hat), was du meinst ist ne bis in idem - über die selbe Rechtssache darf nur einmal geurteilt werden, aber auch da kann es nach einem Schuldspruch oder Freispruch unter bestimmten Voraussetzungen eine Wiederaufnahme zu gunsten/zu lasten des Freigesprochenen/Verurteilten geben.

wo noch Zweifel sein sollen, wenn FA nicht bewusstlos war, erschließt sich mir nicht, also nix in dubio pro reo


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Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken

24.07.2024 um 16:05
Zitat von ChriRiChriRi schrieb:Wegen Mord (oder einem anderen Delikt) kann man beliebig oft angeklagt werden (je nachdem wie oft man ein solches Delikt begangen hat), was du meinst ist ne bis in idem - über die selbe Rechtssache darf nur einmal geurteilt werden, aber auch da kann es nach einem Schuldspruch oder Freispruch unter bestimmten Voraussetzungen eine Wiederaufnahme zu gunsten/zu lasten des Freigesprochenen/Verurteilten geben.

wo noch Zweifel sein sollen, wenn FA nicht bewusdtlos war, erschließt sich mir nicht, also nix in dubio pro reo
Ja, so war es gemeint natürlich.

Bewusstlosigkeit alleine reicht nicht aus für eine Mordanklage, das weißt du auch. Es ist bestenfalls die Summe der Indizien, die die Geschworenen überzeugen müssen OHNE Restzweifel. Ich glaube nach wie vor, dass jeder Ausgang denkbar ist.


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Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken

24.07.2024 um 16:22
Bewusstlosigkeit alleine ist es ja nicht, die ganzen anderen Fakten (Flasche mitgebracht, Bruchverhalten der Flasche, Verletzungen am Hinterkopf, zwei Schläge am Hinterkopf, Regenschirm, Handy und Geldbörse weggeworfen, absolut keine Hinweise auf einen Fremden, keine DNA, keine Fingerabdrücke auf Handy, Geldbörse und FA, Auffindesituation, Schrittezähler, keine wesentlichen Verletzungen im Gesicht, Zeitangaben, Nachtatverhalten, Untersuchungsergebnisse im Krankenhaus) lassen keinen Zweifel übrig - welchen?

Für eine Verurteilung durch einen Richter würde das mit Sicherheit reichen; ob aber Geschworene dazu in der Lage sind, rein die nachgewiesenen Fakten zu beurteilen, oder sich aber auch durch so Hobby-Detektiv-Phantasiegeschichten und absolut absurde Einfälle wie hier teilweise im Forum fingiert werden, die noch dazu durch keinerlei Beweise oder Indizien gedeckt sind, verunsichern lassen, traue ich mich nicht zu beurteilen. Besser wäre, die Geschworenengerichtsarkeit würde abgeschaffen und durch einen 3er Richtersenat ersetzt, der alleine über Schuld und Strafe entscheidet. Nicht umsonst braucht es nach dem Jus-Studium noch einer 4-jährigen Ausbildung am Gericht samt abschließender Richteramtsprüfung, um Richter zu werden.


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Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken

24.07.2024 um 16:23
und für eine Anklage hat es allemal gereicht ;-)


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Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken

24.07.2024 um 16:32
Zitat von MalliMalli schrieb:Jetzt habe ich eher den Eindruck, dass man das Leben mit Leon bewusst schönt. Von Sonnenschein ist die Rede, von großen Fortschritten, von Heilungsaussichten etc..... Dem war sicherlich nicht so.
Natürlich war dem nicht so. Die Familie hat von den Anwälten natürlich gesagt bekommen, dass sie sehr glaubwürdig darstellen müssen, dass sich das ganze Leben in den letzten Monaten mit Leon stark verbessert hätte und zwar in jeglicher Hinsicht, damit die Geschworenen starke Zweifel bekommen, hinsichtlich der Mordtheorie und Vortäuschung einer Straftat, die dem Angeklagten vorgeworfen wird - darum geht es, um nichts anderes.


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Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken

24.07.2024 um 16:32
Zitat von ChriRiChriRi schrieb:Für eine Verurteilung durch einen Richter würde das mit Sicherheit reichen; ob aber Geschworene dazu in der Lage sind, rein die nachgewiesenen Fakten zu beurteilen, oder sich aber auch durch so Hobby-Detektiv-Phantasiegeschichten und absolut absurde Einfälle wie hier teilweise im Forum fingiert werden, die noch dazu durch keinerlei Beweise oder Indizien gedeckt sind, verunsichern lassen, traue ich mich nicht zu beurteilen. Besser wäre, die Geschworenengerichtsarkeit würde abgeschaffen
Aus dem Grund stehe ich Geschworenengerichten auch skeptisch gegenüber.
Zitat von ChriRiChriRi schrieb:und durch einen 3er Richtersenat ersetzt, der alleine über Schuld und Strafe entscheidet. Nicht umsonst braucht es nach dem Jus-Studium noch einer 4-jährigen Ausbildung am Gericht samt abschließender Richteramtsprüfung, um Richter zu werden.
Nur Berufsrichter? Das fände ich aber auch keine gute Idee. Es ist wichtig, dass die Justiz überwacht wird, wenn Urteile "Im Namen des Volkes" gesprochen werden. Das sind ja sonst drei Beamte die 10 Jahre zusammen Urteile fällen. Und auch abgesehen davon, finde ich eine gewisse "unjuristische" Sicht auf Fälle praktisch aus dem gesunden Menschenverstand heraus, nicht schlecht. Es gibt ja anscheinend schon zusätzlich Schöffengerichte in Österreich. Finde es immer gut, wenn es sich zusammen ergänzt. Oder wenn nur Berufsrichter, dann bei Kapitalverbrechen auf jeden Fall mehr als drei Stück.


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Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken

24.07.2024 um 16:39
Zitat von ChriRiChriRi schrieb:ob aber Geschworene dazu in der Lage sind, rein die nachgewiesenen Fakten zu beurteilen, oder sich aber auch durch so Hobby-Detektiv-Phantasiegeschichten und absolut absurde Einfälle wie hier teilweise im Forum fingiert werden, die noch dazu durch keinerlei Beweise oder Indizien gedeckt sind, verunsichern lassen, traue ich mich nicht zu beurteilen
Das erinnert mich an den Fall Casey Anthony aus den USA, da haben die Geschworenen alle handfesten Beweise und Indizien aus den Augen verloren und die Mutter frei gesprochen. Vielleicht sagt Dir der Fall etwas!


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Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken

24.07.2024 um 16:44
Eine „Überwachung“ ist ohnehin durch Rechtsmittel und Rechtsbehelfe, wie Berufung, Beweisantragsmöglichkeit, Befangenheits- und Ausschließungsgründe, Wiederaufnahme, Wiedereinsetzung, uvm) gewährleistet. Die Urteile werden auch nicht „im Namen des Volkes“ gesprochen, sondern „im Namen der Republik“.
Schöffengerichte sind nur bei „minderschweren“ Delikten und da entscheiden im Endeffekt der vorsitzende Richter und beisitzender Richter (theoretisch zusammen mit den beiden Schöffen), darum gibt es in Schöffenprozessen auch nicht so viele Fehlurteile wie bei Geschworenenprozessen.


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Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken

24.07.2024 um 16:46
die Beteiligung des Volkes als Schöffen oder Geschworene ist ein altes, nicht zeitgemäßes und schon gar nicht den Anforderungen eines rechtsrichtigen Ergenisses entsprechendes Modell


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Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken

24.07.2024 um 16:47
@Gast009

ja, kenne ich, und es gibt noch viele andere…


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Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken

24.07.2024 um 16:52
Zitat von ChriRiChriRi schrieb:Die Urteile werden auch nicht „im Namen des Volkes“ gesprochen, sondern „im Namen der Republik“.
Ja gut, aber auch die Republik besteht ja aus den Bürgern.
Zitat von ChriRiChriRi schrieb:Beweisantragsmöglichleit
Darüber entscheidet ja erstmal das verhandelnde Gericht, oder?
Zitat von ChriRiChriRi schrieb:Befangenheits- und Ausschließungsgründe
Wie oft wird denen stattgegeben?
Zitat von ChriRiChriRi schrieb:Eine „Überwachung“ ist ohnehin durch Rechtsmittel und Rechtsbehelfe, wie Berufun
Wenn ich richtig informiert bin, ist es ja aber wohl auch in Österreich so, dass ab einer gewissen Erstinstanz nur noch auf Rechtsfehler untersucht wird, ich denke da wird die Aufhebungsquote auch nur bei wenigen Prozent liegen. Außerdem sind das ja auch wieder Mitglieder der Justiz.

Ich würde mich schon als Angeklagter auch wohler fühlen, wenn auch Leute darüber entscheiden, die die Anklage nicht auch zugelassen haben und keine Akteneinsicht haben.
Zitat von ChriRiChriRi schrieb:Schöffengerichte sind nur bei „minderschweren“ Delikten und da entscheiden im Endeffekt der vorsitzende Richter und beisitzender Richter (theoretisch zusammen mit den beiden Schöffen), darum gibt es in Schöffenprozessen auch nicht so viele Fehlurteile wie bei Geschworenenprozessen.
Ja eben, würde ja grundsätzlich nichts dagegen sprechen, dass auch bei jetzigen Geschworenenverfahren zu machen
Zitat von ChriRiChriRi schrieb:die Beteiligung des Volkes als Schöffen oder Geschworene ist ein altes, nicht zeitgemäßes und schon gar nicht den Anforderungen eines rechtsrichtigen Ergenisses entsprechendes Modell
Es wird aber in fast ganz Europa und darüber hinaus so praktiziert. Und ich bin mir sicher, es gibt auch Promotionen darüber, die nicht so eindeutig zu diesem Schluss kommen.


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