Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken
24.07.2024 um 14:02@Grillage
Warscheinlich, hat die Verteidigung schon so eine Vorahnung , dass ihr Gegengutachten zb z Thema Ohnmacht, das Gutachten des Anklägers nicht galvanisieren kann. Meist bringt ja die Verteidigung dann soggn Ausnahmen von der Regel ins Spiel. Also wissenschaftlich abweichende Einzelfälle. Nach dem Motto, doch es gab schon Fälle wo Ohnmachten stundenlang dokumentiert sind, oder es gibt Fälle, wo jemand den Schlag von der Flasche mit minimal Wunde und ohne Gehirnerschütterung übersteht usw.
Dann hätte man quasi vorbeugend Abertausende Euro umsonst für die teuren Gutachter verbraten. Gutachter sind im allgemeinen, der Kostenfaktor schlechthin, wenn der Angeklagte von vornherein weiß, dass er hier mit ein paar handfesten Indizien konfrontiert wird. Und was auf ihn zukommt im Prozess, davon sollte der Angeklagte gewusst haben, er hatte ja genug Zeit, sich durch seine Verteidigung über die Geschütze zu informieren, die die Anklage vorbringen wird.
Ich weiß allerdings auch nicht, wie der Ankläger hier in dem Fall von dem starken Beweis Flasche/ Kopf / Ohnmacht/ Planung/ Qualle, / handy und Börse, Hoodieman/ den Bogen zu Mord schlagen wird. Warscheinlich, wird es eine starke Kette von Indizien werden, im abschließenden Plädoyer mit einer Geschichte dazu, von Verzweiflung und Überlastung als Motiv.
Eins passt nicht zum anderen beim Angeklagten, Widersprüche und wechselnde Erzählungen.
Mich wundert etwas, warum der Angeklagte, diese wüste Räuberpistole gewählt hat um evtl seine Täterschaft zu vertuschen. Er wäre vermutlich besser dran, wenn er nur irgendeine Ohnmacht ( neurologisch bedingt) simuliert hätte und somit ist ihm der Junge währenddessen ins Wasser gefallen .
Warscheinlich, hat die Verteidigung schon so eine Vorahnung , dass ihr Gegengutachten zb z Thema Ohnmacht, das Gutachten des Anklägers nicht galvanisieren kann. Meist bringt ja die Verteidigung dann soggn Ausnahmen von der Regel ins Spiel. Also wissenschaftlich abweichende Einzelfälle. Nach dem Motto, doch es gab schon Fälle wo Ohnmachten stundenlang dokumentiert sind, oder es gibt Fälle, wo jemand den Schlag von der Flasche mit minimal Wunde und ohne Gehirnerschütterung übersteht usw.
Dann hätte man quasi vorbeugend Abertausende Euro umsonst für die teuren Gutachter verbraten. Gutachter sind im allgemeinen, der Kostenfaktor schlechthin, wenn der Angeklagte von vornherein weiß, dass er hier mit ein paar handfesten Indizien konfrontiert wird. Und was auf ihn zukommt im Prozess, davon sollte der Angeklagte gewusst haben, er hatte ja genug Zeit, sich durch seine Verteidigung über die Geschütze zu informieren, die die Anklage vorbringen wird.
Ich weiß allerdings auch nicht, wie der Ankläger hier in dem Fall von dem starken Beweis Flasche/ Kopf / Ohnmacht/ Planung/ Qualle, / handy und Börse, Hoodieman/ den Bogen zu Mord schlagen wird. Warscheinlich, wird es eine starke Kette von Indizien werden, im abschließenden Plädoyer mit einer Geschichte dazu, von Verzweiflung und Überlastung als Motiv.
Eins passt nicht zum anderen beim Angeklagten, Widersprüche und wechselnde Erzählungen.
Mich wundert etwas, warum der Angeklagte, diese wüste Räuberpistole gewählt hat um evtl seine Täterschaft zu vertuschen. Er wäre vermutlich besser dran, wenn er nur irgendeine Ohnmacht ( neurologisch bedingt) simuliert hätte und somit ist ihm der Junge währenddessen ins Wasser gefallen .